| Institut für Linguistik | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Prüfungen
Prüfungsamt
PrüfungsanmeldungPrüfungszeiträume und Anmeldefristen: siehe Homepage des Zentralen Prüfungsamtes
Anmeldung: 1. Sammelscheine für die Prüfungsanmeldung finden Sie ausschließlich zum Ausdrucken hier. 2. Vorlage aller Unterlagen im Original [Abiturzeugnis, Sprachnachweise, Scheine, Zwischenprüfungszeugnis (wird vom Prüfungsamt des 1. Hauptfaches ausgestellt unter Vorlage der Bescheinigungen des 2. Hauptfaches bzw. der Nebenfächer), Studienbescheinigung (bitte am Terminal vorher ausdrucken!) usw.]. 3. Bis zur Prüfungsanmeldung sollten für Sie bereits die Prüfungsbereiche, die Prüfer und die schriftlichen Prüfungstermine feststehen. 4. Scheine anderer Universitäten müssen vor der Anmeldung vom Prüfungsausschuss anerkannt und den Bereichen zugeordnet worden sein. SammelscheineUm zur Zwischen- oder Magisterprüfung zugelassen werden zu können, müssen Sie sich zunächst im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Thom innerhalb der Anmeldungstermine zur Prüfung anmelden. Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie den von Ihnen ausgefüllten Sammelschein
vorlegen.
Um sich zur Magisterarbeit anzumelden, benötigen Sie folgendes Formular: PrüfungszulassungDer Prüfungsausschuss des Instituts (Vorsitzender: Prof. Dr. Thomas Pechmann) entscheidet über die Zulassungen oder die vorbehaltlichen Zulassungen zu den Prüfungen. Grundlage der Prüfungszulassung sind die Festlegungen in der ASW-Magisterstudienordnung bzw. die entsprechenden Festlegungen für die Studienrichtung Linguistische Informatik. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungszulassung wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater. PrüfungstermineMagisterabschlussprüfungen im Sommersemester 2013:
WiederholungsprüfungenWiederholungsprüfungen sind jeweils frühestens im darauf folgenden Semester möglich. Falls Sie sich einer erneuten Prüfung unterziehen müssen, ist über das Zentrale Prüfungsamt eine Anmeldung mit Sammelschein erforderlich. Eine Ablehnung des Antrags ist möglich. Wichtig: Erstmalig nicht bestandene Prüfungen können nur innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Bei Überschreitung der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch. Bevor dann die Exmatrikulation erfolgt, wird schriftlich durch den Prüfungsausschuss die Möglichkeit einer Anhörung eingeräumt. Widerspruchsverfahren sind nur noch gegen den Bescheid des Studentensekretariates über die Exmatrikulation zugelassen. Hinweise des Prüfungsamtes
Bachelorstudiengang Linguistik
Sommersemester 2013:
Wintersemester 2012/13:
Masterstudiengang Linguistik
Sommersemester 2013:
Wintersemester 2012/13:
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| Letzte Änderung: 8.5.2013 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||