Diplom-Vorprüfung ("Vordiplom") | Diplomprüfung Übersetzer (Hauptfach) | Diplomprüfung Übersetzer (Nebenfach) | Diplomprüfung Dolmetscher (Hauptfach) | Diplomprüfung Dolmetscher (Nebenfach)
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Diplom-Vorprüfung |
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch |
Sprach- und Übersetzungswissenschaft (übergreifend bei einem Hauptfach) |
den Leistungsnachweis im Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft in jedem Hauptfach |
für jedes Hauptfach: |
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Aufgaben zur translationsorientierten Textanalyse und Textproduktion (180 Minuten schriftlich und 25 - 35 Min mündlich) |
den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (in der Regel TTT) |
Übersetzung aus der Fremdsprache in die Basissprache (120 Minuten) |
den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (in der Regel TTT) |
zur letzten dieser Prüfungen |
die beiden Leistungsnachweise im Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien |
für jedes Nebenfach |
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Aufgaben zur translationsorientierten Textanalyse und Textproduktion (180 Minuten schriftlich und 15 - 20 Min mündlich) |
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Diplomprüfung Übersetzer (Hauptfach) |
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch |
allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern |
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Hausübersetzung eines fachsprachlichen Textes von mindestens 5 und höchstens 7 Seiten aus der Fremdsprache in die Basissprache. Die Hausübersetzung gilt als prüfungsrelevante Studienleistung, die in die Fachnote eingeht. |
Sie muss laut § 4, Abs. 4 der Prüfungsordnung für Diplomübersetzer zwei Wochen vor dem Prüfungstermin (Prüfungen im Übersetzen und Bilateralen Dolmetschen) nachgewiesen werden. Eine nicht fristgemäße Abgabe der Hausarbeit schließt eine Fortsetzung der Prüfung aus. |
Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur - 180 Minuten) |
2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung:
ODER
ODER
ODER
ODER
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Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Basissprache in die Fremdsprache (Klausur - 180 Minuten) |
2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B) |
Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur 180 Minuten) |
2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B) |
Aufgaben zum Bereich SKA Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur 180 Minuten) |
den LN im Bereich SKA |
Sprach- und Übersetzungswissenschaft (25 - 35 Minuten mündlich) |
den LN im Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft |
Bilaterales Konsekutivdolmetschen (25 - 30 Minuten) |
2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B) |
bis zur letzten Diplomprüfung |
den LN im Teilgebiet Dateiarbeit/Fachtextlinguistik (zur letzten Prüfung) |
Diplomprüfung Übersetzer (Nebenfach) |
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch |
allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern |
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Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur 120 Minuten) |
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Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur - 120 Minuten) |
(bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B) |
SKA Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15 - 20 Minuten mündlich) |
nach absolvierten Lehrveranstaltungen |
Diplomprüfung Dolmetscher (Hauptfach) |
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch: |
allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern |
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Übersetzung eines Konferenztextes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur - 180 Minuten) |
2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung entweder
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Aufgaben zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur - 180 Minuten) |
den Leistungsnachweis im Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien |
Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft (25 - 35 Minuten) |
den Leistungsnachweis im Bereich Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft |
Komplexprüfung im Dolmetschen - Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache und umgekehrt (50 - 60 Minuten) |
2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen von Konferenztexten) |
bis zur letzten Diplomprüfung |
den Leistungsnachweis im Teilgebiet Dateiarbeit/Fachtextlinguistik (zur letzten Prüfung) |
Diplomprüfung Dolmetscher (Nebenfach) |
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch: |
allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern |
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Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft (20 - 25 Minuten mündlich) |
Leistungsnachweis im Bereich Dolmetschwissenschaft |
Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15 - 20 Minuten mündlich) |
nach absolvierten LV |
Komplexprüfung im Dolmetschen - Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache (40 - 50 Min.) |
den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Dolmetschen oder Übersetzen von Konferenztexten) |