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GEBÜHREN

Als postgraduales Studienangebot ist der Master of Science in Urban Management gebührenpflichtig. Für die zweijährige Ausbildung zum Master of Science werden Studiengebühren erhoben.

Durch die Inanspruchnahme des Lehrprogramms entsteht den Teilnehmern eine Kursgebühr von 2.000 € pro Semester. Darin sind die Inskriptionsgebühr, Präsenz- und Fernstudienunterlagen, Prüfungen sowie die Begutachtung der Masterarbeit enthalten.

Darüber hinaus enthält die Studiengebühr den Zugang zum elektronischen Urban Management-Campus mit seinen für das Internet aufbereiteten sowie in PDF-Form vorliegenden Lerninhalten.

Die Studiengebühren enthalten nicht anfallende Kosten für Exkursionen bzw. Exkursionen sind (soweit obligatorisch und nicht öffentlich gefördert) zusätzlich zu finanzieren.

Förder- und Stipendienmöglichkeiten für interessierte Studentinnen und Studenten bieten u.a. folgende Institutionen und Programme

Weitere Informationen zur Ergänzung von herkömmlichen Finanzierungsformen sind in der vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH aufgelegten Informationsbroschüre "CHE-Studienkredit-Test 2009 : 33 Studienkredite, -darlehen und -fonds im Vergleich" zu finden.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner für Studieninformationen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für Fort- oder Weiterbildung - zum Beispiel Lehrgangsgebühren, Fachbücher, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten zum Veranstaltungsort - können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden und so zu einer erheblichen Steuerersparnis beitragen.

Als Werbungskosten kann man sie in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem sie gezahlt werden. Zu beachten ist, dass bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit bereits ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.044 Euro pro Jahr vom Finanzamt berücksichtig wird. Die Fort- und Weiterbildungskosten werden somit nur berücksichtigt, wenn sie diesen Pauschalbetrag übersteigen.

Quelle: www.bildungsmarkt-sachsen.de/de/weiterbildung/Finanzierungsmoeglichkeiten.php

Weitere Informationen zum Thema Fortbildung und Steuern:

Pausieren & Studienabbruch

Falls Studierende ein Auslandssemester machen möchten oder aus zwingenden Gründen ein Semester pausieren müssen, so kann das im Vorfeld mit den Verantwortlichen des Institutes abgestimmt werden. Die/der Studierende kann von der Zahlung der Gebühr für das betreffende Semester befreit werden.

Muss das Studium vorzeitig abgebrochen werden müssen, entstehen für die nachfolgenden Semester keine weiteren Kosten.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Studiengebühren ist im Regelfall nicht möglich. Denn für Lehrkräfte und Unterrichtsmaterialien, etc. entstehen auch dann Kosten, wenn der Student ein Semester oder sein Studium vorzeitig abbricht.

Dies gilt in gleicher Weise, wenn Studenten offiziell durch die Universität immatrikuliert werden und das Studium nicht antreten.

Weitere Überlegungen

Das Studium zum Master of Science in Urban Management ist mit zusätzlichen zeitlichen und monetären Aufwendungen verbunden. Neben den Studiengebühren fallen Zeit und Kosten für Reisen und ggf. für Übernachtungen an. Zusätzlich können ebenfalls Kosten für Exkursionen anfallen.

Des Weiteren sollte man sich im Vorhinein überlegen, ob die persönlichen Umstände das Studium und die damit verbundenen Verpflichtungen und Aufwendungen zulassen.

Der Studiengang Master of Science in Urban Management ist akkreditiert durch Akkreditierung durch die RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) Akkreditierung durch die ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover