Bewerbung für den Master Journalistik

 

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2013/14 ist abgelaufen.

Ab Februar 2014 können sich Bewerber erneut für das Eignungs- und Auswahlverfahren des Masterstudiengangs Journalistik an der Universität Leipzig bewerben. Was ist dabei zu beachten, welche Unterlagen gehören zur Bewerbung? Im kommenden Abschnitt sind alle Bewerbungsschritte aufgelistet.

Ich möchte mich bewerben:

Die allgemeine Qualifikation für den Masterstudiengang Journalistik wird durch einen fachspezifischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor, Magister, Diplom) in einem nicht kommunikations- und medienwissenschaftlichen Studiengang (z.B. Politik- oder Sozialwissenschaften, Sprachwissenschaften, Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft, Naturwissenschaften, Medizin, Sportwissenschaft) im Umfang von mindestens 70 LP oder einem fachspezifischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem kommunikations- und medienwissenschaftlichen Studiengang mit Schwerpunkt Medienökonomie oder Medienkultur im Umfang von mindestens 40 LP nachgewiesen.

Studienbewerber ohne Deutsch als Muttersprache müssen Kenntnisse in Deutsch durch einen entsprechenden Nachweis der Niveaustufe C1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen belegen.  Wichtiger Hinweis für Bewerber aus dem Ausland: Bei frühzeitiger Bewerbung können Ihre Unterlagen prioritär behandelt werden, um zeitlichen Spielraum für die Beantragung von Visa, der rechtzeitigen Buchung von Flügen etc. zu bekommen. 

Erfüllen Sie die grundsätzlichen Bewerbungsvoraussetzungen, müssen Sie sich mittels des aktuellen Bewerbungsformulars bis zum 1. Mai 2014 (Ausschlussfrist) schriftlich bewerben. Es wird überprüft, ob die Bewerber über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügen, die eine erfolgreiche Teilnahme am Studiengang erwarten lassen. Die Eignungsprüfung dient dem Ziel, besonders motivierte und qualifizierte Bewerber in einem Studiengang zusammenzuführen und dadurch ihre Ausbildungssituation und ihre Berufschancen zu verbessern.

Das Eignungsfeststellungsverfahren:

Die Anmeldung zum Eignungsfeststellungsverfahren muss schriftlich mittels Bewerbungsformular (PDF) erfolgen. Mit der Bewerbung zur Eignungsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf
  2. ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife), einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, jeweils in Kopie
  3. ein Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bzw. ein Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann.
  4. ein Nachweis praktischer journalistischer Vorkenntnisse durch ein mindestens dreimonatiges Praktikum in der Redaktion eines Medienunternehmens. Bitte beachten Sie: Nach der beschlossenen Neufassung der Eignungsfeststellungsordnung 2011 muss dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

Als journalistisches Praktikum wird ein Praktikum, eine Hospitanz, eine feste oder freie Mitarbeit oder ein Volontariat bei einem redaktionellen Medium (Tages- und Wochenzeitung, Zeitschrift, Hörfunk, Fernsehen, professionelles Online-Medium) verstanden, das aktuelle publizistische Informationen an die Allgemeinheit verbreitet. Während des Praktikums müssen selbst journalistische Inhalte (z.B. Artikel, Hörfunk- oder Fernsehbeiträge) produziert oder inhaltlich an deren Herstellung mitgewirkt worden sein.

Dies muss über die Bestätigung bzw. das Zeugnis nachgewiesen werden. Es können auch mehrere Praktika absolviert worden sein, die zusammengerechnet mindestens drei Monate ergeben. Detaillierte Anforderungen an die praktische journalistische Vorerfahrung finden Sie auf dem Bewerbungsformular. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Erfahrungen alle Kriterien treffen und dass dies auch eindeutig aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht.

Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens:

Alle Teilnehmer am Eignungsverfahren erhalten einen schriftlichen Bescheid über dessen Ausgang. Der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung hat in der Regel eine Geltungsdauer von 24 Monaten nach dem Ausstellungsdatum. In begründeten Sonderfällen wie Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst kann diese Frist um 12 Monate auf insgesamt 36 Monate verlängert werden. Im Falle einer positiven Eignungsfeststellung schicken wir Ihnen mit dem Bescheid eine Einladung zum Auswahlverfahren.

Ich bin zum Auswahlgespräch eingeladen:

Alle Bewerber, die erfolgreich die Eignungsfeststellung durchlaufen haben, werden zu einem Auswahlgespräch (gemäß Auswahlsatzung) eingeladen. Die Gespräche finden am 19. und 20. Juni 2013 in Leipzig statt. Eine persönliche Teilnahme vor Ort für die Berücksichtigung im Auswahlverfahren ist absolut notwendig, wir teilen Ihnen rechtzeitig Ihren individuellen Termin mit. Ausländische Bewerber bitten wir, uns parallel zu Ihrer Bewerbung per E-Mail zu kontaktieren, um Einzelheiten der Auswahlgespräche zu besprechen. 

Das Auswahlgespräch soll dazu dienen, die Bewerber kennen zu lernen und deren Studien- und Berufsmotivation, Informiertheit und Urteilsfähigkeit sowie kommunikative und soziale Fähigkeiten zu beurteilen. Das Gespräch kann als Einzel- oder Gruppengespräch stattfinden. 

Anhand des Gesprächs wird ein Ranking aller Teilnehmer erstellt. Insgesamt können 30 Studenten pro Jahrgang Journalistik in Leipzig studieren.

Ich wurde angenommen:

Herzlichen Glückwunsch! Sollten Sie für den Masterstudiengang Journalistik angenommen worden sein, erhalten Sie im Juli eine schriftliche Bestätigung. Im Oktober startet die Einführungswoche des Masterstudiengangs, in der Sie ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen kennenlernen werden. Insgesamt werden 30 Studenten zugelassen, sollte ein ausgewählter Bewerber seinen Platz nicht in Anspruch nehmen, rückt der nächste Listenplatz nach.

Wichtige Hinweise:

Parallel zu diesem Bewerbungsformular ist eine so genannte „Online-Bewerbung“ beim Studentensekretariat der Universität notwendig. Eine Registrierung ist ab dem 1. Mai, also nach dem Einsenden Ihrer Bewerbung an die Journalistik, möglich. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche und unverzichtbare Registrierung beim zentralen Studentensekretariat der Universität, das eine unabhängige Verwaltungsinstanz von der Abteilung Journalistik ist. Ohne diese zusätzliche „Online-Bewerbung“, die inhaltlich nicht zu verwechseln ist mit dem Eignungs- und Auswahlverfahren der Abteilung Journalistik, können Sie keinen Studienplatz an der Universität Leipzig erhalten. Weitere Informationen (Ablauf, Fristen etc.) finden Sie hier auf der Webseite der Universität Leipzig.

Für ausländische Bewerber gelten besondere Bewerbungsmodalitäten (Ablauf, Fristen etc.), über die Sie sich hier informieren können.

Eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung erfolgt nicht (schicken Sie Ihre Bewerbung ggf. als Einschreiben, um eine Eingangsbestätigung zu haben).

 

 


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