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Diplom-Vorprüfung ("Vordiplom") | Diplomprüfung Übersetzer (Hauptfach) | Diplomprüfung Übersetzer (Nebenfach) | Diplomprüfung Dolmetscher (Hauptfach) | Diplomprüfung Dolmetscher (Nebenfach)

 

Diplom-Vorprüfung

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch

Sprach- und Übersetzungswissenschaft (übergreifend bei einem Hauptfach)

den Leistungsnachweis im Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft in jedem Hauptfach

für jedes Hauptfach:

Aufgaben zur translationsorientierten Textanalyse und Textproduktion (180 Minuten schriftlich und 25 - 35 Min mündlich)

den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (in der Regel TTT)

Übersetzung aus der Fremdsprache in die Basissprache (120 Minuten)

den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (in der Regel TTT)

zur letzten dieser Prüfungen

die beiden Leistungsnachweise im Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien

für jedes Nebenfach

Aufgaben zur translationsorientierten Textanalyse und Textproduktion (180 Minuten schriftlich und 15 - 20 Min mündlich)

  • den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (TTT)
  • den Leistungsnachweis im Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien

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Diplomprüfung Übersetzer (Hauptfach)

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch

allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern

Hausübersetzung eines fachsprachlichen Textes von mindestens 5 und höchstens 7 Seiten aus der Fremdsprache in die Basissprache. Die Hausübersetzung gilt als prüfungsrelevante Studienleistung, die in die Fachnote eingeht.

Sie muss laut § 4, Abs. 4 der Prüfungsordnung für Diplomübersetzer zwei Wochen vor dem Prüfungstermin (Prüfungen im Übersetzen und Bilateralen Dolmetschen) nachgewiesen werden. Eine nicht fristgemäße Abgabe der Hausarbeit schließt eine Fortsetzung der Prüfung aus.

Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur - 180 Minuten)

2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung:

  • 1 LN Bilaterales Dolmetschen und 1 LN Übersetzen

ODER

  • 1 LN Übersetzen allg. Texte und 1 LN Fachtext

ODER

  • 1 LN Übersetzen allg. Texte Fremdsprache - Basissprache und 1 LN Übersetzen allg. Texte Basissprache - Fremdsprache

ODER

  • 2 LN Übersetzen Fachtexte aus verschiedenen Fachgebieten

ODER

  • 1 LN Übersetzen Fachtexte F-B und 1 LN Übersetzen Fachtexte B-F

Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Basissprache in die Fremdsprache (Klausur - 180 Minuten)

2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B)

Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur 180 Minuten)

2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B)

Aufgaben zum Bereich SKA Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur 180 Minuten)

den LN im Bereich SKA

Sprach- und Übersetzungswissenschaft (25 - 35 Minuten mündlich)

den LN im Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft

Bilaterales Konsekutivdolmetschen (25 - 30 Minuten)

2 LN im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B)

bis zur letzten Diplomprüfung

den LN im Teilgebiet Dateiarbeit/Fachtextlinguistik (zur letzten Prüfung)

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Diplomprüfung Übersetzer (Nebenfach)

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch

allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern

Übersetzung eines allgemeinsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur 120 Minuten)

  • den LN im Bereich Sprachmittlung (Übersetzen oder Bilaterales Dolmetschen)
  • den LN im Bereich Sprach- und Übersetzungswissenschaft

Übersetzung eines fachsprachlichen Textes aus der Fremd- in die Basissprache (Klausur - 120 Minuten)

(bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen allg. Texte F-B)

SKA Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15 - 20 Minuten mündlich)

nach absolvierten Lehrveranstaltungen

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Diplomprüfung Dolmetscher (Hauptfach)

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch:

allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern

Übersetzung eines Konferenztextes aus der Fremdsprache in die Basissprache (Klausur - 180 Minuten)

2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung

entweder

  • 1 LN Dolmetschen und 1 LN Übersetzen von Konferenztexten oder
  • 2 LN Dolmetschen in unterschiedliche Übertragungsrichtungen

Aufgaben zum Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (Klausur - 180 Minuten)

den Leistungsnachweis im Bereich Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien

Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft (25 - 35 Minuten)

den  Leistungsnachweis im Bereich Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft

Komplexprüfung im Dolmetschen - Bilaterales Konsekutivdolmetschen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache und umgekehrt (50 - 60 Minuten)

2 Leistungsnachweise im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Übersetzen von Konferenztexten)

bis zur letzten Diplomprüfung

den Leistungsnachweis im Teilgebiet Dateiarbeit/Fachtextlinguistik (zur letzten Prüfung)

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Diplomprüfung Dolmetscher (Nebenfach)

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch:

allgemeine Voraussetzung: abgeschlossene Diplom-Vorprüfung in allen Fächern

Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft (20 - 25 Minuten mündlich)

Leistungsnachweis im Bereich Dolmetschwissenschaft

Sozial- und kulturwissenschaftliche Auslandsstudien (15 - 20 Minuten mündlich)

nach absolvierten LV

Komplexprüfung im Dolmetschen - Bilaterales Konsekutivdolmet­schen, unilaterales Konsekutivdolmetschen aus der Fremdsprache in die Basissprache (40 - 50 Min.)

den Leistungsnachweis im Bereich Sprachmittlung (bereits aufgeführt bei Prüfung Dolmetschen oder Übersetzen von Konferenztexten)

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