Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt online über ein
entsprechendes Formular, welches über die Neuigkeiten-Seite abrufbar
ist.
Wie sieht die Prüfung aus?
Die Eignungsprüfung für ein Studium in einem Übersetzer- oder Dolmetscherstudiengang ist eine schriftliche Prüfung mit einer Gesamtdauer von 120 Minuten ohne Unterbrechung. Sie besteht aus zwei Teilen:
einem obligatorischen Teil "Deutsch" (Zeitdauer=60 Minuten)
zwei wahlweise obligatorischen Fremdsprachenprüfungen (Zeitdauer=je 30 Minuten).
Bei der Prüfung der Fremdsprachen besteht die Wahlmöglichkeit
zwischen Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch; bei nachgewiesenem
anderen Bildungsweg können auch - in individueller Absprache - weitere
lebende Sprachen anstelle der genannten verbreiteten "Schulsprachen" in
die Prüfung einbezogen werden (bei der Anmeldung zur Eignungsprüfung
entsprechende Anfrage stellen / Wunsch äußern!)
Im deutschen Prüfungsteil geht es u.a. um den Nachweis (mutter)sprachlichen Ausdrucksvermögens, die Überprüfung einer vorhandenen Generalisierungs- und Abstraktionsfähigkeit, aber z. B. auch um den Gebrauch von Wörtern, die gern verwechselt werden. Solche Seiten der geistig-sprachlichen Disponibilität werden durch Prüfungsformen wie das Benennen von Hauptgedanken eines Textes, das Formulieren von Überschriften zu vorgegebenen Texten, durch das Enträtseln von Wortspielen u.a.m. getestet.
In ähnlicher Weise prüfen die fremdsprachlichen Teile nicht so sehr den Grad der Sprachbeherrschung (hier würde ja eher die Qualität des vordem genossenen Sprachunterrichts bewertet) als vielmehr eine Analogieschlussfähigkeit, die Fähigkeit zur sprachlichen Beobachtung, auch die Fähigkeit zur Wiedergabe fremdsprachlicher Sachverhalte in der Muttersprache (Deutsch), in gewissem Maße aber auch die Beherrschung eines absoluten Minimums an im Rahmen des Abiturstoffes vermittelten regelhaften und weniger regelhaften sprachlichen Erscheinungen (im Russischen bspw. der Substantiv- und der Adjektivdeklination, im Französischen bspw. des Tempusgebrauchs). Auch produktive sprachliche Äußerungen (kurzer Monolog oder Dialog) können abverlangt werden (bspw. "Fragen in einer unbekannten Stadt"). Der Prüfling soll also nicht so sehr hinsichtlich des Standes seiner aktuellen Sprachbeherrschung (hier ist ein hoher Grad natürlich nicht hinderlich) als vielmehr hinsichtlich des generellen Standes des Sprachlernvermögens, der sprachlichen Wendigkeit, auch der Ausdrucksfähigkeit und des Analysevermögens (bspw. Satzstrukturanalyse) beurteilt werden.
In vorgenanntem Sinne ist es durchaus nicht zwingend, dass jemand, der bspw. Spanisch- oder Russisch-Übersetzer werden will, auch im Spanischen oder Russischen einen Eignungstest absolviert (oder auch bestanden) hat - generell müssen im Deutschteil und in einer Fremdsprache ausreichende Leistungen erbracht sein, damit eine Studieneignung bescheinigt, die Prüfung als "bestanden" gewertet werden kann. Für das Studium der Sprachen Englisch bzw. Französisch muss die betreffende Sprache in der Eignungsprüfung bestanden werden.

