Wahlpflichtfach: Psychologie
Grundstudium
Im Grundstudium sind die folgende Vorlesungen zu besuchen:
- Einführung in die Psychologie [WS und SS] (4 SWS)
- Biologische Psychologie [WS und SS] (4 SWS)
- Allgemeine Psychologie:
- Aufmerksamkeit, Lernen und Gedächtnis [WS] (2 SWS)
- Emotion und Motivation [SS] (2 SWS)
- Kognitionspsychologie:
- Sprache [WS] (2 SWS)
- Wahrnehmung [SS] (2 SWS)
- Einführung in die Experimentelle und Kognitive Psychologie [WS] (2 SWS)
Zusätzlich ist noch eine weitere Veranstaltung (2 SWS) aus der Psychologie zu belegen, um die für die Zulassung zur mündlichen Vordiplomsprüfung (Soziologie) notwendigen 20 SWS zu erreichen.
Zulassungsbedingungen zur Zwischenprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind ein Leistungsnachweis im Fach „Biologische Psychologie“ und ein Leistungsnachweis wahlweise in „Allgemeine Psychologie“ oder „Kognitionspsychologie“, je nachdem, welches Gebiet nicht Bestandteil der Zwischenprüfung sein soll. (Diese 2 Leistungsnachweise sind ebenfalls Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Vordiplomsprüfung.)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus 2 Teilklausuren, die in einem Prüfungszeitraum zu absolvieren sind. Diese Teilklausuren sind „Einführung in die Psychologie“ (1/3 der Zwischenprüfungsnote) und „Allgemeine Psychologie“ oder „Kognitionspsychologie“ (2/3 der Zwischenprüfungsnote).
Das bedeutet, es gibt 2 Möglichkeiten, wie das Grundstudium absolviert werden kann:
- Möglichkeit:
- Leistungsnachweise:
- Biologische Psychologie
- Allgemeine Psychologie
- Teilgebiete der Zwischenprüfung:
- Einführung in die Psychologie
- Kognitionspsychologie
- Möglichkeit:
- Leistungsnachweise:
- Biologische Psychologie
- Kognitionspsychologie
- Teilgebiete der Zwischenprüfung:
- Einführung in die Psychologie
- Allgemeine Psychologie
Hauptstudium
Zulassungsbedingungen zur Abschlußprüfung
Im Hauptstudium müssen wieder 2 Leistungsnachweise abgelegt werden, um in Psychologie und in Soziologie zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden. Die Leistungsnachweise umfassen wieder je 4 SWS und können aus folgenden 3 Bereichen gewählt werden:
- Sozialpsychologie I und II [WS und SS] (4 SWS)
- Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie [WS und SS] (4 SWS)
- Entwicklungspsychologie I und II [WS und SS] (4 SWS)
Abschlußprüfung
Die Abschlußprüfung erfolgt als mündliche oder schriftliche Prüfung. Als Thema kann die Pädagogische Psychologie oder die Gesundheitspsychologie gewählt werden. Die Prüfung erfolgt über Veranstaltungen von zusammen 6 SWS, d. h. innerhalb der Pädagogischen Psychologie werden nur drei der vier angebotenen Veranstaltungen abgeprüft, wobei die Auswahl der zu prüfenden Veranstaltungen dem Studierenden obliegt.
- Pädagogische Psychologie (jeweils 2 SWS):
- Einführung in die Pädagogische Psychologie (WS)
- Lern- und Verhaltensstörungen (WS)
- Pädagogisch-psych. Interventionsmethoden (SS)
- Instruktions- und Medienpsychologie (SS)
- Gesundheitspsychologie (jeweils 2 SWS):
- Pathopsychologie des Erwachsenenalters (WS)
- Angewandte Gesundheitspsychologie (WS)
- Grundlagen der Gesundheitspsychologie (SS)
Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen für die 2 Leistungsnachweise (je 4 SWS) und für die Prüfung (6 SWS) sind noch andere Veranstaltungen aus der Psychologie im Wert von insgesamt 6 SWS zu belegen, um die für die Zulassung zur Diplomsprüfung (Soziologie) notwendigen 20 SWS zu erreichen.
