Prüfungsamt Deutsch als Fremdsprache

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Prüfungsamtes sowie Anmeldeformulare und Informationen zur Prüfungsanmeldung.

26.04.2013

Das Prüfungsamt DaF bleibt bis zum 01.05.2013 geschlossen, die Sprechzeiten am 30.04.2013 entfallen.

 

18.04.2013

Abmeldungen von Modulprüfungen: Ich möchte drauf afmerksam machen, dass Abmeldungen von Modulprüfungen im BA- und MA-Studiengang DaF nur bis 4 Wochen vor Vorlesungsende ohne begründeten Antrag im Prüfungsamt DaF erfolgen können (Hinweise zur vorgeschriebenen Form der Abmeldung weiter unten auf dieser Seite). Letzter Termin im SoSe 13 ist damit der 21.06.2013. Nach diesem Termin muss der Rücktritt beim Prüfungsausschuss DaF in Form eines schriftlichen, begründete Antrages eingereicht werden, der dann vom Prüfungsausschuss beraten wird. Ich bitte dabei die Sitzungstermine des Prüfungsausschusses DaF zu beachten. Die Termine finden Sie auf der Homepage des Herder-Institus unter der Rubrik Prüfungsausschuss. Anträge an den Ausschuss müssen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin beim Vorsitzenden eingereicht werden.

Modulabmeldungen und Prüfungsrücktritte müssen nach §5, Absatz 2 der BA-Prüfungsordnung in jedem Fall schriftlich (nicht per mail), unter Angabe von Namen/Matrikelnummer, Modulnummer und Bezeichnung des Moduls beim Prüfungsamt des jeweiligen Faches erfolgen, d.h. im Prüfungsamt DaF können nur Module/Prüfungen des Herder-Instituts abgemeldet werden. Bei fristgemäßer Abmeldung vom Modul gelten alle bereits erbrachten Leistungen des betreffenden Moduls als nicht erbracht.

Wiederholungsprüfungen: Ich bitte alle Studierenden, die im laufenden SoSe 13 Modulprüfungen im BA- oder MA-DaF wiederholen müssen, sich zu diesen Wiederholungsprüfungen im Prüfungsamt DaF anzumelden. Die entsprechenden Anmeldelisten liegen ab sofort im Prüfungsamt DaF aus. Eine Prüfungsteilnahme ist nur nach Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie die Wiederholungsfristen. Genauere Hinweise zu den Wiederholungsfristen finden Sie in den Prüfungsordnungen des jeweiligen Studienganges oder auf dieser Seite unten unter Informationen zur Prüfungsorganisation.

 

Ich bitte alle Studierenden, die mir Krankenscheine einreichen dringend darum, eine kurze Erklärung zum Zweck des Einreichens des Krankenscheines (bspw. Prüfungsrücktritt oder Verlängerung von Bearbeitungszeiten) beizufügen. Es ist mir bei ca. 700 DaF-Studierenden nicht möglich, die Scheine ohne eine solche Begründung zuzuordnen und zu bearbeiten. Außerdem weise ich darauf hin, das Krankschreibungen, die bspw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten für Haus-, Bachelor-, Master- oder Magisterarbeiten eingereicht werden, nach den Prüfungsordnungen all dieser  Studiengänge unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung der Erkrankung) eingereicht werden müssen, um anerkannt werden zu können.

 

 

Aus aktuellem Anlaß mache ich darauf aufmerksam, dass Abschlussarbeiten NICHT durch Ringbindung gebunden werden sollten.

 

 

 

Informationen zur Prüfungsorganisation:

 

Ich bitte darum, zum Ausfüllen der Bescheinigung nach § 48 BAföG den aktuellen Ausdruck des Notenspiegels mitzubringen, ansonsten ist es mir nicht möglich, das Formblatt den Anforderungen des BAföG-Amtes entsprechend auszufüllen.

 

Ich weise noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der Wiederholungsfristen für nicht bestandenen Prüfungen im Bachelor-, Master- und Magisterstudiengang hin. Nicht bestandene Prüfungen müssen innerhalb eines Jahres wiederholt werden. 2. Wiederholungen müssen zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass 2. WHP schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt und von diesem genehmigt werden müssen. Bei Überschreiten der 1. Wiederholungsfrist wird die entsprechende Prüfung automatisch abermals mit der Note 5,0 bewertet und gilt als wiederum nicht bestanden. Bei Überschreiten der Wiederholungsfrist für die 2. WHP wird diese auch mit der Note 5,0 bewertet und das entsprechende Modul/die entsprechende Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden. Das hat bei Pflichtmodulen im Kernfach/Prüfungen im Haupt- oder Nebenfach zur Folge, das vom Prüfungsamt die Exmatrikulation der betreffenden Studierenden im Kernfach/Hauptfach oder Nebenfach beantragt werden muss. Halten Sie also die Wiederholungsfristen unbedingt ein!

 

Prüfungswiederholung nach nicht bestandenen Modulprüfungen im Bachelor- und Master-Studiengang DaF

Bei nicht bestandenen Modulprüfungen in den modularisierten Studiengängen entfällt künftig die schriftliche Information an die betreffenden Studierenden.  Prüfungsergebnisse werden vom Prüfungsamt verbucht, sobald sie dort vorliegen. Die Studierenden informieren sich im LSF über die Prüfungsergebnisse. 

Die Termine der Wiederholungsprüfungen werden innerhalb der jeweiligen Module gegeben.

Erste Prüfungswiederholungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen. Die zweite Prüfungswiederholung muss rechtzeitig beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches beantragt werden und bei Genehmigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Bei Überschreiten der Wiederholungsfristen für die 2. Wiederholung erlischt der Prüfungsanspruch für das jeweilige Modul.

 

 

Studierende des Magisterstudienganges DaF, die noch Leistungsscheine in Teilbereichen erwerben müssen, zu denen im laufenden Semester keine Lehrveranstaltungen angeboten werden, wenden sich bitte dringend entweder an die Studienberatung DaF/ Frau Dr. Bitter-Karas oder an das Prüfungsamt DaF/Frau Müller.

 

Aus aktuellem Alnass weise ich darauf hin, dass Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Master-/Bachelor-Arbeiten in den Prüfungsordnungen beider Studiengänge NICHT vorgesehen sind und demzufolge NICHT beantragt/genehmigt werden können.

 

Die Note der Bachelorprüfung errechnet sich nach §12, Absatz 1, der BA-Prüfungsordnung aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Modulprüfungen des Kernfaches, des Wahlbereiches, der Schlüsselqualifikationen und der Bachelorarbeit

 

 

 

 

Anmeldeformulare und Informationen zur Prüfungsanmeldung im Magister- und Aufbaustudiengang:

Semestertermine [DOC, 25 kB]

Informationen zur Prüfungsanmeldung [DOC, 35 kB]

Antrag auf Zulassung zur Magisterzwischenprüfung (Hauptfach*/Nebenfach*) [DOC, 42 kB]

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung (Hauptfach) [DOC, 42 kB]

Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung (Nebenfach) [DOC, 41 kB]

Anmeldung zur Magisterarbeit [DOC, 75 kB]

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung im Aufbaustudium DaF [DOC, 39 kB]

Prüferliste Magister- und Aufbaustudiengang [XLS, 57 kB]

Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen beim Studiengangswechsel in den BA-Studiengang DaF [DOC, 63 kB]

Anmeldeformulare und Informationen zur Bachelor-Arbeit

Anmeldeformular [DOC, 26 kB]

Informationen zur Anmeldung [DOC, 80 kB]

8 Fragen zur Anmeldung [DOC, 24 kB]

Prüferliste Bachelor- und Master-Studiengang [XLS, 60 kB]

Anmeldeformulare und Informationen zur Master-Arbeit

Anmeldeformular [DOC, 26 kB]

Informationen zur Anmeldung [DOC, 79 kB]

 

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Müller

Kontakt:

Raum: GWZ 1009

Tel.: +49-(0)341 / 97-37510

Fax: +49-(0)341 / 97-37596

E-Mail: heimue@rz.uni-leipzig.de


Sprechzeiten:

Dienstag,    09.30 - 12.00 Uhr

und             13.30 - 15.00 Uhr

Donnerstag, 09.30 - 12.00 Uhr

 

Postanschrift:

Universität Leipzig

Herder-Institut

Prüfungsamt DaF

Beethovenstraße 15

04107 Leipzig