Folgende häufig zitierte lateinische Rechtsregeln
sollten Ihnen inzwischen bekannt sein:
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Audi alteram partem = Audiatur et altera pars = Höre den anderen Teil.
Auch der andere soll gehört werden.
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Cessat ratio, cessat lex. = Wo die Gründe (des Gesetzes) weichen,
weicht das Gesetz.
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Da mihi factum, dabo tibi ius. = Gib mir den Sachverhalt, ich werde dir
das (daraus folgende) Recht geben.
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Dolo petit, qui petit quod statim redditurus est. = Arglistig fordert,
wer fordert, was er sofort zurückgeben müsste.
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Falsa demonstratio non nocet. = Falsche Wortwahl schadet nicht (- sofern
klar ist, was eigentlich gemeint war).
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In dubio contra proferentem = in dubio contra stipulatorem. = im Zweifel
gegen den Formulierer (zB § 305 c II BGB)
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In dubio pro reo. = Im Zweifel für den Angeklagten / für den
Beklagten.
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Iura novit curia = Iura noverit curia. = Die Rechte wird das Gericht wissen
(= also gib nur den Sachverhalt)
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Iura vigilantibus scripta - tarde venientibus ossa. = Die Rechte sind für
die Wachenden geschrieben - den (zu) spät Kommenden (bleiben nur)
Knochen.
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Lex posterior derogat priori. = das spätere Gesetz ändert
das frühere ab.
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Lex specialis derogat generali. = das speziellere Gesetz geht dem allgemeineren
vor.
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Nasciturus pro iam nato habetur. = das Kind im Mutterleib wird behandelt
wie ein bereits geborenes.
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Nemini permittitur venire contra factum proprium. = Niemandem ist erlaubt,
gegen sein eigenes (früheres) Verhalten anzugehen.
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Nemo auditur turpitudinem suam allegans. = Niemand wird gehört, der
aus seiner eigenen Schändlichkeit (vorteilige Rechtsfolgen) herleiten
will.
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Nemo plus iuris in alium transferre potest quam ipse habet. = Niemand kann
besseres Recht auf einen anderen übertragen, als er selbst hat.
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Qui tacet, consentire videtur. = Wer schweigt, der scheint zuzustimmen.
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Superficies solo cedit. = Die Oberfläche (auf einem Grundstück)
weicht dessen Erdreich.
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Suum cuique. = Jedem das Seine.
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