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zur Diplomprüfung
Die
Prüfungsleistungen der Diplom-Prüfung werden nach dem
8. und im 9. Semester erbracht. Die Fachprüfungen können
bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend" (> 4,0) einmal
wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten
Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung
gestatten. Fehlversuche an anderen Hochschulen sind anzurechnen.
Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig.
Zur Wiederholungsprüfung soll sich der Kandidat binnen Jahresfrist
melden.
Diplom-Übersetzer |
Diplom-Dolmetscher | Diplomarbeit
| Erweiterungsprüfungen
Prüfungstyp |
Dauer/Minuten |
Umfang/Zeichen |
Diplom-Vorprüfung |
120 |
1800 |
Übersetzen
allg. Text F-D, HF |
180 |
3000 |
Übersetzen
Fachtext F-D, HF |
180 |
2700 |
Übersetzen
allg. Text D-F, HF |
180 |
3000 |
Übersetzen
allg. Text F-D, NF |
120 |
2000 |
Übersetzen
Fachtext F-D, NF |
120 |
1800 |
Übersetzen
Konferenztexte F-D |
180 |
3000 |
Die Diplomprüfung besteht aus den Fachprüfungen
und der Diplomarbeit. Die Fachprüfungen
bestehen:
1. bei jedem Hauptfach aus
schriftlichen Prüfungsleistungen |
mündlichen Prüfungsleistungen |
Übersetzung eines allgemeinsprachlichen
Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache
(Klausur 180 Minuten)
Übersetzung eines allgemeinsprachlichen
Textes aus der Basissprache in die Fremdsprache
(Klausur 180 Minuten)
Übersetzung eines fachsprachlichen
Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache
(Klausur 180 Minuten)
Aufgaben zum Bereich Sozial-
und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur
180 Minuten)
|
|
2. bei jedem sprachlichen Nebenfach aus
schriftlichen
Prüfungsleistungen |
mündlichen
Prüfungsleistungen |
Übersetzung eines allgemeinsprachlichen
Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache
(Klausur 120 Minuten)
Übersetzung eines fachsprachlichen
Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache
(Klausur 120 Minuten)
|
|
3. bei den Ergänzungsfächern aus
Die Diplomprüfung besteht aus den Fachprüfungen und
der Diplomarbeit. Die Fachprüfungen
bestehen
1. bei jedem Hauptfach aus
schriftlichen Prüfungsleistungen |
mündlichen Prüfungsleistungen |
|
zum Bereich Übersetzungs-
und Dolmetschwissenschaft/Schwerpunkt Dolmetschwissenschaft
(25-35 Minuten)
Komplexprüfung im Dolmetschen:
Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales
Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die
Basissprache und umgekehrt (50-60 Minuten)
|
2. bei jedem sprachlichen Nebenfach
aus mündlichen Prüfungsleistungen:
- zum Bereich Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft/Schwerpunkt
Dolmetschwissenschaft (20-25 Minuten)
- zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien
(15-20 Minuten)
- Komplexprüfung im Dolmetschen: Bilaterales Konsekutivdolmetschen,
unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die
Basissprache und umgekehrt (40-50 Minuten)
3. bei den Ergänzungsfächern
aus Aufgaben zu einem der gewählten Ergänzungsfächer
(Klausur: 120 Minuten)
Im Studiengang Diplom-Dolmetscher besteht die Möglichkeit,
sich einer Zusatzprüfung im Simultandolmetschen (je 15 Minuten
Deutsch-Fremdsprache / Fremdsprache-Deutsch) zu unterziehen. Das
Ergebnis dieser Prüfung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote
nicht mit einbezogen.
Die
Diplomarbeit kann angefertigt werden, wenn der Kandidat mindestens
sechs Semester studiert und die erfolgreiche Teilnahme an einem
wissenschaftlichen Hauptseminar nachgewiesen hat. Die Zeit von der
endgültigen Fixierung des Themas bis zur Abgabe der Diplomarbeit
beträgt sechs Monate. In zu begründenden Ausnahmefallen
kann der Prüfungsausschuß die Bearbeitungszeit auf Antrag
um höchstens drei Monate verlängern. Der Gegenstand der
Arbeit muss sprachlichen Bezug haben.
Die Prüfungsordnungen für die o.g. Studiengänge
räumen die Möglichkeit ein, Erweiterungsprüfungen
abzulegen. Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zu sämtlichen
Erweiterungsprüfungen in den Studiengängen Diplom-Dolmetscher
und Diplom-Übersetzer ist die bestandene Diplomprüfung.
Erweiterungsprüfungen im Studiengang Diplom-Dolmetscher
- Prüfung in einer weiteren Fremdsprache als Haupt- oder
Nebenfach
- Prüfung zum Diplom-Übersetzer in der Fächerkombination
der Diplom-Dolmetscherprüfung
Erweiterungsprüfungen im Studiengang Diplom-Übersetzer
- Prüfung in einer weiteren Fremdsprache als Haupt- oder
Nebenfach
- Prüfung zum Diplom-Dolmetscher in der Fächerkombination
der Diplom-Übersetzerprüfung, wenn diese Kombination
in der Studienordnung Diplom-Dolmetscher existiert

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