Latinum

  1. Wer benötigt das Latinum?
  2. Wie meldet man sich für das Latinum an?
  3. Wie sieht eine Latinumsprüfung aus?
  4. Wo erhält man das Zertifikat für die bestandene Prüfung?
  5. Werden andere Lateinzertifikate anerkannt?

1. Wer benötigt das Latinum?
Zurzeit verlangen (bzw. empfehlen) folgende Studiengänge an der Universität Leipzig als Zugangsvoraussetzung das Latinum:

  • Höheres (d.h. gymnasiales) Lehramt bzw. polyvalenter BA
    Deutsch – Englisch – Evangelische Religion – Französisch – Geschichte – Griechisch – Italienisch – Latein – Spanisch
  • Bachelorstudiengänge
    Archäologie der Alten Welt (wahlweise: moderne Fremdsprache; Graecum) – Griechisch-Lateinische Philologie – Mittlere und Neuere Geschichte
  • Masterstudiengänge
    Ägyptologie – Klassische Archäologie (wahlweise: Graecum) – Geschichte - Geschichte und Theologie des Christentums (Schwerpunkte: Historisch-Systematische Theologie / Praktische Theologie) – Klassische Antike. Geschichte und Literatur (Classical Studies) – Mittlere und Neuere Geschichte – Philosophie (wahlweise: andere alte Sprache)
  • Diplom / Kirchliches Examen
    Evangelische Theologie

Die Angaben (unter Vorbehalt) nach A-Z. Von Afrikanistik bis Zahnmedizin. Studieren an der Universität Leipzig, hrsg. von der Zentralen Studienberatung der Universität Leipzig (Studienjahr 2007/08); vgl. die Übersicht zu den „ Fremdsprachlichen Voraussetzungen “ (Bachelorstudiengänge / Masterstudiengänge) auf der Webseite des Studentensekretariats und die Auflistung der Studiengänge und Modulbeschreibungen auf der Seite „Amtliche Bekanntmachungen und weitere Dokumente der Universität Leizpig“. Maßgeblich sind einzig und allein die Prüfungsordnungen der einzelnen Fakultäten resp. Institute.

2. Wie meldet man sich für das Latinum an?

  • Die Latinumsprüfung ist eine „Ergänzungsprüfung zum Abitur“, weshalb sie zwar (weitgehend) von den Dozenten des Sprachenzentrums durchgeführt wird, aber unter Regie und Vorsitz der „ Sächsischen Bildungsagentur “ (SBA), des ehemaligen Regionalschulamtes (zuständig, als „Beauftragter für Lateinfragen“: Herr Thomas Mäker).
  • Das Latinum ist also keine universitätsinterne, sondern eine staatliche Prüfung, die letztlich unter die Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus fällt“ und dementsprechend der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung) vom 12. April 2007“ unterliegt (kurz: OAVO , darin: Anhang 4, S. 21-22: 1. Voraussetzungen für den Erwerb des Latinum, Graecum und Hebraicum; 2. Ergänzungsprüfung).
  • Daher erfolgt die Anmeldung zum Latinum bei der Regionalstelle Leipzig der „Bildungsagentur“.

 

Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig
Nonnenstr. 17A, 04229 Leipzig
3.Etage links, Sekretariat Frau Graf , Tel. 0341/49 45 801
Postanschrift:
SBA Leipzig, z.Hd. Herrn T. Maeker
Postfach 100653, 04006 Leipzig

a) zu den Öffnungszeiten der SBA (Di 9-12 und 14-17; Do 9-12)

b) auf dem Postwege: SBA Regionalstelle Leipzig, z.Hd. Herrn Maeker, Postfach 100 653, 04006 Leipzig

Zur Anmeldung werden (auch im Falle der Prüfungswiederholung) folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular (jeweils rechtzeitig unter Aktuelles)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Klarsichthülle 

„Unleserlich ausgefüllte oder nicht vollständige Unterlagen“ (so ausdrücklich die SBA) „werden nicht bearbeitet“. Denken Sie vor allem an die Auflistung der besuchten Kurse und, im Fall, dass Sie die Prüfung wiederholen, an die Angabe des früheren Versuchs.

Nur zweimal im Jahr wird die Latinumsprüfung angeboten: 1. zum Frühjahrstermin (ab Ende Februar), 2. zum Herbsttermin (ab Anfang September). 6 Wochen vor dem Prüfungstermin endet die Anmeldungsfrist (s. auch jeweils unter "Aktuelles").

Prüfungstermine 2011

  • Frühjahr

Schriftlich: Mo., 28.Februar 2011 um 9.00
Mündlich: "Prüfungszeitraum" 07.03.-01.04.2011

  • Herbst

Schriftlich: Mo., 29. August 2011
Mündlich:"Prüfungszeitraum" 05.09.-30.09.2011

Die genannten Prüfungszeiträume sollten Sie sich unbedingt freihalten, wenn Sie zum betreffenden Termin die Staatliche Ergänzungsprüfung ablegen möchten (in der Regel beginnt die Mündliche Prüfung de facto 3 Wochen nach dem schriftlichen Termin. Individuelle Terminabsprachen (wg. Praktikum, Blockseminar, Zwischenprüfung, Auslandsaufenthalt usw.) sind prinzipiell nicht möglich.

Prüfungstermine 2012

  • Frühjahr

Schriftlich: Mo.,
Mündlich: "Prüfungszeitraum"

  • Herbst

Schriftlich: Mo.,
Mündlich:"Prüfungszeitraum"

3. Wie sieht die Latinumsprüfung aus?

Die Latinumsprüfung umfasst (a) einen schriftlichen, (b) einen mündlichen Teil.

  • (a)  Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Latinumsprüfung (3 h Arbeitszeit, ca.180 Wörter, zugelassene Wörterbücher: Langenscheidt – Stowasser – Pons) besteht in der Übersetzung eines Textes mittleren Schwierigkeitsgrades aus dem gesamten Bereich der klassischen oder klassizistischen, wenn nicht gar durch und durch unklassischen, d.h. also möglicherweise auch spätantiken, mittelalterlichen, neuzeitlichen Latinität. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, genügt die Note „mangelhaft“; "ungenügend" ist eine Klausur, die mehr als 27,5 Fehler aufweist.

 

  • (b) Die mündliche Prüfung

Die mündliche Latinumsprüfung dauert, den zuständigen Stellen zufolge,

20 Minuten und besteht aus 2 Teilen. Nach einer 30-minütigen Vorbereitungszeit wird im ersten Teil die Paraphrase eines lateinischen Texts von ca. 50 Wörtern Umfang verlangt. Anschließend gibt es Fragen zu Inhalt und Grammatik des Texts. Der zweite Teil ist allgemein gehalten. Hier werden Fragen zu Wortschatz, Grammatik, Literatur, Geschichte und Kulturgeschichte gestellt. Grundlage für die Fragen zu Literatur, Geschichte und Kulturgeschichte sind die Kapitel Leitfaden der Geschichte Roms, Staat und Gesellschaft, Die Literatur, Die Philosophie, Das römische Germanien, Latein in Europa aus Res Romanae (Cornelsen-Verlag). Diese Kapitel müssen also entsprechend intensiv vorbereitet werden.

Zitat Ende. Hier nochmals die korrekte bibliographische Angabe:

Heinrich Krefeld (hg), Res Romanae. Begleitbuch für die lateinische Lektüre. Schülerbuch, Berlin 2008 (unbedingt diese Auflage). ISBN 978-3-06-120005-3; Kostenpunkt: 26,95.

Die Kollegen aus Chemnitz haben zudem einen kurzen Reader zur Römischen Geschichte zusammengetragen, den sie uns freundlicherweise zur Verfügung [DOC, 178 kB] stellen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote der beiden Prüfungsteile mindestens „ausreichend“ ist. Die Latinumsprüfung kann (bundesweit) nur 1mal wiederholt werden. Zu allen rechtlichen Fragen verweisen wir hiermit nochmals auf die OAVO vom 12. April 2007.

Sämtliche Fragen zur amtlich-juristischen Grundlage und inhaltlichen Konezption der Latinumsprüfung richten Sie bitte ausschließlich an die Sächsische Bildungsagentur.

4. Wo erhält man das Zertifikat?

  • Das (in obengenannter Klarsichthülle aufbewahrte) Zertifikat erhält man neuerdings unmittelbar nach der mündlichen Prüfung.

5. Werden andere Lateinzertifikate anerkannt?

  • Das sog. „Kleine Latinum“ entspricht den sog. „Kenntnissen“ in Latein in vollem Umfang.
  • Über die Anerkennung sonstiger Lateinzertifikate entscheidet nicht das Sprachenzentrum, sondern der Prüfungsausschuss des jeweiligen Instituts.
  • Für Lehramtsstudenten ist, in dieser Frage, das SMK zuständig: Sächsisches Ministerium für Kultus, z.Hd. Frau Nehls, Postfach 100910, 01079 Dresden.
 

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