Leitfaden für das
Auslandsteilstudium in Spanien im Rahmen des LLP-Erasmus-Programms
(Koordination: Dr. Claudia Gatzemeier)
1.
Zu Beginn des
Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte an die Oficina de Relaciones
Internacionales der Gastuniversität, um die Immatrikulationsformalitäten zu erfüllen.
2.
Die Immatrikulationsbescheinigung der
Gastuniversität muss spätestens vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn an
das AAA geschickt werden. Die Faxnummer des AAA ist: +49-341-9732049. (Die
Zahlung der Erasmus-Förderung ist grundsätzlich erst möglich, wenn Ihre
Unterlagen im AAA vollständig vorliegen).
3.
Sie setzen sich
darüber hinaus mit dem zuständigen Fachkoordinator/der zuständigen
Fachkoordinatorin der Gastuniversität in Verbindung, mit dem/der Sie Details Ihrer
Kursplanung besprechen und der/die
auch Ihr Learning Agreement
abzeichnen muss.
4.
Die Zahlung der
Erasmus-Förderung erfolgt – sofern alle Unterlagen vorliegen – im
Wintersemester in der Regel Ende November, im Sommersemester zum Ende des
ersten Monats nach Eingang der Unterlagen.
5.
Das definitive Learning Agreement sollte spätestens vier Wochen nach
Lehrveranstaltungsbeginn bei mir als Fachkoordinatorin eingehen. Als Faxnummer
nutzen Sie bitte: +49-341-9737498, bitte meinen Namen als Adressat des Fax ausweisen.
Ich zeichne das Formular ab und sende es danach ans AAA.
6.
Für die Anerkennung im Ausland erbrachter
Studienleistungen sind die entsprechenden Nachweise
(Transcript of Records oder Einzelscheine/Zertifikate) zu erbringen. In
Fachmodule können ausschließlich Kurse eingebracht werden, für die eine Note nachgewiesen werden kann.
7.
Im BA-Studium
kann insgesamt EIN MAL ein Modul
"Auslandsaufenthalt" (Modulnummer 04-007-1001) als SQL-Modul
(KF-Studenten/innen) oder Belegung eines freien Modulfensters (LA-Studenten/innen)
erbracht werden. Für dieses Modul muss im Auslandssemester ein Kurs im Umfang
von 4 Semesterwochenstunden in einem selbst gewählten Bereich absolviert werden
(ohne Benotung), der in keinem der studierten Fachmodule in Anrechnung gebracht
wird. Nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester ist zusätzlich ein
Erfahrungsbericht (zum Studium, zu interkulturellen Erfahrungen etc.) im Umfang
von 3000 Druckzeichen in der Fremdsprache beim zuständigen Koordinator
vorzulegen.
8.
Die Ausstellung
von Äquivalenzbescheinigungen
erfolgt durch die zuständigen Fachkoordinatoren. Nach Rückkehr aus dem
Auslandssemester sollten Sie sich dazu unbedingt mit den betreffenden
Koordinatoren in Verbindung setzen. Die Äquivalenzbescheinigungen müssen dann
beim Prüfungsamt zum Eintrag der Kreditpunkte und der Noten ins LSF vorgelegt
werden.
9.
Anerkennungen
von Studienleistungen für Studienfächer, die nicht am Institut für Romanistik
geführt werden (z.B. für das zweite Lehramtsfach) müssen grundsätzlich mit den Prüfungsverantwortlichen
der Institute durchgeführt werden, an denen das jeweilige Fach angesiedelt ist.
Es empfiehlt sich unbedingt eine Absprache zu den Anerkennungsmöglichkeiten
bereits vor dem Auslandsaufenthalt.
10. Das Transcript
of Records kann auf einem Formular der Gastuni oder auf dem entsprechenden
Formular der Universität Leipzig (online verfügbar unter http://www.zv.uni-leipzig.de/fileadmin/user_upload/Studium/akademisches_auslandsamt/texte/ECTS-Datenabschrift_05_2009.doc)
erfolgen. Dieses Formular wird von der Gastuniversität ausgestellt und an das
AAA, an die zuständigen Fachkoordinatoren oder an die Studenten/innen selbst
geschickt. Das Formular muss unbedingt in Kopie beim AAA vorgelegt werden,
bitte daher ggf. eine Kopie dorthin schicken.
11. Unterlagen, die mir als Koordinatorin zugehen, werden
grundsätzlich in Kopie ans AAA geschickt.
12. Wichtige Hinweise zum Auslands-Bafög finden Sie auf den Seiten des AAA unter: http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/studium-international/auslandssemester-weltweit/auslands-bafoeg.html.