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Kreditsicherheiten (mit Personalsicherheiten)

Semester: 
Wintersemester 2011/2012
Dozent: 
Professor Dr. Lutz Haertlein
Zeit und Ort: 

Fr. 09.00 - 11.00 Uhr, HS 10

Teilnehmerkreis: 

Studierende ab dem 3. Semester / Studierende ab dem 5. Semester mit Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht)

Vorkenntnisse: 

BGB I - III

Inhalt: 

Im ersten Teil behandelt die Vorlesung Stoff aus dem Pflichtfach Zivilrecht. Teilweise werden Themen erstmalig behandelt oder auch vertieft (z.B. Recht der Bürgschaft, schon angesprochen in BGB II). Im Wesentlichen neu sind dagegen die Fragen im Bereich der Realsicherheiten (Verpfändung beweglicher Sachen, Sicherungsübereignung bis hin zu den Grundpfandrechten Hypothek und Grundschuld). Eine lehrreiche Verknüpfung zu schuldrechtlichen Fragen bietet die Sicherungsabtretung. Im zweiten Teil behandelt die Vorlesung Spezialfragen aus dem Recht der Kreditsicherheiten, die für Studierende des Schwerpunktbereichs 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht) von Interesse sind, wie z.B. die Bankgarantie und die Patronatserklärung.

Literatur: 

Den Studierenden wird ein Skript angeboten, das auch weitere Literaturhinweise enthält.

Sonstige Hinweise: 

Der erste Teil der Vorlesung ist als zivilrechtliche Pflichtveranstaltung anzusehen. Der zweite Teil ist ein Wahlfach im Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht).