15. July 2008, 23:46 Uhr

Auch knapp neun Monate nach Studienbeginn gibt es noch immer keine Prüfungsordnung im Master Journalistik

Warten auf Gewissheit

Seit dem Wintersemester 2007/2008 gibt es den Master-Studiengang Journalistik in Leipzig. Eine gültige Prüfungsordnung steht jedoch noch nicht fest.
Die Studenten und Dozenten im Masterstudiengang Journalistik üben sich in Geduld. Seit nunmehr 14 Monaten liegt die Prüfungsordnung dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vor. Streitpunkt ist das ins Studium integrierte Volontariat.

Über acht Monate sind inzwischen vergangen, seit der Masterstudiengang „Journalistik“ an der Universität Leipzig angelaufen ist. Das erste von vier Semestern ist geschafft, das zweite ist in vollem Gange. Im Januar legten die Studenten die Prüfungen in ihren ersten Modulen ab. Alles scheint völlig reibungslos und planmäßig zu laufen. Auf den ersten Blick zumindest.

Sieht man jedoch einmal etwas genauer hin oder sucht gar nach einer Studien- und Prüfungsordnung, bleibt man erfolglos. Wo im Internet ein Link zur gültigen Studienordnung führen sollte, tröstet nur ein „in Vorbereitung“. Eine Verknüpfung zur Prüfungsordnung des Faches ist überhaupt nicht vorhanden.

Langwieriger Prozess

Doch worin liegt das Problem? Aus rein zeitlichen Gesichtspunkten hätte es keine Schwierigkeiten geben dürfen. „Bereits vor 14 Monaten haben wir unseren Vorschlag beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht. Wie lange es noch dauert, wissen wir nicht“, erklärt Prof. Dr. Marcel Machill. Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses am Lehrstuhl für Journalistik II hat er gemeinsam mit Diplom-Medienwissenschaftler Markus Beiler den Vorschlag zur Prüfungsordnung ausgearbeitet. Im Fakultätsrat wurde dieser Vorschlag dann besprochen und überarbeitet, bevor er über den Prorektor und den Dekan der Universität Leipzig schließlich dem Ministerium in Dresden übersandt wurde.

Probleme mit dem Volontariat

Unterdessen weiß man im Rektoratskollegium der Universität genau, wo der Haken an der Sache ist. „Mit dem ins Studium integrierte Volontariat überschreitet die Regelstudienzeit des Masterstudiengangs Journalistik die festgesetzte Höchstdauer von vier Semestern für Masterstudiengänge. Der Lehrstuhl möchte das Volontariat aber auch nicht aus dem Studium ausschließen, da es ein wichtiger praktischer Bestandteil ist. Alle haben Recht, aber nun muss eine Einigung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Fach, Prorektor für Lehre und Studium der Universität Leipzig.

Zumindest bräuchten sich die Studenten keine Gedanken machen, da alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen anerkannt würden, auch wenn die Prüfungsordnung nun noch einmal geändert werden müsste.

Ministerium fühlt sich nicht verantwortlich

Im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist eine Einigung aber noch längst nicht in Sicht. Dort fühlt man sich vorerst nicht verantwortlich, denn das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 16. Januar 2006, das am 31.01.2006 in Kraft getreten ist, legt die Verantwortung für die Studien- und Prüfungsordnungen der staatlichen Hochschulen vollständig in die Hände der Universitäten und Fachhochschulen. „Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat hier kein Eingriffsrecht, solange die konkreten Ordnungen nicht von Studentinnen und Studenten inkriminiert werden“, erläutert Wolfgang Zimmermann, Ministerialrat und Leiter des Referats 3.6 für Studien- und Prüfungsordnungen, Fernstudium und Wissenschaftliche Weiterbildung des SMWK.

Zwar ist das Problem bekannt, doch bevor keine offizielle Beschwerde vorliegt, sind selbst der Rechtsaufsicht des Ministeriums die Hände gebunden. Wolfgang Zimmermann rät den Studenten deshalb sich an den Studentenrat zu wenden und in dessen Vertretung ein Schreiben an Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange aufzusetzen, in dem das ganze Problem noch einmal beschrieben wird. „Liegt dann eine konkrete Beschwerde vor, werden wir uns schnellstmöglich um eine Lösung bemühen“, erklärt der Ministerialrat.

Ratlosigkeit und Unmut herrscht unter den Studenten

Unsicherheit herrscht derweil vor allem unter den Studenten. So war beispielsweise im vergangenen Semester nicht klar, ob im Modul „Einführung in die Journalistik und das journalistische Arbeiten“ die Prüfungsleistungen nur in der Vorlesung von Prof. Dr. Marcel Machill oder auch in der Vorlesung von Prof. Dr. Michael Haller zu erbringen waren. „Die Studenten waren etwas verunsichert haben zigfach danach gefragt“, erinnert sich Prof. Dr. Marcel Machill.

„Die rechte Hand scheint hier manchmal nicht zu wissen, was die linke tut und niemand kann klare Auskünfte geben“, ärgert sich beispielsweise Christine Gräfe, Studentin im Master Journalistik. Zwar hat sich die fehlende Prüfungsordnung ihrer Meinung nach in der Lehre noch nicht bemerkbar gemacht, die ewige Unsicherheit lässt aber dennoch einigen Ärger aufkochen. „Wenn ich dann höre, dass Hiobsbotschaften kreisen, macht es mich zum Teil schon wütend, gar nicht zu wissen welchen Schein man nun machen soll, welche Klausur zu schreiben ist und welche Prüfung vielleicht vergebene Müh war“, sagt sie.

Auch Folko Damm zeigt sich nicht gerade zufrieden mit der momentanen Studiensituation im Master. Den Grund sieht er in den „Geburtswehen, an denen der Master-Jahrgang noch leidet“. „Das Hauptproblem dabei ist, dass es nicht gelingen kann, die Inhalte des Diploms auf drei bis vier Semester herunter zu brechen. Das wird aber versucht und die Folge daraus ist, dass wir zehn bis zwölf arbeitsintensive Veranstaltungen pro Semester besuchen und dann leider oft die Qualität auf der Strecke bleibt“, erklärt der Student.

Rechtliche Schritte gegen schlechte Studienbedingungen

Wer sich all zu schlecht vertreten fühlt und mit den Studienbedingungen gänzlich unzufrieden ist, kann im schlimmsten Fall sogar klagen, weiß Rechtsanwalt Christoph Naumann aus Leipzig. „Das kann die Uni pro Student dann schon einmal um die 10.000 Euro Schadensersatz kosten. Ganz zu schweigen von den Wellen, die so ein Prozess auch in der Öffentlichkeit schlagen kann“, erklärt er. Es sollte deshalb an der Universität gelegen sein, die Probleme rechtzeitig zu klären, bevor Studenten Anlass zu einer Klage finden.

Einen Lichtblick in all den heißen Diskussionen bleibt aber dennoch: Die Studenten müssen die Situation nicht wahllos hinnehmen, sondern können selbst die Initiative zu einer Lösung des Problems ergreifen. Die Unterstützung des Staatsministeriums wurde von Ministerialrat Wolfgang Zimmermann in jeden Fall zugesichert.