Häufig gestellte Fragen

Im FAQ-Bereich versuchen wir, eure Fragen zu den wichtigsten Themen zu beantworten. Wir sind bemüht, diesen Bereich kontinuierlich zu erweitern.

Prüfungen

Fachschaftsrat



Wie melde ich mich zur Zwischenprüfung an?

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung wird direkt über das Institut der Soziologie, und nicht wie bei anderen Studiengängen über das zentrale Prüfungsamt im GWZ, vorgenommen. Hierzu lädt man sich das Anmeldeformular für den jeweiligen Studiengang herunter, füllt dieses aus und reicht es inklusive aller erforderlichen Leistungsnachweise im Prüfungsamt der Soziologie bei Frau Müller ein. Sind alle Bedingungen für die Zulassung zur ZP erfüllt, erscheint Euer Name auf einer Liste, welche zentral an der Pinnwand im Institut einzusehen ist. Kurz darauf - meistens auf der Institutswebsite angekündigt - wird eine Liste mit den prüfungsberechtigten Dozenten veröffentlicht, auf welcher ihr Euch je nach Präferenz eintragt. Kurz darauf sollten dann die Termine eurer mündlichen Prüfung feststehen und ebenfalls am Aushang im Institut zu finden sein.


Wie läuft die Zwischenprüfung so ganz allgemein ab?

Die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach oder im Diplomstudiengang setzt sich aus einer schriftlichen (3h) und einer mündlichen (30-45min) Prüfung zusammen. Die schriftliche ZP wird dabei studienbegleitend nach Empfehlung bestenfalls im dritten Semester abgelegt. Im Vorfeld der mündlichen Prüfungen werden für gewöhnlich Informationsveranstaltungen von einzelnen Professoren angeboten. Hauptbezugspunkte der Prüfung sind die Veranstaltungen zur Einführung in die Soziologie und die Veranstaltung zu den soziologischen Theorieprogrammen. Das bedeutet, dass die Lektüre der Reader beider Veranstaltungen zur Vorbereitung durchaus hilfreich ist. Hauptsächlich geht es in der Zwischenprüfung um einen allgemeinen Überblick über die Hauptgedanken soziologischer Theorie inklusive ihrer Fachbegriffe, sowie die damit verbundene Benennung der interessierenden soziologischen Phänomenbereiche.


Wann sollte die Abschlussprüfung normalerweise stattfinden?

Das Prüfungsverfahren sollte mit dem Ende der Regelstudienzeit nach neun Semestern abgeschlossen sein. D.h. dass sich sowohl Diplom- als auch Magisterstudierende im 8.FS für die Abschlussprüfungen anmelden sollten. Die Magisterstudenten würden dann während des 9.Semesters ihre Magisterarbeit schreiben und im Anschluss daran die Fachprüfungen. Die Diplomstudierenden würden zuerst am Ende des 8. Semesters die Fachprüfungen ablegen und danach dann die Diplomarbeit schreiben.


Wann und wie muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen im Sekretariat bei Frau Müller. Der Anmeldezeitraum beträgt in der Regel zwei Wochen und wird auf der Homepage sowie per Aushang bekannt gegeben. Er liegt normalerweise einen Monat nach Semesterbeginn, also im WS Mitte November und im Sommersemester Ende April/Anfang Mai. Vor der Anmeldung sollten Prüfer und Prüfungsthemen bereits feststehen (mehr dazu siehe unten).


Bis wann muss ich spätestens die Prüfung abgelegt haben?

Die Prüfungen müssen innerhalb der Regelstudienzeit also bis Ende des 13. Fachsemesters abgelegt sein. Somit ist es erforderlich sich im 12. Fachsemester für die Prüfungen anzumelden.


Muss ich alle Prüfungen in einem Semester ablegen?

Die Prüfungen jedes einzelnen Faches müssen innerhalb eines Prüfungszeitraumes abgelegt werden. Allerdings kann man die Prüfungen der verschiedenen Fächer auf verschiedene Semester verteilen. Also z.B. nach dem 8.Semester die Diplomsoziologieprüfungen, dann die Diplomarbeit und am Ende des 9.Semesters die Prüfungen des Wahlpflichtfachs. Analog kann natürlich auch im Magisterstudiengang zunächst das Hauptfach inklusive Magisterarbeit abgeschlossen werden und im Anschluss daran die Nebenfächer.


Wie lange habe ich für das Ablegen der Prüfungen Zeit?

Die Gesamtdauer für das Ablegen der Prüfungen beträgt 4 Semester.


Gibt es eine Reihenfolge, in der ich die Prüfungen ablegen muss?

Wie schon erwähnt spielt die Reihenfolge der Fächer keine Rolle (aber die Reihenfolge innerhalb der Fächer: Diplomfachprüfungen vor Diplomarbeit aber Magisterfachprüfungen nach der Magisterarbeit).


Was ist, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe? Wie oft darf ich sie wiederholen?

Nichtbestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung der Diplomarbeit ist ausgeschlossen. Die Fachprüfungen können in besonders begründeten Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholt werden.


Wer legt das Thema der Prüfungen fest?

Das Thema der schriftlichen und mündlichen Prüfung wird in Absprache mit dem Prüfer festgelegt. In den Bereichen Sozialpolitik und Theorie- und Theoriegeschichte finden zu Beginn des Semesters i.d.R. zentrale Informationsveranstaltungen statt, in denen die Themen abgesprochen werden. Über die Seite des Prüfungsausschusses (s.o.) sind Prüfungsmerkblätter zugänglich.


Welche Prüfer sind in welchem Bereich zugelassen? Darf ich mir den Prüfer auswählen und wenn ja, wie?

Die Bereiche Theorie- und Theoriegeschichte und Sozialpolitik werden normalerweise von den Lehrstuhlinhabern geprüft - also Sozialpoitik bei Herrn Vobruba und Theorie- und Theoriegeschichte bei Herrn Voss. Dennoch ist es auch in diesen Bereichen möglich andere Prüfer auszuwählen.
In der speziellen Soziologie wird man sich normalerweise den Prüfer nach einem Seminar auswählen, das man während des Hauptstudiums besucht hat.


Darf ich in verschiedenen Prüfungen den selben Prüfer haben? Muss der Prüfer für die schriftliche Prüfung mit dem der mündlichen identisch sein (im selben Fachgebiet)?

Jedes Teilgebiet muss von einem anderen Prüfer geprüft werden. Innerhalb des Fachgebiets darf der Prüfer jedoch nicht gewechselt werden.


Wann finden die Prüfungen i.d.R. statt?

Die Prüfungen finden i.d.R. am Ende jeden Semesters im Abstand von 1-2Wochen statt. Beispielsweise finden die diesjährigen (WS 07/08) schriftlichen Prüfungen alle in der ersten Vorlesungswoche nach der Weihnachtspause statt. Die mündlichen Prüfungen dann zwei Wochen später.


Die Bearbeitungszeit der Magisterarbeit beträgt regulär 6 Monate. Kann diese auch aus wichtigen Gründen verlängert werden?

Im § 18 (Diplomarbeit) Abs.6 der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziologie an der Universität Leipzig steht:
Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, daß die Diplomarbeit innerhalb der vorgegebenen Frist abgeschlossen werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten beiden Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuß im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu zwei Monate verlängern.
Gleiches gilt natürlich für die Magisterarbeit.


Warum antwortet der Fachschaftsrat so selten auf die E-Mails?

Nur zwei Mitglieder können schreiben, kennen sich aber nicht so gut mit dem Computer aus.


Was muss ich tun, um bei Euch mitzumachen?

Du solltest mindestens einmal durch die Statistik I Klausur gefallen sein. Kenntnisse in klassischer Astrologie und die Lektüre einzelner Däniken-Werke sind von Vorteil, aber nicht Bedingung.