Folgende lateinische Wendungen sollten Sie verstehen:
 
  • Actio Pauliana = WE eines Gläubigers, bewirkt relative Unwirksamkeit von Verfügungen seines Schuldners, durch welche der Schuldner Vermögensgegenstände dem Zugriff des Gläubigers entzogen hat (heute AnfG) 
  • Argumentum per analogiam = Schluss auf gleichgelagerte Fälle
  • Argumentum a contrario (= arg. e contrario) = Umkehrschluss
  • Argumentum a fortiori: a maiori ad minus = Plus continet minus = Schluss vom Stärkeren her Nr. 1: vom Größeren zum Geringeren = das Mehr enthält das Weniger.
  • Argumentum a fortiori: a minori ad maius = Schluss vom Stärkeren her Nr. 2: vom Kleineren zum Größeren
  • Argumentum consequens: ad absurdum = Schluss anhand der Folgen: absurde Folgen beweisen Unrichtigkeit
  • Argumentum consequens: ad id per quod ad illud pervenitur = Schluss anhand der Folgen: wenn das Endziel erlaubt ist, dann muss logisch auch der notwendige Weg dorthin erlaubt sein
  • Clausula "rebus sic stantibus" = Vertragsbedingung „wenn die Dinge (weiterhin) so stehen“
  • Conditio sine qua non resultasset = Gegebenheit, ohne die es nicht zu dem Ergebnis gekommen wäre
  • Culpa in contrahendo = Verschulden beim Vertragsschluss
  • Error essentialis = wesentlicher Irrtum
  • Error in objecto = Irrtum über den Gegenstand der WE
  • Error in substantia = Irrtum über Eigenschaften eines Gegenstandes der WE
  • Invitatio ad offerendum = Einladung, Vertragsanträge zu unterbreiten
  • Ius ad rem = Anwartschaft auf Erlangung eines dinglichen Rechts, zB bei § 883
  • Laesio enormis = „erhebliche“ Verletzung = Ungleichgewicht über die Hälfte zwischen Leistungen
  • Protestatio facto contraria = Abstreiten einer eindeutig durch schlüssiges Verhalten erklärten WE 
  • Rei vindicatio = Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den nicht berechtigten Besitzer, § 985