3.
Über diese Grundbeiträge hinaus bleibt es den Mitgliedern
selbst überlassen, in welchem Maße sie die Bestrebungen
des Vereins weiterhin finanziell unterstützen wollen und können.
4.
Der Beitrag ebenso wie Spenden an den Verein dienen gemeinnützigen
Zwecken. Die Geschäftsstelle stellt eine entsprechende Spendenquittung
aus und sendet diese zu.
5.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Januar eines jeden Jahres
fällig (Bankeinzug wünschenswert).