Aktuelles: Das Gesetz vom 19.11.2010 ist am 24.11.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 58, S. 1592)
Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie. Neben der Koordinierung und Strukturierung der Finanzaufsicht auf europäischer Ebene werden auch die Regelungen bezüglich der Vergabe von Großkrediten geändert. Modifizierungen werden dabei im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz vorgenommen.