Die Juristenfakultät der
Universität Leipzig bietet seit WS 1997/98 regelmäßig einen
Aufbaustudiengang “Recht der Europäischen Integration” an, der
mit der Magisterprüfung zum “Master of Laws”
(LL.M.) abgeschlossen wird.
Der Masterstudiengang „Recht der Europäischen
Integration“ ist ein nicht konsekutiver, stärker
forschungsorientierter Studiengang mit Schwerpunkt im Europarecht und im
Internationalen Recht.
Das Masterstudium soll deutschen und
ausländischen Studierenden, die bereits ein juristisches Hochschulstudium
erfolgreich abgeschlossen haben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick
in die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Integration, deren
historische, wirtschaftliche und politische Zusammenhänge, deren
völkerrechtliche Einbettung sowie deren Zusammenspiel mit den
mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen in der Europäischen
Verfassungsgemeinschaft geben.
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