Wahlpflichtfach: Psychologie

Grundstudium

Im Grundstudium sind die folgende Vorlesungen zu besuchen:

Zusätzlich ist noch eine weitere Veranstaltung (2 SWS) aus der Psychologie zu belegen, um die für die Zulassung zur mündlichen Vordiplomsprüfung (Soziologie) notwendigen 20 SWS zu erreichen.

Zulassungsbedingungen zur Zwischenprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind ein Leistungsnachweis im Fach „Biologische Psychologie“ und ein Leistungsnachweis wahlweise in „Allgemeine Psychologie“ oder „Kognitionspsychologie“, je nachdem, welches Gebiet nicht Bestandteil der Zwischenprüfung sein soll. (Diese 2 Leistungsnachweise sind ebenfalls Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Vordiplomsprüfung.)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus 2 Teilklausuren, die in einem Prüfungszeitraum zu absolvieren sind. Diese Teilklausuren sind „Einführung in die Psychologie“ (1/3 der Zwischenprüfungsnote) und „Allgemeine Psychologie“ oder „Kognitionspsychologie“ (2/3 der Zwischenprüfungsnote).

Das bedeutet, es gibt 2 Möglichkeiten, wie das Grundstudium absolviert werden kann:

  1. Möglichkeit:
    • Leistungsnachweise:
      • Biologische Psychologie
      • Allgemeine Psychologie
    • Teilgebiete der Zwischenprüfung:
      • Einführung in die Psychologie
      • Kognitionspsychologie
  2. Möglichkeit:
    • Leistungsnachweise:
      • Biologische Psychologie
      • Kognitionspsychologie
    • Teilgebiete der Zwischenprüfung:
      • Einführung in die Psychologie
      • Allgemeine Psychologie

Hauptstudium

Zulassungsbedingungen zur Abschlußprüfung

Im Hauptstudium müssen wieder 2 Leistungsnachweise abgelegt werden, um in Psychologie und in Soziologie zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden. Die Leistungsnachweise umfassen wieder je 4 SWS und können aus folgenden 3 Bereichen gewählt werden:

Abschlußprüfung

Die Abschlußprüfung erfolgt als mündliche oder schriftliche Prüfung. Als Thema kann die Pädagogische Psychologie oder die Gesundheitspsychologie gewählt werden. Die Prüfung erfolgt über Veranstaltungen von zusammen 6 SWS, d. h. innerhalb der Pädagogischen Psychologie werden nur drei der vier angebotenen Veranstaltungen abgeprüft, wobei die Auswahl der zu prüfenden Veranstaltungen dem Studierenden obliegt.

Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen für die 2 Leistungsnachweise (je 4 SWS) und für die Prüfung (6 SWS) sind noch andere Veranstaltungen aus der Psychologie im Wert von insgesamt 6 SWS zu belegen, um die für die Zulassung zur Diplomsprüfung (Soziologie) notwendigen 20 SWS zu erreichen.