Das Institut ist erst in jüngerer Zeit (Gründung am 17.08.1998) zu der wissenschaftlichen Einrichtung Juristenfakultät hinzugetreten. Mit der Gründungsfeier am 21. Januar 2000 im Alten Senatssaal der Universität Leipzig hat es seine Arbeit aufgenommen.
Das Institut steht unter der gemeinsamen Leitung von Prof. Dr. Häuser und Prof. Dr. Welter, die Lehrstühle
mit wirtschaftsrechtlicher, insbesondere bankrechtlicher Ausrichtung innehaben. Es soll am Bankenplatz Leipzig
der wachsenden Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrechts mit seinen Bezügen zum Europarecht und zu ausländischen
Rechtsordnungen Rechnung tragen.
Das Institut hat sich zur Aufgabe gestellt, die wissenschaftliche Forschung und akademische Lehre auf
den Gebieten des deutschen und internationalen Bank- und Kapitalmarktrechts zu fördern. Die Einrichtung eines Instituts dient dabei vor allem
dem Zweck, im Interesse einer international ausgerichteten, wissenschaftlich fundierten und praxisbezogenen Lehre die Zusammenarbeit mit
externen Stellen zu erleichtern. Es soll Ansprechpartner und Kooperationspartner wissenschaftlicher Einrichtungen im In- und Ausland
sowie interessierter Kreise in Gesellschaft, Kreditwirtschaft und Staat sein.
Für Studierende findet die Institutstätigkeit nicht zuletzt ihren Niederschlag im verstärkten und verbesserten Angebot entsprechender Lehrveranstaltungen, insbesondere auch in
Seminaren unter Beteiligung von Vertretern der Praxis. Von zentraler Bedeutung ist dabei die auch
aus Drittmitteln geförderte Institutsbibliothek, in der nach ihrem vollständigen Ausbau die wesentliche bankrechtliche Literatur
aus dem In- und Ausland zu finden sein wird (Raum 5.30, Juristenfakultät, Burgstraße 27).
Den Festvortrag (zur Ansicht: als HTML oder als PDF-Datei [94 kb]) zur Gründungsfeier, welche eine breite Beachtung in der Öffentlichkeit und in den Medien (vgl. Bericht in der LVZ und im Kleinen Advokat) fand, hielt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gerd Nobbe zu dem Thema "Der Bundesgerichtshof - Innenansichten zur Struktur, Funktion und Bedeutung".
Das Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Aufgaben des Instituts sind:
Angehörige des Instituts sind der Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Börsenrecht, Arbeitsrecht und der Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht der Juristenfakultät. Über die Aufnahme weiterer Professoren entscheidet der Vorstand. Angehörige des Instituts sind ferner die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und studentischen Hilfskräfte, die den beteiligten Universitätsprofessoren oder dem Institut zugeordnet sind.
Das Institut wird von einem Vorstand geleitet, der die Verantwortung gegenüber der Juristenfakultät trägt. Mitglieder des Vorstands sind die dem Institut angehörenden Universitätsprofessoren.
Der Vorstand ist insbesondere zuständig für:
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den geschäftsführenden Direktor und seinen Vertreter für die Dauer von jeweils 2 Jahren. Im Falle der Verhinderung des geschäftsführenden Direktors führt der Vertreter die Geschäfte.
Der geschäftsführende Direktor vertritt das Institut und führt dessen Geschäfte.
Die für das Institut aus Drittmitteln beschafften Bestände an wissenschaftlicher Literatur werden zusammengefaßt und nach Maßgabe einer Benutzerordnung zur wissenschaftlichen Nutzung gehalten.
Die Institutsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den Fakultätsrat der Juristenfakultät der Universität Leipzig und nach Zustimmung des Rektoratskollegiums der Universität Leipzig mit der Verkündung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig in Kraft.
Die Institutsordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig bekanntgemacht.