


Projektgruppe:
Rechtskulturelle Prägungen
Kultur- und Urheberrechte in Bulgarien, Jugoslawien und der Tschechoslowakei (1918-1989)

|
Convention Universelle sur le Droit d'Auteur |
Kurzbeschreibung
Das Teilprojekt untersucht die Bedeutung und Funktion von Autorrechten in der Kultur Bulgariens, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei im Zeitraum vom 1918 bis 1989. Es behandelt die Beziehungen zwischen Kulturschaffenden, Medienunternehmen, Publikum, Staaten und internationalen Instanzen, indem es auf eigentumsartige oder eigentumsähnliche Formen der Regulierung kultureller Beziehungen abhebt und entsprechende rechtliche Kategorien (geistige Eigentumsrechte bzw. Urheber- und Urheberpersönlichkeitrechte und funktional äquivalente Exklusivrechte) behandelt. Das Teilprojekt untersucht das Urheberrecht unter interessens- und steuerungspolitischen Gesichtspunkten, im Hinblick auf das Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Interessen und im Hinblick zwischen dem Eigenen und dem Anderen. Zeitlich setzt das Teilprojekt bei der Einführung nationaler Urheberrechte nach dem Ersten Weltkrieg an. Im Rahmen integrierter sozial-, kultur- und rechtsgeschichtlicher Fallstudien und Vergleiche wird untersucht, (1) warum Formen der eigentumsförmigen oder eigentumsähnlichen Regelung kultureller Beziehungen in weiten Bereichen Ost- und Südosteuropas vergleichsweise spät und in spezifischen Varianten eingeführt wurden; und (2) inwiefern in den untersuchten Gebieten die soziale und rechtliche Ordnung der Kultur durch europäische, national- oder regionalspezifische Prinzipien, Regeln und Rechte bestimmt war. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Rechts- und Institutionentransfer in Europa sowie den Kontinuitäten und Umbrüchen im Rahmen der Strukturen und Prozesse, Spannungen und Konflikte des 20. Jahrhunderts.