Liebe Studentinnen, Liebe Studenten,
der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03. November 2010 abschließend zu dem bedauerlichen Versehen - an den zwei verschiedenen Klausurorten wurden die beiden Teilklausuren in unterschiedlicher Reihenfolge bearbeitet - beraten und kommt zu folgenden Ergebnis:
Nach Rücksprache mit den zudständigen Prüfern, Herrn Prof. Lenk und Herrn Prof. Schnabl sowie der Justiziarin, Frau Heintke, wird wegen der begrenzten Wirkung auf das Klausurergebnis von einer Regelung, die nachteilige Wirkungen auf die Mehrheit der Klausurteilnehmer hätte, die die Klausur korrekt bearbeitet haben, abgesehen.
Der Prüfungsausschuss wertet den Vorgang als entscheidungsunerheblichen Verfahrensfehler, bei dem die mögliche, aber in Art und Umfang nicht genau zu bestimmende Begünstigung eines - oder mehrer Prüfungsteilnehmer - nicht das gesamte Prüfungsergebnis in Frage stellt.
Das Prüfungsamt entschuldigt sich für das Versehen und versichert, dass diesbezüglich künftig allergrößte Sorgfalt eine Wiederholung verhindern wird.
Dr. Axel Fixcher
Leiter des Prüfungsamtes
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