Gründung
Das Institut für Anwaltsrecht der Juristenfakultät der Universität Leipzig wird gebildet von den Lehrstühlen für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, und für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Urheberrecht, Prof. Dr. Christian Berger. Es ist 1998 gegründet worden und mit der Gründungsfeier am 28. Januar 1999 in der Alten Handelsbörse erstmals öffentlich in Erscheinung getreten.
Konzeption
Es ist in Deutschland bisher nicht gelungen, eine Juristenausbildung zu verwirklichen, die der Tatsache gerecht wird, daß mehr als zwei Drittel ihrer Absolventen1 den Anwaltsberuf ergreifen. Der universitäre Lehrbetrieb ist auf das Leitbild des Richters bezogen.
Vor diesem Hintergrund haben im Jahre 1988 der damalige Rektor der Universität Köln, der Deutsche Anwaltsverein, der Kölner Anwaltsverein, die Rechtsanwaltskammer Köln und die
Hans-Soldan-Stiftung an der Universität ein
Kölner Institut für Anwaltsrecht ins Leben gerufen. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt Köln ist der Versuch unternommen worden, das Bundesgebiet flächendeckend zu erfassen. Da keine unbegrenzten Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, sind regionale Schwerpunkte gesetzt worden.
Auch in Leipzig wurde am 9.9.1996 ein Förderverein gegründet. Vereinzweck ist die Ausstattung und Förderung des Instituts für Anwaltsrecht der Universität Leipzig. Im Förderverein wird die Vorstellung verfolgt, mit einem Institut für Anwaltsrecht die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu versorgen.
Aufgaben
Das Institut soll der Forschung und Lehre im Bereich des Anwaltsrechts dienen. Aufgaben des Instituts für Anwaltsrecht sind:
- Beiträge zur anwaltsrorientierten Ausbildung der Studierenden im allgemeinen (Vertragsgestaltung und Kautelarjurisprudenz),
- Beiträge zur Ausbildung der Studierenden auf dem Gebiet des Berufsrechts für Rechtsanwälte und Notare,
- Forschung auf dem Gebiet des Anwaltsrechts,
- Vertiefung der Kooperation von Rechtswissenschaft und anwaltlicher und notarieller Praxis.
Angebote
Angeboten werden sollen:
- in regelmäßigem Turnus Vorlesungen und Seminare zur Vertragsgestaltung, 3 sowie Seminare zum Anwaltsrecht4 im weitesten Sinne,
- regelmäßige ergänzende Kurzveranstaltungen und Vortragsreihen z.B. zur juristischen Argumentation, zur anwaltlichen Aufgabe der Vertragsgestaltung, zum anwaltlichen Vortrag bei Gericht5 und zur außergerichtlichen Verhandlungsführung,6
- eine Bibliothek mit anwaltsrechtlicher Literatur zur Benutzung durch Universitätsangehörige und Rechtsanwälte und Notare,
- Unterstützung und Förderung weiterer Veranstaltungen,7 die die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis auf anwaltlich relevanten Gebieten stärken.