Instituts Profil

  1. Institutsprofil
  2. Gründungsfeier
  3. Institutsordnung

Institutsprofil

Das Institut ist erst in jüngerer Zeit (Gründung am 17.08.1998) zu der wissenschaftlichen Einrichtung Juristenfakultät hinzugetreten. Mit der Gründungsfeier am 21. Januar 2000 im Alten Senatssaal der Universität Leipzig hat es seine Arbeit aufgenommen.

Das Institut steht unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Häuser und Prof. Dr. Welter, die Lehrstühle
mit wirtschaftsrechtlicher, insbesondere bankrechtlicher Ausrichtung innehaben. Es soll am Bankenplatz Leipzig
der wachsenden Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrechts mit seinen Bezügen zum Europarecht und zu ausländischen
Rechtsordnungen Rechnung tragen.

Das Institut hat sich zur Aufgabe gestellt, die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre auf
den Gebieten des deutschen und internationalen Bank- und Kapitalmarktrechts zu fördern. Die Einrichtung eines Instituts dient dabei vor allem
dem Zweck, im Interesse einer international ausgerichteten, wissenschaftlich fundierten und praxisbezogenen Lehre die Zusammenarbeit mit
externen Stellen zu erleichtern. Es soll Ansprechpartner und Kooperationspartner wissenschaftlicher Einrichtungen im In- und Ausland
sowie interessierter Kreise in Gesellschaft, Kreditwirtschaft und Staat sein.

Für Studierende findet die Institutstätigkeit nicht zuletzt ihren Niederschlag im verstärkten und verbesserten Angebot entsprechender Lehrveranstaltungen, insbesondere auch in
Seminaren unter Beteiligung von Vertretern der Praxis. Von zentraler Bedeutung ist dabei die auch
aus Drittmitteln geförderte Institutsbibliothek, in der nach ihrem vollständigen Ausbau die wesentliche bankrechtliche Literatur
aus dem In- und Ausland zu finden sein wird (Raum 5.30, Juristenfakultät, Burgstraße 27).


Gründungsfeier

Einweihung
(Staatssekretär Eckhard Noack, Dekan Prof. Dr. Franz Häuser,
Prof. Dr. Reinhard Welter, Rektor Prof. Dr. Volker Bigl, v.l.n.r.)
Am 21. Januar 2000 fand im Alten Senatssaal der Universität Leipzig die Gründungsfeier des Instituts statt.

Den Festvortrag (zur Ansicht: als HTML oder als PDF-Datei [94 kb]) zur Gründungsfeier, welche eine breite Beachtung in der Öffentlichkeit und in den Medien (vgl. Bericht in der LVZ und im Kleinen Advokat) fand, hielt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gerd Nobbe zu dem Thema "Der Bundesgerichtshof - Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung".


Institutsordnung des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht

§ 1 Rechtsstellung

Das Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung der Juristenfakultät der Universität Leipzig.

§ 2 Aufgaben

Aufgaben des Instituts sind:



  1. die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts, und zwar sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch anderer Staaten, einschließlich der europäischen Rechtsvereinheitlichung.
  2. die Kooperation mit den an den Forschungsgegenständen des Instituts interessierten Stellen in Gesellschaft, Kreditwirtschaft und Staat.
  3. die Förderung der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen im In- und Ausland.
  4. die Fortbildung von Angehörigen der Wirtschaftszweige, die in der Praxis mit den Forschungsgegenständen befaßt sind.
§ 3 Angehörige des Instituts

Angehörige des Instituts sind der Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Börsenrecht, Arbeitsrecht und der Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht der Juristenfakultät. Über die Aufnahme weiterer Professoren entscheidet der Vorstand. Angehörige des Instituts sind ferner die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und studentischen Hilfskräfte, die den beteiligten Universitätsprofessoren oder dem Institut zugeordnet sind.

§ 4 Vorstand

Das Institut wird von einem Vorstand geleitet, der die Verantwortung gegenüber der Juristenfakultät trägt. Mitglieder des Vorstands sind die dem Institut angehörenden Universitätsprofessoren.

§ 5 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand ist insbesondere zuständig für:



  1. die Entscheidung über die Aufnahme, Organisation und Durchführung der gemeinschaftlichen Forschungsvorhaben und der wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts, soweit die Entscheidung nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fakultätsrates fällt.
  2. die Entscheidung über die Grundsätze für die Anschaffung wissenschaftlicher Literatur, soweit diese aus Drittmitteln für Institutszwecke beschafft wird.
  3. die Entscheidung über Änderungen der Institutsordnung.
  4. die Entscheidung über den Einsatz der Mitarbeiter, soweit sie nicht einem Professor zugeordnet sind, und über die Verwendung der dem Institut zugewiesenen Sachmittel.
§ 6 Geschäftsführender Direktor

Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den geschäftsführenden Direktor und seinen Vertreter für die Dauer von jeweils 2 Jahren. Im Falle der Verhinderung des geschäftsführenden Direktors führt der Vertreter die Geschäfte.

§ 7 Aufgabe des geschäftsführenden Direktors

Der geschäftsführende Direktor vertritt das Institut und führt dessen Geschäfte.

§ 8 Bibliothek

Die für das Institut aus Drittmitteln beschafften Bestände an wissenschaftlicher Literatur werden zusammengefaßt und nach Maßgabe einer Benutzerordnung zur wissenschaftlichen Nutzung gehalten.

§ 9 Inkrafttreten

Die Institutsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Fakultätsrat der Juristenfakultät der Universität Leipzig und nach Zustimmung des Rektoratskollegiums der Universität Leipzig mit der Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft.

§ 10 Bekanntmachung

Die Institutsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig bekanntgemacht.