Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Kraft getreten

AKTUELLES:Am 22. April 2005 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie verabschiedet. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2005 seine Zustimmung zum Umsetzungsgesetz erklärt. Damit tritt das Gesetz am 1. Juli 2005 in Kraft.

Mit dem Wertpapierprospektgesetz will die Bundesregierung die zersplitterte Zuständigkeit für Prospektprüfungen beseitigen. Nach dem neuen Gesetz. welches die EU-Prospektrichtlinie in nationales Recht umsetzt, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) die zentrale Stelle für die Zulassung von Wertpapieren werden.
Die neuen Regelungen bringen für Emittenten den Vorteil, dass der Prospekt mit dem Bafin-Siegel auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten gültig ist. Es kann daher bei diesem von einem EU-Paß für Prospekte gesprochen werden. Das Wertpapierprospektgesetz ersetzt die bisherigen Regelungen im BörsG, der BörsZulV, dem VerkprospG und der VerkProspV. Der Diskussionsentwurf des neuen Gesetzes wird vom Finanzministerium in der kommenden Zeit präsentiert. (Vgl. FAZ vom 01.12.2004, Nr. 281, S. 24; FAZ vom 06.01.2004, Nr. 4, S. 21)