Folgende lateinische Wendungen sollten Sie verstehen:
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Actio Pauliana = WE eines Gläubigers, bewirkt relative Unwirksamkeit
von Verfügungen seines Schuldners, durch welche der Schuldner Vermögensgegenstände
dem Zugriff des Gläubigers entzogen hat (heute AnfG)
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Argumentum per analogiam = Schluss auf gleichgelagerte Fälle
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Argumentum a contrario (= arg. e contrario) = Umkehrschluss
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Argumentum a fortiori: a maiori ad minus = Plus continet minus = Schluss
vom Stärkeren her Nr. 1: vom Größeren zum Geringeren =
das Mehr enthält das Weniger.
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Argumentum a fortiori: a minori ad maius = Schluss vom Stärkeren her
Nr. 2: vom Kleineren zum Größeren
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Argumentum consequens: ad absurdum = Schluss anhand der Folgen: absurde
Folgen beweisen Unrichtigkeit
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Argumentum consequens: ad id per quod ad illud pervenitur = Schluss anhand
der Folgen: wenn das Endziel erlaubt ist, dann muss logisch auch der notwendige
Weg dorthin erlaubt sein
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Clausula "rebus sic stantibus" = Vertragsbedingung „wenn die Dinge (weiterhin)
so stehen“
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Conditio sine qua non resultasset = Gegebenheit, ohne die es nicht zu dem
Ergebnis gekommen wäre
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Culpa in contrahendo = Verschulden beim Vertragsschluss
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Error essentialis = wesentlicher Irrtum
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Error in objecto = Irrtum über den Gegenstand der WE
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Error in substantia = Irrtum über Eigenschaften eines Gegenstandes
der WE
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Invitatio ad offerendum = Einladung, Vertragsanträge zu unterbreiten
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Ius ad rem = Anwartschaft auf Erlangung eines dinglichen Rechts, zB bei
§ 883
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Laesio enormis = „erhebliche“ Verletzung = Ungleichgewicht über die
Hälfte zwischen Leistungen
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Protestatio facto contraria = Abstreiten einer eindeutig durch schlüssiges
Verhalten erklärten WE
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Rei vindicatio = Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den nicht
berechtigten Besitzer, § 985
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