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eignungspruefung  
eignungsprüfung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig von dem Eignungsfeststellungsverfahren nach festgelegten Fristen an zentraler Stelle für das Studium bewerbern müssen (Immatrikulationsantrag). Alle Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage der Universität.

Hier finden Sie alle Hinweise zur Eignungsprüfung für den Polyvalenten Bachelorstudiengang Lehramt Kunst und den Bachelorstudiengang Kunstpädagogik (außerschulisch) sowie für den Masterstudiengang Kunstpädagogik (außerschulisch).

Termine und Hinweise zur Bachelor-Eignungsprüfung
Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung
Selbstständigkeits- und Risikoerklärung (der Mappe beilegen)

Achtung! Wichtig für Bewerber, die das Lehramt Grundschule anstreben: Nicht nur für das Kernfach Kunst, sondern auch für die Module Kunst im Modulfenster des Polyvalenten Bachelorstudienganges Lehramt gehört eine bestandene Eignungsprüfung zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums. Dies ist in der Ersten änderungssatzung zur Bachelor-Eignungsfeststellungsordnung festgelegt.

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Informationen für Studienbewerber, Künstler, Kunstpädagogen und Wissenschaftler.
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