Häufig beziehen sich Zulassungsbeschränkungen für das erste Fachsemester bestimmter Studiengänge auch auf die höheren Fachsemester. Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester gelten jedoch grundlegend andere Modalitäten, die sich hinsichtlich Studienabschluss und Studiengang unterscheiden.

Grundsätzliche Regelungen

Sie haben bereits studiert und in Ihrem früheren Studium Leistungen erbracht? Dann können Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen und sich anschließend für einen Studiengang im höheren Fachsemester bewerben.

Bitte beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Leistungen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle:

  • bei den entsprechenden Landesbehörden (für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie)
  • bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss (für alle anderen Studiengänge)

Für die Anerkennung von Studienleistungen außerhalb der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie lassen Sie sich bitte das Einstufungsformular ausfüllen, das Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung benötigen.

Ein Studienbeginn in einem höheren Fachsemester ohne Vorleistungen ist nicht möglich.

Bitte bewerben Sie sich nicht für verschiedene Fachsemester des gleichen Studiengangs (beispielsweise nicht für das zweite und vierte Fachsemester des Bachelor of Science – Biologie).

Bei Mehrfachbewerbungen berücksichtigen wir nur den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag.

Wenn Sie Ihr Fachsemester noch einmal ändern möchten, nachdem Sie ihre Bewerbung online abgeschickt haben, teilen Sie uns dies bitte innerhalb der für die Online-Bewerbung geltenden Frist schriftlich mit.

Jahreszulassung

Das Angebot von geraden und ungeraden Fachsemestern hängt von der Jahreszulassung ab.

  • zum Wintersemester: nur ungerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester
  • zum Sommersemester: nur gerade Fach- beziehungsweise Kliniksemester

Aus unserer Online-Studiengangsdatenbank können Sie detailliert für jeden Studiengang ersehen, welche Fachsemester zum jeweiligen Winter- und Sommersemester angeboten werden und ob diese einer Zulassungsbeschränkung unterliegen. 

zum Studienangebot

Füllen Sie Ihre Online-Bewerbung bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus. Dies gilt insbesondere für den Punkt „Bisheriges Studium”. Bitte tragen Sie hier all Ihre Studienzeiten aus dem In- und Ausland ein. Bei fehlerhaften und unvollständigen Angaben werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Zulassungsfreie höhere Fachsemester

In einigen Studiengängen sind höhere Fachsemester zulassungsfrei, sodass Sie für Ihr Studium keine besonderen Auswahlkriterien erfüllen müssen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den oben auf dieser Seite stehenden „Grundsätzlichen Regelungen". 

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Bachelorstudiengängen und im Lehramt

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (ausländisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Masterstudiengängen

AlmaWeb-Portal

Uni-Assist Portal

mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

Bewerbung internationaler Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester grundständiger Studiengänge und Masterstudiengänge

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter „Studieren an der Universität Leipzig”.

Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss unserer Universität beantragen. Bitte lassen Sie sich das Einstufungsformular ausfüllen.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. September
  • zum Sommersemester: 15. März

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 23:59 Uhr den Status „abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Ihre Unterlagen müssen innerhalb der Ausschlussfristen beim Studierendensekretariat vorliegen:

  • zum Wintersemester: 20. September
  • zum Sommersemester: 20. März

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus dem PDF-Dokument „Antrag auf Einschreibung”, das am Ende Ihrer Online-Bewerbung erzeugt wird.

  • Antrag auf Einschreibung mit Ihrer Unterschrift (dieser Antrag wird Ihnen als PDF-Datei zum Ausdrucken in Ihrem AlmaWeb-Account erstellt, nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Kopie)
  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • Einstufungsformular
  • gegebenenfalls Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in Kopie
  • gegebenenfalls phoniatrisches Gutachten (bei Lehramtsstudiengängen)

Nachdem Ihre Bewerbungsunterlagen eingegangen sind, laden wir ein Informationsschreiben mit weiteren Hinweisen in Ihren AlmaWeb-Account. Sie können es dort unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” abrufen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail.
Ein Versand per Post erfolgt nicht.

Zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester

Höhere Fachsemester an unserer Universität sind überwiegend zulassungsbeschränkt, da in den meisten Studiengängen keine oder nur wenige Studienplätze im höheren Fachsemester frei werden. Die Auswahlkriterien für die höheren zulassungsbeschränkten Fachsemester unterscheiden sich zudem maßgeblich von denen für das erste Fachsemester der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge.

Auswahlkriterien

Bei der Studienplatzvergabe im höheren Fachsemester werden die Bewerbergruppen in drei Kategorien unterteilt:

  • Höherstufung
  • Studienortwechsler und Studienunterbrecher
  • Sonstige Bewerber (Quereinsteiger).

Innerhalb der jeweiligen Kategorie wird die Rangliste nach den bisher erbrachten Studienleistungen der Bewerber bestimmt. Bei Ranggleichheit werden zusätzlich zu den Studienleistungen die Abiturdurchschnittsnote der Bewerber und nachrangig das Los herangezogen.

Eine Prognose zu den Zulassungschancen ist vorab nicht möglich.

Für eine Höherstufung müssen Sie an unserer Hochschule für das erste Fachsemester des gleichen Studiengangs zugelassen worden sein und aufgrund erbrachter Studienleistungen einen formlosen schriftlichen Antrag auf Höherstufung stellen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Höherstufung mit der Annahmeerklärung für das erste Fachsemester ein und legen Sie die für das höhere Fachsemester erforderlichen Nachweise bei.

Studienortwechsler

Studienortwechsler sind Bewerber, die

  • im gleichen Studiengang und für den gleichen angestrebten Abschluss
  • an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
  • nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschränkt eingeschrieben sind oder waren. 

Zum Wechseln des Studienorts benötigen Sie

  • die Anerkennung vorhandener Studien- und Prüfungsleistungen
  • die Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studiengangs.

Beides können Sie nur bei dem zuständigen Prüfungsamt beantragen. Bitte erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach dem Verfahren, der Bearbeitungsdauer und nach Formularen.

Studienortwechsler aus Deutschland benötigen in den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie keinen Anrechnungsbescheid.

Wir empfehlen Studienortwechslern, die an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber nicht in Deutschland eingeschrieben sind, sich bei Studiengängen des Zentralen Vergabeverfahrens auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung können Sie bei der Einschreibung anschließend die Höherstufung beantragen.

Studienunterbrecher

Studienunterbrecher sind Bewerber, die bereits im Geltungsbereich des Grundgesetzes im beantragten Studiengang eingeschrieben waren. Die Bewerbung für einen medizinischen Studiengang oder Pharmazie ist ausgehend von der letzten Einschreibung nur zum nächsthöheren Fach- beziehungsweise Kliniksemester möglich.

Quereinsteiger sind

  • Bewerber, die ihre Studienleistungen an einer Hochschule außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union erworben haben oder
  • Fach- und Studiengangwechsler.

Teilstudienplatzinhabern und Quereinsteigern empfehlen wir, sich bei Studiengängen des Zentralen Vergabeverfahrens auch bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) für das erste Fachsemester zu bewerben. Nach der Zulassung können Sie bei der Einschreibung die Höherstufung beantragen.

Auch bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester können Sie einen Härtefallantrag stellen.

Ein Härtefall ist gegeben, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe existieren, die eine sofortige Studienaufnahme oder einen Studienortwechsel rechtfertigen.

Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, geben Sie dies in der Online-Bewerbung im Abschnitt „Anerkennung von Sonderanträgen” an. Im folgenden Bewerbungsabschnitt werden Sie aufgefordert, die Nachweise für Ihren gestellten Härtefallantrag hochzuladen. 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Härtefall.

Zulassungsbeschränkte medizinische Studiengänge und Pharmazie

Insbesondere in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie gibt es bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Bitte orientieren Sie sich zuerst an den oben stehenden „Grundsätzlichen Regelungen".

Wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule der Europäischen Union eingeschrieben sind oder waren, kann Ihre Immatrikulation nur für das nächsthöhere Fach- beziehungsweise Kliniksemester erfolgen.

An der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig werden Studienanfänger in den medizinischen Studiengängen und der Pharmazie nur jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen. Der daraus resultierende Studienjahresrhythmus wirkt sich zulassungsrechtlich so aus, dass in diesem Studiengang zum Wintersemester nur Bewerber in das ungerade Fach- bzw. Kliniksemester und zum Sommersemester nur in das gerade Fach- bzw. Kliniksemester aufgenommen werden. Bewerber, die nach ihrem bisherigen Studienfortschritt nicht diesem Rhythmus entsprechen, können nicht zugelassen werden.
Rückstufungen sind nicht möglich.

Beispiel:

  • Sie sind oder waren zuletzt in Ungarn im vierten Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin eingeschrieben und absolvier(t)en den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
  • Somit ist nur eine Bewerbung für das fünfte Fach- beziehungsweise das erste Kliniksemester möglich.
  • Dieses wird an unserer Universität lediglich zum Wintersemester angeboten.
  • Eine Bewerbung für die Vorklinik ist ausgeschlossen. 

Bewerber:innen der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten bitte folgende Checkliste:

Berwerber:innen des Studiengangs Veterinärmedizin beachten bitte folgende Checkliste: 

Häufig gestellte Fragen

Oft ergeben sich im Bewerbungsprozess noch Fragen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Bewerbung zum höheren Fachsemester der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie für Sie zusammengestellt und beantwortet.

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (ausländisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung internationaler Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester der medizinischen Studiengänge und der Pharmazie

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter „Studieren an der Universität Leipzig”.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. Juli
  • zum Sommersemester: 15. Januar

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 23:59 Uhr den Status „abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Welche Unterlagen?

Welche Unterlagen Sie per Upload einreichen müssen, hängt von Ihrem beantragten Studienfach und gegebenenfalls dem beantragten Fachsemester ab. Näheres dazu erfahren Sie im Absatz „Hochzuladende Unterlagen” weiter unten auf dieser Seite.

Bitte fassen Sie alle notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen und laden Sie diese hoch.

Weitere für die Immatrikulation notwendige Unterlagen werden von Ihnen erst mit dem Zulassungsbescheid abgefordert. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands
  • der Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule
  • der Nachweis der Krankenversicherung

Bis wann?

Sie laden Ihre Unterlagen im Rahmen der Online-bewerbung hoch. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.07.
  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.01.

Bitte reichen Sie nach dieser Frist keine Nachweise mehr unaufgefordert ein.

Prüfen Sie immer die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, insbesondere hinsichtlich Ihrer Abiturnote und Ihrer Studienzeiten im In- und Ausland. Es sind immer alle Studienzeiten anzugeben, unabhängig davon, ob diese sich auf das beantragte Studienfach beziehen oder nicht.

Darüber hinaus sollten Sie kontrollieren, ob alle erforderlichen Dokumente (Abiturzeugnis, aktuelle Studienbescheinigung, bis Bewerbungsfristende vorliegende Leistungsnachweise) von Ihnen hochgeladen wurden. Die Nachweise müssen in einer Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.

Studierende, die die Vorklinik abgeschlossen haben und sich für die Fortführung im klinischen Abschnitt bewerben möchten, wählen bitte das 5. Fachsemester und zugleich das 1. Kliniksemester – nicht das 5. Kliniksemester – aus.

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:

  • Wintersemester:
    • Mitte September
    • Bescheide für das 1. Kliniksemester: Ende September/Anfang Oktober
  • Sommersemester:
    • Mitte März

Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.  

Welche Stelle für die Anerkennung von Studienleistungen zuständig ist, richtet sich nach dem von Ihnen beantragten Studiengang.

Humanmedizin

  • Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Medizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist die Bezirksregierung Düsseldorf – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie zuständig.

Zahnmedizin

  • Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Pharmazie

  • Es ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie (der Antragsteller) für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen sind.
  • Sofern Sie noch nicht eingeschrieben sind oder noch keine Zulassung erfolgt ist, ist die Behörde des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.
  • Ergibt sich nach diesen Regelungen keine Zuständigkeit für Sie, ist das Landesprüfungsamt des Landes Hessen in Frankfurt zuständig. 

Tiermedizin

Bewerber müssen den Anrechnungsantrag parallel zur Bewerbung beim Prüfungsausschuss der Veterinärmedizinischen Fakultät stellen.

  • Die Bewerbung zum Praktischen Jahr entspricht einer Bewerbung für die höheren Fachsemester in den medizinischen Studiengängen, wodurch die Bewerbungsmodalitäten identisch sind.
  • In den vergangenen Jahren konnten alle externen Bewerber für das Praktische Jahr zugelassen werden. Allerdings können dabei nicht immer alle Einsatzwünsche in den Lehrkrankenhäusern in Leipzig realisiert werden. Zur Planung Ihres Einsatzes ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich. Bitte setzen Sie sich dafür mit den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen des Referats Lehre der Medizinischen Fakultät in Verbindung.
  • Es ist auch möglich, das Praktische Jahr an unserer Universität zu absolvieren und an der Heimatfakultät immatrikuliert zu bleiben.
  • Bitte beachten Sie in jedem Fall die Hinweise im Studierendenportal der Medizinischen Fakultät unserer Universität.

Wo erhalte ich die Approbation, wenn ich bereits ein Studium der Pharmazie, Human- oder Zahnmedizin im In- oder Ausland abgeschlossen habe?

Um als Arzt arbeiten zu können, benötigen Sie eine Approbation. Über die Erteilung der Approbation entscheidet die zuständige Landesbehörde. Im Freistaat Sachsen ist dies die Landesdirektion Sachsen.

Hochzuladende Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für eine Bewerbung zum höheren Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie im Rahmen eines Uploads einreichen müssen richtet sich nach Ihrem gewünschten Studiengang und dem gewünschten Fachsemester.

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters
    • Bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt.
    • Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • abgeschlossene vorklinische Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule bestätigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide 
    • Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.

Wenn Sie die Vorklinik bereits abgeschlossen haben oder im laufenden Semester abschließen werden, können Sie sich nicht für ein vorklinisches Semester bewerben.

  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • alle bisher abgeschlossenen vorklinischen Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule bestätigten Gesamtübersicht.
    • Wenn Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bereits absolviert haben, das entsprechende Zeugnis. Der Nachweis der einzelnen vorklinischen Leistungsscheine ist dann nicht erforderlich.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide.
    • Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.

Wenn Sie die Vorklinik bereits abgeschlossen haben oder im laufenden Semester abschließen werden, können Sie sich nicht für ein vorklinisches Semester bewerben.

Da das Zeugnis über den Ersten Abschnitt oder die Anerkennung des Ersten Abschnitts bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist meist noch nicht vorliegen, werden diese im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation durch die Hochschule abgefordert und sind nach Bewerbungsfristende nicht unaufgefordert nachzureichen. Die Immatrikulation kann nur mit dem Nachweis über das erfolgreiche Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erfolgen!

  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung benötigt
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sowie die bisher abgeschlossenen klinischen Scheine in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule bestätigten Gesamtübersicht.
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide.
    • Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • abgeschlossene Leistungsnachweise in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule bestätigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
    • Zwischenprüfungszeugnisse, sofern bereits erworben
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide.
    • Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • aktuelle Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern ist zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • die bisher abgeschlossenen Leistungsnachweise in Form der Einzelbescheinigungen (gemäß Approbationsordnung) oder einer vom Prüfungsamt der Hochschule bestätigten Gesamtübersicht
    • Es werden nur abgeschlossene Leistungsscheine im Sinne der Approbationsordnung berücksichtigt und keine Teilleistungen.
    • bei Bewerbern, die sich für das 6. Fachsemester und höher bewerben, zudem das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
    • Bei Bewerbern, die sich für das 5. Fachsemester bewerben, wird das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Falle einer Zulassung erst zur Immatrikulation abgefordert.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide
    • Ausländische Leistungsnachweise finden keinerlei Berücksichtigung und sind daher nicht einzureichen.
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen), bei beanspruchten Urlaubssemestern wird zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung erforderlich
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die bereits im beantragten Studiengang in Deutschland eingeschrieben waren:
    • Gesamtübersicht der bisherigen Studienleistungen (z. B. in Form eines Transcript of Records)
    • Zeugnis des Vorphysikums beziehungsweise des Physikums.
  • Hochzuladende Nachweise für Bewerber, die Ihre Leistungen für den beantragten Studiengang im Ausland oder in einem verwandten Studiengang erbracht haben:
    • alle bislang vorliegenden Anrechnungsbescheide 

Die Anrechnung neuer beziehungsweise weiterer Studienleistungen muss innerhalb der Bewerbungsfrist direkt beim Prüfungsausschuss der Veterinärmedizinischen Fakultät beantragt werden. Nach Bearbeitung erhalten Sie den Originalbescheid per Post, eine Kopie wird dem Studierendensekretariat übersandt.

Besitzen Sie bereits einen Anrechnungsbescheid und möchten sich keine weiteren Leistungen anerkennen lassen, laden Sie bitte diesen bereits vorliegenden Bescheid hoch.

Zulassungsbeschränkte Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengänge

Häufig können nicht alle Fragen zu Bewerbung in den höheren Fachsemestern der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie des Lehramts beantwortet werden. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet.

Häufig gestellte Fragen

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Bachelorstudiengängen und im Lehramt

AlmaWeb-Portal

UniAssist-Portal

  • mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Abitur) oder
  • mit einem an einer deutschen Schule im Ausland erworbenen Abitur
  • mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (ausländisches Abitur) oder
  • mit einem Internationalen Baccalaureate Diploma (IB-DP), selbst wenn dieses in Deutschland erworben wurde

Sofern Ihnen bereits eine gültige Anerkennung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung oder Ihres Internationalen Baccalaureate Diploma zur Befähigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt, können Sie sich über das AlmaWeb-Portal bewerben.

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Masterstudiengängen

AlmaWeb-Portal

Uni-Assist Portal

mit in Deutschland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

mit im Ausland erworbenen, anrechenbaren Leistungen

Bewerbung internationaler Staatsangehöriger auf höhere Fachsemester in den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen sowie in den Masterstudiengängen

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Stabsstelle Internationales unter „Studieren an der Universität Leipzig”.

Die Anerkennung Ihrer Leistungen müssen Sie rechtzeitig beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss unserer Universität beantragen. Bitte lassen Sie sich das Einstufungsformular ausfüllen.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung:

  • zum Wintersemester: 15. Juli
  • zum Sommersemester: 15. Januar

Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen bis spätestens 23:59 Uhr den Status „abgeschickt” im AlmaWeb-Portal aufweisen (Ausschlussfrist).

Prüfen Sie immer die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, insbesondere hinsichtlich Ihrer Abiturnote und Ihrer Studienzeiten im In- und Ausland. Es sind alle Studienzeiten anzugeben, unabhängig davon, ob diese sich auf das beantragte Studienfach beziehen oder nicht.

Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Die Nachweise müssen in eine Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.

Häufig auftretende Fehler (insbesondere beim Übergang von einem Bachelorabschluss zum Masterstudium) entstehen bei der Angabe des Fachsemesters, für das Sie sich bewerben möchten. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn bereits anrechenbare Studienleistungen für den gewünschten Studiengang und Abschluss vorliegen.

Sie laden Ihre Unterlagen im Rahmen der Online-bewerbung hoch. Dabei gelten folgende Fristen:

  • Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.07.
  • Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.01.
  • Hochschulzugangsberechtigung 
  • Immatrikulations- oder Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters (Immatrikulationsbescheinigungen ausländischer Hochschulen sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
  • Einstufungsformular
  • Transcript of Records mit aktuellem Datum, aus dem Ihre bisher erbrachten Leistungspunkte (ECTS) hervorgehen (das Transcript of Records ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen)
  • Abschlusszeugnis des ersten, berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (nur für Masterstudiengänge zutreffend).

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden wie folgt erteilt:

  • Wintersemester:
    • laufend ab Anfang August
  • Sommersemester:
    • laufend ab Anfang Februar

Die Bescheide werden Ihnen in Ihren AlmaWeb-Account unter „Benutzerkonto” → „Dokumente” geladen. Sobald ein neues Dokument für Sie in Ihrem Account verfügbar ist, erhalten Sie eine Mitteilung per E-Mail. Ein Bescheidversand per Post erfolgt nicht.  

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen dazu, welche Unterlagen Sie für die Immatrikulation einreichen müssen. 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es nicht möglich, alle Lehramtsfächer der verschiedenen Schulformen miteinander zu kombinieren. Weiterführende Informationen dazu sowie eine Übersicht der Kombinationsmöglichkeiten finden Sie aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulformen, auf unserer Seite „Bewerbung für Lehramtsstudiengänge”.

Weitere Informationen zur Bewerbung

Bewerbungs­unterlagen

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Online-Bewerbung

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Zulassungs­beschränkungen

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