Dezernat Akademische Verwaltung Akademische Angelegenheiten Promovieren  
   
 

Graduiertenstudium an der Universität Leipzig

Das Graduiertenstudium wird geregelt durch die Studienordnungen für das Graduiertenstudium der einzelnen Fakultäten. Im Gegensatz zum einfachen Promotionsstudium wird die Aufnahme ins Graduiertenstudium bei der sog. Graduiertenkommission jeweils zum 26. Februar und 30. August eines jeden Jahres beantragt (Antragsformular ). Aufnahmebedingung ist ein überdurchschnittlich bewerteter Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums. Der Status eines Graduiertenstudenten berechtigt Sie zur Beantragung eines Stipendiums der Landesgraduiertenförderung (die Antragstellung kann zeitgleich erfolgen). Über die Vergabe wird von der Graduiertenkommission (in Zusammenarbeit mit den Fakultäten) entschieden. Üblich ist die Übernahme eines Tutoriums nach dem ersten Jahr des Graduiertenstudiums.

 
home Akademische Angelegenheiten, jedding@uni-leipzig.de, 19.09.2007