Wahlpflichtfach: Rechtswissenschaften
Im Diplomstudiengang Soziologie kann man sich innerhalb des Wahlpflichtfachs Rechtswissenschaft zwischen „Strafrecht“ und „Bürgerlichen Recht“ entscheiden. Bürgerliches Recht kann im Grundstudium ab dem ersten Semester belegt werden, Strafrecht beginnt erst ab dem zweiten Semester. Im Grund- sowie im Hauptstudium muss jeweils ein Leistungsschein erbracht werden.
Die Einschreibung muss bei Frau Heyne in der Fakultät für Rechtswissenschaften erfolgen. Bei sonstigen Fragen könnt ihr euch auch an den Fachschaftsrat Jura wenden
