Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer
Die Anerkennung des DGFF-Kongresses als Lehrerfortbildung wurde in allen 16 Bundesländern beantragt. Folgende Rückmeldungen liegen bisher vor:
Baden Württemberg: Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Schulleitung. Ein Antrag auf Anerkennung wäre also von der an einer Teilnahme interessierten Lehrkraft unmittelbar der Schulleitung vorzulegen.
Bayern: Der Kongress kann auf der Internetdatenbank FIBS (www.fortbildung.schule.bayern.de) veröffentlicht werden. Die Anerkennung durch das Staatsministerium als eine "die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme" entfällt.
Berlin:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat den Kongress auf den Internetseiten der regionalen Fortbildung in Berlin (www.fortbildung-regional.de) in der Rubrik „Externe Veranstaltungen“ veröffentlicht. Interessierte Pädagoginnen und Pädagogen haben damit die Möglichkeit, ggf. unter Beantragung von Sonderurlaub am Kongress teilzunehmen.
Brandenburg: Der Kongress wird "als im Interesse der Lehrkräftefortbildung liegend" anerkannt. Die Entscheidung über die Teilnahme von Lehrkräften treffen die staatlichen Schulämter bzw. die Schulleiter.
Bremen:
Die Schulleitungen entscheiden über die Anerkennung als Fortbildung. Der Kongress wurde auf der Homepage des Landesinstituts für Schule (www.lis.bremen.de) veröffentlicht.
Hessen: Der Kongress wurde vom Institut für Qualitätsentwicklung Hessen als Lehrerfortbildung akkreditiert; das Aktenzeichen hierfür lautet: IQ-0456083-U007347.
Mecklenburg-Vorpommern: Der Kongress wird als Lehrerfortbildung anerkannt. Interessierte Lehrerinnen und Lehrer regeln eigenverantwortlich ihre Freistellung vom Unterricht.
Niedersachsen:
Lehrkräfte aus Niedersachsen haben die Möglichkeit, für die Teilnahme an der Tagung einen Antrag auf Sonderurlaub zu stellen. Über die Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung im Einzelfall.
Nordrhein-Westfalen:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen spricht keine Anerkennungen zu Fortbildungsangeboten aus oder akkreditiert Veranstaltungen. Der Termin wird jedoch von der Medienberatung NRW in der Datenbank für Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Rheinland-Pfalz: Das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz (IFB) erkennt den Kongress
gem. Pt. 4.2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 16.05.2003 als dienstlichen Interessen dienend an.
Sachsen: Der Kongress erweitert die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus getragene Fortbildung. Die Teilnahme von interessierten Lehrkräften an der Veranstaltung wird befürwortet.
Sachsen-Anhalt: Dem Antrag wurde entsprochen. Die Veranstaltung wird als Ergänzungsangeobt anerkannt und unter der Reg.-Nr. WT 2009-400-13 LISA registriert.
Schleswig-Holstein: Vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein wurde eine Anerkennung aus fachlicher Sicht ausgesprochen. Für die Anerkennung eines "dringenden dienstlichen Interesses" und einer Dienstbefreiung sind im Einzelfall die Schulämter bzw. Schulleiter zuständig.
Thüringen: Der Kongress wird unter der Reg.-Nr. ALX-52-43 als Fortbildung für Thüringer Lehrerinnen und Lehrer anerkannt.
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