Steuerrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit. Es weist aber auch enge Bezugspunkte zum Zivilrecht auf, vor allem zum Bilanz- und Gesellschaftsrecht. Solide Kenntnisse im Steuerrecht eröffnen vielfältige Berufsperspektiven: Das ist offensichtlich für Fachanwälte für Steuerrecht, für Finanzbeamten im höheren Dienst oder für Finanzrichter. Aber auch in der hochqualifizierten Gestaltungsberatung sind steuerrechtliche Kenntnisse gefragt: So muss jede zivilrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung im Unternehmensrecht auch die steuerrechtlichen Folgen im Auge haben. Geht es etwa um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, setzt die professionelle Beratung Kenntnisse im Einkom-men-, Körperschaft-, Umsatzsteuer-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht voraus, weil das Steuerrecht insgesamt nicht rechtsformneutral ausgestaltet ist.
Im Zweig Steuerrecht werden die wesentlichen Bereiche des Steuerrechts behandelt:
- Steuerverfahrensrecht
- Einkommensteuerrecht
- Unternehmensteuerrecht I (Steuerbilanzrecht und Besteuerung von Personengesellschaften)
- Unternehmensteuerrecht II (Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungsteuerrecht)
- Umsatz- und Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales und Europäisches Steuerrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (einschließlich Unternehmensnachfolge)
- Kommunalabgabenrecht
Die aktuelle Broschüre zum Schwerpunktbereich für das WS 2011/2012 und SoSe 2012 finden sie hier.