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Diplomandenkolloquium von Prof. SchmittDie Prüfungsleistungen der Diplom-Prüfung werden nach dem 8. und im 9. Semester erbracht. Die Fachprüfungen können bei einer Bewertung mit „nicht ausreichend" (> 4,0) einmal wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung gestatten. Fehlversuche an anderen Hochschulen sind anzurechnen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist nicht zulässig. Zur Wiederholungsprüfung soll sich der Kandidat binnen Jahresfrist melden.

Diplom-Übersetzer | Diplom-Dolmetscher | Diplomarbeit | Erweiterungsprüfungen


Umfang von Prüfungsklausuren im Übersetzen

Prüfungstyp

Dauer/Minuten

Umfang/Zeichen

Diplom-Vorprüfung

120

1800

Übersetzen allg. Text F-D,  HF 

180

3000

Übersetzen Fachtext F-D, HF

180

2700

Übersetzen allg. Text D-F, HF

180

3000

Übersetzen allg. Text F-D, NF

120

2000

Übersetzen Fachtext F-D, NF

120

1800

Übersetzen Konferenztexte F-D

180

3000

Diplom-Übersetzer

Die Diplomprüfung besteht aus den Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Die Fachprüfungen bestehen:

1. bei jedem Hauptfach aus

schriftlichen Prüfungsleistungen

mündlichen Prüfungsleistungen

  • Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur 180 Minuten)
  • Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Basissprache in die Fremdsprache (Klausur 180 Minuten)
  • Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur 180 Minuten)
  • Aufgaben zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur 180 Minuten)
  • zum Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft / Schwerpunkt Übersetzungswissenschaft (25-35 Minuten)
  • Bilaterales Konsekutivdolmetschen (20-30 Minuten)

2. bei jedem sprachlichen Nebenfach aus

schriftlichen Prüfungsleistungen

mündlichen Prüfungsleistungen

  • Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur 120 Minuten)
  • Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur 120 Minuten)
  • zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15-20 Minuten)

3. bei den Ergänzungsfächern aus

  • Aufgaben zu einem der gewahlten Erganzungsfächer (Klausur - 120 Minuten)

Diplom-Dolmetscher

Die Diplomprüfung besteht aus den Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Die Fachprüfungen bestehen

1. bei jedem Hauptfach aus

schriftlichen Prüfungsleistungen

mündlichen Prüfungsleistungen

  • Übersetzen eines Konferenztextes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur 180 Minuten)
  • Aufgaben zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur 180 Minuten)
  • zum Bereich Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft/Schwerpunkt Dolmetschwissenschaft (25-35 Minuten)
  • Komplexprüfung im Dolmetschen: Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache und umgekehrt (50-60 Minuten)

2. bei jedem sprachlichen Nebenfach

aus mündlichen Prüfungsleistungen:

  • zum Bereich Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft/Schwerpunkt Dolmetschwissenschaft (20-25 Minuten)
  • zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15-20 Minuten)
  • Komplexprüfung im Dolmetschen: Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache und umgekehrt (40-50 Minuten)

3. bei den Ergänzungsfächern

aus Aufgaben zu einem der gewählten Ergänzungsfächer (Klausur: 120 Minuten)

Im Studiengang Diplom-Dolmetscher besteht die Möglichkeit, sich einer Zusatzprüfung im Simultandolmetschen (je 15 Minuten Deutsch-Fremdsprache / Fremdsprache-Deutsch) zu unterziehen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.

Diplomarbeit

Diplomandenkolloquium von Prof. SchmittDie Diplomarbeit kann angefertigt werden, wenn der Kandidat mindestens sechs Semester studiert und die erfolgreiche Teilnahme an einem wissenschaftlichen Hauptseminar nachgewiesen hat. Die Zeit von der endgültigen Fixierung des Themas bis zur Abgabe der Diplomarbeit beträgt sechs Monate. In zu begründenden Ausnahmefallen kann der Prüfungsausschuß die Bearbeitungszeit auf Antrag um höchstens drei Monate verlängern. Der Gegenstand der Arbeit muss sprachlichen Bezug haben.

Erweiterungsprüfungen

Die Prüfungsordnungen für die o.g. Studiengänge räumen die Möglichkeit ein, Erweiterungsprüfungen abzulegen. Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung zu sämtlichen Erweiterungsprüfungen in den Studiengängen Diplom-Dolmetscher und Diplom-Übersetzer ist die bestandene Diplomprüfung.

Erweiterungsprüfungen im Studiengang Diplom-Dolmetscher

  • Prüfung in einer weiteren Fremdsprache als Haupt- oder Nebenfach
  • Prüfung zum Diplom-Übersetzer in der Fächerkombination der Diplom-Dolmetscherprüfung

Erweiterungsprüfungen im Studiengang Diplom-Übersetzer

  • Prüfung in einer weiteren Fremdsprache als Haupt- oder Nebenfach
  • Prüfung zum Diplom-Dolmetscher in der Fächerkombination der Diplom-Übersetzerprüfung, wenn diese Kombination in der Studienordnung Diplom-Dolmetscher existiert

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