Leitfaden für das Auslandsteilstudium in Spanien im Rahmen des LLP-Erasmus-Programms
(Koordination: Dr. Claudia Gatzemeier)

1.       Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte an die Oficina de Relaciones Internacionales der Gastuniversität, um die Immatrikulationsformalitäten zu erfüllen.

 

2.       Die Immatrikulationsbescheinigung der Gastuniversität muss spätestens vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn an das AAA geschickt werden. Die Faxnummer des AAA ist: +49-341-9732049. (Die Zahlung der Erasmus-Förderung ist grundsätzlich erst möglich, wenn Ihre Unterlagen im AAA vollständig vorliegen).

 

3.       Sie setzen sich darüber hinaus mit dem zuständigen Fachkoordinator/der zuständigen Fachkoordinatorin der Gastuniversität in Verbindung, mit dem/der Sie Details Ihrer Kursplanung besprechen und der/die auch Ihr Learning Agreement abzeichnen muss.

 

4.       Die Zahlung der Erasmus-Förderung erfolgt – sofern alle Unterlagen vorliegen – im Wintersemester in der Regel Ende November, im Sommersemester zum Ende des ersten Monats nach Eingang der Unterlagen.

 

5.       Das definitive Learning Agreement sollte spätestens vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn bei mir als Fachkoordinatorin eingehen. Als Faxnummer nutzen Sie bitte: +49-341-9737498, bitte meinen Namen als Adressat des Fax ausweisen. Ich zeichne das Formular ab und sende es danach ans AAA.

 

6.       Für die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen sind die entsprechenden Nachweise (Transcript of Records oder Einzelscheine/Zertifikate) zu erbringen. In Fachmodule können ausschließlich Kurse eingebracht werden, für die eine Note nachgewiesen werden kann.

 

7.       Im BA-Studium kann insgesamt EIN MAL ein Modul "Auslandsaufenthalt" (Modulnummer 04-007-1001) als SQL-Modul (KF-Studenten/innen) oder Belegung eines freien Modulfensters (LA-Studenten/innen) erbracht werden. Für dieses Modul muss im Auslandssemester ein Kurs im Umfang von 4 Semesterwochenstunden in einem selbst gewählten Bereich absolviert werden (ohne Benotung), der in keinem der studierten Fachmodule in Anrechnung gebracht wird. Nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester ist zusätzlich ein Erfahrungsbericht (zum Studium, zu interkulturellen Erfahrungen etc.) im Umfang von 3000 Druckzeichen in der Fremdsprache beim zuständigen Koordinator vorzulegen.

 

8.       Die Ausstellung von Äquivalenzbescheinigungen erfolgt durch die zuständigen Fachkoordinatoren. Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester sollten Sie sich dazu unbedingt mit den betreffenden Koordinatoren in Verbindung setzen. Die Äquivalenzbescheinigungen müssen dann beim Prüfungsamt zum Eintrag der Kreditpunkte und der Noten ins LSF vorgelegt werden.

 

9.       Anerkennungen von Studienleistungen für Studienfächer, die nicht am Institut für Romanistik geführt werden (z.B. für das zweite Lehramtsfach) müssen grundsätzlich mit den Prüfungsverantwortlichen der Institute durchgeführt werden, an denen das jeweilige Fach angesiedelt ist. Es empfiehlt sich unbedingt eine Absprache zu den Anerkennungsmöglichkeiten bereits vor dem Auslandsaufenthalt.

 

10.   Das Transcript of Records kann auf einem Formular der Gastuni oder auf dem entsprechenden Formular der Universität Leipzig (online verfügbar unter http://www.zv.uni-leipzig.de/fileadmin/user_upload/Studium/akademisches_auslandsamt/texte/ECTS-Datenabschrift_05_2009.doc) erfolgen. Dieses Formular wird von der Gastuniversität ausgestellt und an das AAA, an die zuständigen Fachkoordinatoren oder an die Studenten/innen selbst geschickt. Das Formular muss unbedingt in Kopie beim AAA vorgelegt werden, bitte daher ggf. eine Kopie dorthin schicken.

 

11.   Unterlagen, die mir als Koordinatorin zugehen, werden grundsätzlich in Kopie ans AAA geschickt.

 

12.   Wichtige Hinweise zum Auslands-Bafög finden Sie auf den Seiten des AAA unter: http://www.zv.uni-leipzig.de/studium/studium-international/auslandssemester-weltweit/auslands-bafoeg.html.

 

 

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