Von Christiane Wittenbecher
Ungefähr 90 Kameras sorgen in den Fakultäts- und Verwaltungsgebäuden, in Bibliotheken, in Rechenzentren und auf dem Universitäts-Campus für die Sicherheit und Ordnung. Auf die Frage nach den Gründen, antwortet die Uni mit Bequemlichkeit, Sparzwang und Schutz vor Vandalismus und Diebstahl. Doch es gibt auch besorgte Stimmen. Datenschützer und Studenten fürchten eine zunehmende Kontrolle. Und obwohl die Uni-Leitung seit Monaten an einer Neuregelung arbeitet, herrscht noch immer keine Einigkeit darüber, wer den Kontrolleuren eigentlich auf die Finger schauen soll …
Fakultäten und Bibliotheken rüsten auf
Weil es diese einheitlichen Bestimmungen noch nicht gibt, entscheiden die Fakultäten und Bibliotheken bisher selbst darüber, ob und wo sie ihre Kameras aufstellen, um ihren individuellen Bedürfnissen nach Sicherheit Rechnung zu tragen. Oft wissen nicht ein mal die Dekane, wo gerade wieder eine neue Kamera installiert worden ist.
Das berichtet Dennis Neupert vom
StudenntInnenRat (StuRa), der sich seit zwei Jahren mit dem Thema
auseinandersetzt. »Ein nettes Beispiel ist die
wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Da studiert unser
Umbau-Referent. Er macht den Dekan immer wieder darauf aufmerksam, wo
neue Kameras aufgehängt werden.« Auch der Datenschutzbeauftragte der
Universität, Thomas Braatz, kennt nicht jeden einzelnen Standort. Er
führt zwar ein fünf Jahre altes Verzeichnis, inzwischen hat sich aber
besonders durch den Um- und Neubau der Universität vieles geändert. Als
vor allem der StuRa zunehmend Kritik an der scheinbar unkontrollierten
Konrollwut übte, reagierte die Uni im November 2006 und überprüfte
einige der Kameras. Seitdem arbeitet die Rechtsabteilung der Uni, der
Justizialrat zusammen mit den Studentenvertretern des StuRa an einer
neuen Dienstverordnung, die regeln soll, dass künftig das Dezernat
Planung und Technik für die Überwachung zuständig ist. Wie Braatz
beklagt auch StuRa-Sprecher Dennis Neupert, dass noch immer unklar ist,
wann diese Regelung in Kraft treten wird. »Seit Oktober letzten Jahres
wird gesagt, dass die Neuordnung in ein, zwei Monaten durch sein
soll.«
»Die Gefährdungslage muss regelmäßig geprüft werden«
Bevor die einzelnen Universitätsgremien, wie Personalrat und Rektorat die Neuordnung absegnen, muss die Rechtsabteilung noch viele Änderungen vornehmen. »Es sind viele Kleinigkeiten. Zum Beispiel der Absatz, dass mit den Kameras nicht die Arbeit der Dozenten und Dozentinnen ausgewertet werden darf. Dass haben wir erweitert, so dass das eben auch nicht för Studenten und Studentinnen gilt. Also dass man einfach nicht gucken darf, ob jemand im Seminar gewesen ist und wie oft er den Arm gehoben hat«, erklärt Dennis Neupert. »Dann haben wir gefordert, dass keine Daten einfach so an die Polizei weiter gegeben werden dürfen. Neben dem Kanzler muss auch der Datenschutzbeauftragte das Ganze einsehen. Dafür ist der da.« Außerdem fordert er, dass alle Kameras einer regelmäßigen Gefährdungsanalyse unterzogen werden. »Alle Kameras, die nicht mehr vonnöten sind, müssen dann abgebaut werden. Denn sonst baut man ja immer weiter auf und rüstet nicht mehr ab. Somit entsteht zumindest schon mal eine Übersicht darüber, welche Kameras es überhaupt gibt.«
Die Neuordnung muss sich letztlich auch am sächsischen Datenschutzgesetz (Link) orientieren. Das Gesetz sieht ein so genanntes informationelles Selbstbestimmungsrecht vor, wonach jeder selbst entscheiden darf, welche seiner personenbezogenen Daten er preis gibt. Deshalb mössen die Gründe für eine Überwachung dieses Selbstbestimmungsrecht überwiegen, es muss also eine konkrete Gefahr geben. Wann aber wirkliche Gefahr besteht, sieht jeder subjektiv anders, was eine Abwägung zusätzlich erschwert. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass Kameras prinzipiell auch erst dann eingesetzt werden dürfen, wenn alle konventionellen Sicherheits-Methoden wie zum Beispiel Wachpersonal versagt haben.