Ankündigung des Seminars im Steuerrecht - Sommersemester 2012

30.11.2011

Seminarankündigung

Schwerpunktbereich 11 – Steuerrecht

Zulassungs- und Prüfungsseminar im Sommersemester 2012

 

Einkommensteuergesetz versus Bundessteuergesetzbuch

Rechtsvergleichende Analysen und Bewertungen

Paul Kirchhof hat im April 2011 mit dem Bundessteuergesetzbuch –BStGB – einen grundlegenden Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts vorgelegt. Ziel des Seminars ist es, die Reformvorschläge zur Einkommensteuer (§§ 42-100 BStGB) mit dem geltenden Einkommensteuerrecht vergleichend zu analysieren und jeweilige Vor- und Nachteile kritisch zu bewerten. Zur Bewältigung dieser Aufgabe erhalten die Seminarteilnehmer neben den allgemeinen Hinweisen zur Erstellung einer Seminararbeit ein gesondertes Merkblatt mit Vorschlägen zur methodischen Herangehensweise.

Themen:

1.       Die Steuerbarkeit von Einkünften: Einkunftsarten versus Erwerbshandeln

2.       Steuerbare Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht

3.       Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte eines selbständigen Handwerkermeisters

4.       Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte eines selbständigen Rechtsanwaltes

5.       Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte eines beamteten Lehrers

6.      Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen

7.       Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte bei Kapitaleinkünften bzw. –einnahmen (ohne Dividenden und Kapitalanteilsveräußerungsgewinnen)

8.      Ausgewählte Probleme bei der Ermittlung der Einkünfte von Rentnern und Pensionären

9.      Die Lösung steuerrechtlicher Abgrenzungsfragen bei gemischt veranlassten Aufwendungen bzw. Kosten

10.     Die laufende Besteuerung einer Personenhandelsgesellschaft und deren Gesellschafter

11.     Die laufende Besteuerung einer GmbH und deren Gesellschafter

12.     Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einer OHG

13.     Die Veräußerung von Kapitalanteilen an einer GmbH

14.     Reichweite und Grenzen einer Berücksichtigung von Verlusten

15.     Steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zur Zukunftssicherung

16.     Steuerliche Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen

17.     Steuerliche Berücksichtigung der Ehe und von Kindern

18.    Der Einkommensteuertarif

19.     Gemeindesteuern: Gewerbesteuer versus kommunale Zuschlagsteuer

20.     Steuererhebung: Veranlagung und Quellensteuerabzug

 

 

Das Seminar findet als Blockseminar jeweils ganztägig am 10. und 11. Mai 2012 (Donnerstag und Freitag) statt.

Prüfungsseminarteilnehmer im Schwerpunkt Steuerrecht sowie Zulassungsseminarteilnehmer, die bereits im Schwerpunktbereich Steuerrecht studieren, erhalten ungeachtet der tatsächlichen Nachfrage eine Seminarplatzgarantie. Im Übrigen ist die Teilnehmerzahl auf 20 Studierende begrenzt.

 

Die Vorbesprechung findet am Dienstag, 24. Januar 2012,

um 18.30 Uhr (s.t.)  im Hörsaal 12 (Hörsaalgebäude) statt.


Ihre Themenwünsche reichen Sie spätestens am Freitag, 27. Januar 2012, beim Lehrstuhl ein. Ein Formular ist auf der Homepage erhältlich und wird bei der Vorbesprechung ausgeteilt. Das Thema wird gemäß den genannten Wünschen, ggf. auch per Losentscheid durch den Lehrstuhl zugewiesen.

Die Themenvergabe wird Ihnen per Email am Montag, 6. Februar 2011 bekannt gemacht.

Die Bearbeitungsfrist für Prüfungsseminare (acht Wochen) endet am Dienstag, 3. April 2012, und für Zulassungsseminare (neun Wochen) am Dienstag, 10. April 2012.

Sie können bis Sonntag, 5. Februar 2012 per Email (steuerrecht@uni-leipzig.de) einen späteren Bearbeitungsbeginn beantragen. Ihnen wird Ihr Thema dann entsprechend später bekannt gegeben. Letztmöglicher Bearbeitungsbeginn ist Montag, 20. Februar 2012 (Prüfungsseminare) bzw. Montag, 13. Februar 2012 (Zulassungsseminare).

 

Wir weisen Prüfungskandidaten darauf hin, dass

  • die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung für das SoSe 2012 bis zum Ende der Vorlesungszeit (unserer Ansicht nach ist dies Freitag, der 3. Februar 2012) beim Prüfungsausschuss und
  • die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsklausur im SoSe 2012 bis zum 15. Februar 2012  beim Prüfungsausschuss zu erfolgen haben.

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