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Forschungstätigkeit an der Fakultät

Die Schwerpunkte der Forschungstätigkeit der Juristenfakultät ergeben sich aus dem jeweiligen Schwerpunktbereich der einzelnen Professuren und Institute. Eine kleine Auswahl der Forschungstätigkeit der einzelnen Professuren und Institute wird hier wiedergegeben.

Zivilrecht (alphabetische Reihenfolge)

Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard
Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht

Professor Becker-Eberhard hat im Jahr 2007 gemeinsam mit Professor Berger verschiedene Veranstaltungen im Rahmen des Instituts für Anwaltsrecht abgehalten bzw. organisiert. Überdies wurden verschiedene weitere Publikationen vorbereitet, die zum Teil bereits erschienen sind wie die Kommentierung der §§ 253 – 271 im Münchener Kommentar zur ZPO und zum Teil erst im Jahr 2008 erscheinen werden wie die Neufassung der Kommentierung des Werberechts der freien Berufe in der 2. Auflage des Kommentars zum UWG von Prof. Dr. K.-H. Fezer.

Dr. Bettina Heiderhoff ist im Jahr 2007 zur Universitätsprofessorin im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg ernannt worden.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Claudia Apel führte ihr Dissertationsvorhaben zum Thema „Die Herausgabeansprüche des BGB im Haftungssystem der Insolvenzordnung – Inhalt und Insolvenzfestigkeit dinglicher und obligatorischer Ansprüche auf Herausgabe von Sachen“ fort. Sie untersucht die verschiedenen Inhalte der im BGB normierten Ansprüche auf Herausgabe von Sachen und wie sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rückgabeschuldners auf die einzelnen Herausgabeansprüche auswirkt.

Claudia Apel wirkte ferner an der Veröffentlichung der Referate mit, die auf der 17. Jahrestagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e. V. 2006 in Leipzig gehalten wurden. Das Jahrbuch der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler ist unter Herausgeberschaft von Claudia Apel, Vera Glas, Marco Staake, Torsten Keltsch und Frank Skamel im Dezember 2007 im Boorberg Verlag erschienen.

Prof. Dr. Christian Berger
Professur für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht

Im Berichtszeitraum hat Professor Berger Buch- und Zeitschriftenbeiträge zu den Gebieten des Urheber- und Medienrechts, des Bürgerlichen Rechts, des Zivilprozessrechts sowie des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts publiziert.
Professor Berger ist Mitherausgeber und Mitautor eines Handbuchs zum Urheberver-tragsrecht, welches 2008 erscheinen wird. Außerdem ist er Mitherausgeber der Reihe „Studien zum Zivilrecht“ und der Reihe „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“. Zudem hat er das bisher von Jauernig bearbeitete Lehrbuch zum Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht bearbeitet, welches nun in der 22. Auflage erschienen ist. Daneben ist die 12. Auflage des BGB-Kommentars von Jauernig erschienen, in dem Professor Berger die §§ 433 - 487 und 1297 - 1921 BGB bearbeitet hat.

In einem Tagungsband wurden die Ergebnisse des vom Leipziger Insolvenzrechtstag e.V. und dem Institut für Anwaltsrecht veranstalteten 8. Leipziger Insolvenzrechtstags vom 19.02.2007 veröffentlicht, als dessen Mitherausgeber Professor Berger tätig ist. Der 8. Leipziger Insolvenzrechtstag wurde wieder von ca. 250 Teilnehmern besucht. Er ist damit einer der größten Veranstaltungen zum Insolvenzrecht in Deutschland.

Weiterhin war Professor Berger im Berichtszeitraum als DFG-Gutachter tätig.
Professor Berger ist Mitglied des Vorstands des Vereins für Gewerblichen Rechts-schutz und Urheberrecht (GRUR), Gruppe Mitte - Ost. Er ist ferner Mitglied des Fachausschusses Urheber- und Verlagsrecht der GRUR-Vereinigung. Weiterhin ist Professor Berger Vorstand beim Leipziger Insolvenzrechtstag e.V.

Im Berichtszeitraum konnte das Promotionsverfahren von Manuela Koch, Tobias Bock, Frank Skamel, Vera Glas, Michael Frege und Hannes Klühs erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Juliane Weidmüller arbeitete im Berichtszeitraum an ihrer Promotion zum Insolvenzrecht weiter. Weiterhin begann der wissenschaftliche Mitarbeiter Robert Kühne an seiner Promotion ebenfalls zum Insolvenzrecht zu arbeiten. Der Doktorandenförderplatz wurde mit Thomas Büchner besetzt. Er arbeitet an einer Promotion auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts.

Prof. Dr. Burkhard Boemke
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht

Im Jahr 2007 konnte Professor Boemke in Zusammenarbeit mit RA Dr. Joachim Luke und dem Wissenschaftlichen Assistenten Bernhard Ulrici die Arbeiten an der „Fallsammlung zum Schwerpunktbereich“ Arbeitsrecht beginnen. Das im Frühjahr 2008 im Springer Verlag erscheinende Werk soll Studenten die methodischen Fähigkeiten zur Lösung arbeitsrechtlicher Fallgestaltungen aus dem Schwerpunktbereich vermitteln. Ausgewählt wurden typische Fallgestaltungen aus den Bereichen Koalitionsrecht, Betriebsverfassungsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren.
Überdies wurde die Arbeit an dem Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz, der in der sog. grünen Reihe arbeitsrechtlicher Kommentare im Verlag C.H. Beck erscheinen wird, fortgesetzt.

Weitergeführt wurden überdies Arbeiten am Werk „Die Entsendung von Arbeitnehmern; Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Tarifverträge“, welches im Sommer 2008 im SAXONIA Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH erscheinen wird.
Neben zahlreichen Zeitschriftenbeiträgen und Urteilsanmerkungen wurden schließlich die Arbeiten an dem im NOMOS Verlag erscheinenden Handkommentar Arbeitsrecht fertig gestellt. In dem von Prof. Dr. Däubler und den Rechtsanwälten Hjort, Hummel und Wolmerath herausgegebenen Werk kommentiert Professor Boemke gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Assistenten RA Bernhard Ulrici die Vorschriften der §§ 305 – 310 BGB.

Erschienen sind im Frühjahr 2007 im Springer Verlag das mit RA Dr. Danko verfasste Werk „AGG im Arbeitsrecht“ sowie die „Fallsammlung Arbeitsrecht“. Zudem ist im Herbst 2007 die vom Wissenschaftlichen Assistenten RA Ulrici verfasste Kommentierung der §§ 2-5, 9, 10 AÜG in Hümmerich/Boecken/Düwell, AnwaltKommentar Arbeitsrecht, im Anwaltverlag erschienen.

Am Lehrstuhl werden derzeit ca. 20 Doktoranden zu arbeitsrechtlichen Themen betreut. Im Berichtszeitraum konnten die schriftlichen Doktorarbeiten von Jörg Altmann (Die sozialrechtliche Auf- und Verrechnung der Sozialversicherungsträger im Insolvenzverfahren), Torsten Fischer (Nachwirkung von Tarifnormen [§ 4 Abs. 5 TVG]), Janet Hitzig (Das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz), Lars Letzas (Die Fortgeltung von Einzel- und Gesamtbetriebsvereinbarungen) und Bernhard Ulrici (Vermögensrechtliche Grundfragen der Arbeitnehmerurheberrechts) abgeschlossen und zur Begutachtung eingereicht werden.

Prof. Dr. Tim Drygala
Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht

Den Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Professor Drygala bildete auch im Jahr 2007 das Kapitalgesellschaftsrecht. Im Aktienrecht arbeitete Professor Drygala an der Kommentierung des § 42 AktG sowie der §§ 170-176 AktG für den von Schmidt/ Lutter herausgegebenen Kommentar zum Aktiengesetz. Außerdem überarbeitete er seine Kommentierung zu §§ 1-15 UmwG im Kommentar zum Umwandlungsgesetz von Lutter und begann mit der Kommentierung der §§ 122a-l UmwG. Im GmbH-Recht beschäftigte sich Professor Drygala eingehend mit Einzelfragen des Regierungsentwurfs zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG).

Prof. Dr. Franz Häuser
Professur für Bürgerliches Recht, Bank- und Börsenrecht, Arbeitsrecht

Siehe unter: Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht

Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern
Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht

Die Forschung des Lehrstuhls konzentriert sich auf die deutsche Rechtsgeschichte und das Arztrecht. Daneben werden Problemstellungen des geltenden bürgerlichen Rechts behandelt. Auf rechtsgeschichtlichem Gebiet steht die Wissenschaftsgeschichte des Rechts im Mittelpunkt, wobei die Schwerpunkte bei der Erforschung der juristischen Germanistik vom 17. bis ins 19. Jh. und bei weiteren biographie- und werkgeschichtlich orientierten Arbeiten liegen. Dieser Forschungsschwerpunkt ist wegen des Universitätsjubiläums 2009 fokussiert auf die Geschichte der Universität Leipzig und ihrer Juristenfakultät.

Hinzu kamen 2007 weitere Arbeiten zur Aufarbeitung einzelner rechtshistorisch interessierender Fragestellungen (aus dem Leistungsstörungs-, Schadens-, Grundstücks-, Erb- und Gerichtsverfassungsrecht) und zur Erforschung der Rechtsprechungstätigkeit und der Geschichte der Kursächsischen Konstitutionen.

Im Arztrecht wird die Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärungspflicht in ihrem besonderen Verhältnis zum Behandlungsfehler systematisch begleitet. Vorbereitet wurde die Zweitauflage des Lehrbuches „Die ärztliche Aufklärungspflicht“ von Laufs/Kern, sowie die Neuherausgabe des Buches „Handbuch des Arztrechts“ von Laufs/ Uhlenbruck.
Daneben ist neuerdings die Debatte um die Auswirkungen von gesundheitspolitisch motivierten Rationierungsversuchen auf das Arzthaftungsrecht intensiviert worden. Auch hieran ist der Lehrstuhl maßgeblich beteiligt. Generell wird darauf geachtet, sowohl die juristische als auch die medizinische Praxis in die Forschungsarbeit einzubeziehen. Schließlich ist der Lehrstuhl intensiv mit medizin- und rechtsethischen Fragestellungen (Humangenetik, Pränatal- und Präimplantationsmedizin, Transplantationsmedizin, Sterbehilfe, Betreuungsrecht und Berufsrecht) beschäftigt.

Das klassische geltende Zivilrecht wird vor allem auf dem Gebiet des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, des Bereicherungsrechts und des Schadensersatzrechts (dies wieder hauptsächlich hinsichtlich des Arzthaftungsrechts, aber auch hinsichtlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) bearbeitet.

Prof. Dr. Justus Meyer
Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung

Professor Meyer nahm seine Tätigkeit an der Juristenfakultät zum April 2007 auf. Er veröffentlichte in diesem Jahr vor allem ein Lehrbuch zum Handelsrecht (Springer Verlag).

Kleinere Forschungsprojekte widmeten sich dem UN-Kaufrecht in österreichischen und schweizerischen Rechtswahlklauseln und dem Zusammenhang von Produktsicherheits-Regulierung und Produkthaftung.

Professor Meyer war in diesem Zeitraum u.a. auch als DAAD-Gutachter tätig.

Prof. Dr. Thomas Rauscher
Professur für Internationales Privatrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsvergleichung

Professor Rauscher stellte die Neuauflage seines Lehrbuches zum Familienrecht fertig, die im Dezember 2007 erschien.

Im Dezember 2006 übernahm Professor Rauscher die Mit-Herausgaberschaft des Münchener Kommentars zur ZPO sowie als Autor die Einleitung und Teile des Europäischen Zivilprozessrechts. Zwei Bände des Kommentars sind in 2007 erschienen, die Arbeiten am dritten Band sind nahezu abgeschlossen.

Die Entwicklung des europäischen Privat- und Zivilprozessrechts bleibt über diese Veröffentlichung hinaus ein zentraler Forschungsschwerpunkt, dem mehrere Zeitschriftenbeiträge gewidmet sind.

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung, deren erweitertem Vorstand Professor Rauscher angehört, wurden, wie schon im Vorjahr, Vorträge zum US-Amerikanischen Recht veranstaltet. Hierzu konnten amerikanische Kollegen gewonnen werden, die sich zumeist auf Einladungen anderer Universitäten für kürzere Zeit in Deutschland aufhalten.

Am Institut für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht werden derzeit durch Professor Rauscher ca. 25 Doktoranden betreut, wovon vier als wissenschaftliche Mitarbeiter (teilzeit-) beschäftigt sind. Die Themen der Dissertationen beziehen sich auf Internationales Recht, Rechtsvergleichung, Prozessrecht und Familienrecht.

Prof. Dr. Reinhard Welter
Professur für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

Siehe unter: Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht

Strafrecht (alphabetische Reihenfolge)

Prof. Dr. Michael Kahlo
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie

Den Schwerpunkt der strafrechtswissenschaftlichen Forschungstätigkeit von Professor Kahlo im Jahr 2007 bildete zunächst die Fortführung seiner Arbeit an einer Grundlagentheorie zum Verhältnis von Kriminalunrecht, Strafrechtsschuld und staatlicher Strafe. Dabei standen im Berichtsjahr die Lehre von der objektiven Zurechnung im Strafrecht sowie strafrechtliche Probleme des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts im Vordergrund. Folgende Tätigkeiten, Projekte und Veröffentlichungen sind hier in erster Linie anzuführen:

  • Organisation und Durchführung eines deutsch-slowenischen Seminars zum Thema „Der Bürger als Feind? Rechtsphilosophische, verfassungs- und strafrechtliche Aspekte einer kontroversen Rechtsfigur“ (zusammen mit Prof. Dr. Christoph Enders, Leipzig, Prof. Dr. Janez Kranjc und Prof. Dr. Damjan Korosec, beide Juristische Fakultät der Universität Ljubljana);
  • Konzipierung und Durchführung eines – gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Hofgeismar und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein veranstalteten – rechtswissenschaftlichen Kolloquiums zu der Frage „Feind oder Bürger – Sonderrecht im Kampf gegen den Terrorismus?“;
  • Abhandlung mit „Überlegungen zum gegenwärtigen Stand der Theorie der objektiven Zurechnung im Strafrecht“ (Beitrag zur Festschrift für Wilfried Küper);
  • Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden geschäftsführenden Direktors des Instituts für Grundlagen des Rechts.

Daneben wurde die Arbeit an einer Grundlagentheorie des Strafverfahrensrechts fortgeführt, und zwar mit besonderer Hinsicht auf das Problem des Verhältnisses von Strafprozess- und Polizeirecht, auch unter Berücksichtigung der europäischen Dimension.
Den dritten Forschungsschwerpunkt bildeten wiederum aktuelle, insbesondere rechtsphilosophische Probleme der „Entstaatlichung“. Diesbezüglich ist erneut insbesondere die Beteiligung am interdisziplinären geisteswissenschaftlichen profilbildenden Forschungsbereich der Universität Leipzig „Riskante Ordnungen – after order“ zu nennen. Diese fand ihren Niederschlag im Berichtsjahr zunächst in der Mitherausgeberschaft (gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Enders) des Tagungsbandes „Toleranz als Ordnungsprinzip? – Die moderne Bürgergesellschaft zwischen Offenheit und Selbstaufgabe“, an dem sich Professor Kahlo mit einem eigenen Beitrag über „John Locke’s Philosophie der Toleranz“ beteiligt hat (Band 6 der Schriftenreihe des Instituts für Grundlagen des Rechts der Leipziger Juristenfakultät „fundamenta iuris“). – Außerdem Mitveranstaltung und Beteiligung an dem von einer interdisziplinären Forschergruppe „Toleranz als Ordnungsprinzip“ im Rahmen des genannten profilbildenden Forschungsbereichs durchgeführten Kolloquium zum Thema „Religions- und Kirchenkritik in Kunst und Karikatur“. – Drittens ist in diesem Zusammenhang das Projekt eines interdisziplinären Graduiertenkollegs zum Thema „Differenz und Devianz“ zu nennen, an dem sich Professor Kahlo mit rechtsphilosophischen und strafrechtlichen Fragestellungen, etwa zur „Unhintergehbarkeit von Individualität“, beteiligt und an dem folgende Kolleginnen und Kollegen der Universität Leipzig mitwirken: Ulrich Bröckling (Politikwissenschaft), Sprecher; Inge Baxmann (Theaterwissenschaften); Beatrice von Bismarck (Kunstgeschichte); Vera Denzer (Geowissenschaften); Christoph Enders (Juristenfakultät); Wolfgang Fach (Politikwissenschaft); Markus Kotzur (Juristenfakultät); Michaela Marek (Kunstgeschichte); Kurt Mühler (Soziologie); und Heidrun Zinecker (Politikwissenschaft).

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anja Schmidt vertiefte ihre Forschungen zur rechtlichen Regulierung von der bipolaren Heteronormativität abweichender Lebensweisen (insb. Inter- und Transsexualität) und kommerzialisierter Sexualität (Prostitution und Pornographie). Vom 15. bis 17. Juni 2007 besuchte sie den Feministischen Juristinnentag, eine juristische Fachtagung, die an der Universität Bielefeld stattfand. Im Herbst 2007 wurde ihr Artikel „Das deutsche Prostitutionsgesetz – Anliegen, Auswirkungen und Bewertung“ in einem Informationsband der Friedrich-Ebert-Stiftung in Südkorea veröffentlicht. In deutscher Sprache ist dieser Artikel nebst einer Kurzversion im sul-serio-Magazin „Ware Lust Macht Arbeit“ der Assoziation für politische Bildung und Gesellschaftsforschung „reflect!“ (www.reflect-online.org) veröffentlicht. Sie beteiligte sich an der Durchführung des Studientages „Geschlecht und Recht“ an der Freien Universität Berlin, einem Lehrangebot für Studierende, das am 6. Dezember 2007 durchgeführt wurde. Zusammen mit Dr. Friederike Wapler (Universität Göttin-gen) veranstaltete sie dort den Workshop „Pornographie – Gewalt oder Kommunikation?“. Die Arbeiten an der Dissertation zum Thema „Täter-Opfer-Staat. Eine (rechts-) philosophische Analyse zur Bewältigung krimineller Verletzungen“ wurden fortgesetzt.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Dr. Benno Zabel beendete mit der Veröffentlichung seiner Dissertation „Schuldtypisierung als Begriffsanalyse“ ein erstes großes Forschungsvorhaben. Im Anschluss daran wurde ein Habilitationsprojekt begonnen. Die Arbeit mit dem Titel: „Freiheitsgewährleistung und Orientierungswissen: Konfliktanalyse und Schadensrestitution im Kontext normativer Ungewissheit“ soll die aktuellen Entwicklungen zwischen Strafrecht, Polizeirecht und Deliktsrecht aufnehmen und Schlüsse für die moderne strafrechtliche Konfliktlösung ziehen. Darüber hinaus veröffentlichte er Aufsätze und Rezensionen in verschiedenen Fachzeitschriften.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Europäisches Strafrecht

Folgendes Forschungsprojekt wurden im Jahre 2007 abgeschlossen und die Ergebnisse in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung (vgl. unter II.) der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Das Projekt wurde zum großen Teil durch Einwerbung von Drittmitteln finanziert.

Strafprozessrecht
Ziel dieses Projekts war es einen Studiengrundriss zu erstellen, welches den Studierenden das für das erste Staatsexamen nötige Wissen zum Strafverfahrensrecht vermittelt. Das breitere Gewicht der Darstellung sollte wegen der Prüfungsrelevanz auf die Maximen des Strafprozesses, ihre Begründung und ihre Systematik gelegt werden. Um den inneren Zusammenhang der Normen als Lernhilfe herauszuarbeiten und die Argumentation schlüssiger zu gestalten, sollte bei der Behandlung einzelner Streitfragen stets Bezug auf die Grundprinzipien genommen werden. Leitend sollte der Grundgedanke sein, dass es Ziel des Strafverfahrens ist, das durch den Verdacht einer Straftat in Frage gestellte Recht gerade unter Bedingungen der Unsicherheit wiederherzustellen.
Folgende Promotionen bzw. Promotionsvorhaben wurden im Jahr 2007 von Professor Klesczewski begleitet und zum Teil zur Abschlussreife geführt:

  • André Zschiegner und Christian Richter haben ihre von Professor Klesczewski betreuten Dissertationen fast abgeschlossen, so dass sie diese im Jahr 2008 einreichen werden. Die Arbeiten beschäftigen sich zum einen mit der dogmatischen Aufarbeitung der Fristenlösung mit Pflichtberatung beim Schwangerschaftsabbruch und zum anderen mit dem Anfangsverdacht bei der Geldwäsche und seine praktische Handhabung.
  • Professor Klesczewski betreut derzeit weitere Promotionen, unter anderen zu den Themen „Das Komplementaritätsprinzip des IStGH-Statuts“, „Die strafprozessuale Überwachung des Emailverkehrs“ und „Der Zusammenhang von Entkriminalisierung und Diversion im Jugendstrafrecht“

Angesichts der Entwicklung zur digitalen Veröffentlichung setzte Professor Klesczewski mit der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Steffi Müller und Ref. iur. Frank Neuhaus das Projekt der Entwicklung einer Internetzeitschrift mit dem Schwerpunkt Rechtsphilosophie der Einrichtung einer digitalen rechtsphilosophischen Bibliothek im Jahr 2007 fort. Es ist im Netz unter www.lz-rechtsphilosophie.de zu finden.

Dabei wurde der Schwerpunkt der Arbeit auf die Einrichtung einer digitalen Bibliothek gelegt. Nach und nach sollen dort alte, rechtsphilosophische, oft längst vergriffene Publikationen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Dabei können selbstverständlich nur Bücher eingestellt werden, die entweder auf Grund ihres Alters nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind (§ 64 UrhG) oder durch die Rechteinhaber zur Online-Publikation freigegeben wurden. Besonders hervorzuheben ist, dass die digitalisierten Bücher online sowie zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Sie erscheinen in ihrem „Original-Layout“, verbunden mit der Möglichkeit einer Volltextsuche innerhalb der gesamten Publikation sowie weiteren, inzwischen „lieb gewonnenen“ Vorzügen der elektronischen Datenverarbeitung, wie z.B. Ausschneiden und Kopieren. Um das Datenvolumen bei umfangreicheren Büchern auf ein erträgliches Maß zu beschränken, wird die digitale Bibliothek im diesbezüglich besonders benutzerfreundlichen DjVu(sprich: franz. déja vu)-Dateiformat des Herstellers LizardTech angeboten. Das DjVu-Format verfügt über ähnliche Eigenschaften wie das bekanntere PDF-Format von Adobe, benötigt jedoch wesentlich weniger Speicher.

Zum Jahresende gelang es, die Habilitationsschrift „Selbstständigkeit und Akzessorietät der Beteiligung an einer Straftat“ von Professor Klesczewski aus dem Jahr 1998 in einer Sonderausgabe der Zeitschrift einer breiten Leserschaft zu veröffentlichen und somit erstmals einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Des Weiteren wurde folgende Tagung zum gemeinsamen Diskurs mit Forschungsbezug vom Lehrstuhl durchgeführt und die Ergebnisse in einem Tagungsband (vgl. unter E.) veröffentlicht:

Professor Klesczewski richtete im Jahre 2007 als Vertreter des Instituts für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät wieder eine Sommerakademie zu dem Thema „Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung“ aus. Etwa 40 Teilnehmer unter anderem aus Estland und Finnland nahmen an der Veranstaltung teil. Ausgangspunkt für die Tagung war die Überlegung, dass sich wie die Redeweise „Vater Staat“ schon andeutet, das politische Denken in Deutschland durch eine besondere Staatsbezogenheit auszeichnet. Jedoch ist in den letzten Jahrzehnten namentlich durch den Kollaps der Sozialsysteme das Bewusstsein dafür gewachsen, dass der Staat nicht all das leisten kann, was von ihm erwartet wird. Überhaupt scheint hoheitliches Durchsetzen staatlicher Ge- und Verbote nur noch begrenzt zur Steuerung von Verhalten zu taugen. Als Alternative zeichnet sich ab, auf Methoden der Kontextsteuerung überzuwechseln. Bestandteil dessen ist es, mit den maßgeblichen Akteuren in Verhandlungen zu treten, um das Erreichen der nötigen Zielvorgaben im Wege der Selbstverpflichtung zu gewährleisten. So treten neben das demokratisch legitimierte Parlament Entscheidungsgremien, in denen private Akteure zu eine privilegierten Teilhabe an der Rechtssetzung gelangen. Darin liegt der Keim eines Prozesses der Entstaatlichung, bei dem noch offen ist, ob er eine gleichwertige Legitimität und Leistung aufweisen wird, die den modernen demokratischen Rechtsstaat auszeichnen. Die Vorträge der Tagung wurden von Wolfgang Fach, Veith Mehde, Ralf Brinktrine, Regina Harzer, Helmut Goerlich erstellt und referiert.

Folgende Forschungsprojekte wurden im Jahre 2007 derart an die Publikationsreife herangeführt, das sie im Laufe des Jahres 2008 erscheinen werden:

  • Strafrecht Allgemeiner Teil. Das examensrelevante Kernwissen, Bernstein Verlag Bonn 2008.
  • Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung. Hrsg. v. D. Klesczewski, S. Müller, F. Neuhaus, mentis Verlag Paderborn 2008.
  • Berliner Kommentar zum Telekommunikationsrecht. Hrsg. v. F. J. Säcker, 2. Aufl. 2008; Kommentierung der §§ 88-107, 109-115; 148, 149.

Prof. Dr. Hendrik Schneider
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht

Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit lag im Jahr 2007 bei der Wirtschaftskriminologie. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung des Leipziger Verlaufsmodells wirtschaftskriminellen Handelns, das auf der Antrittsvorlesung des Lehrstuhlinhabers am 9. Mai 2007 vorgestellt wurde. Die Grundannahmen des Leipziger Verlaufsmodells sind in folgenden Beiträgen veröffentlicht:

  • Das Leipziger Verlaufsmodell wirtschaftskriminellen Handelns. Ein integrativer Ansatz zur Erklärung von Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit; NStZ 2007, S. 555-562.
  • Person und Situation. Über die Bedeutung personaler und situativer Risikofaktoren bei wirtschaftskriminellem Handeln; in: Burkatzki (Hrsg.): Wirtschaftskriminalität, DNWE Schriftenreihe (im Druck).
  • § 25 „Wirtschaftskriminalität“ in der Neuauflage des von Hans Göppinger begründeten Werks „Kriminologie“, 6. Aufl., C.H. Beck 2008 (erschienen im Dezember 2007)

Eine kurze Zusammenfassung des Modells ist ferner veröffentlicht in einer Kommentierung einer empirischen Untersuchung „profile of a fraudster“ der KPMG Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Abteilung forensic in Köln:

· http://www.kpmg.de/libary/pdf/070420_Profile_of_a_Fraudster.pdf

Im Lehrbuch „Kriminologie“ (s.o.) wurden des Weiteren die Teile „Der Täter in der Strafrechtspflege“ (S. 541-756) und das Kapitel „Organisierte Kriminalität“ veröffentlicht. Der Teil „Der Täter in der Strafrechtspflege“ beinhaltet eine Darstellung der kriminologischen Bezüge des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und dokumentiert den Stand der Behandlungsforschung sowie einschlägige statistische Erkenntnisse über die Tätigkeit der Instanzen der formellen Sozialkontrolle. Das Kapitel „Organisierte Kriminalität“ setzt sich kritisch mit der Geschichte, dem Begriff und den Erscheinungsformen der so genannten Organisierten Kriminalität auseinander.

Professor Dr. Heribert Schumann
Professur für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendschutzrecht

Siehe unter: Institut für Jugendschutzrecht und Strafrecht der Medien

Öffentliches Recht (in alphabetischer Reihenfolge)

Prof. Dr. Christoph Degenhart
Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Umwelt-, Wirtschafts- und Planungsrecht

Maßgeblicher Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit war im Jahr 2007 wie in den Vorjahren der Bereich des Medienrechts und der Kommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes und der EMRK. Fragen der Konzentrationskontrolle im privaten Rundfunk wurden begleitend zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion wissenschaftlich bearbeitet; ebenso Fragen der Finanzierung und des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zu letzterem referierte Professor Degenhart vor dem 3. österreichischen Rundfunkforum in Wien. Ein weiterer Forschungstransfer in die Praxis erfolgte durch ein Referat zu aktuellen Fragen der Medienkonzentration im Rahmen einer Veranstaltung eines der großen Medienunternehmen in Deutschland für Angehörige der Medienaufsicht und Politik, durch eine Podiumsteilnahme anlässlich einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen des Medientreffs Mitteldeutschland sowie Referate vor der Arbeitsgemeinschaft der Fraktionen der CDU/CSU in Bund und Ländern und im medienpolitischen Arbeitskreis der CDU im Sächsischen Landtag. Zu Fragen des Medienrechts wurden mehrere Aufsätze in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Festschriften publiziert; wie stets, war die umfangreiche Kommentierung des Art. 5 GG im Hinblick auf weitere Aktualisierungen auf dem Laufenden zu halten.

Im Bereich des Forschungsschwerpunkts Föderalismus und Gesetzgebungskompetenzen waren die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes für die Neuauflage des Grundgesetzkommentars des Beck-Verlags unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Föderalismusreform neu bzw. erstmals kommentiert worden. Die 4. Auflage des Kommentars ist 2007 erschienen. Da bereits für 2008 eine Neuauflage geplant ist, waren die entsprechenden Vorarbeiten zu leisten.

Zum Forschungsschwerpunkt „Föderalismus und Landesverfassungsrecht“ hielt Professor Degenhart vor dem Sächsischen Landtag anlässlich der Feierstunde „15 Jahre Verfassung des Freistaates Sachsen“ den Festvortrag: „15 Jahre Verfassung des Freistaates Sachsen: Erwartungen, Entwicklungslinien, Herausforderungen“.
Die aktuellen Entwicklungen im Staatsorganisationsrecht, dem weiteren Forschungsschwerpunkt von Professor Degenhart waren für die im Jahr 2007 erschienene 23. Auflage des Lehrbuchs zum Staatsrecht – Staatsorganisationsrecht systematisch zu erfassen und zu bearbeiten; ebenso für das in völlig neub. in 4. Auflage 2007 erschienene Fall- und Repetitionsbuch „Klausurenkurs im Staatsrecht mit Bezügen zum Europarecht“.

Zum Forschungsschwerpunkt „Umweltrecht - Atomrecht“ referierte Professor Degenhart im Rahmen des 13. Deutschen Atomrechtssymposiums zu Frage einer betreiberseitigen Störfallvorsorge.

Professor Degenhart war des weiteren tätig im Kommunalrecht, u.a. im Rahmen der Anhörung zur Kreisgebietsreform im sächsischen Landtag, und im Baurecht, dort zu Fragen der Bedeutung der Dienstleistungsrichtlinie der EG für das Bauordnungsrecht der Länder.

Professor Degenhart war als Fachgutachter tätig für den FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung), das österreichische Pendant zur DFG.

PD Dr. Stefan Haack schloss sein Habilitationsverfahren mit einem Vortrag zum Thema „Kommunales W-LAN als Daseinsvorsorge“ erfolgreich ab und veröffentlichte seine Habilitationsschrift „Verlust der Staatlichkeit“. Gemeinsam mit Professor Dr. Nanette Neuwahl (Montreal) veröffentlichte er einen Sammelband zum Fortgang des europäischen Intergrationsprozesses. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Forschung bildete das Allgemeine Verwaltungsrecht.

Den Schwerpunkt der Tätigkeit von Wissenschaftlicher Mitarbeiterin Nannette Ruß betraf das Gebiet des Medienrechts, insbesondere widmete sie sich Fragen der Selbstregulierung im Rundfunkrecht.

Prof. Dr. Christoph Enders
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht

Professor Enders beschäftigte sich im Rahmen seiner Forschungstätigkeit vornehmlich mit aktuellen Grundproblemen moderner Staatlichkeit, wie sie aus dem zunehmenden „Kampf der Kulturen“ („Clash of Civilizations“) für die Integration religiös-kulturell sich definierender Teil-Gruppen einer Gesellschaft, aber auch – im Gefolge eines globalisierten Terrorismus – für die rechtsstaatliche Balance zwischen Freiheit und Sicherheit erwachsen. Weiterhin waren aktuelle Fragen des Umweltrechts Forschungsgegenstand.

Nach rechtsstaatlichen Möglichkeiten und Grenzen der Terrorismusbekämpfung fragte Professor Enders am 23. Januar 2007 innerhalb des Seniorenkollegs der Universität Leipzig in seinem Vortrag „Der Staat in Not – Abschuss von Passagierflugzeugen und Folter als letztes Mittel im Kampf gegen terroristische Bedrohung?“ In erweiterter und vertiefter Form war diese Frage auch Gegenstand des am 7. Mai 2007 auf Einladung des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs in Greifswald (im Rahmen der Vortragsreihe „Grenzen des Rechts“) gehaltenen Vortrags mit dem Titel „Der Staat in Not. Terrorismusbekämpfung an den Grenzen des Rechtsstaates“.

Die nun bereits traditionelle partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät Ljubljana stand 2007 gleichfalls unter diesem Vorzeichen. Das gemeinsame Seminar, das im Rahmen des von den Professoren Dres. Enders, Kahlo und Kranjc (Juristische Fakultät der Universität Ljubljana) im Jahre 2002 initiierten internationalen Projekts „Die staatliche Rechtsordnung vor den Herausforderungen durch Technisierung und Internationalisierung“ in der Zeit vom 11. bis 15. April 2007 in Ljubljana/ Slowenien stattfand, trug darum den Titel „Der Bürger als Feind? – Rechtsphilosophische, verfassungs- und strafrechtliche Aspekte einer kontroversen Rechtsfigur“. Das Seminar widmete sich einzelnen Teilaspekten der hoch umstrittenen Argumentationsfigur des „Feind(straf)rechts“. Untersucht und vorgestellt wurde – dem Teilnehmerkreis sowie der Konzeption als deutsch-slowenische Gemeinschaftsveranstaltung entsprechend – die jeweilige Rechtslage im eigenen Land, die dann in eine rechtsvergleichende Perspektive mündete. Tagungssprache war (wieder) deutsch, da ein Ziel der slowenischen Mit-Veranstalter darin besteht, ihren Studierenden einen Einblick in die deutsche Rechtskultur und darum in die deutsche Rechtsterminologie und -dogmatik zu vermitteln. Auf slowenischer Seite erweiterte sich 2007 der Veranstalterkreis um den Strafrechtswissenschaftler Professor Dr. Damjan Korosec. Das Nachfolgeseminar („Die Kunstfreiheit ‘im Medienzeitalter’ und der rechtliche Schutz kollidierender Interessen“) wird 2008, dem üblichen Turnus folgend, wieder in Leipzig stattfinden.

Im selben Zusammenhang stand schließlich auch die Tagung der Evangelischen Akademie Hofgeismar, die sich nun vertiefend der Frage „Feind oder Bürger – Sonderrecht für ‚Staatsfeinde’ als Mittel im Kampf gegen den Terrorismus?“ widmete. Auf dieser Tagung, die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät der Universität Leipzig und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) veranstaltet wurde und vom 15. bis 17. Juni 2007 in Hofgeismar stattfand, sprach Professor Enders zum Thema „Das Recht des Staates im Notstand – zur staatsrechtlichen Verortung der ultima ratio und des sog. Feindstrafrechts“.

Gemeinsam mit den Mitgliedern der im Jahre 2006 gegründeten interdisziplinären Arbeitsgruppe „Toleranz als Ordnungsprinzip“ (neben Prof. Dr. Christoph Enders bestehend aus Prof. Dr. Klaus Fitschen, Institut für Kirchengeschichte der Theologischen Fakultät, Prof. Dr. Michael Kahlo, Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät; Professor Dr. Markus Kotzur LL.M. (Duke Univ.), Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht der Juristenfakultät und Prof. Dr. Monika Wohlrab-Sahr, Institut für Kulturwissenschaften der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie) hatte Professor Enders zuvor – und im Anschluss an eine im Jahre 2006 mit der Fritz-Thyssen-Stiftung abgehaltene Tagung („Toleranz als Ordnungsprinzip?“) – am 30. und 31. März 2007 in Leipzig ein Symposium zu dem Thema „Religions- und Kirchenkritik in Kunst und Karikatur“ veranstaltet. An diesem nahmen als Referenten und Diskutanten deutsche und ausländische Vertreter der Rechtswissenschaft, Theologie, Islamwissenschaft und Kulturwissenschaften teil. Professor Enders referierte zum Thema „Strukturwandel im (straf-) rechtlichen Schutz religiösen Empfindens“. Unterstützt wurde die Veranstaltung durch die Vereinigung von Förderern und Freunden der Universität Leipzig e. V., durch das Zentrum für Höhere Studien und den Förderverein der Juristenfakultät.

Am 5. Juni 2007 nahm Professor Enders an einer Fortbildungstagung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Thema „Staatsschutzsachen“ in der Evangelischen Akademie Meißen teil und referierte zum Thema „Versammlungsrecht und Versammlungsstrafrecht“.

Weiterhin war Professor Enders vom 19. bis 21. September 2007 Teilnehmer des von der Ev. Akademie der Ev.- luth. Landeskirche in Braunschweig organisierten sozialethischen Symposiums „Wissenschaftsfreiheit“, das in Goslar stattfand. Professor Enders hielt einen Vortrag mit dem Titel: „Die Freiheit der Wissenschaft im System der Grundrechtsgewährleistungen“. Dieser Beitrag wird voraussichtlich im Jahr 2008 in einem Tagungsband aus der Reihe „Braunschweiger Beiträge zur Sozialethik“ veröffentlicht.
Innerhalb der Vortragsreihe „Christliche Aspekte der Rechtsordnung“ im Sächsischen Oberverwaltungsgericht, Bautzen, sprach Professor Enders am 29. Oktober 2007 zum Thema „Subjektivität als Verfassungsprinzip – die Anerkennung der unantastbaren Würde des Menschen durch das Grundgesetz“.

Am 15. November 2007 veranstaltete Professor Enders gemeinsam mit Professor Köck ein Seminar zum Thema „Instrumente des Umweltrechts“. Diskutiert wurden dort unter anderem die Problemkomplexe „Umweltabgaben“, „Umweltzertifikate“ und „das ordnungsrechtliche Instrumentarium des Umweltrechts“.

Schließlich nahm Professor Enders am 14. und 15. Dezember 2007 an einem Symposium zu aktuellen Problemen des Naturrechts mit dem Titel „Begründung von Menschenwürde und Menschenrechten“ teil. Veranstalter war das Interdisziplinäre Forum für Biomedizin und Kulturwissenschaften (IFBK) an der Universität Heidelberg (Prof. Dr. W. Härle) in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung. Professor Enders trug zum Thema „Menschenrecht als Glaubensfrage? Die Geburt des Rechts mit der Moralität des Subjekts“ vor. Die Beiträge dieser Tagung werden in einem Tagungsband veröffentlicht werden.

Prof. Dr. Helmut Goerlich
Professur für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte, und Staatskirchenrecht

Im Sommersemester 2007 befand sich Professor Goerlich in einem Forschungssemester. Sein Forschungsschwerpunkt lag in Bereichen des Verfassungsrechts, des Medien- bzw. Rundfunkrechts sowie des Europarechts, was sich in Veröffentlichungen auf diesen Gebieten widerspiegelte. Wie schon im Vorjahr kamen auch der wissenschaftliche Austausch und die Zusammenarbeit mit ausländischen sowie auswärtigen Hochschulen hinzu, insbesondere auch im Wege von Vorlesungen, Workshops und Tagungen.
Bei Aufenthalten an der University of Delhi/Indien und der NUJS Kolkata (West Bengal National University of Juridical Sciences) waren es Vorträge zur Todesstrafe und zu Art. 79 Abs. 3 GG. Bei Lehraufenthalten an der Universität Bologna und an der Istanbuler Koc-Universität übernahm er Vorlesungen zu „Human Rights and Basic Principles of Constitutional Law“. Bei der Tagung zu dem Thema: „Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung“ hielt Professor Goerlich einen Vortrag zum Thema: „Souveränität und Supranationalität - Die Übertragung von Souveränitätsteilen an supranationale Organisationen“.

Auf einer Legal Conference zum Thema: „Public guidance an individual autonomy in public, private and penal law“ an der Juristischen Fakultät der Kültür Universität / Türkei anlässlich von deren 10-jährigem Bestehen sprach er zum Thema „The Nation State - an Obsolete Concept? - A German Perspective“.

Auf dem Gebiet des Medienrechts organisierte Professor Goerlich unter anderem verschiedene Gastvorträge und veröffentlichte zum Rundfunkrecht.
Gemeinsam mit OKR Dr. Martin Richter (Berlin); Prof. Dr. Heinrich de Wall (Erlangen), Prof. em. Dr. iur. Dr. theol. h.c. Christoph Link (Erlangen) veranstaltete Professor Goerlich ein Seminar zum Staatskirchen- und Religionsrecht. Auf einem Blockseminar zum Thema: „Jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – Juristische Argumentation und Rechtsentwicklungen“ RiBVerfG a.D. u. RiBVerwG a.D. Bertold Sommer und Prof. Dr. Frank Rottmann wurden aktuelle Probleme des Verfassungsrechts behandelt.

Prof. Dr. Wolfgang Köck
Professur für Umweltrecht

Der Lehrstuhl für Umweltrecht ist im Oktober 2001 in enger Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ eingerichtet worden, um Umweltforschung und Umweltrechtsforschung zu verknüpfen.

Seine Forschungsleistungen erbringt der Lehrstuhlinhaber für das UFZ. Dort leitet er seit Juli 2004 das neu etablierte Department Umwelt- und Planungsrecht. Es umfasst neun Wissenschaftliche Mitarbeiter, davon werden vier über Drittmittel finanziert. Die Forschungstätigkeit konzentriert sich auf vier Schwerpunkte:

  • Städtebau- und Raumordnungsrecht: Die Forschungen in diesem Schwerpunktbereich befassen sich u.a. mit Problemen, Strategien und Instrumenten der Flächenverbrauchsbegrenzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke unter besonderer Berücksichtigung der kommunalen und regionalen Steuerungsmöglichkeiten. Die Arbeiten sind im Jahre 2002 im Rahmen interdisziplinärer Projekte begonnen worden und dauern an.
  • Naturschutz- und Wasserrecht: Die Forschungen in diesem Schwerpunktbereich werden im Rahmen interdisziplinärer Projekte durchgeführt. Sie befassen sich u.a. mit dem Übereinkommen über biologische Vielfalt, der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und dem Artenschutzrecht.
  • Gefahrstoffrecht und Risikoverwaltung: Die Forschungen in diesem Schwerpunktbereich befassen sich mit rechtlich verankerten Verfahren der Risikoabschätzung und der Risikobewertung sowie mit Maßnahmen des Risikomanagements und mit dem Vorsorgeprinzip. Besondere Referenzgebiete sind die Chemikalienkontrolle und der Gewässerschutz.
  • Grundlagen des Umweltrechts: Die Forschungen in diesem Bereich befassen sich mit Ansätzen für ein Recht der nachhaltigen Entwicklung und mit Governanceproblemen der Umweltpolitik und des Umweltrechts.
    Neu hinzugekommen ist das Forschungsgebiet des Klimaschutzrechts im Bereich der Adaption an den Klimawandel.

In 2007 abgeschlossene Drittmittelprojekte:

  • Nachhaltigkeit und Recht – Forschungsfreiheit und Umweltrecht: BMBF-Projekt. Laufzeit 01.06.2004 – 31.08.2007.
  • Eingriffsregelung und Landschaftsplanung im Bundesnaturschutzgesetz nach der Föderalismusreform (im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz). Laufzeit: 01.01.2007-31.07.2007.

Laufende Drittmittelprojekte:

  • Designoptionen und Implementation von Raumordnungsinstrumenten zur Flächenverbrauchsreduktion, BMBF-Projekt im Forschungsverbund REFINA. Laufzeit: 01.09.2006 – 31.08.2009.
  • INVASIONS: Evolutionäre, ökologische und gesellschaftliche Konsequenzen biologischer Invasionen, Teilprojekt 4: Rechtliche und sozioökonomische Aspekte (gefördert durch das BMBF). Laufzeit: 01.01.2007 – 31.12.2009.
    Veröffentlichungen 2007

Im Berichtsjahr sind 8 persönliche wissenschaftliche Veröffentlichungen zu den aufgeführten Forschungsthemen erschienen, darunter u.a. eine Monographie (Effektivierung des raumbezogenen Planungsrechts zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, UBA-Berichte 1/07).

Prof. Dr. M. Kotzur LL.M. (Duke Univ.)
Professur für Europarecht, Völkerrecht, öffentliches Recht

Die Forschungstätigkeit am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht, öffentliches Recht war im Jahr 2007 von der Aufnahme zahlreicher längerfristig angelegter Projekte geprägt, die sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen werden.

Wie auch in den beiden vorangegangenen Berichtszeiträumen arbeitete Professor Kotzur am Entwurf des interdisziplinären Forschungsschwerpunktes „After Order“ federführend mit. Der gemeinsam mit Professoren u.a. der Rechtswissenschaften, der Theologie, der Politik- und der Wirtschaftswissenschaften geplante Schwerpunkt soll Aufschluss über Entwicklungen im Bereich der „Governance-Forschung“ geben. Professor Kotzur wirkte 2007 hier u.a. bei der Entwicklung des Konzepts für das geplante Graduiertenkolleg „Differenz und Devianz“ mit. Das Graduiertenkolleg soll der interdiziplinären Erforschung politischer Integrationsprozesse im Zeitalter der Globalisierung dienen. Ein Antrag auf Förderung durch die DFG wird 2008 gestellt werden. Ferner ist Professor Kotzur Mitglied der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Toleranz als Ordnungsprinzip“.

Die Forschungsarbeit von Professor Kotzur erstreckte sich im Europarecht hauptsächlich auf die Bearbeitung verschiedener Kommentierungen zum EG-Vertrag. Abgeschlossen wurden die Kommentierungen zu Art. 284 und 287 EGV in Grabitz/ Hilff, in Bearbeitung sind gegenwärtig Art. 189 ff. Hailbronner/ Wilms und Art. 296 bis 299 sowie 262 ff. Garbitz/Hilff. Daneben bereitete Professor Kotzur mit Professor Khan (München) und Professor Geiger (Leipzig) eine für 2008 geplante Neuauflage des im C. H. Beck Verlag erscheinenden Kommentars zu EGV und EUV vor. Professor Kotzur wird hier als Co-Autor mitwirken.

Im Völkerrecht bildeten Projekte in den Feldern soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit als Dimension des Völkerrechts sowie Toleranz als internationales Ordnungsprinzip, insbesondere auch am Beispiel der Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht, sowie der völkerrechtliche Menschenrechtsschutz Schwerpunkte der Forschungsarbeit. Gemeinsam mit Professor Ch. Enders erarbeitete Professor Kotzur ein Projekt zur Problematik der „International Rule of Law“ als Teil eines geplanten Kooperationsforschungsvorhabens mit Wissenschaftlern an den Universitäten Leipzig, London, Navarra und Helsinki, wobei das Gesamtprojekt von Professor M. Koskenniemi (Helsinki) koordiniert wird. Das Ergebnis eines entsprechenden Förderantrages bei der European Science Foundation stand Ende 2007 noch aus.

Im Berichtsjahr verfasste Professor Kotzur neben den bereits angesprochenen Kommentierungen folgende wissenschaftliche Publikationen:

Einführung zu: Teil VIII, Kulturwesen, in: Das Deutsche Bundesrecht, Systematische Sammlung der Gesetze und Verordnungen mit Erläuterungen, 0 VIII, S. 1 ff., 1003. Lieferung, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, Dezember 2006.

Informationsansprüche des Parlaments im demokratischen Verfassungsstaat – zur Entscheidung BVerfGE 110, 199 ff., Jura, 2007, S. 52 ff.

Der nachhaltige Sozialstaat, BayVBL. 2007, 257 ff.; zudem: Veröffentlichungen der Universität Malaga (in spanischer Übersetzung), voraussichtliches Erscheinungsdatum Sommer 2008.

Entscheiden(d) für die Welt – zur Rationalität und Legitimität der Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates, in: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 55 (2007), S. 23 ff.

Kooperativer Grundrechtsschutz – eine Verfassungsperspektive für Europa, in: Jahrbuch des Öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 55 (2007), S. 337 ff.

Weltrechtliche Bezüge in nationalen Verfassungstexten. Die Rezeption verfassungsstaatlicher Normen durch das Völkerrecht, in: M. Schulte (Hrsg.), Weltrecht. Beiheft zur Zeitschrift „Rechtstheorie“, 2008, i. E.

Die Präambel, die Artikel zu den Werten und Zielen der Europäischen Union, in: M. Niedobitek/ J. Zemánek, Continuing the European Constitutional Debate, Berlin 2007

Ferner lehrte Professor Kotzur 2007 wiederum in zahlreichen extracurricularen Programmen. So war er Mitorganisator eines von der Universität Leipzig angebotenen Sommerprogramms zu „Minorities in Europe“, in dem er verschiedene völker- und europarechtliche Veranstaltungen hielt. Das auf amerikanische Studierende zugeschnittene Programm findet ausschließlich in englischer Sprache statt und wird von den amerikanischen Heimathochschulen der Studierenden im Rahmen eines “credit transfer” anerkannt. Ferner veranstaltete Professor Kotzur gemeinsam mit Professor Häberle (Bayreuth / St. Gallen) und Professor Posavec (Zagreb) eine interdisziplinäre Summer School zur Thematik „Zukunft der Europäischen Union zwischen Verfassungs- und Reformvertrag“ am Inter University Centre Dubrovnik.

Im Mai 2006 fand das sechste Jahr in Folge das deutsch-amerikanische Gemeinschaftsseminar zu „Euro-American Legal Issues“ statt. Seit Mai 2001 werden Seminare unter diesem Oberthema wechselseitig von der Juristenfakultät der Universität Leipzig und der School of Law der University of Miami organisiert. Die Veranstaltungen werden vollständig in Englisch gehalten. Die Ergebnisse werden zum Teil an der University of Miami publiziert. Auf deutscher Seite wurde das Seminar neben Professor Kotzur von Professor T. Rauscher und Professor H. Goerlich begleitet. Von amerikanischer Seite betreuten Professor R. L. Williamson, Professor Barnes und Professor D. Abraham die Veranstaltung. Daneben hielt Professor Kotzur Vorträge im Rahmen folgender Veranstaltungen:

Athen - Europäische Verfassungsentwicklung
Osaka - Kampf gegen den internationalen Terrorismus

Europäische Verfassungsdebatte
Potsdam - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN von 1948
FU Berlin - Frieden und soziale Gerechtigkeit – Droht ein Paradigmenwechsel?
Leipzig - Die Vielfalt Europas: Interdisziplinärer Kongress an der Universität Leipzig; Leitung - eines Diskussionspanels zu „Europäisiernden Konflikten“
Leipzig - Vergleich der Europäischen Integration und MERCOSUR (im Rahmen eines Kongresses der Triana, Deutsch – Lateinamerikanische Juristenvereinigung)
Dubrovnik - Zukunft der Europäischen Union zwischen Verfassungs- und Reformvertrag
Berlin - Soziale Marktwirtschaft im Kontext des Reformvertrages von Lissabon (im Rahmen einer Veranstaltung des Walter Hallstein Instituts / HU Berlin)

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Lehrstuhls Runa Kinzel, Anna Kramer, Clemens Richter und André Wehner unterstützten die Arbeit des Lehrstuhls wesentlich und brachten sich aktiv in die Forschungsarbeit des Lehrstuhls ein. Zudem verfolgten Sie ihre Promotionsvorhaben. Jana Gogolin hielt sich von August 2006 bis Juli 2007 an der Duke University (North Carolina, USA) auf und nahm erfolgreich an einem Master-Programm der dortigen „School of Law“ teil. Seit Herbst 2007 ist Jana Gogolin wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Runa Kinzel arbeitet derzeit zur Integrationsmethodik des EuGH. Clemens Richter veröffentlichte einen Beitrag zur „Xiamen Academy of International Law – ein Beispiel internationaler Kooperation Chinas im Bereich des Völkerrechts“ (VRÜ 2007, S.249 ff.) und einen kleineren Artikel zu „Menschenrechtsschutz und globalisierte Wirtschaft – das Beispiel Chinas in Afrika“ im Newsletter des Instituts. Des Weiteren ist er gemeinsam mit Professor D. Klesczewski und Professor T. Drygala Herausgeber des Leipziger Juristischen Jahrbuches, das 2007 als erweiterte Fassung der Sammlung Leipziger Juristische Seminararbeiten erstmals erschienen ist. André Wehner veröffentlichte zu § 217 – 269 InsO in Blersch/Goetsch/Haas (Hrsg.), Berliner Kommentar Insolvenzrecht, Haufe Verlag, Berlin, eine Kommentierung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Flöther. Die beiden ehemaligen studentischen Hilfskräfte Christian Kraus und Michael Krause konnten 2007 als wissenschaftliche Hilfskräfte in die Lehrstuhlarbeit übernommen werden.

Professor Kotzur hat im vergangenen Jahr 8 Promovenden angenommen. Zwei Arbeiten wurden abgeschlossen.

Prof. Dr. em. Martin Oldiges, Dr. Ralf Brinktrine
Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Verwaltungsrecht, ist seit der Pensionierung von Professor Oldiges im März 2006 vakant. Bis zum 31.07.2007 wurde der Lehrstuhl von PD Dr. Ralf Brinktrine vertreten, der dort zuvor bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt war. Seit dem 01.10.2007 (und bis zum 31.03.2008) war PD Dr. Sabine Schlacke Lehrstuhlvertreterin.

PD Dr. Brinktrines Forschungstätigkeit erstreckte sich im Jahr 2007 auf verschiedene Gebiete des Verwaltungsrechts. Auf dem 12. Leipziger Umweltrechts-Symposion hielt er einen Vortrag zum Thema „Der Bodenschutz im Umweltschadensgesetz“. Weitere Vorträge widmeten sich Fragen der Privatisierung. So erörterte er im Rahmen einer Sommerakademie, die das Institut für Grundlagen des Rechts zum Thema „Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung“ durchführte, die Frage, inwieweit und in welcher Weise klassische Staatsaufgaben auf Private übertragen werden dürfen. Auf Einladung des Instituts für Verwaltung und Verwaltungsrecht in den neuen Bundesländern (IVVB), einem privatrechtlichen Verein, referierte er über die rechtlichen Probleme der Privatisierung gemeindeeigener Gebäude. Beim ersten Leipziger Sportrechtstag sprach er zu dem Thema, ob Sportvereine die Kosten erstatten müssen, die dem Staat für Polizeieinsätze bei Fußballspielen entstehen.

Darüber hinaus beteiligte sich PD Dr. Brinktrine am Profilbildenden Forschungsbereich „Riskante Ordnungen“ der Universität Leipzig. In diesem Rahmen initiierte er ein Projekt zum Thema „Rechtsprobleme moderner grenzüberschreitender Menschen- und Tierseuchen“. Anfang 2008 hielt er hierüber in Leipzig einen Vortrag. Mit Wirkung zum 01.08.2007 kehrte PD Dr. Brinktrine auf seine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter zurück und wurde im Rahmen eines Kooperationsverhältnisses zwischen der Universität Leipzig und dem Bundesverwaltungsgericht für zwei Jahre zum Letzteren hin abgeordnet. Dort ist er dem zweiten Senat zugeordnet, der für beamtenrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Ende 2007 übernahm PD Dr. Brinktrine den Vorsitz des in Leipzig ansässigen IVVB.

Dr. Sabine Schlacke bereitete die zweite Auflage des im Nomos-Verlag erschienenen Lehrbuchs zum Umweltrecht vor, das sie zusammen mit ihrem akademischen Lehrer Prof. Dr. Wilfried Erbguth verfasst hat. Die Neuauflage sollte im April 2008 erscheinen. Ferner arbeitete sie an der Veröffentlichung ihrer Habilitationsschrift, die Mitte 2007 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock angenommen worden war. Sie trägt den Titel „Überindividueller Rechtsschutz – zur Phänomenologie und Systematik überindividueller Klagebefugnisse im Verwaltungs- und Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Umweltrecht“. Hieran anknüpfend hielt Dr. Schlacke im Rahmen einer Ringvorlesung an der Universität Hamburg einen Vortrag zum Thema „Inzidentkontrolle und phasenspezifischer Rechtsschutz im Mehrebenensystem“. In Bewerbungsverfahren für Lehrstühle an den Universitäten Bremen und Hamburg hielt sie Probevorträge zu umwelt- und völkerrechtlichen Themen. Schließlich begann Dr. Schlacke mit den Arbeiten an einem Kommentar zum naturschutzrechtlichen Teil des geplanten Umweltgesetzbuchs.
Professor Oldiges überarbeitete seinen Beitrag zum Grundgesetz-Kommentar von Professor Dr. Michael Sachs, der 2007 in vierter Auflage im Verlag C.H. Beck erschien. Professor Oldiges kommentiert darin den Abschnitt über die Bundesregierung (Art. 62-69 GG).

Erfolgreich abgeschlossen wurden am Lehrstuhl die Promotionen von Marion Jacob, Benjamin Munte, Henning Wetzel und Roman Götze. Alle vier Genannten wurden von Professor Oldiges betreut.

Prof. Dr. Holger Stadie
Professur für Steuerrecht und Öffentliches Recht

Professor Stadie beschäftigte sich in der Forschung überwiegend mit der Erstellung eines auf rund 1300 Seiten angelegten Kommentars zum Umsatzsteuergesetz. Daneben wurden mehrere Vorschriften im Großkommentar zum Umsatzsteuergesetz „Rau/ Dürrwächter“, Köln, aktualisiert.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Christian Sauer und David Hummel arbeiteten an der Fertigstellung ihrer Dissertationen „Die rechtliche Stellung des zur Einbehaltung von Steuern Verpflichteten“ bzw. „Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bauten auf fremdem Grund und Boden“. Sina Baldauf promovierte mit „Das innere System der einkommensteuerrechtlichen Gewinnrealisierung“.

Institute (in alphabetischer Reihenfolge)

Institut für Anwaltsrecht

Das Institut für Anwaltsrecht wurde im August 1997 gegründet und hat zur Jahreswende 1997/98 seine Lehr- und Forschungstätigkeit begonnen. Es soll in der nach wie vor anhaltenden Phase des Umbruchs im Bereich der Anwaltschaft in Deutschland und Europa und in einer Zeit, in der große Teile der Absolventen den Anwaltsberuf wählen, zu einer verstärkten Berücksichtigung des anwaltlichen Standpunktes in rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen an der Universität beitragen. Durch den Einsatz von Anwälten und Notaren in Lehrveranstaltungen werden außerdem die Kontakte zwischen Theorie und Praxis gefördert. Im Rahmen der Umsetzung der neuesten Reform der Juristenausbildung hat das Institut für Anwaltsrecht den Schwerpunktbereich „Rechtsberatung, Rechtsgestaltung, Rechtsdurchsetzung“ entwickelt. Die Lehrveranstaltungen zu diesem Schwerpunktbereich wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt und ausgebaut.

Es werden Dissertationen auf dem Gebiet des Anwaltsrechts vergeben und betreut. So wurde im Berichtsjahr ein Promotionsverfahren mit einer Dissertation zu dem Thema „Die interprofessionelle Zusammenarbeit im Spannungsfeld zwischen Berufs- und Gesellschaftsrecht“ (Daniel Grewe) abgeschlossen. Die Arbeit ist Ende 2007 erschienen. Dissertationen zu Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts (Vergütung des Pflichtverteidigers) und zur „Mediation als alternative Konfliktlösung im Bereich des Familienrechts. Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, österreichischen und englischen Recht“ (Ulrike Serini) stehen kurz vor der Einreichung bzw. befinden sich bereits im Promotionsverfahren.

Auch im Jahr 2007 haben sich die Direktoren des Instituts in mehreren Lehrveranstaltungen mit der anwaltlichen und notariellen Rechtsgestaltung befasst. So fanden in den Wintersemestern zu Beginn und Ende des Berichtszeitraums jeweils Seminare zur Rechtsberatung und Rechtsgestaltung statt. Im Sommersemester 2007 wurde im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums eine Vorlesung zur Einführung in den Anwaltsberuf angeboten. Außerdem hat auf Initiative des Instituts Notar Dr. Hollenders, Dresden, Lehrveranstaltungen zu Problemen der notariellen Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Familienrechts (Sommersemester 2007) sowie des Grundstücksrechts (Wintersemester 2007/2008) abgehalten. Die Lehrveranstaltungen wurden teilweise von Praktikern begleitet.

Die Behandlung von Fragen der außergerichtlichen Streitbeilegung und Mediation wurde fortgesetzt und intensiviert.

Das Institut für Anwaltsrecht war Mitveranstalter des Leipziger Insolvenzrechtstages, der im Berichtszeitraum zum 8. Mal stattgefunden hat (19.02.2007) und auch im Jahre 2008 wieder stattfinden wird (04.02.2008).

Das Institut für Anwaltsrecht der Universität Leipzig arbeitet eng mit den Instituten oder Lehrstühlen für Anwaltsrecht an den anderen deutschen Universitäten sowie mit den Berufsorganisationen der Anwaltschaft wie insbesondere der Rechtsanwaltkammer Sachsen und dem Leipziger Anwaltverein im Deutschen Anwaltsverein zusammen.

Institut für Arbeits- und Sozialrecht

Siehe dazu unter Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Prof. Dr. Burkard Boemke

Institut für Ausländisches und Europäisches Privat- und Verfahrensrecht

Siehe dazu unter Professur für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie Bürgerliches Recht, Prof. Dr. Thomas Rauscher

Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht

Das 1998 gegründete Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht hat im Jahr 1999 seine Arbeit aufgenommen. Aufgrund der jeweiligen Spezialisierung der Institutsdirektoren umfassen die Forschungsschwerpunkte sowohl das Deutsche als auch das Internationale Bank- und Kapitalmarktrecht. In sachlicher Hinsicht erstrecken sie sich auf alle relevanten Teile des Zivil-, Verfahrens, Wettbewerbs-, Aufsichts- und sonstigen Wirtschaftsrechts. Einen besonderen Stellenwert haben dabei die Entwicklungen auf europäischer Ebene.

Die Direktoren des Instituts betreuen wesentliche Teile der Standardwerke im Bank- und Kapitalanlagerecht:

  • Das Bankrechts-Handbuch liegt nunmehr in der dritten Auflage vor (Bunte/ Lwowski/Schimansky; Verlag C.H.Beck, München 2007). In der Verantwortung des Instituts liegen insbesondere alle Kapitel, die Bankgeschäfte mit Auslandsbezug betreffen (Tragweite ausländischen Rechts, Bankgeschäfte im Europäischen Binnenmarkt, International umlaufender Wechsel, Kreditsicherung bei Grenzüberschreitung und Auslandskreditgeschäft).
  • Des Weiteren haben die Direktoren weitere Teile des Bankrechtshandbuches zur Bearbeitung übernommen, etwa das Recht des Gemeinschaftskontos, des Sperrkontos, Treuhandkontos, Anderkontos (jeweils zusammen mit W. Hadding) sowie die Darstellung der Giroüberweisung im internationalen Geschäftsverkehr (zusammen mit W. Hadding) und zum Gewerblichen Kredit, Sanierungsdarlehen und Konsortialkredit (zusammen mit W. Hadding).
  • Die Direktoren steuerten ferner im 6. Band des Münchener Kommentars zum Handelsgesetzbuch (Verlag C.H.Beck, 2. Auflage 2007) das Recht der Kommissionsgeschäfte (§§ 383 – 406 HGB) bei, sowie im 5. Band (2. Auflage. Erscheinen geplant für das 4. Quartal 2008) die Kommentierung allgemeiner Vorschriften über Handelsgeschäfte (§§ 358 – 362 und 366 – 372 HGB). Im Recht des Zahlungsverkehrs ist bearbeitet das Giroverhältnis, der Überweisungs-, der Lastschrift-, der Scheckverkehr sowie das ec-Kartenverfahren. Das internationale Bankgeschäft ist mit der Bearbeitung der Bankgarantie erfasst.
  • Im Großkommentar Soergel kommentieren die Direktoren das Recht der Inhaberschuldverschreibung und des Sparbuchs, des Verbraucherkredits, der Bürgschaft, das Recht der Schuldversprechen, von Spiel und Wette, der Leibrente, ferner Schuldversprechen- und Schuldanerkenntnis sowie die Anweisung (12. Auflage, Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2007).
  • Zudem betreut das Institut weiterhin das Textbuch Bankrecht (dtv, 34. Auflage 2007), das aufgrund der umfangreichen Gesetzesänderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht laufend aktualisiert werden muss.
  • Einen besonderen Schwerpunkt haben im Berichtszeitraum wieder die Entwicklungen auf Europäischer Ebene gebildet. Im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sind Studien zum Zahlungsverkehr (Zahlungsdiensterichtlinie) und zu Neuregelungen für grenzüberschreitende Geschäfte (Rom-I Verordnung) erstellt worden. Außerdem war das Institut an Veranstaltungen zur Einführung dieser Neuerungen in der Praxis beteiligt.

Institut für Grundlagen des Rechts

Siehe dazu unter:

Institut für Jugendschutzrecht und Strafrecht der Medien

Die wissenschaftliche Arbeit am Institut und am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendmedienschutzrecht galt auch im Jahr 2007 dem allgemeinen Strafrecht und dem Jugendmedienschutzrecht. Zusammen mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. Antje Schumann arbeitete Professor Schumann an einer Abhandlung über den Begriff der „geschlossenen Benutzergruppe“ i. S. des § 4 Abs. 2 S. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und des § 184c StGB. Dr. Antje Schumann begann zudem mit der Arbeit an ihrer Habilitationsschrift zum Begriff der Vernehmung im Strafprozessrecht.

Bearbeitet wurden 2007 ferner die folgenden Dissertationen: Regierungsrat z. A. Michael Ullrich: Der Programmgrundsatz der Achtung der Menschenwürde und die Sanktionierbarkeit seiner Verletzung, Mohamed Turko: Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern gegen elterliche Gewalt, RA Jörg Schädlich: Probleme des Tatbestands der Insolvenzverschleppung, RA Marc Herbert: Begründungspflichten bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; RiSozG Isabel Heinz: Die ausländische terroristische Vereinigung (§129b StGB).

Institut für Rundfunkrecht

Siehe dazu unter:

Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

Siehe dazu unter:

Instituts für Umwelt- und Planungsrecht

Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht veranstaltete am 26./27. April 2007 das 12. Leipziger Umweltrechts-Symposion zum Thema „Boden und Altlastenrecht unter europäischem Einfluss“. Anlass und Gegenstand der Tagung war der Entwurf der EG-Kommission für eine Richtlinie zum Bodenschutz. Wissenschaftlicher Leiter der Tagung war Professor Köck, der geschäftsführende Direktor des Instituts. Die Referate und Diskussionsbeiträge der Symposien werden traditionell in der im Nomos-Verlag erscheinenden Reihe „Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht“ veröffentlicht. 2007 erschienen die Bände 11 und 12, die die Tagungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm (Januar 2006) und zum Emissionsrechtehandel (Mai 2006) dokumentieren.

Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht

Siehe dazu unter:

 

 

 

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