Grundlagen von Recht, Verfassung und Staat
Titel der Veranstaltung: Grundlagen von Recht, Verfassung und Staat
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: apl. Professor Dr. Edin Sarcevic
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Blockveranstaltung von 18.04. bis 17.05. 2012
- Mi. und Do. 09.00-11.00 Uhr
- Fr. 11.00-13.00 Uhr
Räume (ab Mai 2012): - Mi., 2.5.: SR 420
- Do., 3.5.: HS 16
- Fr., 4.5.: HS 13
- Mi., 9.5.: SR 420
- Do. 10.5.: SR 420
- Fr., 11.5.: HS 13
- Mi., 16.5.: HS 16
- Do., 17.5.: HS 16
- Fr., 18.5.: HS 13
Teilnehmerkreis: Studierende ab 2. Semester
Vorkenntnisse: keine; politologische und rechtsphilosophische Kenntnisse sind hilfreich, aber keine Bedingung.
Inhalt: Gegenstand der Vorlesung sind Verfassung und Staat in ihrer rechtlichen Relevanz. Nach einer geschichtlichen Einordnung des „Staates“ und der „Verfassung“ werden die Fragen des Staats- und Verfassungsbegriffes, der Staatsform, der Souveränität, der Legitimität und der Abgrenzung von staats- und völkerrechtlichen Staatenverbindungen erläutert. Ergänzend werden die Staats- und die Rechtsstaatslehren diskutiert. Schließlich sind auch die einzelnen Rechtsinstitute und Verfassungsprinzipien des Staatsrechts und des Rechts der Europäischen Integration sowie die ausgewählten Kategorien des Völkerrechts mit einbezogen.
Literatur: B. Schnöbener, Allgemeine Staatslehre, 2009; Krüper (Hrsg), Grundlagen des Rechts (§ 4 Allgemeine Staatslehre; § 5 Annährungen an die Rechtsgeschichte, § 6 Verfassungsgeschichte), 1. Aufl. 2011; Hilfsliteratur: P. Pernthaler, Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre (1. Aufl. 1986; 2. Aufl. 1996); M. Kriele, Einführung in die Staatslehre, 6. Aufl. 2003); begleitende Materialien werden im Internet bereit gestellt
Materialien:
Überblick
Arbeitsblatt 1
Arbeitsblatt 2
Arbeitsblatt 3-1
Arbeitsblatt 3-2
Arbeitsblatt 3-3 - neue Fassung
Arbeitsblatt 4-1
Arbeitsblatt 4-2
Arbeitsblatt 5
Arbeitsblatt 6-1
Arbeitsblatt 6-2
Arbeitsblatt 6-3
Arbeitsblatt 7-1
Arbeitsblatt 7-2
Sonstige Hinweise: Im Rahmen der Vorlesung besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Grundlagenscheines; die Klausur wir in der zweiten Hälfte des Semesters geschrieben.






