Die Ausbildung im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht soll den wirtschaftsrechtlich interessierten Studenten und Studentinnen vertiefte Kenntnisse des Bank- und Kapitalmarktrechtes vermitteln und ihnen zugleich eine berufsorientierte Ausbildung bieten. Im Mittelpunkt der universitären Ausbildung steht daher die praxisbezogene Vermittlung der materiellen Rechtsgrundlagen des Bank- und Kapitalmarktrechtes, wobei auch die zivilprozessualen Besonderheiten berücksichtigt sind.
Studierenden dieses Schwerpunktbereichs soll die Möglichkeit gegeben werden, berufsspezifische Praktika bei Kreditinstituten, bei Anwälten, die auf das Bankrecht oder Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, bei Verbänden, Börsen sowie beim Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen abzuleisten.
Auch die Themenauswahl des Prüfungsstoffes orientiert sich an der Praxis und an den beruflichen Anforderungen; sie berücksichtigt zudem die aktuellen Rechtsentwicklungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Im Ausgangspunkt baut das Curriculum auf den zivil-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen auf, die im allgemeinen Studium zu erwerben sind. Insofern findet im Schwerpunktstudium eine Vertiefung des bisherigen Pflichtstoffes statt, die um weitere praxisrelevante Rechtsgebiete und Rechtsprobleme im Bank- und Kapitalmarktrecht erweitert wird.
Wesentlich ist die auch in anderen Schwerpunkten anzutreffende Unterscheidung zwischen Pflichtfächern und sog. Wahlpflichtfächern. Erst Kern, dann Wahlpflicht!
Der Kernbereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wird in den sog. Pflichtfächern abgedeckt:
Die Wahlpflichtfächer umfassen die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht verwandte Rechtsgebiete, etwa Internationales Bankrecht, EU-Wirtschaftsrecht, Kreditsicherheiten, Gesellschaftsrecht II, Handelsrecht II, Insolvenzrecht, Wirtschafts-, Strafrecht sowie steuerrechtliche Aspekte des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Insgesamt sind für den Schwerpunktbereich 8 SWS für die Pflichtfächer und weitere 8 SWS für die Wahlpflichtfächer (einschließlich Prüfungsseminar und ggfs. eines etwaigen Zulassungsseminars) im Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht zu belegen.
Die Studierenden müssen für einen erfolgreichen Abschluss des Schwerpunktbereiches eine Klausur und eine Seminararbeit mit einem Vortrag im Bank- und Kapitalmarktrecht bestanden haben. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass in einem beliebigen Schwerpunktbereich auch ein Zulassungsseminar belegt werden muss, so dass insgesamt zwei Seminare zu besuchen sind. Hilfreich ist aber sicherlich, das Zulassungsseminar im Bank- und Kapitalmarktrecht zu besuchen und dort eine Arbeit zu schreiben.
Den Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht betreuen die Hochschullehrer Professor Dr. Franz Häuser, Professor Dr. Reinhard Welter und Professor Dr. Tim Drygala.