1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des ABZ Leipzig e. V. (genannt ABZ) mit dem Besteller zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des ABZ, insbesondere für die Überlassung von Wohnungen/Zimmern. Hat ein Besteller für einen Dritten bestellt, haftet er dem ABZ gegenüber mit dem Dritten als Gesamtschuldner. Das ABZ kann von außeruniversitären Bestellern eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des ABZ.
2. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
3. Reservierungen wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Besteller nicht innerhalb der Stornofristen den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Erfolgt die Stornierung nicht fristgemäß, fallen folgende Gebühren an:
Bei Reservierungen von Gästewohnungen ist die Stornierung bis 3 Monate vor Anreise kostenfrei. Die Stornogebühr beträgt bei weniger als 3 Monaten 1 Monatsmiete (die Stornogebühr richtet sich nach der in der aktuellen Preisliste vorgesehenen Monatsmiete für die reservierte Wohnung). Eine verbindliche Buchungsbestätigung erfolgt erst nach Überweisung der ersten Monatsmiete im Voraus durch den Gast auf das Konto des ABZ. Ohne verbindliche Buchungsbestätigung besteht kein Anspruch auf Nutzung einer Gästewohnung.
4a). Zu Händen des Bestellers bzw. seiner Gäste bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt. Das ABZ übernimmt die Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung. b) Zurückgebliebene Sachen des Bestellers und seiner Gäste werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Besteller/ der Gäste nachgesandt. Das ABZ bewahrt die Sachen drei Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. c) jedwede Haftung des ABZ nach a) und b) ist ausgeschlossen.
5. Soweit dem Besteller bzw. seiner Gäste ein Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des ABZ.
6. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird sich das ABZ auf unverzügliche Rüge des Bestellers bzw. seiner Gäste bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 4 und den §§ 701 ff. BGB haftet das ABZ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Angestellten des ABZ. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung, Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Besteller bzw. seine Gäste nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des ABZ ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsgemäß auf die Höhe des vereinbarten Nutzungsentgeltes bzw. Aufwandsentschädigungen beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Bestellers 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.
7. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o. ä.) oder sonstiger vom ABZ nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des ABZ, behält sich das ABZ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Besteller ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadensersatz, zusteht.
8. Für Beschädigungen oder Verlust, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Besteller bzw. seine Gäste dem ABZ, sofern nicht der Schaden im Verantwortungs-bereich des ABZ liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Besteller nachzuweisen ist.
9. Gebuchte Wohnungen/Zimmer stehen dem Besteller ab 13.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 9.30 Uhr geräumt sein.
Der Besteller bzw. seine Gäste erwerben keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Wohnungen/Zimmer.
10. Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des ABZ. Gerichtsstand ist im kaufmänni-schen Verkehr Leipzig.
11. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüg-lichdurch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
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