Uni  Gleichstellungsbeauftragte der Universität  
   
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Warum gibt es Gleichstellungsbeauftragte?


• Weil trotz hoher Anteile an weiblichen Studierenden der Anteil von Frauen in Führungspositionen
   und Entscheidungsgremien in Lehre, Forschung und Verwaltung an der Universität immer noch
   sehr gering ist
• Weil es bezüglich Vereinbarkeit von Studium/Karriere/Beruf und Familie für Frauen und Männer
   noch deutlichere Verbesserungen geben muss.
• Weil es noch zu wenig attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle für Angestellte gibt.
• Weil der Weg zu einer familienfreundlichen Hochschule noch geebnet werden muss.
• Weil die Umsetzung der gesetzlich verlangten FFP immer noch nicht zufriedenstellend ist.

Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte da?

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Stellvertreter sind Ansprechpartner/in für alle Angehörigen der Universität, wenn diese:

• Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung bezüglich
   gleichstellungsrelevanter Angelegenheiten benötigen;
• In der Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsphase schwanger werden; Was nun?
• Wiedereinstieg nach Elternzeit?
• Mobbing am Arbeitsplatz- was tun?
• Sexuelle Belästigung; womit beginnt sie; was zählt dazu, wie kann sich Frau/Mann wehren?
• Welche Fördermöglichkeiten und -programme existieren speziell für Frauen auf Bundes-,
   Landes- und universitärer Ebene?
• Welche genderbezogenen Themen werden an der Universität angeboten?


Gleichstellungsarbeit, d.h. aktive Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Chancengleichheit von Frau und Mann ist keine Frauenangelegenheit!
Wir möchten beide Geschlechter für diese Thematik sensibilisieren und wünschen uns eine rege Beteiligung und Unterstützung möglichst vieler Studentinnen und Studenten bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen und auf allen Ebenen.
Nur gemeinsam wird es möglich sein, eine echte Gleichberechtigung an unserer Universität zu erreichen. Die Sicherung der Chancengleichheit von weiblichen und männlichen Wissenschaftlern ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen deutschen Wissenssystem.


Haben Sie Fragen, rufen Sie mich einfach an !

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Leipzig stellt die Gleichstellung der Geschlechter sicher.

Grundordnung der Universität Leipzig § 15 III:

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität und ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und der sonstigen Einrichtungen vom Senat gewählt. Sie wird durch die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und der sonstigen Einrichtungen und durch die vom Studenteninnenrat gewählten Vertreterinnen der Studierenden unterstützt. Grundlage der Arbeit ist das Gleichstellungsprogramm der Universität, das der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dient.

 

Darüberhinaus hält die Gleichstellungsbeauftragte den Kontakt zu den anderen Gleichstellungsbeauftragten im Freistaat Sachsen und in der Bundesrepublik und arbeitet daher in der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und der Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten mit. Hier ist insbesondere noch die Kommission Klinika der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragen und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (Klinika) zu nennen, die sich um Chancengleichheit an Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika in Deutschland bemüht.

 

 

home  Heike Hollas, E-Mail, 15.10.2007