Alte Studiengänge |
Polyvalenter BA |
MA |
Lehramt-Staatsexamen |
| Frau Silvia Seidel Tel: 97 37303 GWZ Raum 5.007 (Erdgeschoss) seidels@rz.uni-leipzig.de |
Frau Ute Haucke Tel: 97 37346 Fax: 97 37399 GWZ Raum 2.314 haucke@rz.uni-leipzig.de |
Herr Clemens Sett Tel: 97 37478 GWZ Raum 4.402 |
Frau Anja Riedeberger Tel: 97 37383 GWZ Raum 4.009 (Erdgeschoss) anja.riedeberger@uni-leipzig.de |
| Öffnungszeiten: Di: 13-17.30 Uhr Do: 9-11.30 Uhr und 13-15 Uhr |
Öffnungszeiten: Di: 13-17.30 Uhr Do: 13-17.30 Uhr |
Öffnungszeiten: Di: 9-11.30 Uhr und 13-17.30 Uhr Do: 13-15.30 Uhr |
Öffnungszeiten: Di: 13-17.30 Uhr Do: 9-11.30 Uhr und 13-15.30 Uhr |
Vorsitzender des Prüfungsausschusses am Institut: Prof. Dr. Elmar Schenkel
Termine für die Anmeldung von Abschlussarbeiten finden Sie im Vorlesungsverzeichnis S.6.
Die Prüfungstermine für das Sommersemster 2013 werden rechtzeitig hier bekanntgegeben. Bitte beachten Sie auch das "Aktuelle"!
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Modul wegen nicht bestandener Modulprüfung erneut belegen, werden die bisherigen Fehlversuche angerechnet. Das bedeutet: bei einem nicht bestandenen Prüfungsversuch während der Erstbelegung gilt die erneute Prüfung als erste Wiederholungsprüfung.
Wenn Sie bei der ersten Modulbelegung bereits zwei Versuche nicht bestanden haben, handelt es sich danach um die zweite Wiederholungsprüfung. Für die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie einen Antrag über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden (Herrn Prof. Schenkel) einreichen.
Wenn eine Modulprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches bestanden wurde, gilt sie als endgültig nicht bestanden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul im Kernfach, ist das Studium dieses Faches beendet. Im Falle von Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodulen, kann das Modul durch ein anderes Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodul ersetzt werden.
Die Prüfungstermine für das Sommersemester 2013 werden rechtzeitig hier bekanntgegeben. Bitte beachten Sie auch das "Aktuelle"!
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Modul wegen nicht bestandener Modulprüfung erneut belegen, werden die bisherigen Fehlversuche angerechnet. Das bedeutet: bei einem nicht bestandenen Prüfungsversuch während der Erstbelegung gilt die erneute Prüfung als erste Wiederholungsprüfung.
Wenn Sie bei der ersten Modulbelegung bereits zwei Versuche nicht bestanden haben, handelt es sich danach um die zweite Wiederholungsprüfung. Für die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung müssen Sie einen Antrag über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschussvorsitzenden (Herrn Prof. Schenkel) einreichen.
Wenn eine Modulprüfung nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches bestanden wurde, gilt sie als endgültig nicht bestanden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul im Kernfach, ist das Studium dieses Faches beendet. Im Falle von Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodulen, kann das Modul durch ein anderes Wahlpflicht- oder Wahlbereichsmodul ersetzt werden.
Bitte beachten Sie das "Aktuelle"!
Staatsprüfung Lehramt: bitte informieren Sie sich bei der Sächsischen Bildungsagentur.Es finden keine Online-Einschreibungen für die alten Studiengänge mehr statt.