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Warum gibt es Gleichstellungsbeauftragte?
• Weil trotz hoher Anteile an weiblichen Studierenden der Anteil
von Frauen in Führungspositionen
und Entscheidungsgremien in Lehre,
Forschung und Verwaltung an der Universität immer noch
sehr gering
ist
• Weil es bezüglich Vereinbarkeit von Studium/Karriere/Beruf
und Familie für Frauen und Männer
noch deutlichere Verbesserungen
geben muss.
• Weil es noch zu wenig attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle
für Angestellte gibt.
• Weil der Weg zu einer familienfreundlichen Hochschule noch geebnet
werden muss.
• Weil die Umsetzung der gesetzlich verlangten FFP immer noch nicht
zufriedenstellend ist.
Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte
da?
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Stellvertreter
sind Ansprechpartner/in für alle Angehörigen der Universität,
wenn diese:
• Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung
bezüglich
gleichstellungsrelevanter Angelegenheiten benötigen;
• In der Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsphase schwanger werden; Was nun?
• Wiedereinstieg nach Elternzeit?
• Mobbing am Arbeitsplatz- was tun?
• Sexuelle Belästigung; womit beginnt sie; was zählt dazu,
wie kann sich Frau/Mann wehren?
• Welche Fördermöglichkeiten und -programme existieren
speziell für Frauen auf Bundes-,
Landes- und universitärer Ebene?
• Welche genderbezogenen Themen werden an der Universität angeboten?
Gleichstellungsarbeit, d.h. aktive Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten
Chancengleichheit von Frau und Mann ist keine Frauenangelegenheit!
Wir möchten beide Geschlechter für diese Thematik sensibilisieren
und wünschen uns eine rege Beteiligung und Unterstützung möglichst
vieler Studentinnen und Studenten bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aus allen Bereichen und auf allen Ebenen.
Nur gemeinsam wird es möglich sein, eine echte Gleichberechtigung
an unserer Universität zu erreichen. Die Sicherung der Chancengleichheit
von weiblichen und männlichen Wissenschaftlern ist ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen deutschen Wissenssystem.
Haben Sie Fragen, rufen Sie mich einfach an !
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität
Leipzig stellt die Gleichstellung der Geschlechter sicher.
Grundordnung der Universität Leipzig §
15 III:
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität
und ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten
der Fakultäten und der sonstigen Einrichtungen vom Senat gewählt.
Sie wird durch die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und
der sonstigen Einrichtungen und durch die vom Studenteninnenrat gewählten
Vertreterinnen der Studierenden unterstützt. Grundlage der Arbeit
ist das Gleichstellungsprogramm der Universität, das der Durchsetzung
der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern
dient.
Darüberhinaus hält die Gleichstellungsbeauftragte
den Kontakt zu den anderen Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat Sachsen
und in der Bundesrepublik und arbeitet daher in der Landeskonferenz
der Gleichstellungsbeauftragten und der Bundeskonferenz
der Gleichstellungsbeauftragten mit. Hier ist insbesondere noch die
Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragen und Gleichstellungsbeauftragten
an Hochschulen (Klinika) zu nennen,
die sich um Chancengleichheit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika
in Deutschland bemüht.
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