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Aufnahmetest
Bewerber, die über eine Vorzulassung einer Universität/Hochschule
des Freistaates Sachsen verfügen, werden durch das Akademische Auslandsamt dieser Universität/Hochschule zu einem Aufnahmeverfahren am Studienkolleg
Sachsen eingeladen. (Man kann sich also nicht selbst am Studienkolleg
Sachsen anmelden!)
Dieses Aufnahmeverfahren besteht aus einem
-
Aufnahmetest Deutsch
(Anmerkung: Seit dem Sommersemester 2004 ist der C-Test Schwerpunkt im Aufnahmetest
Deutsch.)
-
Aufnahmetest Mathematik (für Bewerber
zum T-, W- oder M-Kurs)
.
(Angebot: Weitere Beispielaufgaben
für den Aufnahmetest Mathematik)
- In beiden Tests dürfen keine Hilfsmittel (wie z.B. Taschenrechner, Formelsammlung, Wörterbuch) benutzt werden.
Vom Aufnahmetest Deutsch sind die Bewerber befreit, die die nötigen
Sprachkenntnisse nachweisen durch:
-
eine bestandene Teilprüfung im Fach Deutsch im Rahmen einer Feststellungsprüfung,
die nach der Feststellungsprüfungsverordnung
(FSPVO) des Freistaates Sachsen
oder einer gleichwertigen Regelung
eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland abgelegt wurde, auch
wenn die Feststellungsprüfung nicht als Ganzes abgelegt oder als Ganzes
bestanden wurde,
-
eine bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
[ausländischer Studienbewerber] (DSH-Prüfung),
-
durch Zertifikate gemäß bilateralen Abkommen mit anderen Staaten,
-
das “Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - zweite Stufe”,
-
das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts
sowie
-
die Zentrale Oberstufen- oder Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts.
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Stand:
27.04.2012




