Die Juristenfakultät der Universität Leipzig bietet seit WS 1997/98 regelmäßig einen Aufbaustudiengang “Recht der Europäischen Integration” an, der mit der Magisterprüfung zum “Master of Laws” (LL.M.) abgeschlossen wird.

Der Masterstudiengang „Recht der Europäischen Integration“ ist ein nicht konsekutiver, stärker forschungsorientierter Studiengang mit Schwerpunkt im Europarecht und im Internationalen Recht.

Das Masterstudium soll deutschen und ausländischen Studierenden, die bereits ein juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Integration, deren historische, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge, deren völkerrechtliche Einbettung sowie deren Zusammenspiel mit den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen in der Europäischen Verfassungsgemeinschaft geben.

 

 

 

 

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