Auch außerhalb Deutschlands stehen Ihnen als Forschende zahlreiche Finanzierungsquellen für Ihre Projekte zur Verfügung. Der mit Abstand wichtigste internationale Mittelgeber ist die Europäische Union.

Förderung mit EU-Mitteln

Die Europäische Union gewinnt als Mittelgeberin für Forschungsprojekte immer mehr an Bedeutung.
Das Budget liegt im aktuellen „Rahmenprogramm für Forschung und Innovation“, genannt „Horizont Europa“ (2021 – 2027) bei rund 95 Milliarden Euro. Das ist erneut eine Steigerung gegenüber dem vorangegangenen Programm „Horizont 2020“ (2014 – 2020).

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfoto: Eine Frau steht vor einem Haus in ländlicher Umgebung
Dr. Dagmar Schwerk, zurzeit MSCA-fellow an der Universität Leipzig, während ihrer Dissertationsfeldforschung an der Geburtsstätte des 69. obersten Abtes von Bhutan in der Nähe des “Tigernestes” in Paro (Bhutan). Foto:…

„Horizont 2020“ und „Horizont Europa“ an der Universität Leipzig

Unsere Universität profitiert vom Budget-Aufwuchs der EU. Viele Forscherinnen und Forscher konnten Verbundprojekte oder ERC-Grants einwerben. Diesen positiven Trend möchten wir fortschreiben und ausbauen. Alle Forschenden der Universität Leipzig sind eingeladen, sich an Ausschreibungen („Calls“) im Rahmen des Forschungsprogramms „Horizont Europa“ der Europäischen Kommission zu beteiligen. Das EU-Team des Dezernats für Forschung und Transfer berät Sie in Fragen rund um „Horizont Europa“ – von der Antragstellung bis zum Reporting. Darüber hinaus unterstützen wir auch internationale Projektanträge außerhalb von „Horizont Europa“.

Horizont Europa im Überblick

Horizont Europa ist das zentrale Programm zur Forschungsförderung auf europäischer Ebene. Es ist kein Monolith, sondern ein komplexes System unterschiedlicher Module. In Verbundprojekten wird anwendungsnahe Forschung gefördert, in ERC-Projekten Grundlagenforschung. Marie Curie-Projekte sind Mobilitätsmaßnahmen, mit denen Nachwuchsforschende internationale Erfahrungen sammeln können.

Die wichtigsten Instrumente und Konditionen von "Horizont Europa" haben wir für Sie zusammengefasst:

Projekt Ausschreibung Anwendungsnähe Antragsteller
Verbundprojekt Top-down
(Thema vorgegeben)
Anwendungsnahe Forschung Konsortium aus mindestens 3 Institutionen aus 3 Ländern
Marie Curie-Verbundprojekt Bottom-up
(themenoffen)
Grundlagen- oder anwendungsnahe Forschung Konsortium aus mindestens 3 Institutionen aus 3 Ländern
Marie Curie-Einzelprojekt Bottom-up
(themenoffen)
Grundlagen- oder anwendungsnahe Forschung Forschende mit Universität Leipzig als „host institution“
ERC-Projekt Bottom-up
(themenoffen)
Grundlagenforschung Forschende mit Universität Leipzig als „host institution“

Mehr als nur Geld: Die Vorteile von Horizont Europa

Neben dem finanziellen Anreiz stellen EU-Verbundprojekte auch ein hervorragendes Networking-Instrument dar. Konsortien mit Partnern aus vielen europäischen Ländern und auch aus Drittstaaten sind in einer globalen Wissensgesellschaft eine notwendige Voraussetzung für wissenschaftliche Exzellenz.

Junge Forscherinnen und Forscher können ihre individuelle Karriereentwicklung durch die Teilnahme an den themenoffenen Marie-Curie- oder ERC-Ausschreibungen vorantreiben.

Fördermöglichkeiten

Horizont Europa ist ein Baustein der EU-Politik, mit dem übergeordnete EU-Ziele wie Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht werden sollen. Deshalb spielt der Innovationsgedanke eine zentrale Rolle: In Verbundprojekten, die über thematische Ausschreibungen in Themenfeldern von besonderer europäischer Relevanz vergeben werden, ist die Verwertung der Forschungsergebnisse zu bedenken und am besten gleich ins Projekt zu integrieren.

Grundlagenforschung wird insbesondere durch den Europäischen Forschungsrat (European Research Council – ERC) gefördert. ERC-Projekte werden auf der Basis themenoffener Ausschreibungen an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Karrierestufen vergeben, die ihre Exzellenz bereits unter Beweis gestellt haben.

Sowohl Grundlagen- als auch anwendungsnahe Forschung wird im Rahmen von „Marie-Skłodowska-Curie-Projekten“ gefördert, die in erster Linie auf die Karriereentwicklung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zielen. Hier ist zwischen Verbundprojekten, in denen Doktoranden gefördert werden, und individuellen Projekten für Postdocs zu unterscheiden. Allen Projekten ist gemeinsam, dass die internationale Mobilität gefördert werden soll, das heißt, die Forschenden müssen in ein Land wechseln, in dem sie in den letzten drei Jahren nicht überwiegend gelebt haben.

Förderquoten

Universitäten werden in Horizont-Europa-Verbundprojekten inkl. ERC-Projekten mit 100 Prozent der direkten Kosten plus pauschal 25 Prozent Overhead gefördert. Förderfähig sind Personalkosten, Kosten für Verbrauchsmaterial und Reisen, die anteiligen Abschreibungen für Equipment sowie die Publikationskosten. Publikationen müssen kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden (open access).

Abweichend davon werden in Marie Curie-Projekten Personal- sowie Sach- und Overhead-Kosten pauschal erstattet. In jedem Fall sind die Projekte ausfinanziert, das heißt, es ist kein Eigenanteil der Universität notwendig.

Beteiligungsregeln

Das Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa beinhaltet Verbund- und Individualprojekte. Verbundprojekte bilden den Kern des Programms. Ein Verbund besteht in der Regel aus mindestens drei Partnern aus mindestens drei EU-Ländern oder Staaten, die mit Horizont Europa assoziiert sind.

Einzelanträge können nur von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden: Marie Curie-Projekte unmittelbar nach der Promotion, bei ERC Starting Grant-Anträgen muss die Promotion zwei bis sieben Jahre zurückliegen, bei den ERC Consolidator Grants sieben bis zwölf Jahre.

Tipps zur Antragstellung

Alle notwendigen Informationen und Werkzeuge zur Teilnahme an Horizont Europa finden Sie im Funding & Tender-Portal der Europäischen Kommission. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Sowohl für die Antragstellung in Horizont Europa als auch für die Implementierung und Abrechnung der Projekte ist ein Account im Funding & Tender Portal notwendig. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, melden Sie sich bitte an.

Alle Projektanträge in Horizont Europpa basieren auf Ausschreibungen. Ein Projektantrag kann also nur gestellt werden, wenn eine entsprechende Ausschreibung „geöffnet“ ist. Alle Ausschreibungen werden im Funding & Tender Portal publiziert.

Hat man noch keine Informationen über passende Ausschreibungen, bietet das Funding & Tender Portal die Möglichkeit der Freitextsuche.

Ist ein passendes Thema gefunden, müssen Sie noch darauf achten, welche Art von Projekt ausgeschrieben ist: In „innovation actions (IA)“ wird eine größere Anwendungsnähe erwartet als in „research and innovation actions (RIA)“, „coordination and support actions (CSA)“ zielen auf die Netzwerkbildung ab.

Die folgenden themenoffenen Ausschreibungen stehen an:

Wir möchten allen Forschenden unserer Universität bestmögliche Unterstützung in der Antragstellung anbieten. Neben persönlicher Beratung zu allen Fragen der Antragstellung beinhaltet dies auch die Bereitstellung von Textblocks und eines Budget-Kalkulators. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, kommen Sie auf uns zu! Und denken Sie bitte daran, schon vor der Einreichung des Antrags eine Drittmittelanzeige auszufüllen und uns vorzulegen.

Für Projektleiterinnen und Projektleiter stellen wir auf Nachfrage Vorlagen für ihren Arbeitszeitnachweis (time sheets) zur Verfügung.

Einen Überblick über alle Projektphasen von der Antragstellung bis zur Abrechnung bietet Ihnen unser Leitfaden „Von der Idee zum Projekt“ (noch auf Basis Horizont 2020).

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) fördert die Vorbereitung einer Antragstellung in Horizont Europa durch das EuProNet-Programm. Voraussetzung ist ein geplanter oder bestehender Call. Koordinatoren des geplanten EU-Antrags können bis zu 30.000 Euro beantragen, Partner bis zu 10.000 Euro (bei ERA-Net-Anträgen sind es 20.000 bzw. 7.000 Euro). Ein Kernkonsortium, die Basisinfrastruktur sowie die nötigen Vorarbeiten sollten bei der Antragstellung bereits vorhanden sein.

Die EuProNet-„Anschubfinanzierung“ ist als Förderung für die Phase (kurz) vor der Einreichung des Antrags zu betrachten. Gefördert werden zum Beispiel Dienstreisen zur Vernetzung oder zusätzliches Personal zur Antragserstellung. Forschungsprojekte, Gerätschaften oder projektinterne Kosten können nicht gefördert werden.

Die EuProNet-Antragstellung ist 2023 laufend möglich.

Die Vorbereitungsmaßnahmen sollten 2023 beginnen und in der Regel auch abgeschlossen werden.

Die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Bewilligungsstelle SAB sowie weitere Informationen auf den Internetseiten des SMWK.

Wenn Sie sich mit der Universität Leipzig um einen ERC-Grant oder ein Marie-Curie-Stipendium bewerben möchten, unterstützen wir Sie gern.

Wenn Sie noch nicht an unserer Universität arbeiten, suchen Sie bitte zunächst eine erfahrene Betreuerin oder einen erfahrenen Betreuer in Ihrem Forschungsbereich, der Sie bei Ihrer Antragsstellung unterstützt. Nehmen Sie im nächsten Schritt bitte Kontakt mit einem EU-Referenten auf. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Projekt.

Unsere Serviceangebote

Das EU-Team der Universität Leipzig ist Teil des Dezernats für Forschung und Transfer, das sich als Dienstleister für alle Forschenden der Universität Leipzig versteht. Wir unterstützen die Projektleitung von Horizont-Europa-Projekten über den gesamten Projektzyklus, also von der Antragstellung über die Implementierung bis zur Abrechnung:

Projektphase Service
Vor dem Antrag
  • Beratung in Bezug auf potenziell passende Förderprogramme,
    ggf. langfristige Promotion eines Themas (Agenda-Setting)
  • Suche nach geeigneten Ausschreibungen
  • Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern
Antragsstellung
  • Unterstützung bei der Budgetplanung
  • Bereitstellung von Textblocks
  • Wegweiser durch die Bürokratie
  • Beratung in Bezug auf die Antragerstellung
  • Einholen der notwendigen Unterschriften
Projektvorbereitung
  • Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen
  • Beratung bei der Abstimmung des Konsortialvertrags
  • Verwaltungsinterne Projektimplementierung (Projektnummer etc.)
Projektlaufzeit
  • Monitoring von Reporting-Terminen
  • Steuerung des Ressourcenverbrauchs
  • Unterstützung bei der Kostenaufstellung
Projektende
  • Unterstützung bei der Erstellung des Schlussberichts
  • ggf. Organisation des Audits

Weitere internationale Projekte

Wir unterstützen Sie gern auch im Hinblick auf andere internationale Forschungsförderprogramme und stehen für Individualberatungen zur Verfügung. Darüber hinaus organisieren wir regelmäßig Infoveranstaltungen und Workshops zur Antragerstellung, auf Wunsch auch in Ihrer Fakultät oder Ihrem Institut. Sprechen Sie uns an!

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