Forschungstätigkeit an den Fakultäten
Die Schwerpunkte der Forschungstätigkeit der Juristenfakultät
ergeben sich aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich der einzelnen
Professuren und Institute. Eine kleine Auswahl der Forschungstätigkeit
der einzelnen Professuren und Institute ist hier wiedergegeben:
Zivilrecht (alphabetische Reihenfolge)
Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard
Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht
Professor Becker-Eberhard hat im Jahr 2002 gemeinsam mit Professor
Berger verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des Instituts für
Anwaltsrecht abgehalten bzw. organisiert. Außerdem widmete
er sich dem zivilprozessualen Erkenntnisverfahren. Insbesondere
wurden die Arbeiten zum unter der Herausgeberschaft von Professor
Berger erscheinenden Handbuch des einstweiligen Rechtsschutzes fortgeführt,
in dem Professor Becker-Eberhard die Teile Kosten, Schadensersatzhaftung
und einstweilige Anordnungen in Familiensachen übernommen hat.
Überdies hat er verschiedene weitere Publikationen vorbereitet,
die im Jahr 2003 erscheinen werden.
Die wissenschaftliche Assistentin PD Dr. Bettina Heiderhoff hat
im Januar 2002 ihre Habili-tationsschrift mit dem Thema: "Grundstrukturen
des deutschen und europäischen Verbrau-chervertragsrechts"
abgeschlossen. Sie hat danach einige Beiträge für Fachzeitschriften
verfasst, nämlich: Das Vertragsstatut, JA 2002, S. 246; Zur
Abschaffung der Anschlussberufung, NJW 2002, S. 1402; Aufteilung
des Kostenerstattungsanspruchs nach Prozessübernahme durch
den Insolvenzverwalter? ZIP 2002, S. 1564; Bestimmungsrecht nach
Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB und Anwaltshaftung, IPRax 2002, S. 366;
Das Erbrecht des adoptierten Kindes nach der Neuregelung des internationalen
Adoptionsrechts, FamRZ 2002, S. 1682. Außerdem arbei-tet sie
an einer Kommentierung der Europäischen Zustellungsverordnung
für das Werk: Euro-päisches Zivilprozessrecht, Hrsg. Thomas
Rauscher, Erscheinungsjahr voraussichtlich 2003.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Claudia Apel arbeitet an ihrer
Dissertation zum Thema "Dingliche und obligatorische Herausgabeansprüche
des Vermieters in der Insolvenz".
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Katja Krautheim arbeitet an
ihrer Dissertation zum Thema "Die Wahrung der Vertraulichkeit
des Mediationsverfahrens im nachfolgenden Zivilprozeß".
Bearbeitet wird die Frage, ob und wenn ja, inwieweit die im Mediationsverfahren
ausgetauschten Informationen in einem späteren Gerichtsverfahren
verwertet werden und die Partei-en durch vorprozessuale Vereinbarung
den Vortrag bestimmter Tatsachen ausschließen können.
Prof. Dr. Christian Berger
Professur für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht
und Urheberrecht
Im Jahr 2002 erschien die 10. Auflage des BGB-Kommentars von Jauernig,
in der Professor Berger neben dem Familienrecht inzwischen auch
das Kaufrecht, das Schenkungsrecht und das Darlehensrecht kommentiert.
Ein weiterer Schwerpunkt der Veröffentlichungen von Professor
Berger im Jahr 2002 waren Beiträge zu den Änderungen durch
die Reform des Urheberrechts. Daneben beschäftigte er sich
rechtsvergleichend mit dem Problem der Absicherung der Patientenautonomie
am Ende des Lebens. Weitere Artikel erschienen zu Fragestellungen
des Zwangsvollstreckungsrechts.
Zudem wurden die Ergebnisse des vom Institut für Anwaltsrecht
veranstalteten 3. Leipziger Insolvenzrechtstags vom Februar 2002
in einem Tagungsband veröffentlicht, als dessen Mitherausgeber
Professor Berger tätig ist. Die Forschungstätigkeit konzentrierte
sich vor allem auf das Urhebervertragsrecht und die Veränderungen,
die sich aus den Neuerungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes
insbesondere für die Rechtsgestaltung ergeben.
Im Rahmen ihrer Dissertation beschäftigte sich die wissenschaftliche
Assistentin Annett Kwaschik mit Fragen des Zivilprozessrechts, insbesondere
der Parteivernehmung. Die Dissertation der wissenschaftlichen Mitarbeiterin
Ina Haarhoff wird den Einfluss von erloschenen Rechten auf Marken
zum Gegenstand haben. Cornelia Birner, wissenschaftliche Hilfskraft
am Lehrstuhl, analysierte für ihre Dissertation die vollstreckungs-
und insolvenzrechtliche Behandlung von Internet-Domains.
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
Im Jahr 2002 konnte Professor Boemke seinen im Verlag Recht und
Wirtschaft, Hei-delberg, in der Reihe BB-Kommentar erschienenen
Kommentar zum Arbeitnehmer-überlassungsgesetz präsentieren.
Seit Ende des Jahres arbeitet Professor Boemke an einem Ergänzungsband
zu diesem Kommentar, der aufgrund der zahlreichen Ände-rungen
des AÜG im Zuge der sog. "Hartz-Reformen" erforderlich
geworden ist und noch in der ersten Jahreshälfte 2003 erscheinen
wird.
Neben zahlreichen kürzeren Urteilsanmerkungen sind vor allem
folgende umfangrei-chere Beiträge und Besprechungsaufsätze
zu erwähnen: Höhe der Verzugszinsen für Entgeltforderungen
des Arbeitnehmers, Betriebsberater 2002, 96 f.; Änderung im
AÜG durch das "Job-AQTIV-Gesetz" - Fragwürdige
Liberalisierung der Zeitarbeit; Der Betrieb 2002, 893 - 899; Zinsen
auf Bruttolohn, Anm. zu BAG, Urteil vom 7.3.2001 - GS 1/00, SAE
2002, 152 - 158; Reform des Betriebsverfassungsgeset-zes, Juristische
Schulung 2002, 521 - 527.
Fortgesetzt wurde die Teilbearbeitung für das Handbuch des
Einstweiligen Rechts-schutzes im Zivilrecht, das als Gemeinschaftswerk
von Professor Christian Berger, ebenfalls Universität Leipzig,
herausgegeben und im Erich Schmidt Verlag er-scheinen wird. Auch
die Arbeit an dem Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsge-setz, der
in der so genannten grünen Reihe arbeitsrechtlicher Kommentare
im Verlag C.H. Beck erscheinen wird, konnten weiter vorangetrieben
werden.
Prof. Dr. Gero Dolezalek
Professur für Bürgerliches Recht, Römisches Recht
mit Schwerpunkt
Gemeines Recht und Kirchliche Rechtsgeschichte
Professor Dolezalek erforscht und katalogisiert seit 1965 mittelalterliche
juristische Handschriften. Wichtigstes Arbeitsziel ist derzeit eine
Datenbank juristischer Handschriften für das Internet: www.uni-leipzig.de/~jurarom/manuscr.
Soweit Handschriften in der Biblioteca Apostolica Vaticana betroffen
sind, werden die Arbeiten mitfinanziert durch die Gerda-Henkel-Stiftung.
Die 1999 eingerichtete Internet-Datenbank zu juristischen Büchern
der Universitätsbibliothek Leipzig bis 1939 wird weiterhin
auf Stand gehalten: www.uni-leipzig.de /~jurarom/catalog.
Zusammen mit schottischen Gelehrten arbeitet Professor Dolezalek
weiter an der Edition von schottischen Law Reports aus dem 16. Jahrhundert
- beginnend bei "Sinclair's Practicks" (1540-1549). Die
fortschreitenden Ergebnisse dieser Forschungen sind im Internet
veröffentlicht und werden dort auf dem aktuellen Stand gehalten:
www.uni-leipzig.de/~jurarom/scotland.
Zudem bearbeitet er seit 1998 ein Pilotprojekt, bei dem erprobt
wird, wie man die herkömmliche juristische Technik der Loseblatt-Textsammlungen
ersetzen kann durch Internet-Angebote. Loseblatt-Sammlungen sind
aufwändig und unökonomisch. In den rechtswissenschaftlichen
Bibliotheken verbrauchen sie einen Großteil des jährlichen
Budgets. Blätter reißen aus, Nachlieferungen kommen erst
lange Zeit nach der Gesetzesänderung, und wenn man die Arbeitsstunden
zusammenrechnet, welche die Benutzer beim Einsortieren der Nachlieferungen
aufbringen, und die Fehlermöglichkeiten der Benutzer beim Einsortieren,
dann ist dies deutlich eine nicht mehr in unsere Zeit passende Technik.
Es wäre technisch möglich, ganz allgemein sämtliche
Loseblatt-Ausgaben aussterben zu lassen und stattdessen CD-ROM oder
sogar direkt Internet-Angebote einzusetzen. Beim Internet arbeitet
einer für alle, das Einsortieren durch die Benutzer und seine
Fehlerquellen fallen weg, man kann stets auf neuestem Stand sein,
zudem entfallen die Druck- und Vertriebskosten. Allerdings ist es
fraglich, wie das Benutzer-Publikum darauf reagiert. Dies wird in
dem Pilotprojekt anhand von zwei gut abgrenzbaren Rechtszweigen
mit überschaubarem Publikum getestet: Dazu wurden im Internet
Datenbanken für das Kirchenrecht der Ev.-Lutherischen Landeskirche
Sachsens und für das Kirchenrecht der Ev. Kirche der schlesischen
Oberlausitz aufgebaut - zugänglich über www.uni-leipzig.de/~jurarom.
Beide Datenbanken sind inzwischen durch einen sehr großen
Teil der in Frage kommenden Benutzer gut angenommen worden und erweisen
die Gangbarkeit des hier erforschten Weges. Das Projekt hat nebenher
reiche Forschungsergebnisse im Kirchenrecht geliefert und die Zusammenarbeit
zwischen Universität und Kirchen vertieft. Im Jahr 2002 finanzierte
die Ev.-Lutherische Landeskirche Sachsens die Kosten der betreffenden
Kirchenrechts-Datenbank.
Prof. Dr. Franz Häuser
Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Börsenrecht,
Arbeitsrecht
Professor Häuser, der die Professur mit dem Schwerpunkt im
Bank- und Börsenrecht inne hat, die bis September 1999 eine
Stiftungsprofessur war, hat in dem 2001 erschienenen Band 5 des
Münchener Kommentars zum HGB aus dem Bereich des Zahlungsverkehrs
die Abschnitte über das Giroverhältnis, den Überweisungsverkehr,
den Scheckverkehr und den Lastschriftverkehr bearbeitet (zum Teil
zusammen mit W. Hadding) und überarbeitet diese nun für
eine Neuauflage.
Fertiggestellt ist die für den Band 6 des Münchener Kommentars
zum HGB erarbeitete Kommentierung der Vorschriften über das
Kommissionsverhältnis (§§ 383 ff. HGB). Sie wird
im Laufe des Jahres 2003 erscheinen.
Für die 12. Auflage des von Soergel begründeten Großkommentars
zum BGB hat der Lehrstuhlinhaber die Kommentierung der Vorbemerkung
zu § 765, § 765 und § 767 BGB übernommen und
grundlegend überarbeitet.
Des weiteren hat der Lehrstuhlinhaber seinen Vortragstext, den
er an der Universität St.- Gallen gehalten hat, auf den Internet-Seiten
des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht
zum Thema "Bankenaufsicht in Europa - Basel II als Perspektive"
unter http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2002-11-11-01.pdf
veröffentlicht.
Zudem übernahm der Lehrstuhlinhaber die Betreuung und Bearbeitung
der Gesetztexte "Bankrecht", die im C.H. Beck Verlag in
der 30. Auflage erschienen sind.
Mitgewirkt hat der Lehrstuhlinhaber ferner als Bearbeiter am Börsenlexikon,
Gerke (Hrsg.) für das Sachgebiet Recht und Unternehmensverwaltung
(Betriebwirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden), das
2002 erschienen ist.
Sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Herr Thomas Pfefferle
veröffentlichte einen Beitrag in The European Legal Forum 2002,
193 zum Thema "Das elektronische Buch - urheberrechtliche Fragen
eines zukunftsweisenden Mediums". Sein wissenschaftlicher Assistent
Herr Gunther Thomas besprach das Urteil des BGH v. 9.11.2001
- LwZR 4/01 in der JA 2002, 448 und veröffentlichte einen Beitrag
(zusammen mit Frau Johanna Hellmann) über "Neues Schuldrecht
und Bankgeschäfte, Wissenszurechnung bei Kreditinstituten"
in der WM 2002, 1665.
Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und
Arztrecht
Die Forschung des Lehrstuhls konzentriert sich auf die deutsche
Rechtsgeschichte und das Arzt-recht. Daneben werden Problemstellungen
des geltenden bürgerlichen Rechts behandelt.
Auf rechtsgeschichtlichem Gebiet steht insbesondere die Wissenschaftsgeschichte
des Rechts im Mittelpunkt, wobei die Schwerpunkte bei der Erforschung
der juristischen Germanistik vom 17. bis ins 19. Jh. und bei weiteren
biographie- und werkgeschichtlich orientierten Arbeiten zur Wissenschaftsgeschichte
liegen. Dieser Forschungsschwerpunkt fokussiert - insbesondere im
Hinblick auf das Universitätsjubiläum 2009 - auf die Geschichte
der Universität Leipzig und ihrer Juristenfakultät.
Hinzu kamen auch 2002 weitere Arbeiten des Lehrstuhls zur systematischen
Darstellung des deutschen und sächsischen Privatrechts, zur
Aufarbeitung einzelner rechtshistorisch interessierender Fragestellungen
(aus dem Schadens-, dem Grundstücks-, dem Familien- und dem
Erbrecht), zur Erforschung der Rechtsprechungstätigkeit und
der Geschichte des Reichsgerichts zu Leipzig (v. a. in der Zeit
vor dem Inkrafttreten des BGB, als dem Reichsgericht eine führende
Rolle bei der Vereinheitlichung des deutschen bürgerlichen
Rechts zukam).
Im Arztrecht wird die Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärungspflicht
in ihrem besonderen dogmatischen Verhältnis zum Behandlungsfehler
systematisch wissenschaftlich begleitet. Vor-bereitet wurden die
demnächst erscheinende dritte Auflage des "Handbuchs des
Arztrechts" von Laufs/Uhlenbruck und die Zweitauflage des Lehrbuches
"Die ärztliche Aufklärungspflicht" von Laufs/Kern.
Bei den arztrechtlichen Einzelfragen werden europäische Harmonisierungsbestrebungen
im Medizinrecht kritisch beobachtet. Dies gilt besonders für
die Diskussion zu den durch den technologischen Fortschritt der
modernen Apparatemedizin und der Kommunikationstechnologie aufgeworfenen
Rechtsfragen des Telemedizinrechts, an der der Lehrstuhlinhaber
durch Vorträge und Veröffentlichungen maßgeblich
beteiligt ist. Hierbei wird darauf geachtet, sowohl die juristische,
als auch die medizinische Praxis in die Forschungsarbeit einzubeziehen.
Daneben ist der Lehrstuhl intensiv mit medizin- und rechtsethischen
sowie aktuellen gesund-heitspolitischen Fragestellungen beschäftigt
Das klassische geltende Zivilrecht wird vor allem auf dem Gebiet
des allgemeinen Leistungsstö-rungsrechts, des Bereicherungsrechts
und des Schadensersatzrechts (dies wieder hauptsächlich hinsichtlich
des Arzthaftungsrechts) bearbeitet.
Prof. Dr. Thomas Rauscher
Professur für Internationales Privatrecht, Bürgerliches
Recht und Rechtsvergleichung
Professor Rauscher veröffentlichte im Sommer 2002 eine überarbeitete
2. Auflage des 1999 erschienenen Lehrbuchs zum Internationalen Privat-
und Verfahrensrecht sowie in 1. Auflage einen Band Fälle und
Lösungen zum Internationalen Privatrecht.
Eine völlige Neubearbeitung der zum Zivilrecht in der deutschen
Wiedervereinigung 1997 erschienenen Kommentierung im Kommentar von
Staudinger wurde Ende 2002 fertiggestellt und wird im Herbst 2003
erscheinen.
Begonnen wurde ein Kommentar zum Europäischen Zivilverfahrensrecht,
den Professor Rauscher als Herausgeber betreut und in dem er den
Teil zur Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung
von Entscheidungen in Ehesachen (Brüssel II) verfasst.
In Vorbereitung befindet sich eine Neubearbeitung der Kommentierung
zum Scheidungsrecht.
In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Amerikanischen-Juristenvereinigung,
deren erweitertem Vorstand Professor Rauscher angehört, wurden,
wie schon im Vorjahr, Vorträge zum US-Amerikanischen Recht
veranstaltet. Hierzu konnten amerikanische Kollegen gewonnen werden,
die sich zumeist auf Einladungen anderer Universitäten für
kürzere Zeit in Deutschland aufhielten.
Prof. Dr. Reinhard Welter
Professur für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Internationales
Wirtschaftsrecht
Professor Welter hat seit seinem Wechsel an die Universität
Leipzig im Jahr 1998 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,
Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht inne.
Die Forschungstätigkeit am Lehrstuhl hat ihren Schwerpunkt
in den wirtschaftlich relevanten Teilen des Zivilrechts und in den
Entwicklungen des Zivilrechts, Wettbewerbsrechts und öffentlichen
Wirtschaftsrechts (insbes. Bankaufsichtsrechts), die sich durch
die zunehmende Internationalisierung sowie durch den Einfluss des
Europäischen Rechts ergeben. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt
ist das Recht der Kreditsicherheiten.
In dem 1997 erschienen dreibändigen Bankrechtshandbuch (C.
H. Beck) hat der Lehrstuhlinhaber die wesentlichen vier Kapitel
zum Recht internationaler Bankgeschäfte verfasst. Die 2. Auflage
ist erschienen und die 3. Auflage ist in Vorbereitung.
Als Co-Autor hat der Lehrstuhlinhaber zusammen mit Prof. F. Häuser
im Kapitalanlage-Handbuch (Verlag C. H. Beck) das Recht der Börsentermingeschäfte
bearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsfragen im Zusammenhang
mit der Auslandsberührung. Es wurde ein umfänglicher Nachtrag
bearbeitet. Die dritte Auflage ist in Vorbereitung.
Für die Großkommentierung Soergel wird das Recht der
Inhaberschuldverschreibung, des Sparbuchs und der Leibrente für
die anstehende 12. Auflage kommentiert.
Als mehrjähriges Projekt ist eine Kommentierung zum Verbraucherkreditgesetz
in Arbeit, die im Springer Wissenschaftsverlag erscheinen wird.
Strafrecht (in alphabetischer Reihenfolge)
Prof. Dr. Michael Kahlo
Professur für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie
Im Mittelpunkt der strafrechtswissenschaftlichen Forschungstätigkeit
von Professor Kahlo stand weiterhin die Arbeit an einer Grundlagentheorie
des strafrechtlichen Unterlassens sowie an dem Verhältnis von
Kriminalunrecht, Strafrechtsschuld und staatlicher Strafe.
Auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie wurden die Überlegungen
sowohl zum Verhältnis von Recht und Moral als auch zur Philosophie
des Völkerrechts, unter Einschluss des Völkerstrafrechts,
vertieft.
Im Mittelpunkt der zuletzt genannten Problematik standen die Kategorien
von Souveränität und Universalität in ihrer Bedeutung
für das Staatsrecht der Neuzeit sowie des Weltbürger-rechts,
besonders im Zusammenhang mit der Rechtsphilosophie Kants.
Darüber hinaus hat sich Professor Kahlo, angesichts der aktuellen
Umgestaltung der deutschen Juristenausbildung, mit Struktur, Form
und Gehalt einer neuzeitlich aufgeklärten Juristenausbildung
befasst.
Daneben sind Untersuchungen zu "ethischen und rechtlichen
Grundproblemen der Gentech-nologie und der zeitgenössischen
Fortpflanzungsmedizin" zu nennen.
Prof. Dr. Diethelm Klesczewski
Professur für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Europäisches
Strafrecht
Der Schwerpunkt der Forschung lag auf der Publikation eines Grundrisses
zum Besonderen Teil des Strafrechts und der Veröffentlichung
einer strafrechtlichen Musterakte. Die Mitarbeit an Kommentaren
zum Telekommunikationsgesetz und zum Energiewirtschaftsgesetz wurde
übernommen und die Kommentierungsarbeit fortgesetzt. Zusammen
mit Professor Hermann-Josef Gertz (Medizinische Fakultät) richtete
Professor Klesczewski ein interdisziplinäres Symposion zur
Affekttat aus. Professor Klesczewski betreut derzeit drei Doktoranden,
die Themen aus dem Bereich der allgemeinen Lehren der Straftat bzw.
der Reform des russischen Strafverfahrensrechts übernommen
haben.
Professor Dr. Heribert Schumann
Professur für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendschutzrecht
Professor Schumann arbeitet als Autor an dem Buchprojekt "Europäisches
Medienrecht. Das Recht der audiovisuellen Medien in der Gemeinschaft
- Vorschriften und Erläuterungen" mit. Er setzte zusammen
mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Anja Kalex die Arbeit
an dem Projekt einer vergleichenden Darstellung des deutschen und
des österreichischen Jugendmedienschutzrechts fort.
Der wissenschaftliche Assistent Frank Müller arbeitete
an einer Dissertation zu dem Thema "Tötung auf Verlangen
als abstrakte Gefährdung", der wissenschaftliche Mitarbeiter
Michael Ullrich an einer Arbeit mit dem Titel "Der Programmgrundsatz
der Menschenwürde und die Sanktionierbarkeit seiner Verletzung".
Die wissnschaftliche Mitarbeiterin Anja Kalex setzt ihre
Arbeit an der Dissertation zu dem Thema "Informationsfreiheit
und Zensurverbot - Eine Darstellung am Beispiel der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Kinowirtschaft" fort.
Rechtsanwalt Ingo Minoggio schloss seine Promotion zum Thema
"Das Wirtschaftsunternehmen als Nebenbeteiligter im Ermittlungsverfahren"
ab.
Der Doktorand Florian Bach (München) arbeitet an einer
Dissertation mit dem Titel "Der strafprozessuale Arrest".
Prof. Dr. Manfred Seebode
Professur für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Kriminologie
und Strafvollzugsrecht
Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie
und Strafvollzugsrecht von Professor Seebode widmete sich im Jahre
2002 wie bereits in den Vorjahren Fra-gen des Allgemeinen Strafrechts
(insbesondere des Sanktionenrechts), des Rechts und der Praxis strafrechtlicher
Freiheitsentziehungen (insbesondere der Gefängnis-überfüllung),
dem Ineinandergreifen von Strafprozess- und Polizeirecht und Fragen
strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Richtern und Staatsanwälten.
Dabei widmete sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Dr. Joachim
Nibbeling vornehmlich der Rechtsstellung des Beschuldigten als
Subjekt des Strafverfahrens. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Dr.
Detlef Müther ging kriminologischen und rechtsstaatlichen
Fragen der Verrechtlichung des Strafvollzu-ges nach.
Über aktuelle Fragen zum Justizvollzug und seiner Reform, insbesondere
der Privatisierung, des elektronischen Hausarrests und der Ersatzfreiheitsstrafe,
referierte Professor Seebode auf der Jahrestagung der Anstaltsleiter
im Strafvollzug; die Abhandlung ist abgedruckt in: R. Herrfahrt,
Hg., Strafvollzug in Europa, 2002, S. 47 - 70. Eine Veröffentlichung
zum Jugendstrafrecht ist in der Neuen Jur. Wochenschrift 2002, S.
2083, erschienen. Im Jahrbuch für Juristische Zeitgeschichte,
Bd. 3, herausg. von Th. Vormbaum, 2002, S. 203-233, hat sich der
Lehrstuhlinhaber mit "Streitfragen des strafrechtl. Rückwirkungsverbots
im Zeitenwandel" befasst.
Öffentliches Recht (in alphabetischer Reihenfolge)
Prof. Dr. Christoph Degenhart
Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt-, Wirtschafts-
und Planungsrecht
Unverändert lag im Jahr 2002 ein wesentlicher Schwerpunkt
der wissenschaftlichen Arbeit von Professor Degenhart auf den Kommunikationsfreiheiten
des Grundgesetzes, dem Medienrecht und dem Telekommunikationsrecht.
Nach dem im Verlauf des Jahres 2001 um-fangreiche Untersuchungen
zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbe-sondere
im Onlinebereich erschienen waren, referierte Professor Degenhart
zu diesen Fragen sowie zu weiteren Grundsatzfragen einer Neuordnung
des Medienrechts im März 2002 vor der Gesellschaft zur Förderung
des Medienrechts in Hamburg und erneut im April 2002 in Hamburg
vor dem medienpolitischen Arbeitskreis der FDP. An der weiteren
Aktualisierung der im Jahr 1998 abgeschlossenen und im Jahr 1999
erschienenen umfassenden Kommentierung des Art. 5 GG im Bonner Kommentar
zum Grundgesetz wurde weiter gearbeitet. Auch in der Neukommentierung
der Gesetzgebungskompetenzen im Beck`schen Grundgesetzkommentar
(Herausgeber: Michael Sachs) wurde ein Schwerpunkt auf Fragen des
Medienrechts und des Telekommunikationsrechts gelegt. Als sachverständiges
Mitglied des Medienrates der Sächsischen Landesmedienanstalt
für privaten Rundfunk und neue Medien hat sich Herr Professor
Degenhart kontinuierlich mit aktuellen Fragen des Medienrechts befasst.
Schließlich erarbeitete Professor Degenhart zusammen mit Professor
Christian Berger von der Leipziger Juristenfakultät umfangreichere
Untersuchungen zu Rechtsfragen elektronischer Pressespiegel. Als
Sonderbeilage zu Heft 6 des Archivs für Presserecht des Jahrgangs
2002 wurde die gemeinsame Abhandlung zu urheberrechtlichen, verfassungsrechtlichen
und europarechtlichen Problemen elektronischer Pressespiegel der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Schließlich wurde
für eine Festschrift zum 100jährigem Bestehen des Sächsischen
Oberverwaltungsgerichts dessen Recht-sprechung zum Rundfunkrecht
in ihrer Bedeutung für die Rundfunkgesetzgebung im Freistaat
Sachsen analysiert. Auf den Medientagen in München referierte
Prof. Dr. Degenhart im Oktober 2002 wiederum zu Fragen des öffentlich-rechtlichen
Rundfunkauftrags und der Rundfunkfinanzierung.
In diesem Bereich sind mehrere Dissertationen in Bearbeitung. RA
Andreas Bauer, München, legte zum Jahreswechsel seine Arbeit
"Netz und Nutzung - Rechtspositionen vertikal integrierter
Betreiber digitaler Kabelnetze" vor. Die wissenschaftliche
Mitarbeiterin Nannette Ruß führte ihre Arbeit
zum Schutz der Menschenwürde im Rundfunk fort.
Weiterer wesentlicher Forschungsschwerpunkt von Professor Degenhart
war auch im Jahr 2002 das Staatsorganisationsrecht. Das Lehrbuch
"Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht" wurde für
die 18. Auflage 2002 neu bearbeitet. Es war wiederum auf Grund der
aktuellen Verfassungs-entwicklungen, insbesondere der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, aber auch des europäischen Rechts
zu aktualisieren.
Ein seit längerem geplantes Vorhaben wurde im Jahr 2002 mit
dem Fall- und Repetitionsbuch "Klausurenkurs im Staatsrecht"
verwirklicht. Aufbauend auf den Schwerpunktelehrbüchern zum
Staatsrecht, will dieser Band einen verlässlichen Leitfaden
für die Vorbereitung auf die staatsrechtlichen Klausuren in
der Zwischenprüfung und im Examen an die Hand geben. Zu diesem
Zweck werden 16 Musterfälle exemplarisch behandelt und durch
einen zusammenfas-senden, gedrängten Repetitoriumsteil ergänzt,
der den Examenspflichtstoff im Wesentlichen abdecken will. Der Band
erschien mit einem Umfang von 320 Seiten im Oktober 2002 im Verlag
C. F. Müller, Heidelberg. Die am Lehrstuhl betreute Dissertation
von dem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Stefan
Haack mit dem Thema "Widersprüchliche Regelungskonzeptionen
im Bundesstaat" erschien in der Reihe "Schriften zum Öffentlichen
Recht".
Die zum Jahreswechsel 2001 zu 2002 fertiggestellte, umfangreiche
Kommentierung der Gesetzgebungszuständigkeiten und der Justizgrundrechte
des Grundgesetzes erschien Ende 2002/Anfang 2003 mit der 3. Auflage
des von Sachs herausgegebenen Grundgesetzkommen-tars im Verlag C.
H. Beck.
Zu Fragen der direkten Demokratie, einem weiteren Forschungsschwerpunkt,
nahm Professor Degenhart an einer Sachverständigenanhörung
vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages zu einer entsprechenden
Gesetzesinitiative auf Bundesebene teil. Eine umfangreichere, schriftliche
Stellungnahme hierzu ist in den Ausschussdrucksachen abgedruckt
und diente auch als Grundlage für einen Beitrag zur Gedächtnisschrift
für Joachim Burmeister. Das für die Opposition im Thüringer
Landtag im Jahr 2001 erstellte Rechtsgutachten zum Thema "Sachunmittelbare
Demokratie im Freistaat Thüringen" wurde 2002 in ungekürzter
Fassung im Rahmen eines Sammelbandes veröffentlicht.
In der Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und
Technologiefolgenabschätzung zum 6. Hochschulrahmengesetzänderungsgesetz
äußerte sich Professor Degenhart als Sachverständiger
insbesondere zur Gesetzgebungszuständigkeit für ein Studiengebührenverbot
und für die bundesweite Einführung der so genannten Verfassten
Studentenschaft. Prof. Dr. Degenhart trat ferner als Sachverständiger
vor dem Sächsischen Landtag auf, so im September 2002 in einer
Anhörung vor dem Innenausschuss zur Novellierung des Sächsischen
Datenschutzgeset-zes, während zu einer Anhörung vor dem
Ausschuss für Hochschulen und Medien im Mai 2002 zu einem Entwurf
des Hochschulfinanzierungsgesetzes eine umfangreichere schriftliche
Stellungnahme abgegeben wurde. Professor Degenhart nahm ferner an
einer Sachverständigenanhörung vor dem Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages zu einer Initiative auf Einführung
einer "Antifaschistischen Klausel" in das Grundgesetz
teil.
Vor der Juristenfakultät der Universität Teramo (Italien)
referierte Professor Degenhart im November 2002 in italienischer
Sprache zu dem Thema "Grundrechtsinhalte und Grundrechtswirkungen
im deutschen und europäischen Recht".
Am 14. März 2002 fand unter der wissenschaftlichen Leitung
von Professor Degenhart die 2. Leipziger Bergrechtstagung statt.
Themenschwerpunkte waren erneut Fragen der Braunkoh-lentagebaue,
der Braunkohlenplanung, des Grundabtretungsverfahrens, der Betriebsplanzulas-sung,
der Sanierung wie auch der Anwendung der FFH-Richtlinie. An der
Tagung beteiligten sich über 140 Vertreter des Bergrechts aus
Universitäten, Behörden, Unternehmen, Kanzleien und Gerichten
aller bergbautreibenden Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Professor Degenhart referierte zum Thema "Wirtschafts-, Energie-
und Strukturpolitik durch Raumord-nungsziele im Recht der Braunkohlenplanung".
Der zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Dammert und dem Rechtsdirektor
der MIBRAG, Bernd Heggemann, herauszugebende Tagungsband ist inzwischen
fertig gestellt und wird im Laufe des Jahres 2003 erscheinen.
Zu dem von Professor Degenhart herausgegebenen Loseblattkommentar
zur Sächsischen Bauordnung im Verlag C.H. Beck erschien die
3. Ergänzungslieferung, mit der die Kommentierung nun vervollständigt
wurde, gleichzeitig wurden bereits einige der zuerst erschienenen
Kommentierungen aktualisiert. Gemeinsam mit der wissenschaftlichen
Mitarbeiterin Nannette Ruß wurden insbesondere die
§§ 64 und 67 neu bearbeitet.
Im Jahr 2002 lag der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit
von PD Dr. Edin Sarcevic im Bereich des Völkerrechts
und des Europarechts. Anlehnend an eine im Vorjahr durchgeführte
Untersuchung zur völkerrechtlichen Gestaltung des nationalen
Verfassungssystems konzentrierte er sich auf die besonderen Formen
der völkerrechtlichen Interventionen. Das Inter-ventionsverbot
gilt gem. Art. 2 Nr. 7 der UN-Charta sogar gegenüber der Organisation
der Vereinten Nationen. Aber es stellt sich zunehmend die Frage,
ob dieses Interventionsverbot auch vorbehaltlos in Fällen schwerster
staateninterner Missachtung des Völkerrechts gelten kann. Unter
dem spezifischen Gesichtspunkt der Wiederherstellung rechtsstaatlicher
und demokratischer Verhältnisse im früheren Jugoslawien
stellt sich darüber hinaus die Frage nach der völkerrechtlichen
Rechtfertigung einer besonderen Interventionsart: "Rechtlicher
Intervention" in Form einer erzwungenen Verfassungsgebung.
Die politische Argumente interessieren hier nicht. Sie haben jedoch
der Analyse Anlass gegeben, die völkerrechtliche Vereinbarung
der Staatsverfassung von Bosnien-Herzegowina als eine besondere
Form der Rechtsintervention unter die Lupe zu nehmen. Diese Untersuchung
wird in der Gedächtnisschrift für Joachim Burmeister veröffentlicht.
Das Europarecht stellt einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt
von Dr. Sarcevic dar. Er widmete sich auch im Jahr 2002 den Fragen
der EU-Erweiterung und behandelt vornehmlich die Problematik eines
Rechtsanspruchs von Drittstaaten auf Aufnahme in die EU. Die Beitrittskandidaten
haben einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über
ihre Beitrittsan-träge - so die These - wobei das Ermessen
der Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über den Abschluss
des in der unionsinternen Entscheidungsphase ausgehandelten Beitrittsvertrages
erheblichen Einschränkungen unterliegt. Die Untersuchung hierzu
wurde in der Zeitschrift Europarecht (Heft 4/02) veröffentlicht.
Im Bereich des Staats- und Europarechts hielt Dr. Sarcevic im Auftrag
der Federal Academy of Public Administration Austria auf einer mehrtägigen
Tagung in Sarajevo (Bosnien-Herzegowina) Vorträge zur rechtsstaatlichen
Gestaltung der Verwaltung und zur Osterweiterung.
Im Staatsrecht konzentrierte er sich gleichzeitig als Koautor (zusammen
mit Dr. R. Brinktrine) auf die Vorbereitung des Lehrbuches "Fallsammlung
zum Staatsrecht" - präsentiert werden 12 Klausuren aus
den examensrelevanten Gebieten der Grundrechte und des Staatsorganisations-rechts.
Die methodische Behandlung der Fälle geht in besonderer Weise
auf die Bedürfnisse der Studierenden ein. Die Fallsammlung
wird im Jahr 2003 im Springer Verlag veröffentlicht.
Prof. Dr. Christoph Enders
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht
Wie schon in den vergangenen Jahren lag auch im Jahre 2002 ein
Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit von Herrn Professor Enders
auf den Grundrechten. In einer in der Juristenzeitung (JZ) 2002,
S. 998 - 1001 erschienen Anmerkung, setzte er sich mit einem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2002 - 3 C 46.01,
JZ 2002, S. 994 ff., auseinander. In diesem hatte das Gericht dem
Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl Recht gegeben: Die Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen
DDR war nicht berechtigt, Stasi-Unterlagen mit ihn betreffenden
personenbezogenen Informationen für Forschung, politische Bildung
oder Verwendung in den Medien zur Verfügung zu stellen. Professor
Enders stimmt dem Urteil im Ergebnis wie in seiner auf eine methodisch
sorgfältige Auslegung des Stasiunterlagengesetzes gestützten
Begründung zu. In einem Ausblick untersucht er auch die Änderung
des Stasiunterlagengesetzes und weist darauf hin, dass auch diese
die Bundesbeauftragte von den zentralen verfassungsrechtlichen Maßgaben
- dem durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten
Schutz des Persönlichkeitsrechts - nicht zu entbinden vermag.
Darüber hinaus mündete das von Professor Enders und Prof.
Kranjc von der Juristischen Fakultät der Universität Ljubljana
in Slowenien initiierte internationale Projekt "Die staatliche
Rechtsordnung vor den Herausforderungen durch Technisierung und
Internationalisierung" in ein - gemeinsam mit Herrn Professor
Kahlo (Juristenfakultät Leipzig) veranstaltetes - Seminar zum
Thema "Ethische und rechtliche Grundprobleme der Humangenetik
und der Fortpflanzungsmedizin", an dem Professor Kranjc als
Gast teilnahm. Gegenstand dieses Seminars waren neben den moralischen
und rechtsethischen vor allem die verfassungs- und strafrechtlichen
Fragen, die mit den sog. neuen Techniken in den Bereichen der gegenwärtigen
Fortpflanzungsmedizin und der Humangenetik - zum Beispiel In-vitro-Fertilisation,
vorgeburtliche und Präimplantationsdiagnostik sowie Stammzellenforschung
- verbunden sind. Dabei kamen im Besonderen die Rechtsprobleme der
"überzähligen Embryonen", des therapeutischen
und reproduktiven Klonens, der Veränderung genetischer Informationen,
der embryonenverbrauchenden Forschung sowie der Forschung an importierten
embryonalen Stammzellen zur Sprache. Im gleichen Zusammenhang verfasste
Professor Enders auch einen Beitrag mit dem Titel "Embryonenschutz
als Statusfrage - Gesetzgebung zwischen Verfassungsvollzug und Autokratie
der Moral", der Anfang 2003 in der Zeitschrift für Rechtsphilosophie
erscheint. Professor Enders wirkte ferner im April 2002 an einer
von der Evangelischen Akademie Meissen initiierten Podiumsdiskussion
zum Thema "Genomanalyse, Gentechnik, Biomedizin - neue Lebenschancen
oder verbotenes Terrain?" mit. Des weiteren nahm Professor
Enders im Oktober 2002 an einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung
veranstalteten Tagung zur Thematik "Herausforderung Gentechnik
- Zur Zukunft der Biotechnologien" auf Schloss Wendgräben
teil. Er referierte dort zu Fragen des Embryonenschutzes in Deutschland.
Die durch Art. 8 Grundgesetz gewährleistete Versammlungsfreiheit
stellte einen weiteren Forschungsschwerpunkt von Professor Enders
dar. Hierzu erscheint Anfang 2003 eine umfangreiche Untersuchung
in der Zeitschrift "Juristische Ausbildung" (JURA).
Im Bereich des Öffentlichen Baurechts und Umweltrechts widmete
sich Professor Enders insbesondere den Fragen des Baunachbarschutzes.
Hierzu wurde in einem im Jahre 2002 in: S. Reich (Hrsg.), Festschrift
zum 100-jährigen Jubiläum des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts,
München 2002, S. 167-193, erschienenen Aufsatz mit dem Titel
"Der Beitrag des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur
Dogmatik des subjektiven öffentlichen Rechts" speziell
der Einfluss der frühen Rechtsprechung dieses sächsischen
Obergerichtes auf den heutigen Begriff des subjektiven öffentlichen
Rechts und seine verwaltungsrechtsdogmatische Funktion herausgearbeitet.
Professor Enders stellte fest, dass schon dort die Grundlagen für
den öffentlich-rechtlichen Baunachbarschutz in seiner heutigen
Ausformung gelegt worden sind.
In einem weiteren Beitrag "Privatrechtsgestaltung durch Bebauungsplan
und Baugenehmigung?", Sächsische Verwaltungsblätter
(SächsVBl.) 2002, S. 289-293, in dem sich Professor Enders
ebenfalls mit dem Baurecht auseinandersetzt, fragt er, inwieweit
die zivilrechtrechtlichen Abwehrmöglichkeiten des Nachbarn
gegen ein bauliches Vorhaben, durch die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung
und den als öffentlich-rechtliche Satzung erlassenen Bebauungsplan
beeinflusst werden.
Eine Brücke zwischen Theorie und Praxis wurde durch das von
Professor Enders gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Rottmann und
Dr. Fritz Jäckel vom Regierungspräsidium Leipzig im Januar
2002 veranstaltete Seminar mit projektbezogenem Planspiel zum Thema
"Industrieansiedlung durch Rechtsgestaltung" geschlagen.
Die Veranstaltung diente insbesondere dazu, die Vielzahl der sich
in umwelt- und baurechtlicher Hinsicht stellenden Rechtsfragen der
Industrieansiedlung aus der Sicht der bei einem solchen Vorhaben
auftretenden und vielfach kollidierenden Interessenrichtungen zu
veranschaulichen. Des weiteren wurde gemeinsam mit Professor Holländer
und Professor Lenk von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
im Dezember 2002 das erste interdisziplinäre Umweltseminar
der Universität Leipzig mit dem Titel "Der Handel mit
Emissionszertifikaten" initiiert. Die beteiligten Lehrstühle
hatten sich zum Ziel gesetzt, sich interdisziplinär dem Emissionshandel
als Umwelt schützendes Instrument der Zukunft anzunähern
und seine Wirkungsweise sowohl aus rechtlicher und ökonomischer
als auch aus umweltpolitischer Sicht zu untersuchen.
Profesor Enders ist Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
und des Arbeitskreises "Geschichte, Methode und Dogmatik des
Öffentlichen Rechts". Darüber hinaus ist er 1. Vorsitzender
des Instituts für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen
Bundesländern e.V.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter Robert Lange beendete
sein Projekt zu Fragen der Fortsetzungsfeststellungsklage mit der
Veröffentlichung eines Beitrages in den Sächsischen Verwaltungsblättern
(SächsVBl.) 2002, S. 53-59 mit dem Titel "Die so genannte
Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des §
113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - eine unzulässige Analogie?".
Er verfasste im Übrigen einen Tagungsbericht über das
7. Leipziger Umweltrechts-Symposion am 25./26. April 2002 in Leipzig,
welches sich mit den "Perspektiven des Naturschutzes"
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege am 4. April 2002 befasst hatte. Der Beitrag
ist in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2002, S. 368 -
372 erschienen.
Prof. Dr. Rudolf Geiger
Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und
Europarecht
Die Forschungstätigkeit am Lehrstuhl von Professor Geiger
und am Institut für Internationales Recht, Europarecht und
ausländisches öffentliches Recht im Jahr 2002 beschäftigte
sich vorwiegend mit zwei Themen. Zum einen im Bereich des Europarechts
mit dem Verfassungsprojekt der Europäischen Union, sowie zum
anderen mit Fragen des Völkerrechts und dessen Verhältnis
zum deutschen Verfassungsrecht.
Zwei wissenschaftliche Ereignisse bestimmten dieses Jahr die Tätigkeit
des Instituts. Im März 2002 fand erneut ein deutsch-amerikanisches
Gemeinschaftsseminar "USA und Europa - Rechtliche Probleme
und Konflikte" statt. Nach dem ersten Seminar im Mai 2001 in
Leipzig, fand es diesmal an der Miami School of Law (USA) statt
und erwies sich erneut als Erfolg. Studenten aus Leipzig und aus
Miami nahmen teil und präsentierten in ihren Arbeiten teilweise
gemeinsame, teilweise unterschiedliche Sichtweisen auf rechtliche
Probleme der Internationalen Beziehungen. Unter der Leitung von
Professor Richard L. Williamson und Professor David Abraham aus
Miami, sowie Professor Geiger aus Leipzig war das Seminar insbesondere
für die teilnehmenden Studenten ein gewinnbringendes Ergebnis
der Zusammenarbeit zwischen Professor Williamson und Professor Geiger.
Den Höhepunkt des Jahres markierte das "Leipziger Symposion
- Neuere Probleme der parlamentarischen Legitimation im Bereich
der Auswärtigen Gewalt". Geplant von der Arbeitsgruppe
"Parlament und Völkerrecht" der deutschen Sektion
der International Law Association trafen dessen Mitglieder sowie
weitere Gäste, darunter Professor Bruno Simma im Juni 2002
in Leipzig zusammen. Zehn Referenten präsentierten ihre Arbeiten
unter den drei Themenbereichen Gesetzgeber und Exekutive in Deutschland,
Parlamentarische Legitimation in internationalen Organisationen
sowie Probleme parlamentarischer Legitimation im Bereich der Europäischen
Union.
Die Beiträge und lebhaften Diskussionen wurden unter dem Titel
Leipziger Symposion - Neuere Probleme der parlamentarischen Legitimation
im Bereich der Auswärtigen Gewalt herausgegeben von Professor
Geiger als fünfter Band des Reihe "Leipziger Schriften
zum Völkerrecht, Europarecht und ausländischen öffentlichen
Recht" des Nomos Verlages veröffentlicht.
Im Januar und Juni 2002 nahm das Institut am "Praxisbezogenem
universitären Dialog" des Auswärtigen Amtes in Berlin
teil. Mit dem Programm sucht das Auswärtige Amt den Kontakt
zu Studenten und Forschenden auf dem Gebiet des Völkerrechts
und Europarechts, der für beide Seiten Früchte tragen
kann. Thomas Schultze vom Auswärtigen Amt führt in die
alltägliche Arbeit des Amtes ein, zwei weitere Mitarbeiter
referierten zu Themen, die in Bezug zu den jeweils im Vorsemester
stattgefundenen Seminaren von Professor Geiger standen, so dass
die Diskussion der Referate mit den teilnehmenden Studenten auf
einem hohen Niveau stattfand.
Professor Geiger schloss seine Arbeit an der nunmehr dritten Auflage
seines Lehrbuches Grundgesetz und Völkerrecht ab und leistete
Beiträge zur zweiten Auflage des Kommentars The Charter of
the United Nations, herausgegeben von Bruno Simma. Er arbeitet zur
Zeit an einer vierten Auflage seines Kommentars zum EU/EG-Vertrag.
Dr. Roman Schmidt-Radefeldt setzte die Arbeit an seiner Habilitationsschrift
Parlamentarische Kontrolle integrierter Streitkräfte fort.
Nach Abschluss ihrer Dissertation nahm auch Dr. Liv Jaeckel
die Arbeit an ihrer Habilitationsschrift auf unter dem Thema "Zum
Recht der Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung europäischer
und internationaler Einflüsse".
Eine Anzahl von LL.M. Studenten des Magisterstudienganges des Institutes
"Recht der europäischen Integration" schlossen ihr
Studium mit Magisterarbeiten ab. Einige von Professor Geiger betreute
Promotionskandidaten erlangten mit ihrer Dissertation den Doktortitel.
Prof. Dr. Helmut Goerlich
Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte
und Staatskirchenrecht
Schwerpunkte der Forschungstätigkeit von Professor Helmut
Goerlich waren im Jahre 2002 das Medien-, speziell das Rundfunkrecht,
die Entwicklung der Grundrechte im Rahmen der Europäischen
Union und das Staatskirchenrecht. Auf dem Gebiet des Rundfunkrechts
schloss Professor Goerlich die Arbeit an der Kommentierung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages
im Rahmen des bundesweiten Projektes "Hamburger Kommentar zum
Rundfunkrecht" ab. Das Werk ist 2002 erschienen.
Professor Goerlich nahm am 16. und 17. Februar 2002 an einem Kolloquium
in Delhi/Indien zum Thema "Law, environment and sustainable
development" teil. Dort hielt er ein Tagungsreferat zum Thema
"Competing Human Rights with reference to the Right to Livelihood
and the Right to Environment". Während des Aufenthaltes
hielt er drei Vorlesungen zu Fragen des Gleichheitssatzes und spezieller
Diskriminierungsverbote im Rahmen der Vorlesung zum vergleichenden
Verfassungsrecht an der Faculty of Law of the University of Delhi.
Professor Goerlich referierte bei einem Kolloquium in Cesme/Türkei
vom 18. bis 22. April 2002 zum Thema "Terrorism, Fighting organized
crime, and human rights". Das Kolloquium wurde veranstaltet
vom Goethe-Institut Izmir und der Juristischen Fakultät der
Universität Izmir/Türkei. Im Oktober besuchte er einen
Workshop an der Kültür-Universität in Istanbul zum
Thema "Möglichkeiten deutsch-türkischer Kooperation
auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften.
Gemeinsam mit Professor Hans-Heiner Kühne (Trier), Professor
Wulf Eckard Voss (Osnabrück) und Professor Bahri Öztürk
(Izmir) veranstaltete Professor Goerlich eine Summer School zu Fragen
der Menschenrechte und deren Folgen in verschiedenen Rechtsgebieten.
Diese Summer School fand ihre Fortsetzung durch ein deutsch-türkisches
Seminar zur EMRK in Osnabrück, wo Professor Goerlich zum Thema
"Die Bedeutung der EMRK in der Judikatur des BVerfG" referierte.
In Leipzig veranstaltete Professor Goerlich ein Seminar zum Thema
"Weltanschauung und Verfassung".
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Kati Fröhlich nahm
an einer Podiumsdiskussion zum Versammlungsrecht rechtsradikaler
Gruppierungen teil und referierte dort einleitend. Das Thema wird
sie in ihrer Dissertation weiter beschäftigen. Felix Böllmann
referierte auf einer Tagung zum Kommunalwirtschaftsrecht in Dnepropetrowsk/
Ukraine zu Grundlagen und verwaltungsrechtlichen Hintergründen
der kommunalen Selbstverwaltung, zum Verwaltungsaufbau sowie Beteiligungsmanagement
in der Kommunalwirtschaft. Auch er wird sich diesem Thema weiter
in seiner Dissertation widmen. Peter Nagel hat seine Dissertation
zum Thema "Marktplatz der Ideen: Der Übergang zu einer
privaten Frequenzordnung am Beispiel terrestrischer Rundfunkveranstalter
in den USA" abgeschlossen. Die von Gerd Schliebe betreute
juristische Bibliographie auf CD-ROM "Kuselit-R" konnte
auch im Jahr 2002 monatlich in neuen Ausgaben erscheinen.
Prof. Dr. Wolfgang Köck
Professur für Umweltrecht
Der Lehrstuhl für Umweltrecht ist im Oktober 2001 in enger
Kooperation mit dem UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle eingerichtet
worden. Dadurch sollen Umweltrechtsforschung und Umweltforschung
besser aufeinander bezogen und neue Impulse für die Forschungsarbeit
gegeben werden.
Die Schwerpunkte der Forschungstätigkeit von Professor Köck
lagen im Berichtsjahr 2002 in der Entwicklung eines Forschungskonzepts
für die Forschergruppe "Umweltrecht" am UFZ-Umweltforschungszentrum
Leipzig-Halle und in der Entwicklung sog. "integrierter"
(interdisziplinärer) Forschungsprojekte. Begonnen worden ist
mit drei Projekten am UFZ. Ein Projekt befasst sich mit "Biodiversity
Governance" und untersucht die internationale Steuerung und
die transnationale öffentliche Steuerung sowie die nationale
Implementation im Bereich des Biodiversitätsschutzes. Ein Teilprodukt
dieses Projekts ist der Sammelband "10 Jahre Biodiversitätskonvention
- eine Zwischenbilanz", zu dem namhafte Wissenschaftler Beiträge
beigesteuert haben, und der im Jahre 2003 publiziert werden wird.
Ein anderes Projekt befasst sich mit Problemen und Strategien der
Flächenverbrauchsbegrenzung unter besonderer Berücksichtigung
der kommunalen und regionalen Steuerungsmöglichkeiten. Ein
drittes Projekt untersucht das kommunale und regionale Kompensationsflächenmanagement
vor dem rechtlichen Hintergrund der städtebaurechtlichen und
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bei all diesen Projekten
handelt es sich um interdisziplinäre Projekte; ihre Durchführung
erfolgt u.a. mit Hilfe juristischer wissenschaftlicher Mitarbeiter
am UFZ.
Bereits 2001 begann Professor Köck mit seiner Mitarbeit an
einem interdisziplinären BMBF-Projekt über "Regulative
Vorsorgepolitik in ihren Wirkungen auf Innovationen zum nachhaltigen
Wirtschaften - dargelegt am Beispiel der Chemikalienregulierung"
im Rahmen des BMBF-Forschungsverbundes "Rahmenbedingungen für
Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften (RIW)". Das Projekt
dauert noch an und wird im Jahre 2004 abgeschlossen.
Erfolgreich eingeworben werden konnte mit einer interdisziplinären
Forschergruppe am UFZ ein BMBF-Projekt im Forschungsverbund "BIOTEAM"
zum Thema "Invasions: Das Invasionspotenzial gebietsfremder
Arten - Identifikation, Bewertung, Risikomanagement". Untersuchungsgegenstand
sind u.a. der rechtliche Rahmen der Kontrolle gebietsfremder invasiver
Arten und die rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für
eine Effektivierung des Kontrollsystems unter besonderer Berücksichtigung
internationalrechtlicher (WTO-Recht) und europarechtlicher Aspekte.
Das Projekt wird im Frühjahr 2003 beginnen.
Mit Blick auf die Veröffentlichungen von Professor Köck
im Jahre 2002 sind hervorzuheben das Sonderheft 2002 der Zeitschrift
für Umweltrecht (ZUR) zum Thema "Flächenhaushaltspolitik:
Bodenschutz durch Flächenverbrauchsbegrenzung" (ZUR 2002,
121-184), das von ihm konzipiert, koordiniert und mit einem einleitenden
Aufsatz (121-125) versehen worden ist. Ebenfalls hervorzuheben ist
ein Aufsatz zur Gesetzesfolgenabschätzung und Gesetzgebungsrechtslehre
(VerwArch 2002, 1-21). Ferner ist hinzuweisen auf kleinere Beiträge
zum Vorsorgeprinzip (publiziert in der transdisziplinären Zeitschrift:
GAIA - Ökologische Perspektiven in Natur-, Geistes- und Wirtschaftswissenschaften
11, 42-43), zum Umweltplanungsrecht (UPR 2002, 321-326) und zu Fragen
der grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Hinblick auf
die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen (ZUR 2002,
349-352).
Prof. Dr. Martin Oldiges
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-
und Verwaltungsrecht
Die Forschungstätigkeit am Lehrstuhl von Professor Oldiges
hatte im Jahre 2002 ihren Schwerpunkt wieder im Planungs- und Umweltrecht.
Überdies arbeiteten Mitglieder des Lehrstuhls auf den Feldern
des Staatsorganisationsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts,
des Kommunalrechts und des Beamtenrechts.
Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht veranstaltete zusammen
mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt- und
Landwirtschaft und der Stadt Leipzig das 7. Leipziger Umweltrechts-Symposion
mit dem Thema "Perspektiven des Naturschutzes". Auf dieser
Tagung hielt Professor Oldiges einen Vortrag zu Entschädigungs-
und Rechtsschutzfragen bei der Ausweisung von Schutzgebieten im
Biotopverbund. Sämtliche Referate und Diskussionsbeiträge
des Symposions sollen in Band 4 der Leipziger Schriften zum Umwelt-
und Planungsrecht veröffentlicht werden. Auf dem Gebiet des
Baurechts begann Professor Oldiges mit der Überarbeitung seines
Beitrags für das von Professor Udo Steiner herausgegebene Lehrbuch
"Besonderes Verwaltungsrecht", das im Laufe des Jahres
2003 in 7. Auflage erscheinen wird. Für die 3. Auflage des
Grundgesetz-Kommentars "Sachs" aktualisierte Professor
Oldiges seine Kommentierung des VI. Abschnitts des Grundgesetzes,
der die Bundesregierung zum Gegenstand hat (Artikel 62-69 GG). Darüber
hinaus verfasste Professor Oldiges Aufsätze zur verwaltungsgerichtlichen
Ermessenskontrolle, zur Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis
sowie - zusammen mit Dr. Ralf Brinktrine - einen Betrag zur beamtenrechtlichen
Stellung des Landtagsdirektors.
Am Lehrstuhl setzten die akademischen Mitarbeiter Dr. Ralf
Brinktrine und Dr. Herwig Unnerstall ihre Habilitationsprojekte
auf den Gebieten des Staats- und Verwaltungsrechts, insbesondere
des Umweltrechts, fort.
Prof. Dr. Holger Stadie
Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht
Der Schwerpunkt der Forschungstätigkeiten von Professor Stadie
lag im Jahre 2002 auf dem Umsatzsteuerrecht und dem Steuerverfahrensrecht.
Seine Kommentierungen in Rau/Dürrwächter (Hrsg.), Umsatzsteuergesetz,
Köln betrafen schwergewichtig die Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers nach § 13 b UStG und die damit zusammenhängenden
zivilrechtlichen Fragen. Im Rahmen der Überarbeitung der "Einführung"
zu diesem Kommentar ging es u.a. um den Gutglaubensschutz im Umsatzsteuerrecht
und um die Verfassungsmäßigkeit der sog. Soll-Besteuerung
im Umsatzsteuerrecht. Ferner befasste er sich im Rahmen der Überarbeitung
der Kommentierung zu § 4 Nr. 21 a UStG mit der Steuerpflicht
der Auftragsforschung staatlicher Hochschulen im Hinblick auf die
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts.
Für das geplante Lehrbuch "Allgemeines Steuerrecht"
wurden die Kapitel "Korrektur von Verwaltungsakten" und
"Rechtsbehelfsverfahren" fertiggestellt.
Institute (in alphabetischer Reihenfolge)
Institut für Anwaltsrecht
Das Institut für Anwaltsrecht ist im August 1997 gegründet
worden und hat zur Jahreswende 1997/98 seine Lehr- und Forschungstätigkeit
begonnen. Es soll in der gegenwärtigen Phase des Umbruchs im
Bereich der Anwaltschaft in Deutschland und Europa und in einer
Zeit, in der große Teile der Absolventen den Anwaltsberuf
wählen, zu einer verstärkten Berücksichtigung des
anwaltlichen Standpunktes in rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen
an der Universität beitragen. Durch den Einsatz von Anwälten
und Notaren in Lehrveranstaltungen werden außerdem die Kontakte
zwischen Theorie und Praxis gefördert.
Es werden Dissertationen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts vergeben
und betreut. So wurde im Berichtsjahr eine Dissertation zu dem Thema
"Die Beschränkungen anwaltlicher Werbung in Berufs- und
Wettbewerbsrecht und deren Verhältnis zueinander" (Konstantin
Pohlmann) abgeschlossen und als Band 1 der neubegründeten
Schriftenreihe des Instituts veröffentlicht. Die wissenschaftliche
Mitarbeiterin Katja Krautheim arbeitet an einer Dissertation
zum Thema "Die Wahrung der Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens
im nachfolgenden Zivilprozeß".
Im Jahr 2002 haben sich die Direktoren des Instituts in einigen
Lehrveranstaltungen (vor allem im Rahmen eines im Wintersemester
2002/2003 veranstalteten Seminars) gezielt mit den Aus-wirkungen
der Schuldrechtsmodernisierung auf die anwaltliche und notarielle
Rechtsgestaltung befasst. Die Befassung mit Fragen der außergerichtlichen
Streitschlichtung wurde fortgesetzt und intensiviert. Erneut wurde
ein entsprechendes Seminar abgehalten (Sommersemester 2002). Die
Lehrveranstaltungen wurden jeweils von Praktikern begleitet.
Auf Initiative des Instituts hat ein Notar an der Fakultät
Lehrveranstaltungen zu Problemen der Rechtsgestaltung im Gesellschafts-
und Grundstücksrecht sowie im Familien- und Erbrecht abgehalten.
Die unter dem Obertitel "In Zukunft Anwalt" stehende
Reihe mit von Praktikern gehaltenen Lehrveranstaltungen wurde fortgesetzt.
Das Institut für Anwaltsrecht ist Mitveranstalter des Leipziger
Insolvenzrechtstages, der im Berichtszeitraum zum 3. Male stattgefunden
hat (11. 2. 2002) und auch im Jahre 2003 wieder stattfinden wird
(3. 3. 2003).
Das Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig
arbeitet eng mit den Instituten oder Lehrstühlen für Anwaltsrecht
an den anderen deutschen Universitäten zusammen.
Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht,
Prof. Dr. Burkard Boemke
Institut für Ausländisches und Europäisches Privat-
und Verfahrensrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung
sowie Bürgerliches Recht, Prof. Dr. Thomas Rauscher
Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Bösenrecht,
Arbeitsrecht, Prof. Dr. Franz Häuser
- Professur für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und
Internationales Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Reinhard Welter
Institut für Jugendschutzrecht und Strafrecht der Medien
Siehe dazu unter:
- Professur für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendschutzrecht,
Prof. Dr. Heribert Schumann
Institut für Rundfunkrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt-, Wirtschafts-
und Planungsrecht, Prof. Dr. Christoph Degenhart
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte
und Staatskirchenrecht, Prof. Dr. Helmut Goerlich
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt-, Wirtschafts-
und Planungsrecht, Prof. Dr. Christoph Degenhart
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte
und Staatskirchenrecht, Prof. Dr. Helmut Goerlich
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-
und Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Martin Oldiges
- Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht,
Prof. Dr. Holger Stadie
Institut für Umwelt- und Planungsrecht
Siehe dazu unter:
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats-
und Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Martin Oldiges
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt-, Wirtschafts-
und Planungsrecht, Prof. Dr. Christoph Degenhart
- Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht,
Prof. Dr. Christoph Enders
- Professur für Umweltrecht, Prof. Dr. Wolfgang Köck
Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches
öffentliches Recht
Siehe dazu unter:
- Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht
und Europarecht, Prof. Dr. Rudolf Geiger
- Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte
und Staatskirchenrecht, Prof. Dr. Helmut Goerlich
- Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Bösenrecht,
Arbeitsrecht, Prof. Dr. Franz Häuser
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