Logo des XIV. internationalen Kongresses der Gesellschaft für Musikforschung

Inhalt

AGB

Bedingungen für die Anmeldung zum XIV. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Musikforschung (GfM) sowie für die Vermittlung von Leistungen des Rahmenprogramms und der Unterbringung

A: ANMELDUNG ZUM KONGRESS


1. Anmeldeverfahren

Veranstalter des Kongresses der GfM ist das Institut für Musikwissenschaft der Universität Leipzig.

Die Anmeldung zum XIV. Internationalen Kongress der Gesellschaft für Musikforschung (GfM) erfolgt entweder online (www.uni-leipzig.de/~gfm2008) oder schriftlich/per Fax mit einem Anmeldeformular.

Bei Anmeldung nach dem 30. 6. 2008 wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro erhoben.

Bei zusätzlicher, über die automatisch erstellte System-Quittung hinausgehender Rechnungslegung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben.


2. Umbuchung oder Stornierung

Umbuchungen oder Stornierungen können schriftlich, per Fax oder durch e-mail erfolgen. Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 Euro kann die bereits gebuchte Kongresskarte (Dauer- oder Tageskarte) umgebucht oder storniert werden. Eine Stornierung mit Rückzahlung des entrichteten Teilnahmebeitrags ist nur bis zum 31. August 2008 möglich.


3. Ermäßigungen

Eine Ermäßigung erhalten:

a) Mitglieder der Gesellschaft für Musikforschung bei entsprechendem Nachweis einer Mitgliedschaft (Hinweis: Die Mitgliedschaft in der GfM wird gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der GfM durch Eintritt in den Verein erworben. Der Eintritt ist schriftlich zu erklären. Der Eintritt kann auch direkt bei der Online-Registrierung erklärt werden und wird durch eigenhändige Unterschrift im Kongressbüro endgültig wirksam.)

b) Studierende bei Vorlage der gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2008


4. Buchung vom Veranstalter selbst angebotener Leistungen des Rahmenprogramms

a) Konzertkarten

Die Buchung und Bezahlung von Konzertkarten erfolgt mit der Anmeldung zum Kongress. Spätere, zusätzliche Kartenwünsche können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Durch den Eintrag in eine Warteliste entsteht kein Anspruch auf eine Konzertkarte.

Eine Stornierung oder Umbuchung von bereits gebuchten Konzertkarten ist nicht möglich.

b) Exkursionen

Exkursionen können nur durchgeführt werden, wenn mindestens 20 Teilnehmer pro Reisebus vorab gebucht haben. Sind alle vorhandenen Plätze eines Reisebusses ausgebucht, besteht kein Anspruch auf die Vermittlung weiterer Exkursionsplätze. Für den Fall, dass eine Exkursion nicht durchgeführt werden kann, wird der im Voraus bezahlte Betrag erstattet. Bei ausgebuchten Kontingenten wird eine Warteliste angelegt, die keinen Anspruch auf einen Exkursionsplatz begründet. Eine Stornierung der Buchung für eine Exkursion ist nur möglich, wenn aus der Warteliste ein anderer Teilnehmer für die Exkursion gebucht werden kann.

Die Karten für die Konzerte und Exkursionen werden zusammen mit den Kongressunterlagen im Kongressbüro ausgegeben.


B: VERMITTLUNG VON LEISTUNGEN DES RAHMENPROGRAMMS SOWIE DER UNTERKUNFT


1. Der Veranstalter tritt in Bezug auf einige Leistungen des Rahmenprogramms (Konzerte, Exkursionen, Führungen) ausschließlich als Vermittler der Leistungen der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter. Dem vermittelten Vertrag können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zugrunde liegen.

Dies betrifft folgende Veranstaltungen des Rahmenprogramms:
Gewandhaus: Entdeckerkonzert und Großes Concert
Veranstaltung Oper Leipzig
Stadtführung Halle und Opernaufführung Bad Lauchstädt
Stadtrundgang und Führungen in Zwickau
Orgelführungen Merseburg/Naumburg
Stadtführungen Leipzig
Orgelführungen Nikolai- und Thomaskirche
Führung Gewandhaus
Führung Universitätsbibliothek


2. Vermittelte Konzertkarten

Die Buchung und Bezahlung von Konzertkarten erfolgt mit der Anmeldung zum Kongress. Spätere, zusätzliche Kartenwünsche können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Die Veranstaltungen des Gewandhauses sowie die Opernaufführung in Bad Lauchstädt sind durch begrenzte Kongresskontingente vorreserviert. Für den Fall, dass diese Kontingente ausgebucht sind, besteht kein Anspruch auf die Vermittlung weiterer Karten.

Durch den Eintrag in eine Warteliste entsteht kein Anspruch auf die Vermittlung einer Konzertkarte.

Eine Stornierung oder Umbuchung von bereits gebuchten Konzertkarten ist nicht möglich.


3. Vermittelte Exkursionen und Führungen

Die Buchung und Bezahlung von Exkursionen und Führungen erfolgt mit der Anmeldung zum Kongress.

Exkursionen können nur durchgeführt werden, wenn mindestens 20 Teilnehmer pro Reisebus vorab gebucht haben. Sind alle vorhandenen Plätze eines Reisebusses ausgebucht, besteht kein Anspruch auf die Vermittlung weiterer Exkursionsplätze Für den Fall, dass eine Exkursion nicht durchgeführt werden kann, wird der im Voraus bezahlte Betrag erstattet. Bei ausgebuchten Kontingenten wird eine Warteliste angelegt, die keinen Anspruch auf Vermittlung begründet. Eine Stornierung der Buchung für eine Exkursion ist nur möglich, wenn aus der Warteliste ein anderer Teilnehmer für die Exkursion gebucht werden kann.

Die Stadtführungen werden mit einer maximalen Gruppenstärke von 20 Personen durchgeführt. Ist diese Personenzahl erreicht, besteht kein Anspruch auf die Vermittlung weiterer Tickets.

Die Karten für die Konzerte, Exkursionen und Führungen werden zusammen mit den Kongressunterlagen im Kongressbüro ausgegeben.


4. Hotel/Zimmerreservierung (Unterbringung)

Der Veranstalter hat in Leipzig Zimmerkontingente vorreservieren lassen, die nur in Verbindung mit der angemeldeten Kongressteilnahme über die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH gebucht werden können. Die dafür notwendigen personenbezogenen Daten werden bei der Kongressanmeldung online oder über das Anmeldeformular erhoben und durch das Kongressbüro an die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH weitergeleitet. Der Veranstalter tritt nur als Vermittler der Übernachtungsangebote von der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH auf und übernimmt daher keine Verantwortung für die Abwicklung der Zimmerbuchung. Für den Fall, dass die Zimmerkontingente ausgebucht sind, besteht kein Anspruch des Kongressteilnehmers auf Zimmervermittlung zu den vergünstigten Tarifen. Für die Vermittlertätigkeit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH.


C: ONLINE-BUCHUNG /LASTSCHRIFTVERFAHREN

Die Online-Zahlungsabwicklung (Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) erfolgt ausschließlich über das angeschlossene Zahlungssystem der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig/Electronic Banking. Der Veranstalter versichert, keinen Zugang zu den Daten der Online-Zahlungsabwicklung (Kreditkartennummer, Bankverbindung) zu haben.


D: ZAHLUNGEN während des Kongresses

Zahlungen können beim Kongressbüro nur in bar abgewickelt werden (keine Kredit-, oder EC-Kartenzahlung möglich).


E: VERANSTALTUNGSTERMINE

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen (Symposien und freie Sektionen) in Abweichung zur Programmübersicht auf dem Flyer, der Homepage und dem ausführlichen Kongressprogramm kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Für daraus entstehende Schäden des Kongressteilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ein Anspruch des Kongressteilnehmers auf Rückzahlung des Kongressbeitrages oder eines Teils desselben entsteht hierdurch nicht.


F: NUTZUNG VON VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN

Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.


G. HAFTUNG

Die vertragliche und deliktische Haftung des Veranstalters ist auf Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie auf sonstige vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen, soweit nicht eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird.

In Bezug auf vermittelte Leistungen des Rahmenprogramms und der Unterbringung haftet der Veranstalter nicht für den Vermittlungserfolg und die tatsächliche und mangelfreie Erbringung der Leistungen.


H: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Klauseln treten diejenigen Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmungen am nächsten kommen, nachrangig die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


I: ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


J: RECHTLICHE VERBINDLICHKEIT

Rechtlich verbindlich ist alleine die deutsche Fassung der Bedingungen für die Anmeldung zum XIV. Internationalen Kongress der GfM sowie für die Vermittlung von Leistungen des Rahmenprogramms und der Unterbringung. Bei der englischsprachigen Version handelt es sich lediglich um eine Serviceleistung ohne rechtliche Wirkung.

Anzeige Bibliographie des Musikschrifttums online
Anzeige Laaber-Verlag