Urfassung erschien als p. 945–980 in:
Grundlagen des Rechts. Festschrift für Peter Landau zum 65. Geburtstag.
Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh GmbH, 2000 (Rechts- und
Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görresgesellschaft,
Band 91)
Juristische Buchbestände in
Leipzig
Gero Dolezalek
Vorbemerkung
1. Leipzig vor dem Zweiten Weltkrieg als
Bücherstadt
2. Die Situation seit dem Zweiten Weltkrieg
3. Benutzbarkeit der Leipziger Buchbestände
4. Kataloge des Hauptbestandes der
Universitätsbibliothek
5. Alte Signaturen in der Leipziger
Universitätsbibliothek
6. Normierte Abkürzungen alter Signaturen, für
Opac-Anfragen
Zusammenfassung
– Anhang: Standortkatalog und
Realkatalog
Dieser Beitrag hat drei Aspekte.
Erstens: Es gibt typische Probleme der Bibliotheken in den
östlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland. Am Beispiel Leipzig
sollen einige davon geschildert werden. Zwar liegt die deutsche
Wiedervereinigung nun schon fast ein Jahrzehnt zurück. Große Schritte
wurden getan, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen im östlichen Teil der
Bundesrepublik an diejenigen im westlichen Teil anzugleichen. Dennoch ist diese
Aufgabe lange nicht beendet. Sie ist schwieriger als man gemeinhin dachte. Dass
die Forschungsmöglichkeiten im Osten insgesamt – und besonders in
Leipzig – besser werden sollen, liegt auch Peter Landau sehr am Herzen.
Gerade mit Leipzig ist er ja persönlich besonders eng verbunden.
Zweitens: Die alte Leipziger Klassifikation für
Bücher der Universitätsbibliothek bis 1939 ist schon für sich
mitteilenswert. Sie wurde um 1848 festgelegt und lässt erkennen, wie man
damals aus Leipziger Sicht die Welt und ihre Wissensgebiete
betrachtete.
Drittens: Leipzig war und ist eine Bücherstadt von
Weltrang. Für auswärtige Rechtshistoriker und für Forscher
verwandter Fachgebiete wird sich oft eine Reise nach Leipzig lohnen. Das gilt
nicht nur wegen Hunderten von Ius Commune-Handschriften, sondern auch
wegen Druckausgaben, die anderwärts nicht zu finden sind. Solche
prospektiven Besucher Leipzigs brauchen einen Bibliotheksführer; denn die
Leipziger Bibliotheksverhältnisse sind schwer zu überblicken. Als
Bibliotheksführer kann der hier veröffentlichte Beitrag
dienen.
Leipzig hat gute Altbestände an Ius
Commune-Literatur. Es ist deshalb im Prinzip ein guter Ort für
Forschungen. Auch zugehörige Sekundärliteratur ist bis 1939
reichhaltig vorhanden. Bei der Sekundärliteratur nach 1939 bestehen
zwar große Lücken bei fremdsprachiger Literatur, aber die Bücher
der deutsch-sprachigen Verlage sind zu hohem Prozentsatz in der Leipziger
“Deutschen Bücherei" vorhanden.
1. Leipzig vor dem Zweiten Weltkrieg als
Bücherstadt
Vor dem Zweiten Weltkrieg war Leipzig bei Rechtshistorikern
bekannt wegen sehr guter
Bibliotheksverhältnisse1. Die Bibliothek
des Reichsgerichts, die Stadtbibliothek, Kirchenbibliotheken,
das Juristische Seminar, andere Universitätsinstitute und vor
allem die Universitätsbibliothek hatten viele Tausende alte
juristische Bücher und sehr viel rechtshistorische Sekundärliteratur
gesammelt. Darunter befanden sich mehrere Hunderte juristische
Inkunabeldrucke2 und ebenfalls mehrere Hunderte
mittelalterliche juristische Handschriften. Einzelne juristische Inkunabeln und
andere juristische Drucke befanden sich im Deutschen Buch- und
Schriftmuseum und in der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen
Buchhändler. Neue juristische Literatur und rechtshistorische
Sekundärliteratur ab 1913 waren zudem in großer Fülle in der
Deutschen Bücherei vorhanden.
1 Die
Zustände zu Anfang des Jahrhunderts sind ausführlich beschrieben im
“Leipziger Bibliothekenführer" [durch Eduard Zarncke] (Leipzig
1909). Statistische Zahlen zu den heute vorhandenen Druckwerken aus dem
15.–19. Jahrhundert liefert das Handbuch der historischen
Buchbestände in Deutschland, herausgegeben durch Bernhard FABIAN, darin
Band 18: Dietmar DEBES, Waltraut GUTH, Sachsen L – Z
(Hildesheim, Zürich, New York: Olms-Weidmann 1997). Ich danke besonders
folgenden Bibliothekaren der Universitätsbibliothek Leipzig für viele
Informationen und Hinweise, ohne die ich diesen Beitrag nicht hätte
schreiben können: Ltd. Bibl.-Direktor Dr. Ekkehard Henschke, Bibl.-Direktor
Gerhard Karpp, Andreas Knobelsdorf, Dr. Monika Linder, Karl-Frieder Netsch,
Renate Rochler, Claudia Täschner, Dr. Annemarie Tews
2 Otto GÜNTHER, Die
Wiegendrucke der Leipziger Sammlungen und der herzoglichen Bibliothek in
Altenburg = Zentralblatt für Bibliothekswesen, Beiheft Nr. 35. Leipzig
1909; Nachtrag 1910.
Die Bibliothek des
Reichsgerichts3 entstand 1879 als
Arbeitsmittel für die Richter und Anwälte dieses deutschen
Obergerichts. Sie übernahm die Bestände des 1869 gegründeten
Bundesoberhandelsgerichts, später Reichsoberhandelsgerichts. Bereits im
Jahre 1909 waren rund 151.000 Bände vorhanden, darunter 81 juristische
Handschriften – letztere aber nicht katalogisiert. 1945 war die Bibliothek
auf rund 300.000 Bände angewachsen.
3 “Leipziger
Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 139–140; A. LOBE, Fünfzig
Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin und Leipzig 1929, darin p.
38–53 “Die Bibliothek des Reichsgerichts"..
Für die Druckwerke existierte damals ein
Standortkatalog in 30 Bänden. Die für Richter und Anwälte
benötigten Bücher waren freihand nach Sachgebieten aufgestellt und
benötigten somit keinen Sachkatalog. Alphabetische Suche war nur teils
möglich – nämlich über einen veralteten gedruckten
Katalog4.
4 Karl
SCHULZ, Katalog der Bibliothek des Reichsgerichts , 2 Bände, Leipzig
1882–1890.
Die Hauptarbeit der Bibliothekare bestand darin, neu
erscheinende juristische Literatur zu sammeln und zu erschließen. Aber
nebenher schufen die Bibliothekare mit viel Liebe zur Sache auch eine sehr gut
bestückte antiquarische Buchsammlung zum Ius
Commune5 – welches richtigerweise aus
gesamteuropäischer Sicht betrachtetet wurde. Um diese Leistung angemessen
würdigen zu können, muss man sich verdeutlichen, dass Karl Schulz
jedes Buch einzeln mit viel Mühe aus antiquarischem Buchhandel im In- und
Ausland beschafft hat. Viel kam aus Italien, Spanien, Frankreich. Denn die
Bibliothek des Reichsgerichts startete ja bei Null. Es handelt sich also nicht
um eine in Deutschland in Jahrhunderten gewachsene Sammlung, wie die alten
Universitätsbibliotheken sie haben – und schon gar nicht um eine
Sammlung, welche die Rechtsgeschichte speziell Deutschlands spiegelt.
5Für die ältere
Literatur diente ihm und der Bibliothek in hohem Maße seine Kenntnis der
Litterärgeschichte und des Marktes. Was das RG. an Werken vom 14. bis zum
18. Jahrhundert besitzt, ist im wesentlichen von ihm erworben. Das ist um so
höher zu schätzen, als die heutige Finanzlage einen weiteren
planmäßigen Ausbau dieser Gebiete nicht mehr zulässt" –
Zitat aus LOBE, Fünfzig Jahre Reichsgericht (Anm. 3), p. 44; Das
Reichsgericht [herausgegeben vom Stadtgeschichtlichen Museum der Stadt
Leipzig] , Leipzig: Edition Leipzig 1995, p. 107 f.
Die Bibliothekare des Reichsgerichts und die
übergeordneten Stellen fürchteten, dass die Buchanschaffungen zum
Ius Commune bestimmten Reichstagsabgeordneten missfallen könnten. Um
unliebsame Kritik in den Budget-Debatten im Reichstag zu vermeiden, wurde die
Ius Commune-Sammlung nicht zur Schau gestellt und wurde absichtlich nicht
in den öffentlich zugänglichen Katalogen verzeichnet.
Die
Stadtbibliothek6 entwickelte sich
aus der Ratsbibliothek (Biblioteca Senatoria). Jene war
entstanden, indem der 1466 verstorbene Dietrich von Bocksdorf, Leipziger
Rechtsprofessor und später Bischof von Naumburg, dem Rat der Stadt
zweiundvierzig Handschriften vermachte. Die meisten waren juristisch. Diesen
Grundstock vermehrte 1677 der Advokat und Fiskal Huldreich Groß, indem er
dem Rat weitere 4000 Bände hinterließ, ebenfalls zu großem
Anteil juristisch. Aber erst 1711 wurde die Sammlung als Stadtbibliothek
öffentlich zugänglich gemacht und dann stetig vergrößert.
Um das Prestige ihrer Bibliothek zu erhöhen, verwendete die Stadt viel Geld
für den Ankauf bibliophiler Raritäten. Auf diese Weise
vergrößerte sich auch der Handschriftenbestand
erheblich7. Im Jahre 1909 umfasste die
Stadtbibliothek etwa 125.000 Bände. 1943 waren es etwa 190.000
Bände.
6 “Leipziger
Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 1–4; Hans-Christian MANNSCHATZ,
Stadt und Bibliothek. Die Entstehung der städtischen
Bibliothekslandschaft in Leipzig, Beucha 1996.
7 R(obert) NAUMANN,
Catalogus librorum manuscriptorum qui in Bibliotheca Senatoria civitatis
Lipsiensis asservantur, Grimma 1836; ergänzt durch handschriftliche
Zuwachsverzeichnisse für die Zeit nach Publikation des
Kataloges..
Die Stadtbibliothek war als wissenschaftliche Bibliothek
konzipiert. Viele Leipziger empfanden dies als zu elitär. Deshalb
entstanden konkurrierend privat organisierte “Volksbibliotheken", in
verschiedenen Stadtteilen. Sie wollten Bildung an breite
Bevölkerungsschichten vermitteln und boten auch Unterhaltungsliteratur an.
Schließlich wurden sie in städtische Regie übernommen –
unter dem Namen “Bücherhallen". Jahrzehntelang stritten dann die
Stadtpolitiker, ob die Stadt sich weiterhin eine eigene wissenschaftliche
Bibliothek leisten solle oder ob nicht lieber die verfügbaren Finanzmittel
sämtlich in die “Bücherhallen" fließen sollten. Dieser
Streit wurde nach 1945 fortgeführt und endete 1951: Die wissenschaftliche
Bibliothek wurde aufgelöst, weil sie unerwünscht
“bürgerlich" war.
Drei von den vielen
Kirchenbibliotheken in Leipzig
hatten Bestände aus dem 16.–18. Jahrhundert, und darunter auch viele
juristische Werke: nämlich die Bibliotheken der Nikolaikirche, der
Thomaskirche und der Christuskirche in
Leipzig-Eutritzsch8. Die älteren
Bestände dieser drei Bibliotheken wurden 1930 als Leihgabe in die
Universitätsbibliothek überführt.
8Die letztere ist beschrieben
im “Leipziger Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 133. Die beiden
erstgenannten wurden 1912 kumulativ in einem Gesamtkatalog von neun Leipziger
Kirchenbibliotheken erfasst: [Hermann von KRIEGERN,] Katalog der Leipziger
Kirchenbibliotheken. [Herausgegeben vom] Verband der Leipziger Kirchen
[Leipzig 1912]. Darin p. 243–245 “Ethik" = Morallehre und
Beicht-Jurisprudenz; p. 304–310 Kirchenrecht und Kirchenverfassung; p.
320–356 “Geschichte", mit zahlreichen rechtshistorischen Quellen; p.
357–359 Rechtswissenschaft; vgl. auch Robert NAUMANN, Zur Geschichte
der geistlichen Bibliotheken in Leipzig, Serapeum 13 (1852) 331–334.
Auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum hatte viele
juristische Inkunabeln gesammelt9. In dieses
Museum wurde zudem die Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen
Buchhändler inkorporiert – mit einer rechtshistorischen Gruppe E:
Rechtsbeziehungen des Buches und
Buchhandels10.
9Zum Beispiel Institutiones
Justiniani imperatoris, Moguntiae 1468, auf Pergament gedruckt; Handbuch
der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 15 ss. Alle
Inkunabeln dort listet O. GÜNTHER (Fn. 2).
10107 Bücher des
16.–19. Jahrhunderts. Darunter 75 Ausgaben des Index librorum
prohibitorum: Handbuch ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 26 ss.
Die Deutsche Bücherei, im Süden der
Leipziger Innenstadt am Deutschen Platz gelegen, war nicht Bibliothek im
normalen Sinne. Sie war gegründet als ein Bücher-Archiv, wo die
gesamte Buchproduktion deutscher Verlage (egal in welcher Sprache) und die
gesamte deutsch-sprachige oder aus dem Deutschen übersetzte oder auf
Deutschland bezogene Produktion ausländischer Verlage ab 1913 deponiert und
verzeichnet werden sollte. Dementsprechend sammelte die Deutsche Bücherei
nicht Bücher vor 1913 und besaß also überhaupt keine
Originalausgaben von Ius Commune-Quellen. Aber unter den gesammelten
Millionen von Büchern seit 1913 gelangten zahlreiche Neu-Editionen und
Nachdrucke von Ius Commune-Quellen in die Deutsche Bücherei –
und dazu ein großer Teil der deutsch-sprachigen
Sekundärliteratur.
Die Bestände der Deutschen Bücherei wuchsen, indem
die Verlage freiwillig Belegexemplare aus ihrer Produktion dorthin sandten
– alle deutschen und auch viele ausländische. Dies funktionierte
weitgehend, aber nicht lückenlos. Wer keine Belegexemplare sandte, wurde
aus den deutschen Buchhändler-Organisationen ausgeschlossen. Außerdem
war jeder Verlag daran interessiert, dass seine Produktion in der Deutschen
Nationalbibliographie verzeichnet wurde, die in Leipzig ab 1931
veröffentlicht wurde.
Die Deutsche Bücherei übernahm 1938 die
Reichsbibliothek11. Sie hatte bis
dahin in Nürnberg gelagert – seit 1856. Es handelt sich um rund 4.600
Bände, die 1848 als Handbibliothek für die Deutsche
Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche durch Verleger und
Buchhändler gespendet worden waren. Diese Sammlung ist rechtshistorisch
nützlich durch gute Bestände an Gesetzblättern,
Entscheidungssammlungen und anderen amtlichen Veröffentlichungen
1810–1848.
11 Handbuch ... (Fn. 1),
Bd. 18, p. 32 ss.
Bei der Universität existierten außerhalb
der eigentlichen Universitätsbibliothek noch zahlreiche selbständige
Fachbibliotheken bei den einzelnen Fakultäten und Lehrstühlen. Die
Juristenfakultät hatte ein Juristisches Seminar – das erste
dieses Namens in Deutschland. Es war 1883 gegründet worden, nach
Eröffnung des Neubaus des Collegium Juridicum. Dieser Neubau befand
sich auf dem seit dem Mittelalter angestammten Platz der Juristenfakultät,
nämlich zwischen Petersstraße und Burgstraße. Schon im Jahre
1909 wurden im Juristischen Seminar rund 10.000 Bände
gezählt12. Man kann daraus hochrechnen, dass
also um 1940 vielleicht rund 25.000 Bände vorhanden waren.
12 “Leipziger
Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 56–57.
Bei den Theologen fanden sich in den Seminaren für
Kirchengeschichte, für Systematische Theologie und für
Praktische Theologie zahlreiche Bücher zum Recht des Forum
internum und zum äußeren Kirchenrecht.
Das Seminar für Alte Geschichte besaß
selbstverständlich auch Literatur zum altgriechischen, zum römischen
und zum byzantinischen Recht. Im Seminar für historische
Hilfswissenschaften, mittlere und neuere Geschichte gab es Quellen und
Sekundärliteratur auch zur Rechtsgeschichte Europas vom achten bis zum
neunzehnten Jahrhundert. Ebenso gab es bei der Orientwissenschaft
juristisches Schrifttum – vor allem zum islamischen Recht. Auch das
Institut für Kultur- und Universalgeschichte besaß einige
Literatur mit rechtlichen Bezügen.
Die eigentliche
Universitätsbibliothek13 war
bereits 1543 gegründet worden, mit etwa 4.500 Bänden aus
sächsischen Klöstern, die im Zuge der Kirchenreformation aufgehoben
worden waren. Die Bücher wurden untergebracht im aufgehobenen
Paulinerkloster des Dominikanerordens (= Bibliotheca Paulina), am jetzigen
Augustusplatz. Dieses mittelalterliche Gebäude wurde in den 1960er Jahren
zusammen mit dem daneben befindlichen alten Universitäts-Hauptgebäude
und mit der Universitätskirche abgerissen, um Platz für neue
“sozialistische" Architektur zu schaffen. Die dort gebaute sozialistische
Architektur war allerdings von so schlechter Qualität, dass sie von Anfang
an ihre Zwecke nicht voll erfüllen konnte und überdies inzwischen,
nach nur dreißig Jahren, stark sanierungsbedürftig ist. Man kann dies
als eine Ironie der Geschichte auffassen.
13“Leipziger
Bibliothekenführer" (Fn. 1), p. 20–42; Gerhard LOH, Geschichte
der Universitätsbibliothek Leipzig 1543–1832, Leipzig 1987
[1976]; Handbuch der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18,
p. 37–45.
Schon vor 1543 hatte es bei der Universität, die ja
seit 1409 bestand, Bibliotheken gegeben – und zwar schon seit dem
fünfzehnten Jahrhundert: nämlich im Großen Fürstenkolleg,
im Kleinen Fürstenkolleg und im Gebäude der Philosophischen
Fakultät. Alle drei hatten auch juristische Bücher. Zum Beispiel das
allererste Buch, das überhaupt für die Philosophische Fakultät
angeschafft wurde, war ein juristisches14. 1680
wurden diese älteren Bibliotheken aufgehoben und in das Paulinerkloster
überführt15.
14IOHANNES PETRUS DE FERRARIIS,
Practica fori iudicialis Papiensis, Argentorati 1472 = gegenwärtige
Signatur Ordo.jud. 57
15 LOH (Fn. 13), p. 52.
Bereits die ältesten Bestände enthielten sehr
viele Handschriften. Im Laufe der Zeit wuchs die Zahl der mittelalterlichen
Handschriften auf über zweitausend – darunter mehrere hundert
juristische16. Und die Bibliothek erwarb etwa
ebensoviele Inkunabeln17.
16 Dietmar DEBES (ed.),
Zimelien. Bücherschätze der Universitätsbibliothek
Leipzig, 2. Auflage, Weinheim 1989, p. 15 ss, p. 138 ss.; Katalog der
Handschriften der Universitätsbibliothek zu Leipzig, Abteilung VI, Die
lateinischen und deutschen Handschriften, Band 3: Rudolf HELSSIG, Die
juristischen Handschriften, Leipzig 1905; ergänzt durch
handschriftliche und maschinenschriftliche Zuwachsverzeichnisse.
17Katalogisiert durch Otto
GÜNTHER, Wiegendrucke (Fn. 2).
Bis zum neunzehnten Jahrhundert litt die
Universitätsbibliothek stets an Geldmangel und erfüllte kaum den
Zweck, den sie heute hat. Ihre Bestände waren rein zufällig
zusammengewürfelt entstanden durch Schenkungen und Vermächtnisse und
durch Konfiszierungen von kirchlichen Bibliotheken. Die Bücher dienten
gelegentlich den Professoren – aber kaum je den Studenten oder sonstigem
Publikum. Erst im 19. Jahrhundert besserte sich das Schicksal der Bibliothek
dadurch, dass sie 1831 direkt dem Kultusministerium unterstellt wurde und
infolgedessen direkt von dort Geld bekam – und nicht mehr bloß von
der stets geldknappen Universität.
Ab 1834 konnte die Bibliothek endlich in großem Umfang
gezielt Bücher kaufen, um ihre Bestände sinnvoll zu
vervollständigen. Leipzig war dann vorübergehend 1853–1875 sogar
die am schnellsten wachsende Universitätsbibliothek in Deutschland, mit
durchschnittlich 10.460 Bänden Zuwachs pro Jahr. Insofern übertraf
Leipzig damals sogar Heidelberg, Göttingen, München und
Tübingen18. 1784 waren nur etwa 20.000
Bände vorhanden, und 1831 etwa 30.00019.
1846 wurden rund 110.000 Bände gezählt. Aber 1875 waren es schon
350.000, um 1891 eine halbe Million, 1944 etwa 1,4 Millionen. Heute 1999 sind es
übrigens fast 5 Millionen. Leipzig übertrifft heute
Göttingen.
18 LOH, Geschichte ...
(Fn. 13), p. 77.
19 Handbuch der historischen
Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 41.
In den 1880er Jahren wurde das Paulinerkloster zu eng
für die Bibliothek. Als mehrere Versuche gescheitert waren, um in der
Nähe, also an der Ostseite der Stadt, ein Grundstück für einen
Neubau zu erwerben, wählte man ein Grundstück an der Südwestseite
der Stadt, an der Beethovenstraße, hinter dem Gebäude des
Reichsgerichts. Dort errichtete 1887–1891 der Architekt Arwed Rossbach ein
neues großes Hauptgebäude – die “Bibliotheca
Albertina"20. Damit die Professoren und Studenten
nicht ständig vom Universitätsgebäude am Augustusplatz quer durch
die Stadt zur Beethovenstraße hinüberlaufen mussten, richtete man am
Augustusplatz eine Lesehalle ein und stellte Bücher, die besonders oft
benötigt wurden, dort als Handapparat auf.
20 Robert BRUCK, Arwed
Rossbach und seine Bauten, Berlin 1904. Ansichten und Grundrisse der
“Bibliotheca Albertina" finden sich dort auf den Seiten 14a und
28a–32.
Bei den Bücherkäufen bedachten die Bibliothekare
der Universitätsbibliothek auch die Rechtsgeschichte. Entweder
erfüllten sie damit ausdrückliche Bitten von Benutzern, oder sie
nahmen von selbst Rücksicht auf die Rechtshistoriker an ihrer
Universität; denn viele namhafte Gelehrte in Leipzig waren (auch)
rechtshistorisch tätig21 – zum
Beispiel Christian Gottlieb Haubold, die beiden Brüder Heimbach, die
Brüder Kriegel, Emil Ludwig Richter, Friedrich August Biener, Gustav
Hänel, Georg Friedrich Puchta, Karl Georg Wächter, Theodor Mommsen,
Bernhard Windscheid, Otto Stobbe, Emil Friedberg, Adolf Wach, Rudolph Sohm,
Ludwig Mitteis, Guido Kisch.
21 Emil FRIEDBERG, Die
Leipziger Juristenfakultät. Ihre Doktoren und ihr Heim, Festschrift zur
Feier des 500jährigen Bestehens der Universität Leipzig, 2. Band,
Leipzig 1909; Emil FRIEDBERG, Die Universität Leipzig in Vergangenheit
und Gegenwart, Leipzig 1898.
Zahlreiche Gelehrte hinterließen bei ihrem Tode ihre
Bücher der Universität22. Zum Beispiel
die Juristen Josias Ludwig Ernst Püttmann (1730–1796), Carl Gottlieb
Rossig (1752–1806) und Karl August Hennicke (1769–1831)
hinterließen der Bibliothek 2.100 und 600 und 4000 Bände. Aus der
Bibliothek des aufgehobenen Leipziger Schöppenstuhls kamen 1835 rund 5000
juristische Bände und 1879 nochmals viele – dabei auch eine
große Sammlung juristischer Dissertationen mit zugehörigem Katalog.
Rund 25.000 Bände aus allen Fachdisziplinen stiftete kurz darauf Christian
Daniel Beck. 1850 stiftete Stadtrat P. Leplay ebenfalls eine reichhaltige
Sammlung juristischer Dissertationen. 1853 kam die Bibliothek des Hochstifts
Meißen, mit vielen juristischen Handschriften des Mittelalters, mit
Inkunabeln und mit Drucken des sechzehnten
Jahrhunderts23.
22 Aufzählung bei LOH,
Geschichte (Fn. 13), p. 77.
23 Die Meißener
Bibliothek war bis dahin im Gebäude des Domstifts in Wurzen untergebracht.
Ein Bücherinventar aus dem Jahre 1619 ist veröffentlicht durch Julius
PETZOLDT, Bibliothek des Hoch-Stiftes zu St. Johannes zu Meissen, zur
Jubelfeier ... Gottfried Hermann, Meissen 1840. Listen juristischer
Bücher in p. 20–21 und 31.
Die Bücher der Rechtshistoriker Friedrich August Biener
(1787–1861) und Gustav Hänel (1792–1878) gelangten 1861 und
1878 in die Bibliothek – letztere mit vielen mittelalterlichen
juristischen Handschriften24.
24 Verzeichnet hinten im
Katalog von Rudolf HELSSIG, Juristische Handschriften (Fn. 16).
2. Die Situation seit dem Zweiten
Weltkrieg
Die Leipziger Buchbestände haben großenteils den
Zweiten Weltkrieg überstanden. Insbesondere erlitt die Deutsche
Bücherei nur geringe Brandschäden. Sie sammelte auch während
der DDR-Zeit weiter nach den bisherigen Kriterien Bücher – soweit die
Verlage sie nach Leipzig schickten. Das haben leider viele nicht getan oder nur
unregelmäßig getan. Erst 1955 erhielt die Deutsche Bücherei ein
gesetzliches Anrecht auf Belegexemplare aus der DDR, und erst seit der
Wiedervereinigung 1990 ist das Prinzip, dass die Deutsche Bücherei aus ganz
Deutschland Belegexemplare erhält, wirklich sichergestellt.
Das Haus in Leipzig wurde nach der deutschen
Wiedervereinigung 1990 organisatorisch mit der 1947 gegründeten, parallel
sammelnden “Deutschen Bibliothek" in Frankfurt am Main
zusammengeschlossen. Das Leipziger Haus heißt nun “Die Deutsche
Bibliothek – Deutsche Bücherei".
Die Sammlungen des Deutschen Buch- und Schriftmuseums
und des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler hatten
leider Kriegsverluste, wurden aber seither wieder ergänzt und
ausgebaut25. Auch diese Sammlungen wurden 1950 in
den Gebäuden der Deutschen Bücherei untergebracht.
25 Fritz FUNKE und andere,
Der Wiederaufbau des Bestandes im Deutschen Buch- und Schriftmuseum und die
Pflege des kulturellen Erbes, Leipzig 1976.
Das Stadtgeschichtliche Museum hat rund 100.000
Bände und zusätzlich Kisten mit Büchern aus der Bibliothek des
Reichsgerichts.
Die Bibliothek des Reichsgerichts hatte zwar keine
Kriegsverluste, aber sie wurde 1950 geschlossen, weil ja das Reichsgericht nicht
mehr bestand. Rund 100.000 Bände, etwa ein Drittel des damaligen Bestandes,
wurden an andere Bibliotheken verteilt. Die nicht-juristischen Bücher,
nämlich Lexika, Wörterbücher und so fort, wanderten zu
großem Teil auf diese Weise ab. Aber es betraf auch juristische
Bücher: Viele gelangten in die Universitätsbibliothek Leipzig oder in
das Seminar der Leipziger Juristenfakultät.
Von den verbleibenden Büchern wurden die aktuelleren
nach Berlin zum Obersten Gericht der DDR gebracht. Die weniger oder gar nicht
aktuellen Bestände wurden schlecht verpackt in einem Lagerschuppen in der
Lausitz gestapelt. Beide Bestände und dazu diejenigen, die das Oberste
Gericht der DDR angesammelt hatte, wurden verdienstvollerweise durch den Leiter
der Bibliothek des Bundesgerichtshofes, Pannier, umgehend nach der deutschen
Wiedervereinigung nach Karlsruhe gerettet und dort fachgerecht gesäubert,
konserviert, restauriert und
katalogisiert26.
26Die Katalogisierung der
Altbestände wurde dem Rechtshistoriker Dr. Jochen OTTO übertragen.
Vgl. dazu seinen gedruckten Bericht: Bibliothek des Bundesgerichtshofs.
Buchbestand und Rechtserfahrung. Ein juristischer Reiseführer durch
Bücherlandschaften Europas in den Epochen gemeinsamen Rechts. Köln
usw.: Carl Heymanns Verlag 1996. Die Inkunabeln wurden in den OPAC-Gesamtkatalog
des Südwestverbandes eingespeichert – unter der Bibliothekssigle
208.
Die Handschriften, die Inkunabeln und anderen Drucke bis
1800 befinden sich noch als geschlossene Sammlung in guter Obhut des
Bundesgerichtshofs. Bücher ab Erscheinungsjahr 1801 hingegen werden seit
1991 nach und nach in die Bibliothek des Bundesgerichtshofes eingearbeitet,
soweit sie dort fehlen. Übrige Titel, also Dubletten, werden anderen
verdient Lob und Anerkennung! Rund 2.750 Bände hat die
Universitätsbibliothek Leipzig bisher erhalten – zusätzlich zu
den vielen, die schon 1950 bei Schließung der Reichsgerichtsbibliothek zu
ihr gewandert waren. Weitere 1423 Bände Dubletten liegen derzeit in
Karlsruhe zum Transport in die Universitätsbibliothek Leipzig bereit. Die
Bände werden primär in der Zweigstelle Rechtswissenschaft eingestellt.
Einige Titel jedoch übernimmt die Bibliotheca Albertina.
Übrigens hat auch das Max-Planck-Institut für europäische
Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main in dieser Weise Bücher aus der
Bibliothek des Reichsgerichts erhalten.
Nachdem endgültig beschlossen war, dass nicht der
Bundesgerichtshof insgesamt nach Leipzig umziehen würde, kam 1997 folgender
Plan zustande: Die Bestände aus der Zeit vor 1801 sollen
sämtlich nach Leipzig zurückkehren, sobald das alte Gebäude des
Reichsgerichts fertig umgebaut und das Bundesverwaltungsgericht mit seiner
Bibliothek dorthin umgezogen sein wird. Die Bücher ab 1801 hingegen, soweit
sie noch nicht beim Bundesgerichtshof oder anderwärts eingegliedert sind,
sollen aufgeteilt werden: nämlich die rund 65.000–75.000 Bände,
welche Verfassungs- und Verwaltungsrecht betreffen, sollen an das
Bundesverwaltungsgericht abgegeben werden. Die übrigen Bücher ab 1801,
vielleicht rund 100.000 Bände, sollen beim Bundesgerichtshof
bleiben.
Dieser Plan wird von zwei Seiten angefeindet: Einige Stimmen
fordern, die gesamte Reichsgerichtsbibliothek dort zu lassen, wo sie jetzt ist,
nämlich in Karlsruhe. Andere Stimmen fordern, auch die Bücher ab 1801
mit nach Leipzig zurück zu transportieren. Die Diskussion könnte
versachlicht werden, indem man für die Bücher der
Reichsgerichtsbibliothek einzeln prüft, ob gleiche Titel beim
Bundesverwaltungsgericht oder sonstwo in Leipzig vorhanden sind – und ob
sie benutzbar sind! Denn wie unten noch gezeigt werden wird, sind große
Teile der alten juristischen Bestände in Leipzig nur sehr bedingt
benutzbar.
Die alten Bestände der Kirchenbibliotheken Sankt
Nikolai, Sankt Thomas und Eutritzsch waren im Krieg ausgelagert. Sie erlitten
dabei zwar Verluste, blieben aber weitgehend erhalten und wurden 1965 erneut in
der Universitätsbibliothek deponiert. Sie sind auf dem “Bibelboden"
gelagert. Für sie existieren gesonderte alphabetische Kataloge, die
öffentlich zugänglich aufgestellt sind. Hingegen im Online Public
Access Catalogue (OPAC) der Universitätsbibliothek (siehe unten) sind
sie nur dann erfasst, wenn der gleiche Titel auch bei eigenen Büchern der
Universitätsbibliothek vorhanden ist. Mit anderen Worten: Nur Dubletten
sind im OPAC erfasst.
Das Hauptgebäude der Stadtbibliothek verbrannte
beim großen Bombenangriff auf Leipzig am 4. Dezember 1943 – mit
allen Büchern, soweit sie nicht gerade ausgeliehen waren. Immerhin
überstanden aber etwa zehn Prozent der regionalkundlichen Sammlung den
Krieg – dabei auch Rechtsgeschichtliches. Erhalten blieben auch die
Bücher im Gohliser Schlösschen. Sie stammten aus dem Besitz des
Leipziger Privatgelehrten Johann Jacob Böhme (1717–1780). Darin
befindet sich aber nur wenig Juristisches. Schließlich blieb auch eine
Sondersammlung von 1757 Blättern mit Bekanntmachungen des Rates
1497–1859 erhalten.
Ab 1948 wurde provisorisch wieder eine Stadtbibliothek als
wissenschaftliche Bibliothek aufgebaut. Dieser Versuch endete aber, als im Jahre
1951 die wissenschaftliche Bibliothek an die städtischen
“Bücherhallen" angeschlossen wurde, also an Leihbibliotheken ohne
wissenschaftlichen Anspruch. Durch diese Maßnahme beseitigte die
SED-Führung eine missliebige “bürgerliche" Institution. Das
Ergebnis der Vereinigung nannte man
“Volksbücherei"27. 1984 wurde gar das
Gebäude, worin die wissenschaftlichen Buchbestände gesammelt worden
waren, ganz geschlossen. Der bis 1951 gesammelte Buchbestand von wieder 70.000
Bänden war ohnehin zerstreut worden.
27 MANNSCHATZ, Stadt
(Fn. 6), p. 62 ss.; DERSELBE, ... Edith Rothe zum 100. Geburtstag,
Artikel im Leipziger Amtsblatt 08.11.1997.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde 1991 das seit
1984 geschlossene Haupthaus der “Volksbücherei" wieder eröffnet
– unter einem neuen Namen: Leipziger Städtische Bibliotheken.
Dem Haupthaus, am Wilhelm-Leuschner-Platz, wurde nun wieder die Aufgabe
zugewiesen, auch als wissenschaftliche Bibliothek zu dienen. Die
wissenschaftlichen Buchbestände wurden gesucht und aufgearbeitet. Bereits
1997 waren wieder 200.000 Bücher benutzbar. Der Bestand an juristischer und
rechtshistorischer Literatur ist inzwischen beachtlich. Letztere betrifft aber
hauptsächlich die regionale sächsische Rechtsgeschichte und nur wenig
das Ius Commune.
Vier Sondersammlungen der Stadtbibliothek waren im Krieg
ausgelagert gewesen und deshalb übrig geblieben. Durch Beschluss des Rates
der Stadt Leipzig wurden sie 1962 als Dauerleihgabe in die
Universitätsbibliothek überführt: nämlich die
Handschriften28, eine Sammlung von 620 Leipziger
Drucken des 15. und 16. Jahrhunderts29, die
übrigen Inkunabeln30, und die Bibliothek
der “Societas Teutonica". Die Societas Teutonica war eine
Vereinigung der Barockzeit zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache.
Dementsprechend enthält ihre Bibliothek hauptsächlich literarisches
Schrifttum und Bücher der Volksfrömmigkeit. Es finden sich dort aber
auch juristische Werke: zum Beispiel sieben Bände zum Westfälischen
Frieden und fünf Verdeutschungen zu Kaiser Justinians
Institutiones31.
28Katalog: siehe Fn.
7.
29Diese separate Sammlung
erscheint (vollständig?) im Signaturenregister des OPAC-Kataloges der
Universitätsbibliothek (siehe unten). Als Signaturen dienen die Namen der
Leipziger Druck-Offizinen: Arnold [Neumarkt], Bapst, Blum, Boettiger, Brandis,
Kachelofen, Landsberg, Lotter, Schmidt, Schumann, Stoeckel, Thanner,
Vögelin, Wolrab. Es gibt dazu einen nicht-öffentlichen Zettelkatalog.
Die Inkunabeln sind mit erfasst im gedruckten Katalog von GÜNTHER (Fn. 2).
Die Drucke des 16. Jahrhunderts sind mit erfasst in einer
nicht-öffentlichen, umfassenden Zettelsammlung bei der
Universitätsbibliothek: “Bibliographie der Leipziger Drucke des 16.
Jahrhunderts" – geordnet nach Erscheinungsjahren.
30Katalog: GÜNTHER,
Wiegendrucke (Fn. 2)
31 Ernst KROKER, Bibliotheca
Societatis Teutonicae saec. XVI–XVIII. Katalog der
Büchersammlung der Deutschen Gesellschaft in Leipzig, Leipzig 1971 [=
alphabetisch].
Beim großen Bombenangriff am 4. Dezember 1943
verbrannten die theologischen Seminare und das Juristische
Seminar. Dadurch gingen alle Bücher dort verloren, soweit sie nicht
gerade ausgeliehen waren. Die Bibliothekare bemühten sich aber
unverzüglich um Bestandsergänzung. Durch Bücherspenden und
Ankäufe – teils mit Sonderfonds – und durch Übernahmen aus
aufgelösten anderen Bibliotheken nach 1945 (zum Beispiel aus der
Reichsgerichtsbibliothek) gelang dies rasch.
Mir ist nicht deutlich, inwieweit auch die
geschichtswissenschaftlichen und orientwissenschaftlichen
Institute Kriegsverluste hatten. Jedenfalls sind genau wie vor dem Krieg sowohl
im heutigen Institut für Alte Geschichte wie auch im Institut für
klassische Philologie, im Institut für historische Hilfswissenschaften,
mittlere und neuere Geschichte und im Institut für Orientwissenschaften
viele rechtshistorische Bücher vorhanden. Auch das Institut für
Kultur- und Universalgeschichte hat einschlägige Bücher.
Die Bestände des Instituts für Deutsche Landes-
und Volksgeschichte – mit sehr viel rechtshistorisher Literatur
insbesondere zum Mittelalter – befinden sich heute jedoch im
Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, in der Schongauer Straße 1.
Etwa hundert Regalmeter Bücher sind dort öffentlich zugänglich im
Lesesaal aufgestellt und katalogisiert. Der Großteil der Sammlung jedoch
steht unkatalogisiert in der nicht-öffentlichen Dienstbibliothek.
Die Theologen siedelten nach dem Krieg neu am
Peterssteinweg. Sie erhielten zum Beispiel die Bücher des aufgelösten
Gymnasiums Sankt Afra in Meißen. Die älteren Bestände dort
stammten aus der früheren Fürstenschule und tragen deshalb kunstvolle
Einbände mit dem alten kurfürstlich-sächsischen Wappen. Insgesamt
wuchsen die Buchbestände der theologischen Seminare bis 1968 wieder auf
rund 11.300 Bände an. Die Anzahl der eintreffenden alten Druckausgaben war
beträchtlich. Bei einer Zählung 1997 wurde ermittelt, dass seit dem
Wiederaufbau der theologischen Institutsbibliotheken 7535 Titel aus dem
sechzehnten bis neunzehnten Jahrhundert erworben worden
waren32.
32 Handbuch ... (Fn. 1),
Bd. 18, p. 46 und 167.
Im Jahre 1974 mussten die Theologen der Universität
Leipzig mitsamt ihren Büchern umziehen – nämlich in eine Villa
in der Emil-Fuchs-Straße 1, am Zoo. Dort wurde eine Zweigstelle
Theologie der Universitätsbibliothek eingerichtet, welche sechs bisher
selbständige Bibliotheken von theologischen Instituten, die bisherige
allgemeine Theologische Studentenbibliothek und die Bibliothek des
Prediger-Kollegiums zusammenschloss.
Allerdings stellte sich bald heraus, dass die den Theologen
zugewiesene Villa vom Hausschwamm verseucht war. Das Haus wurde jahrelang
allmählich saniert und umgebaut, so dass die Bücher ständig
umgeräumt und vor Staub und Schmutz geschützt werden mussten. Ohnedies
war der vorhandene Platz bei weitem zu knapp. Ein Teil der mitgebrachten
Buchbestände musste unausgepackt stehen bleiben und war deshalb jahrelang
nicht benutzbar. Um Platz zu schaffen und um Geld für Neuanschaffungen zu
erwerben, wurden sehr viele Dubletten und viele ältere Zeitschriftenserien
und sonstige Bestände ausgesondert und weggegeben.
Die Zweigstelle Theologie hat heute noch immer viel zu wenig
Platz. Teile von ihren Beständen sind deshalb in Not-Magazine an der Prager
Straße ausgelagert. Zudem bestehen schwierige Katalogverhältnisse.
Jede der eingegliederten Institutsbibliotheken hatte nämlich ihre eigenen
Kataloge mitgebracht – und alle diese Kataloge waren durch Personen
geführt worden, die keine bibliothekarische Ausbildung hatten! Zwar wurde
1974 nach Zusammenführung der Bibliotheken ein professionell geführter
RAK-Kreuzkatalog für Neuzugänge angelegt. Aber da die Bibliothekare
Jahre damit verloren, dass sie – wie oben gesagt – in einem Haus,
das eigentlich eine Baustelle war, Bücherstapel hin- und herschoben und vor
Baudreck schützten, darum sind vier von den sechs Institutsbibliotheken
noch immer nicht in den neuen Katalog eingearbeitet. Also muss man
zusätzlich zum Katalog seit 1974 und zum Leipziger OPAC seit 1992 auch die
vier alten dilettantischen Kataloge bis 1974 noch mitbenutzen.
Die Zweigstelle Theologie der Universitätsbibliothek,
meist kurzweg als “Theologische Bibliothek" bezeichnet, sollte nicht
verwechselt werden mit der Bibliothek der Kirchlichen
Hochschule33, die 1996 für zunächst
dreißig Jahre in der Universitätsbibliothek deponiert wurde. Ihre
Katalogkarten sind abgebildet in einem Image Public Access Catalogue
(IPAC), welcher im Katalogsaal der Bibliotheca Albertina
zugänglich ist. Auch dort findet man sehr viel Geschichtsliteratur und
dabei auch rechtsgeschichtliche. Mit dieser Bibliothek verhält es sich wie
folgt:
33 Handbuch der historischen
Buchbestände (Fn. 1), Bd. 18, p. 160.
Weil nach dem Kriege die Theologische Fakultät der
Universität stark unter Druck des atheistischen DDR-Staates geraten war,
vergrößerte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens ihr
bisheriges kleines Seminar bei der Leipziger Mission zu einem voll
studienfähigen “Theologischen Seminar Leipzig" und bildete dann dort
den Großteil ihres Nachwuchses an Geistlichen aus. Dementsprechend wurde
die Missionsbibliothek aufgestockt, und zwar großenteils durch
Bücherschenkungen. Die Bücher kamen meist von Privatleuten, und teils
aus Westdeutschland. Da wollten die Bibliothekare die zahlreichen
nicht-theologischen Bücher, die zusammen mit den theologischen angeboten
wurden, nicht zurückweisen. Infolgedessen entwickelte sich die Bibliothek
zu einer allgemeinbildenden. An juristischen Büchern enthält sie zum
Beispiel das Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes und das Reichsgesetzblatt, das
Sächsische Gesetzblatt seit 1818, das Brandenburgische Gesetzblatt seit
1811 und natürlich das Sächsische Verordnungsblatt des
Evangelisch-Lutherischen Consistoriums seit 1874.
Bei der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 erhielt das
Seminar den Status einer Kirchlichen Hochschule. Allerdings fiel nun der Grund
weg, warum man nicht Theologiestudenten an der Universität ausbilden lassen
wollte. Und darum wurde die Kirchliche Hochschule alsbald mit der Theologischen
Fakultät fusioniert.
Die Juristenfakultät war nach dem Bombenschaden
zunächst in ein Gebäude am Martin-Luther-Ring 13 gezogen. Im dortigen
neuen Juristischen Seminar und bei einzelnen anderswo untergebrachten
Lehrstühlen und Instituten wuchsen allmählich wieder ansehnliche
juristische Buchbestände heran. Bis 1968 hatten die Staatswissenschaften
bereits wieder insgesamt 19.000 Bände
gesammelt34.
34 Handbuch der historischen
Buchbestände (Fn. 1), p. 46.
Ab 1968 wurde die Dritte Hochschulreform der DDR
durchgeführt. Die Fakultäten wurden aufgelöst. Statt dessen
entstanden “Sektionen". Mehrere Leipziger Sektionen zogen mitsamt ihren
Büchern ins neu erbaute Universitätshochhaus am Augustusplatz (damals
Karl-Marx-Platz) – so auch die Sektion Rechtswissenschaft. Weil
aber das Hochhaus statisch zu schwach gebaut war, um solche Bücherlast zu
tragen und zudem die Feuersgefahr zu groß war, musste alsbald der
Großteil der Bücher anderswohin geräumt werden.
Ohnehin war bei der Reform die Selbständigkeit der
Institutsbibliotheken abgeschafft worden. Ihre Bücher wurden zu
Bestandteilen der Universitätsbibliothek erklärt (einschichtiges
Bibliothekssystem – wie in Westdeutschland bei allen ab 1966 neu
eingerichteten Universitäten). Dementsprechend sollten nunmehr alle im
Hochhaus nicht unterbringbaren Bücher in die Bibliotheca Albertina
eingelagert werden. In der Tat lieferten die betroffenen Sektionen insgesamt
etwa 300.000 Bände ein. Wegen Platzmangels und Personalmangels bei der
Albertina mussten aber die Bände dort zunächst jahrelang
unbenutzbar gestapelt liegen bleiben. Das wussten die Mitarbeiter der Sektionen
bereits im Voraus. Jedenfalls die Juristen ließen verständlicherweise
große Mengen Bücher verschwinden, statt sie an die Albertina
abzuliefern.
Endlich, 1979, wurde neben dem Universitätshochhaus
eine “Zweigstelle Eins" der Universitätsbibliothek bezugsfertig.
Dorthin brachte man die Erwerbungen der Bibliothek aus den letzt-vergangenen
Jahren – also auch eingelagerte Bände der aufgelösten
juristischen Institutsbibliotheken, soweit sie inzwischen aufgearbeitet
waren.
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde die
“Sektion Rechtswissenschaft" abgewickelt und geschlossen. An ihrer Stelle
wurde 1992 die Juristenfakultät wieder gegründet. Sie zog provisorisch
in ein Gebäude am Dittrichring 1, weil der Neubau der Juristenfakultät
auf ihrem angestammten Grundstück an der Petersstraße erst im Jahre
2001 oder 2002 bezugsfertig sein wird. Im Hause Dittrichring 1 wurde für
die Juristen eine Zweigstelle Rechtswissenschaft der
Universitätsbibliothek eingerichtet, durchweg mit Buchregalen freihand.
Als Grundausstattung wurden dorthin 1993 die juristischen Erwerbungen der
Universitätsbibliothek aus den Jahren 1965–1993 und die
“lebenden" juristischen Zeitschriften umgesetzt – soweit sie
tatsächlich juristisch waren und nicht bloß
“marxistisch-leninistisch".
Im Prinzip ist zwar 1993 viel juristische Literatur in die
Zweigstelle Rechtswissenschaft gelangt – aber fast nur aus dem
Hauptbestand der Universitätsbibliothek. Hingegen hat die Zweigstelle nur
wenige von den Bänden geerbt, die zwischen 1944 und 1968 außerhalb
des Hauptbestandes gesammelt worden waren, nämlich im (neuen) Juristischen
Seminar und in den Instituts- und Lehrstuhlbibliotheken. Viel war wie gesagt
schon 1968 verschwunden, weil man es nicht durch Abliefern an die Bibliotheca
Albertina unbenutzbar werden lassen wollte. Was tatsächlich abgeliefert
war, wurde über viele Jahre hinweg allmählich in den Hauptbestand
eingearbeitet. Aber Reste lagern in Kisten und warten noch immer auf
Eingliederung..
Mit den Büchern, die in den Räumen der Sektion
Rechtswissenschaft im Universitätshochhaus standen, geschah Folgendes:
Marxistisch-leninistische Literatur wurde 1990 weggeworfen oder Gästen aus
dem Westen als Souvenir angeboten. Aus der übrigen dort vorhandenen
Literatur ist einiges beim westdeutschen Antiquariat Keip aufgetaucht, einiges
gelangte in die Professorenbibliothek der neuen Juristenfakultät und von
dort in die Bestände der Zweigstelle Rechtswissenschaft.
Die Bestände der 1992 gegründeten Zweigstelle
Rechtswissenschaft wuchsen rasch. Seit der deutschen Wiedervereinigung erhielt
die Leipziger Universitätsbibliothek zusätzlich zu ihrem normalen Etat
noch Sondermittel, um ihre Bestände zu vervollständigen. Anfangs waren
diese Sondermittel sehr ermutigend hoch bemessen. Auf diese Weise konnte auch
die Zweigstelle Rechtswissenschaft großzügig Bücher einkaufen.
Bis Ende 1999 stieg die Anzahl der Monographien auf rund 67.000.
Mittlerweile sind die Sondermittel stark reduziert und
laufen aus. Die normalen Finanzmittel der Bibliothek sind ebenfalls auf das
allgemein in Deutschland üblich gewordene niedrige Niveau
zurückgeschraubt worden. Deshalb kann die Bibliothek nur wenig aus der neu
erscheinenden Literatur zum Ius Commune anschaffen. Das allmähliche
Sinken der Finanzmittel bewirkt sinkende Erwerbungszahlen. Im Jahre 1993 wurden
9963 juristische Monographien und Zeitschriftenbände erworben. In den
fünf nächsten Jahren sanken die Zahlen wie folgt: 9599, 9256, 7683,
5988, 4897.
Allerdings blieben für die Ius Commune-Forschung
auch schon in den “goldenen" Anfangsjahren ab 1990 sehr viele Wünsche
offen. Dies lag aber nicht nur daran, dass Anschaffungen zum geltenden Recht
Vorrang hatten, sondern auch daran, dass man in Leipzig nicht
nebensächliche Literatur für Rechtsgeschichte kaufen wollte, solange
dort hauptsächliche Literatur fehlte, ohne die man ohnehin nicht
seriös arbeiten kann – nämlich Standard-Nachschlagewerke und
-Quellen. Viele Standardwerke hätte man nur antiquarisch kaufen
können. Sie wurden aber auf dem Antiquariatsmarkt nicht angeboten und
fehlen somit noch heute.
1998 konnten durch Berufungsmittel einige schlimme
Lücken bei fremdsprachigen rechtshistorischen Zeitschriften geschlossen
werden. Aber zum Beispiel die Revue historique de droit fehlt noch immer, ab dem
Band 1943. Ganz allgemein ist es in Leipzig vordringlich, die Lücken in
fremdsprachiger Literatur zu vermindern; denn sie schmerzen am meisten. Die
deutsch-sprachige Literatur hingegen ist ja in Leipzig großenteils in der
Deutschen Bücherei verfügbar. Sehr nützliche Bücherspenden
kamen 1999 vom Stephan-Kuttner-Institute of Medieval Canon Law in München
und vom Deutschen Historischen Institut in Rom.
Sehr hinderlich ist eine 1993 beschlossene Regel, wonach die
Universitätsbibliothek grundsätzlich nur Bücher ab
Erscheinungsjahr 1946 in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umsetzt. Als Grund
wird angegeben, dass bei der Zweigstelle Rechtswissenschaft die kostbaren
älteren Bücher nicht genügend überwacht werden könnten
und dass ohnehin zu wenig Platz zur Verfügung stehe. Also wurden zum
Beispiel von der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte und
vom Archiv für civilistische Praxis nur die Bände ab 1946 aufgestellt!
Alle älteren Zeitschriftenbände blieben in den Not-Magazinen des
Hauptbestandes der Universitätsbibliothek und blieben somit – wie
unten noch dargelegt werden wird – nur sehr bedingt benutzbar.
Die erwähnte Regel, dass juristische Bücher aus
der Zeit vor 1946 nicht aus dem Hauptbestand in die Zweigstelle
Rechtswissenschaft umgesetzt werden dürfen, behindert rechtshistorische
Arbeit unerträglich. Sie wurde zum Glück in einigen wichtigen
Fällen durchbrochen. Die “Juristische Wochenschrift" zum Beispiel,
die im Hauptbestand vorhanden war, aber nicht umgesetzt werden durfte, wurde auf
dem antiquarischen Buchmarkt neu gekauft und dann freihand in die Zweigstelle
Rechtswissenschaft gestellt.
Im Sommer 1998 boten mir meine Bleibe-Verhandlungen im
Gefolge eines Rufes an die Universität Aberdeen eine Gelegenheit, um zu
erbitten, dass die gesamte Signaturgruppe der älteren juristischen
Zeitschriften, Festschriften und Sammelbände (Signatur Coll.jur.)
aus den unzugänglichen Not-Magazinen des Hauptbestandes herausgezogen und
statt dessen in ein Sondermagazin bei der Zweigstelle Rechtswissenschaft
umgesetzt werde – abgesehen von denjenigen Bänden dieser Signatur,
die vor 1601 gedruckt sind und deshalb selbstverständlich bei der
Handschriften- und Inkunabelabteilung bleiben sollen. Diese Maßnahme ist
inzwischen durchgeführt. Jura-Studenten als Hilfskräfte haben
inzwischen diesen Buchbestand mit rund 4.600 Bänden auf 130 Regalmetern
liebevoll gereinigt, gepflegt und geordnet. Signatur Coll.jur. ist nun
sehr gut zugänglich.
Der erwähnte Bestand Coll.jur. umfasst
übrigens auch Entscheidungssammlungen aus dem 17.–18. Jahrhundert:
zum Beispiel Consilia der alten Juristenfakultäten,
Entscheidungssammlungen des Reichskammergerichts und die vielbändige
Sammlung von Sacrae Rotae Romanae Decisiones Recentiores, mit
Entscheidungen der Jahre 1558–1683.
Nun zu dem wichtigsten Leipziger Buchbestand, nämlich
dem Hauptbestand der Universitätsbibliothek. Der
Nachschlage-Handapparat in der Lesehalle am Augustusplatz verbrannte beim
Bombenangriff am 4. Dezember 1943. Dort standen vor allem häufig gebrauchte
Standardwerke. Ihr Verlust brachte endlich die schon vorher geplante Auslagerung
der Bibliotheca Albertina in Gang. Die Bücher wurden an acht
verschiedenen Orten gelagert – der größte Teil im Kalibergwerk
Plömnitz bei Bernburg. Ein großer Grundstock an Büchern wurde
zusammen mit den Katalogen in den Gewölben des Völkerschlacht-Denkmals
aufgestellt und blieb dort benutzbar.
Die Bibliotheca Albertina blieb lange
unbeschädigt, wurde dann aber am 6. April 1945 doch noch zu sechzig Prozent
durch Bomben zerstört. Zum Glück war das Gebäude sehr solide
gebaut. Daher konnten Teile der Ruine provisorisch weiter benutzt werden. Das
Haus wurde allmählich zu zwei Dritteln wieder aufgebaut.
Not-Büchermagazine wurden im Rundgang beim zerstörten großen
Lesesaal eingerichtet. Die Bücher wurden allmählich aus ihrer
Verpackung befreit und wieder aufgestellt. Durch Transportverluste und durch
Plünderungen an den Auslagerungsorten fehlten etwa drei Prozent.
Die sowjetische Besatzungsmacht transportierte die
Handschriften und Inkunabeln und andere besonders wertvolle Bestände in die
Sowjetunion. Aber 1958 kamen immerhin die Handschriften und der Großteil
der Inkunabeln zurück. 349 Inkunabeln fehlen
noch35.
35Handbuch der historischen
Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p. 44; genaue Angabe durch Dietmar
DEBES, Alte Bücher in Sachsen (Zeitschrift für Bibliothekswesen
und Bibliographie 1998, 508–523), p. 513.
1955 kamen die Aufbaumaßnahmen bei der Bibliotheca
Albertina zum Stillstand. Alle Eingaben, die die Bibliotheksleitung deshalb
an Regierungsstellen richtete, blieben bis 1990 fruchtlos. Die Notdächer
verrotteten. Die Ruine verfiel zusehends, so dass von da an allmählich
immer mehr Räume wegen Einsturzgefahr aufgegeben werden mussten. Die
Bücher wurden in den verbliebenen Räumen gestapelt. An feucht
gewordenen Kellerwänden verschimmelten Bücher. Viele hatten ohnehin
Schäden durch die lange Lagerung in Kisten bei schlechtem Klima.
Vollends unerträglich wurde die Lage, als im Zuge der
Universitätsreform 1968 – wie oben gesagt – noch
zusätzlich 300.000 Bände aus den aufgelösten
Institutsbibliotheken in der Bibliotheca Albertina gestapelt wurden.
Schließlich, nach vielen Mühen, konnte die Bibliotheksleitung
erreichen, dass neben dem Universitätshochhaus eine Zweigstelle Eins der
Universitätsbibliothek eingerichtet wurde: Dort, wo der sozialistische
Universitätstrakt eigentlich einen zweiten Innenhof hätte haben
sollen, wurden statt dessen Lesesäle und Büchermagazine für rund
400.000 Bände gebaut – allerdings so schlecht, dass
Feuchtigkeitschäden an Büchern auftraten.
Seit Bezugsfertigkeit der Zweigstelle Eins im Jahre 1979
enthielt sie eine Lehrbuchsammlung, Handapparate von gängiger
Standardliteratur, “lebende" Zeitschriften und dazu die jeweils
jüngst erworbenen Monographien. Nach 1990 wurde die Zweigstelle so
ausgebaut, dass sie rund eine Million Bände fassen kann. Die Jahresgrenze
für Monographien liegt derzeit, 1999, beim Jahre 1975. Mit anderen Worten:
Monographien lagern derzeit in der Zweigstelle Eins ab Erwerbungsjahr 1975. Alle
früher erworbenen Monographien ab Erscheinungsjahr 1940 lagern in der
Bibliotheca Albertina.
In den 1980er Jahren erhielt die Universitätsbibliothek
verschiedene Not-Magazine auswärts. Nachdem 1982 die Deutsche
Bücherei einen neuen Bücherturm erhalten hatte, wurden
zunächst dort Hunderttausende von Bänden der
Universitätsbibliothek eingelagert. Als dies nicht mehr länger
möglich war, weil die Deutsche Bücherei nunmehr selbst den
Platz brauchte, wurden der Universitätsbibliothek Räume an der Prager
Straße zugewiesen, um dort Not-Magazine einzurichten. Also wurden
1984/1985 Hunderttausende von Büchern gesäubert und in die neuen
Not-Magazine umgesetzt. Aber dort dringt so viel Staub ein, dass schon jetzt,
nach nur fünfzehn Jahren, die Bücher teils völlig schwarz vor
Schmutz sind. Und die Bestände in den Not-Magazinen sind nur sehr
beschränkt verfügbar – dazu unten.
Das Bibliothekspersonal hat die Ruine der Bibliotheca
Albertina fünfzig Jahre lang funktionsfähig erhalten, mit vollem
Bibliotheksbetrieb. Das war eine große Leistung! Seit 1992 wird das
Gebäude abschnittsweise saniert und wieder aufgebaut. Dabei werden die
beiden bisherigen Innenhöfe im Gebäude durch Glasdächer
überwölbt. Auf diese Weise wird Platz für zusätzliche
Büchermagazine, Lesesäle und Freihand-Bereiche gewonnen. Der Ostteil
wurde im Oktober 1998 eröffnet. Die Auskunft wurde dort eingerichtet, und
ihr zugehöriger Handapparat, die Kataloge und viele sprachwissenschaftliche
Bücher wurden dort aufgestellt. Die Handschriftenabteilung, Inkunabeln und
alle Bücher aus dem sechzehnten Jahrhundert befinden sich nun ebenfalls
dort und sind an vier Tagen pro Woche benutzbar. Allerdings können wegen
Personalmangels normalerweise höchstens einmal pro Tag Handschriften oder
Inkunabeln ausgehoben werden.
Insgesamt hat die Leipziger Universitätsbibliothek mit
fast fünf Millionen Bänden nur zwei Drittel so viele Mitarbeiter wie
die Göttinger Bibliothek – obwohl letztere eine halbe Million
Bände weniger zu betreuen hat. In der Handschriften- und Inkunabelabteilung
herrscht folglich ebenfalls dieses Maß an Personalmangel.
Zur Zeit werden im Westteil der Bibliotheca Albertina
die im Krieg beschädigten Decken und Mauern gegen Einsturz gesichert und
der Innenhof überdacht. Aber im Mittelteil des Gebäudes läuft man
noch immer, seit 1945, über Korridore, die zu Balkonen geworden sind: Sie
haben nur auf der Südseite eine Mauer mit Türen und Zimmern dahinter;
denn die Nordmauer, hinter der sich früher das Treppenhaus und die
Lesesäle befanden, ist zerbombt und eingestürzt. Zeltplanen sind dort
als provisorische Hauswand aufgespannt, damit niemand abstürzt. Durch die
Löcher schaut man ins Leere. Neuestens wird aber auch dort tatkräftig
gebaut. Der Wiederaufbau des Lesesaal-Traktes wächst nun rasch
empor.
Wenn die Sanierung der Bibliotheca Albertina
abgeschlossen sein wird, soll das Gebäude Platz für 3.200.000
magazinierte Bände und 500.000 Bände in Freihand-Aufstellung bieten.
Die Universitätsbibliothek Leipzig umfasst derzeit fast fünf Millionen
Bände (= 100 Kilometer Bücher), wovon aber anderthalb Millionen in den
Zweigstellen stehen. Rein rechnerisch gesehen wäre es also möglich,
die abseits gelegenen Not-Magazine antiquarischer juristischer Literatur ganz
aufzulösen und sämtliche Bände in die Bibliotheca
Albertina zu vergraben – und ihr dadurch den Platz vollzustopfen, den
sie eigentlich dringend für Zuwachs in der Zukunft freihalten
sollte.
Fachlich gesehen wäre es aber weit besser, die
juristischen Altbestände in die Zweigstelle Rechtswissenschaft umzusetzen.
Schon bald, 2001 oder 2002, zieht die Zweigstelle Rechtswissenschaft in einen
Neubau am angestammten Platz Petersstraße Ecke Burgstraße. Dort wird
Raum für 175.000 Bände sein. Die Zweigstelle Rechtswissenschaft hat
aber derzeit, 1999, noch nicht 75.000 Bände erreicht. Platz gäbe es
also genug. Die wertvollen Altbestände könnte man in der Zweigstelle
Rechtswissenschaft sichern, indem man sie in einem “Käfig" aufstellt
– wie in vielen anderen Bibliotheken üblich. Hoffentlich wird die
Bibliotheksleitung diese Chance nutzen, die sich hier zur Erschließung der
juristischen Altbestände und Zugänglich-Machung bietet.
Ebenfalls nur halb gelöst ist das Problem der
angeschimmelten Bücher. Die Sächsische Landesbibliothek in
Dresden verfügt zwar über eine Anlage, wo der Schimmel durch
radioaktives Kobalt bestrahlt und abgetötet werden kann. Viele Leipziger
Bücher sind bereits dort entschimmelt worden. Aber das Verfahren ist sehr
personalaufwendig – unter anderem deshalb, weil man wegen starker
Gesundheitsgefahr beim Verpacken der angeschimmelten Bücher einen
Schutzanzug und eine Atemmaske tragen muss. Wegen der Finanz-Engpässe im
Freistaat Sachsen ist das Bibliothekspersonal so stark reduziert worden, dass
die Entschimmelungsaktion bis auf weiteres eingestellt werden musste.
Angesichts der geschilderten Schwierigkeiten während
der DDR-Zeit bis 1990 ist es sehr zu bewundern, dass die Bibliothek dennoch
während dieser Zeit ihren Bücherbestand mehr als verdoppelt hat.
Insbesondere bei Literatur aus Westdeutschland und dem westlichen Ausland ist es
erstaunlich, was alles erworben wurde! Hier kam Leipzig zugute, dass es
Messestadt war: Westliche Verleger stellten auf der Messe ihre Buchproduktion
vor und ließen bei ihrer Abreise die Ausstellungs-Exemplare zurück.
Weiter erhielt Leipzig auch viele Schenkungen direkt aus dem Westen, und
Bücher wurden von Bibliothek zu Bibliothek getauscht.
In den Jahren 1965 bis 1989 erwarb die
Universitätsbibliothek pro Jahr immerhin etwa 120 bis 150 juristische
Titel. Dabei befand sich stets auch Literatur aus Westdeutschland. Viel davon
erhielt allerdings den Stempel “Kabinett": So gestempelte Bücher
durften nur mit Sondergenehmigung benutzt werden.
Die Bibliotheken in der DDR finanzierten viele
Bücher-Anschaffungen durch Aussondern von Dubletten: Man meldete Dubletten
an die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände in Berlin. Die
gemeldeten Bücher wurden zuerst der Staatsbibliothek in Berlin angeboten,
dann der Akademie der Wissenschaften, dann der Universitätsbibliothek
Leipzig und danach anderen Bibliotheken. Diejenigen Bücher, die niemand
anforderte, wurden durch das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig in den Westen
verkauft. Ein Teil des Erlöses wurde der abgebenden Bibliothek als
Devisen-Bonus gutgeschrieben. In Höhe der Gutschrift durfte die Bibliothek
dann Bücher aus dem Westen kaufen.
Das Aussondern von Dubletten war nicht immer ein Vorteil:
Auf diese Weise wurden auch Standardwerke ausgedünnt, von denen man heute
liebend gerne mehrere Exemplare in der Bibliothek hätte. Statt dessen ist
nun nur noch ein Archivexemplar übrig.
Es war damals jedenfalls im Westen allgemein bekannt, dass
das Zentralantiquariat der DDR nicht nur solche Bücher verkaufte, die
wirklich in der DDR niemand haben wollte. Vielerorts in der DDR und in anderen
Ostblock-Staaten wurden gegen Westgeld Bücherschätze
ausgeplündert. Das Leipziger Bibliothekspersonal hat aber seine Bücher
geschickt vor solchen Begehrlichkeiten versteckt und geschützt. Insofern
war es gut, dass die Leipziger Kataloge schwer zu benutzen und die Bücher
schwer zugänglich waren! Ich stelle mir vor, dass es für
DDR-Bibliothekare 1990 wohl eine große Umstellung gewesen sein muss,
plötzlich von heute auf morgen völlig anders über die
Aufschließung ihrer Bücherschätze zu denken: Bisher mussten
Bücher archiviert und verheimlicht werden (vor Devisenjägern),
heutzutage hingegen sollen die Buchbestände möglichst gut bekannt
gemacht und zur Benutzung angeboten werden.
Seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 ist der
Hauptbestand der Universitätsbibliothek nochmals mächtig gewachsen. Es
wurden nicht nur einzelne Titel gekauft, sondern auch ganze Sammlungen. Zum
Beispiel wurden die Bibliotheken des Rechtshistorikers Guido Kisch
(1889–1985) und des Paläographen Bernhard Bischoff (1906–1991)
angekauft. Erstere hat rund 1.400 Titel, letztere rund 6.000.
3. Benutzbarkeit der Leipziger
Buchbestände
Nur ein verschwindend kleiner Teil der rechtshistorisch
einschlägigen Literatur Leipzigs steht in Regalen freihand, so dass man
ohne Formalitäten und ohne Zeitverlust die Bücher zur Hand nehmen und
spontan nach einschlägiger Literatur suchen kann. In der Regel stehen
sämtliche Bücher in geschlossenen Magazinen. Man kann sich also nicht
am Regal informieren, welche Bücher es gibt, sondern muss dies schon im
voraus genau wissen: Man muss für die gesuchten Bücher die Signatur
ermitteln, muss Leihzettel ausfüllen, muss warten und muss hoffen, dass das
bestellte Buch nicht durch jemand anderen ausgeliehen ist.
Die Zweigstelle Rechtswissenschaft ist fast
vollständig eine Freihand-Bibliothek. Nur das Sondermagazin bei der
Zweigstelle, in dem die älteren Zeitschriften und Sammelbände
untergebracht sind (= Signatur Coll.jur.), ist nicht allgemein
zugänglich. Aber die Rechtshistoriker haben freien Zutritt zu diesem
Magazin und erfüllen jedem, der daraus ein Buch sehen will, den Wunsch
sofort. Die Bestände der Zweigstelle sind bis auf wenige Ausnahmen
vollständig im Leipziger OPAC erfasst.
Ähnlich verhält es sich bei den
geschichtswissenschaftlichen Instituten, beim Institut für
klassische Philologie und bei der Orientwissenschaft. Die Bücher
sind dort im Prinzip freihand aufgestellt, aber einige stehen in Zimmern, die
nicht jeder jederzeit unangemeldet betreten kann.
Kleine rechtshistorische Buchbestände freihand finden
sich zudem im Handapparat der Lesesäle im Hauptgebäude der
Universitätsbibliothek und in der Zweigstelle Eins.
Die Zweigstelle Theologie ist zwar fast nur eine
Magazinbibliothek, weil ihr Lesesaal äußerst klein ist. Aber
Bücher, die man bestellt, werden sofort geholt und ausgehändigt
– sofern sie nicht im Not-Magazin an der Prager Straße gelagert
sind. Die Kataloge allerdings bereiten Schwierigkeiten – wie oben
erläutert.
Auch die Bestände der Leipziger Städtischen
Bibliotheken werden sehr rasch aus den Magazinen geholt. Die Bestände
sind vollständig in einen OPAC-Katalog eingespeichert, der auch über
das Internet zugänglich ist (www.leipzig.de/stadtbib.htm).
Die Deutsche Bücherei ist unvermeidlicherweise
eine Archivbibliothek – abgesehen von 60.000 Bänden in den
Handapparaten ihrer Lesesäle. Sie ist nicht als tägliches
Arbeitsinstrument für Studenten und Professoren konzipiert. Also lässt
es sich nicht ändern, dass man die Bücher dort jeweils aus dem Magazin
anfordern muss. Dieser Zustand ist aber gut erträglich, weil die
Bestände übersichtlich durch Kataloge erschlossen sind. Ab
Erscheinungsjahr 1974 sind die Bestände auch über das Internet/Telnet
recherchierbar (www.ddb.de/). Bücher kann man stündlich bestellen, und
sie werden unverzüglich gebracht. Da die Bücher nicht die Bibliothek
verlassen dürfen, ist dafür gesorgt, dass sie auch tatsächlich
für alle Benutzer verfügbar sind.
Anders verhält es sich beim Hauptbestand der
Universitätsbibliothek. Die Bestände sind nur teilweise in
öffentlich zugänglichen Katalogen verzeichnet (siehe Abschnitt
4).
Um Bücher alphabetisch zu suchen, kann man für
Erscheinungsjahr 1501–1850 und ab dem Erwerbungsjahr 1992 den Leipziger
OPAC benutzen (im Internet zugänglich unter www.uni-leipzig.de/).
Bücher ab Erscheinungsjahr 1930, erworben bis 1991, findet man teils im
OPAC, teils im IPAC des Nominalkataloges III, teils im öffentlich
zugänglichen Zettel-Nominalkatalog IV. Aber Bücher mit
Erscheinungsjahr 1851–1929, erworben vor 1992, sind nur über die
nicht öffentlich zugänglichen Nominalkataloge I und II alphabetisch
auffindbar. Betroffen sind mehr als die Hälfte von den 324.000 Büchern
aus dem neunzehnten Jahrhundert36 und viele
Tausende Bücher aus dem zwanzigsten Jahrhundert.
36Gezählt im Handbuch
der historischen Buchbestände ... (Fn. 1), Bd. 18, p.
48 ss.
Mittels Förderung durch die Deutschen
Forschungsgemeinschaft konnte die Universitätsbibliothek zwei Projekte
durchführen: Erstens wurden sämtliche Bücher mit Erscheinungsjahr
1501–1850, die im Nominalkatalog I oder II verzeichnet sind, in den OPAC
aufgenommen. Dies ist vollendet. Die Aktion soll nun noch für weitere in
der Bibliothek vorhandene Bestände 1501–1850 und dann für
1851–1929 fortgesetzt werden. Zweitens wurden die Zeitschriften in die
deutsche Zeitschriften-Datenbank eingespeichert. Dies ist inzwischen sehr
weitgehend fortgeschritten. Liebend gerne hätten die Bibliothekare auch
ihre übrigen Kataloge unverzüglich in den OPAC konvertieren lassen.
Aber dafür gab und gibt es vorläufig keine Finanzmittel.
Zudem existiert für die Bestände bis zum
Erwerbungsjahr 1939 kein frei zugänglicher Systematischer Katalog. Diese
Schwierigkeit versuche ich derzeit zu mildern, indem ich die rechtshistorischen
Einträge des alten, nicht-öffentlichen Realkatalogs durch Studenten
abschreiben lasse – siehe unten. Allerdings sind Signaturen, die man aus
alten systematischen Katalogen zieht, oft veraltet. Man muss also zur Kontrolle
das ermittelte Buch danach im zuständigen Nominalkatalog suchen.
Für Erwerbungen ab 1940 gibt es zwar einen
öffentlich zugänglichen Systematischen Katalog, aber er wurde 1995
abgebrochen. Wenn man also Erwerbungen seit 1995 vom Sachgebiet her auffinden
will, kann man das nur vom OPAC her tun. Das ist derzeit etwas umständlich.
Folgendes ist geschehen:
Bis zum Zweiten Weltkrieg
hatte man neu erworbene Bücher gemäß ihren Fachgebieten sortiert
und signiert. Dadurch erkennt man bei den Büchern, die schon vor dem Krieg
vorhanden waren, das Fachgebiet des Buches schon anhand der Signatur. Für
eine detaillierte systematische Aufschlüsselung kann man die Bibliothekare
um Einsicht in den alten Realkatalog bitten. Das alte Signiersystem wurde jedoch
ab dem Erwerbungsjahr 1940 aufgegeben. Die seit 1940 erworbenen Bücher
wurden ungetrennt aufgestellt, so dass ihre Signatur nichts mehr über das
Fachgebiet aussagt. Zum Ausgleich wurde für diesen ungetrennten Buchbestand
ab Erwerbungsjahr 1940 der oben erwähnte Systematische Katalog angelegt und
öffentlich zugänglich gemacht; denn man ist voll auf die Hilfe des
Systematischen Kataloges angewiesen, wenn man aus einem ungetrennten Bestand die
Bücher eines bestimmten Fachgebietes heraussuchen möchte.
Kurz bevor die neu gegründete Zweigstelle
Rechtswissenschaft in das neue Haus am Dittrichring 1 zog, durchsuchte deren
soeben ernannte Leiterin im September 1993 den Systematischen Katalog der
Zweigstelle Eins auf juristische Bücher. Sie fand auf diese Weise rund
5.800 Titel. Die betreffenden Bücher wurden in die Zweigstelle
Rechtswissenschaft umgesetzt. Sie brauchten von nun an keinen Systematischen
Katalog mehr, denn sie wurden in systematischer Ordnung gemäß der
Regensburger Verbund-Klassifikation freihand aufgestellt. Gleiches gilt für
die vielen weiteren Bücher, die die Zweigstelle Rechtswissenschaft seither
erworben hat.
Das Herausziehen der juristischen Literatur 1993 hat aber
nur diejenigen Bestände erfasst, die damals in der Zweigstelle Eins
lagerten: nämlich nur Monographien, die in den Jahren 1965–1993
erworben worden waren und “lebende" Zeitschriften. Hingegen die
Erwerbungen 1940–1964 und die “toten" Zeitschriften blieben
ungetrennt in der Bibliotheca Albertina stehen. Man kann hochrechnen,
dass sich in diesem ungetrennten Bestand vielleicht noch weitere 3.500
juristische Titel verbergen. Einzig auf dem Weg über den Systematischen
Katalog ab 1940 kann man die betreffenden Bände ermitteln.
Auch heute noch gelangt beileibe nicht alles, was Juristen
und insbesondere Rechtshistoriker interessieren sollte, in die Zweigstelle
Rechtswissenschaft. Viel gelangt in den ungetrennten Bestand und wird nur
denjenigen bekannt, die systematisch den Leipziger OPAC abfragen.
Als Ersatz für den 1995 abgebrochenen Systematischen
Katalog erhalten seitdem alle neu erworbenen Bücher zusätzlich
zu ihrer Signatur eine Notation gemäß der Regensburger
Verbund-Klassifikation. Von 1991 bis 1995 war dies nur bei denjenigen
Büchern geschehen, die freihand aufgestellt werden sollten. Seit 1995
geschieht es also auch bei den anderen, die ungetrennt in die Magazine gestellt
werden. Und da man seit Ende 1998 im Leipziger OPAC auch nach bestimmten
Notationen fragen kann, ist es immerhin möglich, dass man sich alle in
Frage kommenden Notationen auflisten lässt und dann in der Liste jede Zeile
einzeln anklickt, um die zugehörigen OPAC-Einträge abzurufen. Das geht
aber nur bei Notationen, zu denen es weniger als zweihundert OPAC-Einträg
gibt – sonst verweigert der OPAC nämlich die Auskunft.
Allerdings soll es bald weniger umständlich werden:
Noch im Jahre 2000, so ist angekündigt, wird der OPAC aufgebessert. Man
wird dann in einer Weise nach Notationen suchen können, welche einem
systematischen Katalog gleichkommt.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass das
Einspeichern der Notation nicht durch dieselbe Person erfolgt, welche die
Notation zugeteilt hat. Infolgedessen werden die zugeteilten Notationen sehr oft
falsch übertragen. Im Prinzip sind Ausländisches Recht,
Rechtsvergleichung, Rechtsethnologie mit “PU" notiert. “PV"
bezeichnet Bücher zum römischen Recht, “PW" bezeichnet die
mittelalterliche und neuere europäische Rechtsgeschichte, “PX" und
“PY" bezeichnen Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte. Aber beim
Einspeichern in den OPAC wurden viele “PU" falsch gelesen als “PV"
oder “PY" – und umgekehrt. Insgesamt ist deshalb stets anzuraten,
dass man beim Benutzen eines OPAC immer nachdenken soll, welche
Übertragungsfehler wohl beim Einspeichern ganz besonders leicht passiert
sein könnten.
Hat man schließlich ermittelt, dass Bücher, die
man sehen möchte, sich im Hauptbestand der Universitätsbibliothek
befinden, so kommt das nächste Problem: Viele Bücher des
Hauptbestandes sind schwer zu erlangen. Gängige Standardwerke, die in
Universitätsbibliotheken anderorts freihand aufgestellt sind, so dass man
sie jederzeit benutzen kann, die muss man in Leipzig per Leihzettel bestellen.
Genauer gesagt: die Chancen stehen schlecht, sie zu bestellen; denn
wahrscheinlich hat ein anderer Benutzer sie ausgeliehen und verlängert die
Leihfrist immer wieder; denn er hat verständlicherweise Angst, er
würde diese Bücher, die er täglich zur Hand haben möchte,
dann lange nicht wieder bekommen.
Dadurch, dass Bücher aus dem Magazin bestellt werden
müssen und dann außer Haus gegeben werden, sind Bände, wenn sie
einmal ausgeliehen sind, dann tagelang, wochenlang, monatelang für
sämtliche anderen interessierten Benutzer unzugänglich. Dies ist
allerdings leider eine generelle Schwierigkeit in den traditionellen
Bibliotheken in Deutschland – im Gegensatz zu
Universitätsbibliotheken in Frankreich und Großbritannien und U.S.A.,
wo mindestens die Wissenschaftler der eigenen Universität Freihand-Zugang
fast zum gesamten Bestand haben, so dass sehr viel weniger Bücher das Haus
verlassen.
Lexika oder Zeitschriftenserien sollte man aber greifbar
haben, um sie durchblättern und rasch auf ein bestimmtes Thema hin
durchsuchen zu können und um Zitaten und Verweisungen sofort nachzugehen!
Wenn man ein vielbändiges Lexikon oder eine Zeitschrift mühsam Band
für Band einzeln aus dem Magazin holen lassen muss und nicht die ganze
Serie gleichzeitig zur Verfügung haben darf, dann ist die oben
erwähnte Arbeitsweise unmöglich. Das Lexikon oder die Zeitschrift
büßt damit einen großen Teil des Informationswertes ein. Aus
Personalmangel ist es aber in der Leipziger Universitätsbibliothek
unmöglich, mehr als fünf Bände einer Serie oder überhaupt
mehr als fünf Bücher auf einmal zu bestellen. Die Bibliothek, mit fast
fünf Millionen Bänden, hat nur sechs Angestellte für die
Büchermagazine, und nur zwei von ihnen sind entsprechend
ausgebildet.
Der chronische Personalmangel bei der Bibliothek hat zudem
bewirkt, dass bei großen Teilen der Altbestände schon lange keine
Revision mehr durchgeführt wurde. Revisionen sind hier sehr aufwendig; denn
bei sehr vielen Büchern sind die aufgeklebten Signatur-Schilder unlesbar
verblichen oder sogar abgerissen oder abgefallen. Man kann also nicht einfach an
den Regalen entlanggehen und die Signaturen der Bücher ablesen, sondern man
muss zuvor viel Schmutz entfernen und dann die Bücher einzeln vom Fachboden
nehmen und öffnen, um den Signaturvermerk auf dem Innendeckel zu suchen.
Infolgedessen werden viele Bücher, die man bestellt, nicht gefunden oder
erst bei mehrmals wiederholter Bestellung gefunden.
Bei den Not-Magazinen treten weitere Schwierigkeiten hinzu.
Erstens können wegen Personalmangels aus diesen Magazinen höchstens
zweimal pro Woche und nur jeweils in geringen Mengen Bücher ausgehoben
werden. Zweitens sind dort die Bücher ganz besonders stark verschmutzt, so
dass es für die Magaziner dort besonders unangenehm ist, ein Buch
gründlich zu suchen.
Das traurige Schicksal in den Not-Magazinen trifft noch
immer den Großteil der juristischen und theologischen Altbestände mit
Erscheinungsjahr 1600–1939 und große Teile der Altbestände
für die Fächer Geschichte und Länderkunde – kurzum: es
trifft die Buchbestände, in denen Rechtshistoriker ihr Material suchen. Von
den alten juristischen Fachsignatur-Gruppen blieben nur folgende in der
Bibliotheca Albertina und sind daher immerhin von einem Tag auf den
nächsten verfügbar: Jus publicum Imperii Germanici und
Ausländisches Recht lagern im Untergeschoss, und Jus
criminale steht im Magazin W5. Auch einige Länderkunde-Gruppen lagern
in Magazinen der Bibliotheca Albertina und sind somit immerhin einmal
täglich zugänglich: nämlich Historia Borussiae, - Poloniae, -
Rhenaniae, - Rossiae, - Saxoniae, - Saxoniae inferioris und Historia
Septentrionalis.
Um die Erschließung der rechtshistorischen
Altbestände voranzutreiben, notieren Jura-Studenten als Hilfskräfte
derzeit rechtshistorisch interessante Titel aus den alten
nicht-öffentlichen Realkatalogen. Diese Notizen werden in Tabellenform in
eine Computer-Datei eingespeichert. Sie nennt den Autor (abgekürzt), den
Titel (abgekürzt), Erscheinungsort (abgekürzt), Jahr und Signatur. Bis
Mai 1999 waren bereits etwa 23.000 Büchernotizen abgespeichert
(www.uni-leipzig.de/~jurarom/). Die alten Realkataloge enthalten insgesamt
schätzungsweise 100.000 rechtshistorisch interessante Titel.
Freilich – die Notizen, welche die Studenten auf diese
Weise exzerpieren, wimmeln von Fehlern. Trotzdem können
sachverständige Leser fast immer erkennen, welche Autoren und welche Themen
betroffen sind, und man kann dann aus anderen zugänglichen Quellen exakte
Informationen über die gemeinten Bücher gewinnen – zum Beispiel
aus dem OPAC des Max-Planck-Institutes für europäische
Rechtsgeschichte (http://wwwopac.mpier.uni-frankfurt.de/).
Die Leipziger rechtshistorische Büchertabelle wird zur
allgemeinen Benutzung im Internet angeboten. Sie folgt dem Vorbild gleichartiger
Tabellen, die ich bereits für die Altbestände in Aberdeen und in
Trient/Trento zusammengestellt habe. Auch sie sind über das Internet
allgemein zugänglich36.
37
http://www.uni-leipzig.de/~jurarom/
Beim Fortgang dieser Arbeit staunt man immer wieder, welche
unerwarteten Schätze da aus den alten Sachkatalogen ans Licht kommen.
Bestaunenswert ist vor allem, welch große Mengen an Quellen und Literatur
zur Rechtsgeschichte des Auslands die Leipziger Bibliothek gesammelt
hat.
4. Kataloge des Hauptbestandes der
Universitätsbibliothek
(soweit für Rechtsgeschichte und verwandte
Fächer einschlägig)
Im Folgenden möchte ich kurz erläutern, wie die
Druckwerke im Hauptbestand der Universitätsbibliothek katalogisiert sind.
Dies ist nämlich für Außenstehende schwer zu
durchschauen38.
38 Bei den Bibliothekaren
zirkuliert eine siebenseitige maschinenschriftliche Beschreibung: Kurt Lengner,
Die Kataloge der Universitätsbibliothek Leipzig, 1972. Den NK I und
die alten Realkataloge beschreibt jedoch der “Leipziger
Bibliothekenführer" (Fn. 1) aus dem Jahre 1909 in vielen Punkten
genauer: p. 32–38; Kurzbeschreibung auch im Handbuch der historischen
Buchbestände (Fn. 1), Bd. 18, p. 160–161.
Standortkataloge:
Standortkatalog für Erwerbungen bis 1939, in
Zettelkästen (nicht öffentlich).
Die Zettel haben ungefähr Postkartenformat, hochkant
gestellt. Die Kästen (meist aus Pappe, einige aus Holz) sind für
jeweils rund 500 Zettel bemessen. Einige sind aber doppelt so groß und
fassen etwa 1000 Zettel.
Zugangsbücher für Erwerbungen seit 1940
(nicht öffentlich).
Standortkataloge der Zweigstelle Theologie (nicht
öffentlich).
Systematische Kataloge:
Realkatalog für Erwerbungen bis 1939, mit
gelegentlichen Nachträgen für später erworbene Werke der
Erscheinungsjahre bis 1939. Angelegt als Bandkatalog in Groß-Folio-Format
(nicht öffentlich).
Die Bände befassen sich erst mit Naturwissenschaften
(rote Nummerierung von 1 bis 39) und dann mit Geisteswissenschaften (schwarze
Nummerierung von 1 bis 97). Da es zu vielen Nummern mehrere Teilbände gibt,
sind insgesamt 245 Buchbindereinheiten vorhanden.
Der Realkatalog verzeichnet auch Literatur-Arten, die in den
alphabetischen Katalogen NK I und II und III nicht erfasst sind.
Beim Einrichten der Bände wurden die erfassten Titel nur
auf den Vorderseiten der Blätter notiert, und man ließ jeweils viel
Platz dazwischen. Notizen zu später hinzugekommenen Büchern wurden
dann zwischen die bisherigen Eintragungen eingeschoben. Wenn das nicht mehr
möglich war, weil die Seite schon dicht vollgeschrieben war, dann schrieb
man auf die Rückseite des vorangehenden Blattes. Wenn auch dort kein Platz
mehr blieb, heftete man ein Extra-Katalogblatt zwischen die Blätter. Wenn
durch solche Extra-Blätter der Katalogband allzu dick wurde, teilte man ihn
in Teilbände. Es kommt auch vor, dass von vornherein mehrere Bände
für dieselbe Signatur vorgesehen wurden, mit durchlaufender
Blattzählung. So zum Beispiel bei Nr. 94–95 und bei Nr. 50–51.
Band 51 ist derzeit falsch nummeriert als 50–2.
Bei einigen Realkatalog-Bänden sind sämtliche zur
Fachsignatur gehörigen Werke als eine einzige lange Liste in alphabetischer
Reihe der Autoren eingetragen. Jedoch in den meisten Realkatalog-Bänden
sind die zur Fachsignatur gehörigen Werke feiner unterteilt in Teilgebiete
und darin eventuell noch in Untergebiete: In diesem Fall sind nur jeweils
innerhalb des Teilgebietes und Untergebietes die zugehörigen Werke
alphabetisiert aufgelistet. In solchen Bänden ist aber jeweils hinten
zusätzlich ein alphabetisches Gesamtregister beigegeben. Zu den Bänden
32–46, also für Rechtswissenschaft, gibt es zudem ein alle Bände
zusammenfassendes Register.
Kataloge zu Sondersammlungen, die als Ganzes erworben
wurden.
Althaus, Paul (1861–1925) (= Theologie, viel
Rechtsgeschichte: Kartei); Camerarius, Joachim (1500–1574) (vielerlei
Fachgebiete: Bandkatalog); Sleidanus, Johannes ( 1506–1556) (= Theologie:
Bandkatalog); Stieda (Geschichte und Landeskunde des Baltikums)
Systematischer Katalog für Erwerbungen 1940 bis Mitte
1995, als Kartei.
Systematischer Katalog der Zweigstelle Eins
Dies ist ein Auszug aus dem Systematischen Katalog für
Erwerbungen 1940 bis Mitte 1995. Erfasst sind jeweils diejenigen Bücher,
die sich zur Zeit in der Zweigstelle Eins befinden.
Biographische Kataloge:
Biographischer Katalog ab Erwerbungsjahr 1930, als
Kartei.
Vor Erwerbungsjahr 1920: Peter von Gebhardt, Verzeichnis der
Leichenpredigten und personengebundenen Gelegenheitsschriften des 16. und 17.
Jahrhunderts in der Universitätsbibliothek Leipzig. Leipzig 1920.
Alphabetische Kataloge:
NK II = Nominalkatalog II für vor 1992 erworbene
Bücher mit Erscheinungsjahr bis 1929 (nicht öffentlich).
Es handelt sich um ein Exemplar des gedruckten Deutschen
Gesamtkataloges. Ab 1930 bis Kriegsende erschienen 28 Bände, nämlich
bis “Beethordnung", abgefasst gemäß den
“Preußischen Instruktionen". Für die in Leipzig
vorhandenen Titel sind in Band 1–28 handschriftlich die Leipziger
Signaturen eingetragen. Nicht in diesem Gesamtkatalog genannte Titel sind
handschriftlich hinzugefügt. Die Serien- und Zeitschriftentitel blieben im
NK II zwar unberücksichtigt. Sie sind aber fast alle inzwischen in der
gesamtdeutschen Zeitschriften-Datenbank erfasst.
Zum Deutschen Gesamtkatalog erschien 1979 ein 29. Band (bis
“Belych"). Er wurde aber nicht wie die Bände 1–28 in Leipzig
aufgearbeitet.
NK I = Nominalkatalog I für alle anderen vor 1992
erworbenen Bücher mit Erscheinungsjahr 1501–1929, auch für
Serientitel mit Erst-Erscheinungsjahr bis 1939 und für Zeitschriftentitel
mit Erst-Erscheinungsjahr bis 1954 – aber nicht “Archiv",
“Comptes rendus", “Journal" oder “Zeitschrift": die sind im NK
III zu suchen.
Der NK I ist ein handschriftlicher Blattkatalog in 1122
Kapseln in Quart-Format (nicht öffentlich); erschlossen durch
Nomenclator in 69 handschriftlichen Bänden (nicht
öffentlich).
Weil alle Monographien bis zum Ordnungswort
“Beethordnung" in den NK II übertragen wurden, enthalten die
betreffenden Kapseln des NK I jetzt nur noch Zeitschriftentitel und andere
Serientitel.
Der NK I übergeht Bücher, die man ohnehin bequemer
im alten Realkatalog findet: antike Schriftsteller, alte hebräische und
orientalische Werke und alte Kirchenschriftsteller bis zu Luther, Bibeln,
Karten, Musikalien, Werke von Dante, Shakespeare, Goethe, Schiller, Ibsen. Der
NK I übergeht außerdem viele als unwichtig empfundene
Veröffentlichungen: Parlamentsverhandlungen, Bibliotheks-, Verlags- und
Ausstellungskataloge, Schulprogramme, Universitätsschriften ab 1892,
Rektoratsreden, Leichenpredigten und andere kleine Personalschriften,
Reclam-Bücher: Man sehe dafür den Realkatalog..
Jedes Blatt im NK I verzeichnet oben einen Autorennamen oder
(für Werke ohne Autor) ein Ordnungswort. Tiefer unten auf dem Blatt sind
dann die einzelnen Titel aufgelistet, die dem betreffenden Autor oder
Ordnungswort zugeordnet sind – mit Signatur rechts daneben. Die Titel sind
gemäß einem speziellen “sächsischen Regelwerk" angesetzt
und geordnet. Es ist zu Beginn des Nomenclator beschrieben.
Um etwas im NK I nachzuschlagen, befragt man zuerst den
Nomenclator, um zu erfahren, ob es den gesuchten Autorennamen oder das
gesuchte Ordnungswort überhaupt im NK I gibt. Falls man im
Nomenclator fündig wird, sucht man die zugehörige Kapsel des
“Blattkataloges" und darin das betreffende Blatt. Dort sieht man dann, ob
das gesuchte Werk vorhanden ist und welche Signatur es hat.
Der Nomenclator dient zugleich als normierendes
Personennamen-Verzeichnis. Er enthält Querverweise von anderen Namensformen
zur Haupt-Namensform des NK I (gekennzeichnet durch “*" am Anfang der
Zeile) und zu Katalogen außerhalb des NK I (gekennzeichnet durch
“0").
Ergänzungskatalog Hochschulschriften der
Erscheinungsjahre 1893–1929, Kartei.
Verzeichnet Dissertationen und Habilitationsschriften.
Ältere Hochschulschriften, also bis 1892, sind im NK I und II
erfasst.
NK III = Nominalkatalog III für folgende vor 1992
erworbene Titel der Erscheinungsjahre bis 1975: Monographien der
Erscheinungsjahre ab 1930 (aber erst ab 1971 auch Dissertationen),
sämtliche Zeitschriftentitel, die mit den Worten “Archiv",
“Comptes rendus", “Journal" oder “Zeitschrift" beginnen (also
auch Titel vor 1930), alle sonstigen Zeitschriften nur ab Erst-Erscheinungsjahr
1955, alle sonstigen Serientitel nur ab Erst-Erscheinungsjahr 1940. Keine
Musikalien. Keine geographischen Karten.
Es handelt sich um eine Kartei gemäß den
“Preußischen Instruktionen". Öffentlich zugänglich ist
nicht das Original dieses Kataloges, sondern ein Image Public Access
Catalogue (IPAC), welcher Abbildungen der Karteikarten zeigt. Im
Originalkatalog werden laufend Titel entfernt, die inzwischen in den Online
Public Access Catalogue (OPAC) aufgenommen sind. Für Zeitschriften und
Serientitel wurde ein gesonderter Karteiblock beim NK III gebildet. Für
Musikalien und Karten existieren gesonderte Kataloge. Daher sind sie im NK III
nicht erfasst.
Ergänzungskatalog Hochschulschriften der
Erscheinungsjahre 1930–1970, Kartei.
Verzeichnet Dissertationen und andere Hochschulschriften. Ab
1971 erscheinen sie nicht mehr hier, sondern statt dessen im NK III.
NK IV = Nominalkatalog IV für vor 1996 erworbene Titel
der Erscheinungsjahre 1976–1990.
Kartei gemäß den Regeln für alphabetische
Katalogisierung (RAK). Die Bibliotheksleitung hofft, dass der NK IV bald ganz in
den OPAC konvertiert werden kann. Daher wurde kein IPAC fotografiert.
Karteikarten von Titeln, die in den OPAC aufgenommen sind, werden aus dem NK IV
entfernt. Dadurch wird er allmählich kleiner.
Der früher vorhandene NK V für Titel aus 1991, die
1991 erworben wurden, ist inzwischen voll in den OPAC konvertiert.
Kataloge für vier in die Zweigstelle Theologie
übernommene theologische Institutsbibliotheken, bis Erwerbungsjahr
1974.
Unter diesen vier Katalogen ist für Rechtshistoriker der
Katalog des kirchengeschichtlichen Instituts am wichtigsten.
Kreuzkatalog der Zweigstelle Theologie für vor 1992
erworbene Bücher, erworben ab 1974.
Theoretisch sollten aber alle darin enthaltenen Titel auch im
NK I, II, III, IV gemeldet sein.
Leipziger Online Public Access Catalogue (OPAC) für
Erwerbungen ab 1992.
Auch Retro-Konversion für alle Titel mit Erscheinungsjahr
1991 (vollendet), für alle Bände, die nach 1990 freihand aufgestellt
wurden (vollendet), für alle im NK I erfassten Titel mit Erscheinungsjahr
1501–1850 (vollendet) und für alle Zeitschriften und Serientitel
(fast vollendet). Soweit die deponierten Kirchenbibliotheken Titel bis 1850
enthalten, die auch im eigenen Bestand der Universitätsbibliothek vorhanden
sind (also Dubletten), wurden auch die Signaturen der Kirchenbibliotheken mit
angegeben. In den OPAC gespeicherte Titel des NK III und IV werden dort
entfernt.
Deutsche Zeitschriften-Datenbank.
Die Leipziger Bestände sind inzwischen fast
vollständig eingespeichert.
Reclam-Bücher.
Kartei. Zusätzlich kann das Reclam-Verlagsverzeichnis als
Katalog dienen.
Schulprogramme: bis 1875 sind sie im NK I und II
erfasst. Ab 1876 dient die Bibliographie, die in der Officina Teubneriana
in Leipzig veröffentlicht wurde, als Katalog. Die Schulprogramme stehen im
Magazin bei “Päd.76" in der Reihenfolge der
Teubner-Bibliographie39.
39 Die
enthaltenen Abhandlungen sind auch systematisch erschlossen, nämlich durch
Rudolf KLUSSMANN, Systematisches Verzeichnis der Abhandlungen, welche in
Schulschriften sämtlicher an dem Programmtausche teilnehmenden
Lehranstalten erschienen sind, Leipzig: Verlag Teubner, ohne Jahr.
Alphabetisch erschlossen durch Franz KÖSSLER, Verzeichnis von
Programm-Abhandlungen deutscher, österreichischer und schweizerischer
Schulen der Jahre 1825–1919, München, Ergänzungsband
1991).
Kataloge für die Dauerleihgaben (Kirchenbibliotheken,
Reste der alten Stadtbibliothek, usw.) wurden oben im zweiten Abschnitt
genannt.
5. Alte Signaturen in der Leipziger
Universitätsbibliothek
Bis 1939 wurden die Bücher nach Sachgruppen sortiert
aufgestellt – in 185 Signaturgruppen. Für die meisten wurde jeweils
eine Abteilung im Realkatalog angelegt. Das System dafür hat Ernst Gotthelf
Gersdorf konzipiert – ein Theologe. Er leitete die Bibliothek von
1833–1869. Die technische Ausführung der Arbeiten oblag
1848–1858 Gustav Hartenstein mit vier Helfern. Die Signaturen und die
jeweils zugehörigen Bände des damals angelegten Realkataloges zeigen,
wie man von Leipzig aus die Welt und ihre Wissensgebiete betrachtete. Schon
deshalb ist das System mitteilenswert.
Die einzelnen Bände des Realkataloges sind zwar
jeweils einer bestimmten Signatur zugeordnet, aber sie verzeichnen nicht nur
Bücher der betreffenden Signatur, sondern auch Bücher anderer
Signaturen, die für das betreffende Sachgebiet ebenfalls beachtenswert
sind. Viele Bücher werden in drei, vier oder noch mehr Bänden des
Realkataloges genannt, oder in mehreren Abteilungen desselben Bandes.
Gersdorf teilte als erstes die Bücher zwischen
Naturwissenschaften (Realkatalog-Bände mit roten Nummern, von 1 bis 39) und
Geisteswissenschaften (Realkatalog-Bände mit schwarzen Nummern, von 1 bis
97). Dabei zählen Mathematik und Astronomie zu den Geisteswissenschaften,
aber Ökonomie zu den Naturwissenschaften.
Die geisteswissenschaftlichen Bestände verteilte
Gersdorf auf allgemeine Kategorien und vier spezielle Gruppen von
Wissensgebieten: nämlich Sprachen, Recht, Historia und Theologie.
Die allgemeinen Kategorien der Geisteswissenschaften
(Bände 1–17 des Realkataloges) waren einerseits technische:
nämlich für Inkunabeln (Editiones veteres, Editiones Aldinae,
dazu ab dem Jahre 1962 Officinae Lipsienses), für
großformatige Bücher (Groß-Folio), für besonders zu
überwachende Bücher (Libri separatim positi); Buchtitel auf
“ana" (zum Beispiel Parisiana, Jurisprudentiana, Byroniana),
Universitätsschriften, Biographien (Vitae singulorum eruditorum),
Gesammelte Werke, Gesellschaftsschriften, deutsche Zeitschriften,
ausländische Zeitschriften. Zum anderen waren es Wissensgebiete, die
für viele andere Gebiete eine Hilfsfunktion haben: nämlich
Literaturgeschichte allgemein, Enzyklopädie allgemein, Bibliographie
allgemein, Typographie, Paedagogik, Numismatik, Philosophie (mit
Geschichtsphilosophie und Geschichte der Philosophie), Ästhetik und
Kunstgeschichte allgemein, Mathematik, Astronomie, Altertümer der Antike,
Archäologie der Antike, Mythologie der Antike und schließlich die
Signatur Graphik im Sinne von Schriftkultur-Kunde, so dass unter anderem
Paläographie und Diplomatik und Archivkunde mit enthalten sind.
Bei den speziellen Wissensgebieten begann Gersdorf bei
Sprachen: Die Bände 18–31 des Realkataloges verzeichnen
Altgriechisch, Latein, Sprachen des Nahen Ostens, heutige europäische
Sprachen, Linguistik allgemein. Dabei erwiesen sich die Bücher zu antiken
Sprachen als derart zahlreich und wichtig, dass mehr als zwanzig Signaturen
dafür gebildet wurden (Apparatus criticus, Scriptores ..., Historici
..., Poetae ..., Oratores ..., Epistolographi ..., Philosophi ..., Grammaticae
... und zusätzlich Namen von Autoren als Signatur gebraucht wurden. Die
slawischen Sprachen hingegen wurden anfangs alle in denselben Topf geworfen:
Literatura slavica. Später wurde für Russisch eine
eigenständige Signatur abgespalten: Literatura rossica. Die
übrigen slawischen Sprachen blieben aber ungetrennt.
Anschließend präsentierte Gersdorf die
Rechtswissenschaft in den Bänden 32–46 des Realkataloges:
Allgemeines (Praecognita juris), Rechtsquellen
(Fontes juris), Kommentare und Lehrbücher zum Corpus iuris civilis
insgesamt (Commentarii et systemata juris), Traktate zu einzelnen Teilen
des Corpus iuris civilis (Tractatus juris civilis), Kirchenrecht (Jus
canonicum), Deutsches Privatrecht, Lehnrecht (Jus feudale),
Prozessrecht (Ordo judiciarius), Strafrecht (Jus criminale),
juristische Zeitschriften und Sammelschriften (Collectiones juridicae),
sonstige juristische Traktate (Tractatus varii juris), Rechtsphilosophie
und Staatswissenschaften, Staats- und Völkerrecht, Parlamentsakten,
öffentliches Recht des alten Heiligen Römischen Reiches deutscher
Nation (Jus publicum Imperii Germanici), neues deutsches Staatsrecht.
Daran wurde 1919 eine gesonderte Signatur für Deutsches Staatsrecht nach
der Revolution angefügt.
Es folgen Schriften zum Recht einzelner deutscher Staaten
gemäß den Grenzen von 1848. Die Signatur Jus Saxonicum
betrifft das Königreich Sachsen und wettinische Regentenlinien in
Thüringen. Alle übrigen deutschen Staaten sind in der Signatur Jus
territoriale zusammengefasst. Der Realkatalog dazu läuft erst von
Süd nach Nord und zuletzt zu missliebigen Nachbarn. Die Reihe beginnt bei
“Austria", wozu neben dem heutigen Österreich auch Böhmen und
Mähren und später das Recht der Tschechoslowakischen Republik
gehört. Die Literatur zum österreichischen Staatsrecht
einschließlich Ungarn erhielt aber eine eigene Signatur – vermutlich
deshalb, weil sehr viele Schriften dazu vorhanden waren.
Der Realkatalog zu Jus territoriale listet weiter das
Recht Bayerns – mit der bayerisch beherrschten Rheinpfalz.
Anschließend die südwestdeutschen Staaten und Hessen, dazu 1871
nachgetragen Elsass und Lothringen. Dann Frankfurt/Main, Nassau, Lippe, Waldeck,
Preußen und damalige preußische Provinzen, Mecklenburg, Holstein,
daran nachträglich angefügt Schleswig. Schließlich Oldenburg,
Hamburg, Lübeck, Bremen, Braunschweig, Hannover, Anhalt und die
nicht-wettinischen Regentenlinien in Thüringen.
Die Schweiz galt als deutscher Staat, aber nur so eben noch.
Bücher zum Schweizer Recht waren ursprünglich am Ende der Signatur
Jus territoriale aufgelistet, also außerhalb der
Süd-Nord-Reihenfolge. Aber 1915–1918 wurden die Bücher
umsigniert zur Geschichts- und Landeskunde (Historia). Auch dort steht
die Historia Helvetiae ganz am Ende der deutschen Regionen.
Recht und Rechtsgeschichte des Auslandes waren im
ursprünglichen Plan völlig in die Geschichts- und Landeskunde der
einzelnen Länder eingegliedert (siehe unten). Es zeigt sich hier die
nationalistische Sicht des 19. Jahrhunderts, wonach jede Nation einen
“Volksgeist" hat, welcher auch ihr Recht mit umfasst und es von dem Recht
anderer Nationen abtrennt. Erst geraume Zeit später wurde diese Sichtweise
abgeschwächt, indem man für von nun an zu erwerbende ausländische
juristische Literatur eine eigene Signatur Ausländisches Recht
schuf. Zu ihr kam aber kein Realkatalog mehr zustande. Diese Signatur
enthält viele alte Druckausgaben zum englischen Recht.
In der Gersdorfschen Systematik folgt nun eine sehr
umfangreiche Abteilung Historia: Bände 47–79 des
Realkataloges. Das Wort Historia meint nicht “Geschichte" im
heutigen Sinn, sondern es kombiniert in alter Weise Antiquitätenkunde,
Geschichte und Geographie in umfassender Weise, welche auch das Recht und die
Rechtsgeschichte mit umfasst. Gersdorf beginnt bei
länderübergreifender allgemeiner Literatur. Danach folgt Schrifttum zu
einzelnen Ländern und schließlich Schrifttum zu
länderübergreifend behandelten einzelnen Aspekten der Historia:
nämlich zu Familienkunde, Militärkunde, Seefahrtskunde und
Kirchengeschichte.
Die länderübergreifende allgemeine Historia
ist untergliedert in historische Hilfswissenschaften allgemein (ohne
Paläographie, Diplomatik, Archivkunde, Numismatik, Geschichtsphilosophie),
Kulturgeschichte allgemein, Länder- und Völkerkunde insgesamt,
Allgemeine Geschichte, länderübergreifende Atlanten und Karten,
Geographie allgemein, später kam Sozialwissenschaft hinzu,
griechisch-römische Alte Geschichte einschließlich Byzanz, Geschichte
des europäischen Mittelalters, neuere Geschichte Europas allgemein.
Später wurde zusätzlich eine Signatur Sozialismus gebildet.
Innerhalb der Historia der einzelnen Länder wird
jeweils im zugehörigen Realkatalog das Schema wiederholt, das im
Großen für den Realkatalog insgesamt und auch für die
länderübergreifende Historia in sich gilt – nämlich
man beginnt in jedem Land wieder bei denjenigen Wissensgebieten, die
Hilfsfunktion haben: Enzyklopädie zum Land insgesamt, Bibliographie zur
Geschichte des Landes insgesamt, Quellen dazu, Bibliographie zur Landeskunde
insgesamt, das Erbe der Antike. Anschließend folgen erst Darstellungen der
Landesgeschichte allgemein, dann zu einzelnen Epochen, dann Literatur zu
einzelnen Institutionen des Landes und zu ihrer Geschichte: Regenten,
Verfassung, Verwaltung, “Rechtswesen", Finanzwesen und so fort.
Interessanterweise werden Außenpolitik und
Militär direkt nacheinander genannt. Kirchen (einschließlich
Kirchenrecht) und Schulwesen werden stets am Schluss behandelt, in einem
gemeinsamen Abschnitt, weil man die Bildung mit zu den Aufgaben der Kirchen
rechnete: Die Grundschulen in Sachsen waren ja durchweg Kirchschulen.
Hinter der Literatur zum Lande insgesamt folgen Abschnitte
für einzelne Regionen im Lande – wobei zu jeder Region die
zugehörige Literatur erneut nach demselben Schema geordnet wird. Danach
wird zu einzelnen Bezirken, Sprengeln und Orten im Lande – in deren
alphabetischer Folge – die jeweils zugehörige, speziell auf sie
bezogene Literatur angegeben. Gibt es zu einem Ortsnamen mehrere Literaturtitel,
so sind sie in sich wiederum nach obigem Schema geordnet.
Beim “Rechtswesen" ist bemerkenswert, dass Gersdorf es
als etwas vom Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht Getrenntes
betrachtete. Zum “Rechtswesen" gehören nämlich nur die
Rechtsgeschichte samt all ihren Quellen, das Zivilrecht, das Strafrecht und die
zugehörigen Prozessrechtszweige. Auch dies ist eine typische Sichtweise des
frühen neunzehnten Jahrhunderts. Der Realkatalog für die Historia
Galliae erläutert dazu ausdrücklich, der Abschnitt
“Rechtswesen" sei gemäß dem Schema in Schletters Handbuch
gegliedert. Schletter, ein Sachse, lehrte sehr lange an der Leipziger
Juristenfakultät, erreichte aber niemals eine Ordentliche Professur und
galt als recht durchschnittlicher Geist. Die Sichtweise seines Handbuches ist
diejenige eines damaligen
Durchschnittsjuristen40.
40Hermann Theodor SCHLETTER,
Handbuch der juristischen und staatswissenschaftlichen Literatur, Grimma
1843.
Die einzelnen Länder werden von West nach Ost
abgehandelt. Die Reihe beginnt bei Spanien und Portugal (Historia
Hispaniae). Nachgetragen ist Andorra. Dann kommt Frankreich (Historia
Galliae) – aber ohne Menton/Monaco, ohne Savoyen, Korsika und das
Elsass. Menton und Savoyen waren damals tatsächlich noch nicht
französisches Hoheitsgebiet. Wohl aber Korsika und das Elsass! Der
Realkatalog verweist für Korsika auf den Katalog zu Italien und für
das Elsass auf den Katalog zu Schwaben.
Hinter der Historia Galliae wurde nachträglich
eine Signatur für den Ersten Weltkrieg eingefügt. Man betrachtete
diesen Krieg also vor allem als Krieg mit Frankreich. Dieser Bestand erlitt nach
dem Abtransport aus der Albertina 1943 sehr große Verluste durch
Plünderungen.
Es folgt die Historia Italiae –
einschließlich Malta, Korsika, Groß-Monaco und Savoyen, aber
ohne Trentino, Friaul, Görz, Gradisca, Istrien, Triest, welche damals zu
den alten österreichischen Kronländern gerechnet wurden.
Bei der Historia Britanniae erkennt der Realkatalog
richtig, dass Wales, Schottland, Irland eigenständige Gebilde sind. Aber am
Ende des Abschnittes “England" folgt ein Abschnitt “Inseln", in dem
ahnungslos alles in einen Topf geworfen wird: Anglesey, Scilly und Wight, aber
dazu auch die staatsrechtlich eigenständigen Kanalinseln und auch die an
Schottland verpfändeten (eigentlich norwegischen) Shetland- und
Orkney-Inseln und das staatsrechtlich eigenständige Man.
Die Historia Belgiae erfasst das Gebiet der
Provinzen, die zu Ausgang des Mittelalters als niederländische bezeichnet
wurden – also die heutigen Niederlande, Belgien, Luxemburg und angrenzende
französische Gebiete.
Es folgt eine große Reihe von Realkatalogen für
Deutschland. Dabei werden zuerst die Staaten des deutschen Bundes in ihrer
Gesamtheit betrachtet: Historia Germaniae. Danach werden einzelne Staaten
oder geographische Regionen abgehandelt. Für jede deutsche Region ist der
zugehörige Band des Realkataloges nach gleichem Schema aufgebaut wie die
Historia ausländischer Staaten. Überall gibt es auch
Abteilungen für Verfassung, Verwaltung, “Rechtswesen", Kirchenrecht.
Die Abschnitte überlappen teils mit denen im Band Jus Saxonicum und
im Band Jus territoriale.
Die Reihe der deutschen Staaten und Regionen beginnt mit der
Historia Austriae, wobei aber die gesamte österreichisch-ungarische
Monarchie einbezogen wird: eine sehr großzügig großdeutsche
Sicht! Danach wird Schwäbische Geschichte betrachtet, welche nach
Meinung der Systematik ganz Südwestdeutschland und das Elsass
einschließt. Im Gegensatz dazu wird “Preußen" auf
östliche Gebiete beschränkt: Die Signatur Historia Borussiae
erfasst nämlich nur die Mark Brandenburg, Pommern, Rügen, West- und
Ostpreußen, Posen, Schlesien.
Es folgt Historia Bavariae mitsamt der bayrisch
beherrschten Rheinpfalz. Schriften zu einzelnen Orten der Rheinpfalz sind aber
zu “Schwaben" gerechnet.
Die Historia Saxoniae ist am reichhaltigsten
dokumentiert. Gemeint ist Groß-Obersachsen – mit
Gesamt-Thüringen und den wettinischen Ländereien in
Nordbayern.
Noch größer ist Groß-Niedersachsen: Die
Historia Saxoniae inferioris umfasst die nördlichen Teile der
preußischen Provinz Sachsen bis hinab zum Eichsfeld, Waldeck-Pyrmont,
Lippe-Detmold, Schaumburg-Lippe, Bistum Osnabrück, das Königreich
Hannover, Großherzogtum Oldenburg, Herzogtum Braunschweig, Bremen,
Hamburg, Lübeck, Holstein und Schleswig, Lauenburg, Mecklenburg.
Historia Rhenana meint die preußischen
Provinzen Westfalen und Rheinland, die hessischen Staaten und Nassau. Den
Schluss macht die Schweiz: Historia Helvetiae.
Es folgt die Signatur Historia Septentrionalis
für Dänemark, Norwegen, Schweden, Färöer, Island. Aber
Finnland wird zu Russland gerechnet. Ebenso das ganze Baltikum. Daher muss man
sich wohl wundern, dass es einen eigenständigen Realkatalog zu Polen gibt,
welches ja damals zwischen Russland, Österreich und Preußen
aufgeteilt war. Vermutlich lebt hier die Erinnerung an Zeiten nach, in denen der
Herzog von Sachsen zugleich König von Polen war.
Der Balkan, soweit er nicht durch Österreich-Ungarn
beherrscht und deshalb in der Historia Austriae erfasst war, wurde
zwischen der Türkei und Neugriechenland geteilt (Historiae Turciae,
Historia Neograeca). Erst sehr viel später bildete man
zusätzlich eine Signatur Südosteuropa. Zu ihr kam kein
Realkatalog mehr zustande.
Der Rest der Welt wird großzügig zusammengefasst:
Historia Asiae, Historia Africae, Historia Americae, Historia Polynesiae sive
Australiae.
Die nun folgenden Disziplinen Familienkunde,
Militärkunde, Seefahrtskunde enthalten fast gar nichts Rechtshistorisches.
Den Schluss der Historia bildet aber die Kirchengeschichte – mit
sehr viel Rechtsgeschichte darin.
Die Großgruppe Theologie füllt die Bände
80–97 des Realkataloges: Theologische Enzyklopädie, theologische
Zeitschriften, theologische Gesammelte Werke, Biblia, Exegese, exegetischer
Apparat, Scriptores ecclesiastici, Glaubensbekenntnisse (Symbolik),
Systematische Theologie, Apologetik, Polemik, Irenik, praktische Theologie,
Predigten und Erbauungsliteratur. Auch in dieser Großgruppe findet man
sehr viele rechtshistorisch belangreiche Werke – besonders zum
Kirchenrecht, zur Moraltheologie und Naturrechtslehre.
Am Ende stehen zwei alte Sondersammlungen, die als Ganzes in
die Universitätsbibliothek gelangt waren: Joachim Camerarius
(1500–1574), Johannes Sleidanus (1506–1556). Dazu kam 1926
die Sammlung Paul Althaus (1861–1925) und zu mir nicht bekannter
Zeit “Stieda" mit Büchern über Russland und das Baltikum,
außerdem “Günther".
Unter den Signaturen der Naturwissenschaften enthalten
besonders die Folgenden rechtshistorisch einschlägige Literatur:
Gerichtsmedizinische Titel finden sich bei St.Arzn.;
Vaterschaftsvermutungen werden mitbesprochen in Werken zur Geburtshilfe
(Gbh.); Bezüge zum Recht finden sich auch bei der Ökonomie
(Oekon.).
Technisch sind die alten Signaturen wie folgt
gestaltet:
Vorne steht der abgekürzte Name der Signaturgruppe. Dann
folgt eine Zahl. Die Zahlen innerhalb der Signaturen wurden nicht fortlaufend
vergeben, sondern willkürlich in großen Sprüngen, damit man neu
hinzukommende Bücher dazwischen schieben konnte. Man wollte nämlich
erreichen, dass Bücher, die sachmäßig zusammen gehören,
neben einander stehen. Jedoch haben innerhalb jeder Signatur die Folio-Formate
die niedrigsten Nummern. Dann kommen Quart-Formate, schließlich
Oktav-Formate und alle kleineren. Bei vielen Nummern folgt am Ende ein
willkürlich gesetzter Buchstabe: Auf diese Weise wurden Bücher
zwischen zwei schon besetzte Nummern eingeschoben. Zum Beispiel, wenn der
Bibliothekar hinter “Jus feudale 137" drei Bücher einschieben wollte,
aber Nummer 138 war schon besetzt, dann signierte der Bibliothekar die
einzuschiebenden drei Bücher mit “137" plus einem Buchstaben –
vielleicht 137-d, 137-m, 137-s.
Zu dem einen Buchstaben hinter der Zahl gesellen sich oft
noch weitere. Wenn etwa vier Bücher hinter “Jus feudale 137-m"
eingeschoben werden sollten, aber “137-n" war bereits besetzt, so
signierte man vielleicht 137-ma, mf, mq, mx. Sollte hinter “Jus feudale
137-mf" wiederum etwas eingeschoben werden, so signierte man etwa Jus feudale
137-mfh, mfm, mfr, mfv – und so fort.
Bei Serien und bei mehrbändigen Werken endet die
Signatur oft mit einem Doppelpunkt und Jahrgangsangaben oder Bandangaben. Wenn
hingegen die Signatur mit einem Schrägstrich plus Zahl endet, so bedeutet
dies, dass das betreffende Werk hinten an ein anderes Buch angebunden ist. Zum
Beispiel “Jus feudale 138/2" ist hinten an “Jus feudale 138"
angebunden. Signaturen, welche mit der Angabe “(K)" enden, bezeichnen
“Kapseln" – das sind große Kästen, in denen dünne
Veröffentlichungen gesammelt verwahrt werden, weil es
unzweckmäßig wäre, sie einzeln in die Buchregale zu
stellen.
Ab Jahresbeginn 1940 wurden die Bücher nicht mehr nach
Sachgebieten getrennt magaziniert, sondern nur noch nach Formaten sortiert. Sie
sind der Reihe nach aufgestellt, wie sie in die Bibliothek kamen. Also
Bücher verschiedenster Sachgebiete stehen nebeneinander. Dementsprechend
enthalten die Signaturen ab 1940 nur das Akzessionsjahr und einen Numerus
currens und eventuell dazwischen eine Ziffer. Wenn die Ziffer dazwischen eine 8
ist, zum Beispiel “64-8-3326", wird das Buch als Archivexemplar
betrachtet, das keinesfalls verloren gehen darf.
6. Normierte Abkürzungen alter
Signaturen, für OPAC-Anfragen
Schon jetzt kann es auch für auswärtige
Rechtshistoriker gelegentlich nützlich sein, den Leipziger OPAC nach
bestimmten Fachsignaturen zu befragen – auch über das Internet
(http://opac.ub.uni-leipzig.de/). Das ist möglich: Register Nr. 8 des OPAC
sucht sowohl nach Signaturen wie auch nach einzelnen Regensburger
Notationen.
Die Fachsignaturen sind im OPAC abgekürzt. Zur Anfrage
muss man die erforderliche Abkürzung kennen. Daher gebe ich im Folgenden
eine Liste normierter Abkürzungen, und zwar in der Reihenfolge der
Gersdorfschen Systematik – wie oben erläutert. Die Signaturen sind in
Register 8 des OPAC durchweg nur mit Kleinbuchstaben gespeichert. Ruft man
jedoch von dort aus den vollen bibliographischen Eintrag auf, so wird dort die
Signatur mit Groß- und Kleinbuchstaben gezeigt. Die Bezeichnung “FH"
bedeutet “freihand, aber eventuell ausleihbar". Wenn aber noch der
Buchstabe p (für “Präsenz") angefügt ist, also “FHp",
dann ist das Buch nicht ausleihbar.
Wenn das, was man in Register 8 gezeigt bekommt, mit
Buchstaben plus Punkt dahinter beginnt und dann unmittelbar eine Zahl folgt,
ohne Leerstelle, dann ist es eine Signatur. Hingegen wenn das Gezeigte mit
Buchstaben und Leerstelle dahinter beginnt, dann ist es eine Notation –
nämlich aus der Regensburger Klassifikation. Zum Beispiel rph.426" ist eine
Signatur – aber “rp 426" wäre eine Notation. Entsprechend muss
man beim OPAC anfragen.
Geisteswissenschaften allgemein
Gr.Fol. Libri.sep. Ed.vet. Ald. Off.Lips.
Allg.Enz. Bibliogr. Ana. Typogr. Paed. Univ. Vit. Num. Ges.W.
Hist.Phil. Philos. Philos.N. Aesth. Math. Astron. Ges.Schr. (auch Ges.-Schr.)
Dt.Zs. Ausl.Zs. Alterth. Arch. Myth. Graph. Günther
Sprachen
Hist.lit.class. App.crit. Scr.Graec. Hist.Gr. Poet.gr.
Poet.gr.rec. Or.gr. Or.gr.rec. Ep.gr. Ep.gr.rec. Phil.gr. Plutarchus Scr.Lat.
Hist.Lat. Phil.lat. Gr.gr. Gr.gr.rec. Gr.lat. Gr.lat.rec. Poet.lat.
Poet.lat.rec. Or.lat. Or.lat.rec. Ep.lat. Ep.lat.rec. Or.Lit. (auch Orientlit.)
Lit.Jud. Lit.Germ. Lit.Gall. Lit.Hisp. Lit.Ital. Dante. Lit.Rhet. Lit.Val.
Lit.Brit. Lit.Slav. Lit.Ross. Lit.Alb.
Recht
Praec.jur. Font.jur. Com.jur. Tract.jur. Jus.can. Dt.Priv.R.
Jus.feud. Ordo.jud. (auch Civ.proc.) Jus.crim. Coll.jur. Tract.var. Rph. Rph.N.
St.u.V.-R. Parl. Jus.publ. N.Dt.St.-R. D.S.n.R. Jus.terr. Oesterr.St.-R.
Jus.sax. Ausl.Recht
Historia
Hist.H.W. Kultg. Ld.u.Vk. Geogr. Allg.Gesch. AlteGesch.
Gesch.M.A. NeueGesch. Soz. Hist.Hisp. Hist.Gall. W.K. Hist.Ital. Hist.Brit.
Hist.Belg. Dt.Gesch. Hist.Austr. Schwaeb.Gesch. Hist.Bor. Hist.Bav. Hist.Sax.
Hist.Sax.urb. Hist.Sax.inf. Hist.Rhen. Hist.Helv. Hist.Sept. Hist.Ross. Stieda.
Hist.Polon. Hist.Turc. S.O.Eur. Hist.neogr. Hist.As. Hist.Afr. Hist.Amer.
Hist.Polyn. Fam. Milit. Kirchg.
Theologie
Theol.Enz. Theol.Zs. Ges.theol.W. Biblia. Exeg. Exeg.App.
Scr.eccl. Symb. Syst.Theol. Apolog. Polem. Iren. Prakt.Theol. Pred. Cam. Sleid.
Althaus St.Nicolai. St.Thomas. Eu.
Naturwissenschaftliche einschlägige
Signaturen
Oekon., Hyg., St.Arzn., Gbh.
Zusammenfassung
Leipzig hat von den Buchbeständen her gute
Voraussetzungen, um wieder ein Standort für Ius Commune-Forschung zu
werden. Jedoch sind die Buchbestände schwer zu überblicken. Derzeit
entsteht im Internet eine Liste von rechtshistorischen Büchern in Leipzig,
um diesen Zustand zu bessern (www.uni-leipzig.de/~jurarom/). Zum Großteil
sind die rechtshistorischen Altbestände nur sehr beschränkt
zugänglich. Bei fremdsprachiger Sekundärliteratur nach 1940 bestehen
noch große Lücken.
Anhang: Standortkatalog und
Realkatalog
In der folgenden Übersicht beginnt jede Zeile mit
eckigen Klammern. Sie enthalten die Nummern der zuständigen
Karteikästen im Standortkatalog – soweit sie existieren und
rechtshistorisch relevant sind. Diese Angabe ist insofern für jedermann
nützlich, als man an Hand der Anzahl der Karteikästen abschätzen
kann, wieviele Bücher die betreffende Signaturgruppe enthält.
Normalerweise enthält jeder Kasten ungefähr 500
Karteizettel.
Anschließend nenne ich die Nummer des zuständigen
Bandes im alten Realkatalog – soweit die betreffende Fachsignatur
überhaupt als solche im Realkatalog erfasst ist. Zu vielen Fachsignaturen
gibt es nämlich keinen Realkatalog – zum Beispiel nicht zu
“Ausländisches Recht", nicht zu “Südosteuropa", nicht zu
“Libri separate positi", nicht zu “Groß-Folio-Format", nicht
zu "Sozialismus".
Hinter der Bandnummer gebe ich eventuell vorhandene
Teilbände an. Beispielsweise der schwarz nummerierte Band 3 wurde in drei
Teilbände zerlegt, weil er durch Einfügen zusätzlicher
Blätter zu umfangreich geworden war. Ich liste diese Teilbände als
3–1, 3–2 und 3–3.
Hinter der Nummer des betreffenden Bandes im Realkatalog
schreibe ich die Bezeichnung der Fachsignatur vollständig aus. In Klammern
in Fettdruck folgt die abgekürzte Bezeichnung, die im Leipziger OPAC
verwendet ist. Eventuell folgen dahinter noch Erläuterungen.
Die Reihenfolge entspricht der Gersdorfschen Systematik
– siehe oben.
REALKATALOGE NATURWISSENSCHAFTEN UND
MEDIZIN
rot numerierte Bände des Realkataloges
[ ] rot 1A, 1B, 2A, 2B, 2C: Oekonomie und
Technologie
[ ] rot 3A, 3B: Allgemeine Naturwissenschaft
[ ] rot 4A bis 4D: Geologie und Mineralogie
[ ] rot 5A, 5B, 6A, 6B: Botanik
[ ] rot 7A, 7B, 8A, 8B: Zoologie
[ ] rot 9A-9C, 10A bis 10C: Physik und Chemie
(Phys.)
[ ] rot 11, 12A bis 12C: Organische Chemie
(Org.Chem.)
[ ] rot 13A, 13B: Allgemeine medizinische
Literatur
[ ] rot 14 bis 39 Medizinische Disziplinen: zuerst
Anatomie, zuletzt Geburtshilfe.
REALKATALOGE
GEISTESWISSENSCHAFTEN
schwarz numerierte Bände des Realkataloges
Allgemeines
[ ] 1–1, 1–2: Literaturgeschichte und
Enzyklopädie
[ ] 2–1 bis 2–3: Bibliographie
[ 76–77] 3–1 Typographie (Typogr.) =
Literatur über Buchdruck und Buchhandel
[ 23] 3–2 Editiones veteres (Ed.vet.) =
545 Inkunabel-Drucke aus der Zeit bis 1480.
[ ] 3–3 Editiones Aldinae (Ald.) =
Bücher aus dem venetianischen Verlagshaus der Familie Aldini, 16.
Jahrhundert. Es gibt auch einen älteren handschriftlichen Katalog von 1815,
aufbewahrt in der Handschriftenabteilung: Index Editionum Aldinarum.
[ ] 4–1 bis 4–6 Pädagogik
[ 88–93] 5–1 und 5–2:
Universitäten (Univ.) = Veröffentlichungen durch
Universitäten, insbesondere Universitätszeitschriften und
-Schriftenreihen.
[ 94–110] 6–1 bis 6–4: Vitae
singulorum eruditorum (Vit.) = Biographien
[ ] 7–1 und 7–2: Numismatica
[113–116] 8 Gesammelte Werke (Ges.W.) = In
dieser Gruppe befinden sich viele Werke-Ausgaben von Juristen.
[117–121] 9–1 bis 9–4: Historia
Philosophiae (Hist.phil.) = Geschichte der Philosophie
[Standort-Katalog wird vermisst] 10A, 10B, 11A, 11B,
11–2: Philosophie (Philos.) = Diese Gruppe enthält fast
gar keine Bücher, die man auch rechtshistorisch klassifizieren könnte.
Es gibt hier zwar auf fol. 353 ss eine Abteilung “Praktische Philosophie",
einschließlich Morallehre. Aber sichtlich haben die Bibliothekare sich
bemüht, dort nur möglichst wenige Bücher einzugliedern:
nämlich nur die, die weder in die Gruppe Rechtsphilosophie noch in die
Gruppe Moraltheologie passten. Also ist diese Abteilung rechtsgeschichtlich
ziemlich uninteressant.
[ ] 12–1 bis 12–6 Ästhetik und
Kunstgeschichte (Aesth.)
[ ] 13–1 bis 13–3: Mathematik
(Math.)
[ ] 14 Astronomie (Astr.)
[147a–154;254–256] 15–1
Gesellschaftsschriften (Ges.Schr.) = Veröffentlichungen von
Vereinigungen, beispielsweise von den verschiedenen Akademien der
Wissenschaften. Ich habe beim Durchblättern keine spezifisch juristischen
Gesellschaften gefunden.
[ ] 15–2 Deutsche und ausländische
Zeitschriften = Allgemeine Zeitschriften, vor allem
Literaturzeitschriften.
[ ] 16–1 und 16–2 Altertümer,
Archäologie, klassische Mythologie
[164–166] 17–1 und 17–2: Graphik
(Graph.) = im weiten Sinne von Wissenschaft des Schreibens, der zum
Schreiben verwendeten Materialien und der einzelnen Arten von
Schriftstücken. Die Gruppe umfasst vor allem Paläographie,
Schriftzeichen-Kunde verschiedener Kulturen, Papyrologie, Diplomatik,
Archivkunde, Inschriftenkunde.
Literaturkunde: griechische, römische und
hebräische Literatur
[172–173] 18 Historia Graeci (Hist.Gr.) =
Altgriechische Sprache und ihre Geschichte
[167] 18–1 Historia literaturae classicae
(Hist.lit.class.) = Literaturgeschichte der griechischen und lateinischen
Antike
[ ] 18–2, 18–3, 19, 20–1, 20–2,
21–1, 21–2: Scriptores graeci ... (Scr.Graec.)
(Poet.gr.) (Poet.gr.rec.) (Or.gr.) (Or.gr.rec.) (Ep.gr.) (Ep.gr.rec.) =
Griechische Schriftsteller
[182–184] 22 Historia Latini (Hist.Lat.) =
Lateinische Sprache und ihre Geschichte
[ ] 23 Scriptores latini (Scr.Lat.)
[ ] 24 Grammatica Graeci et Latini (Gr.gr.)
(Gr.gr.rec.) (Gr.lat.) (Gr.lat.rec.)
[ ] 25 und 26: Poetae, Oratores, Epistolographi
Latini (Poet.lat.) (Poet.lat.rec.) (Or.lat.) (Or.lat.rec.) (Ep.lat.)
(Ep.lat.rec.)
[ ] 27 Literatura judaica
Literaturkunde: Sonstige
Sprachen
[ ] 28–1, 28–2 usw.: Literatura
germanica
[ ] 29–1 Literatura Gallica
[ ] 29–2 bis 29–6: (weitere romanische
Sprach- und Literaturwissenschaft)
[ ] 30 und 31: (nicht-romanische Zweige der
Sprachwissenschaft)
Recht
[257] 32 Praecognita juris (Praec.jur.) =
Einführung in die Rechtswissenschaft; juristische Nachschlagekunde;
juristische Systematik; Rechtstheorie
[258–259] 33 Fontes et historia juris
(Font.jur.)
[259–260] 34 Commentaria et systemata juris
(Com.jur.)
[260–265] 35–1 und 35–2: Tractatus
juris civilis (Tract.jur.) = Monographien zum römisch-kanonischen
Gemeinen Recht (ohne Kirchenrecht, Lehnrecht, Prozessrecht, Strafrecht - siehe
Nrn. 36, 38, 39, 40).
[265–268] 36 Jus canonicum (Jus.can.) =
Kirchenrecht
[269–273] 37–1 bis 37–3: Deutsches
Privatrecht (Dt.Priv.R.) Band 37–3 enthält ein alphabetisches
Gesamtregister.
[273] 38 Jus feudale (Jus.feud.) =
Lehnrecht
[274–277] 39–1 und 39–2: Ordo
judiciorum (Ordo.jud.) = Prozessrecht
[277–279] 40 Jus criminale (Jus.crim.) =
Strafrecht
[280–280a] 41–1 Collectiones juridicae
(Coll.jur.)
[281] 41–2 Tractatus varii juridici
(Tract.var.jur.) = Sammelwerke, Festschriften, gesammelte Werke einzelner
Autoren zum römisch-kanonischen Gemeinen Recht.
[282–288] 42 Rechtsphilosophie und
Staatswissenschaft (Rph.) = umfasst auch die Volkswirtschaftslehre und
Betriebswirtschaftslehre
[293–295] 43–1 bis 43–3: Staats- und
Völkerrecht (St.u.V.-R.) - ausgenommen Staatsrecht des deutschen
Reiches; denn für dieses gibt es die Spezialgruppen Jus publ., N.Dt.St.-R.
und D.S.n.R., Bände 44–45. Band 43–3 enthält ein
alphabetisches Gesamtregister.
[296] 43–4 Parlamentsverhandlungen (Parl.)
[296–297] 44 Jus publicum Imperii Germanici
(Jus.publ.) = Staats- und Verwaltungsrecht des Heiligen Römischen
Reiches deutscher Nation bis 1804
[297–299) 45–1 Neues deutsches Staatsrecht
(N.Dt.St.-R.) = Staatsrecht des Deutschen Kaiserreiches ab
Reichsgründung 1871
[300–301] 45–2: Deutsches Staats- und
Verwaltungsrecht nach der Revolution 1919 (D.S.n.R.).
[301–302a] 45–3 Jus territoriale
(Jus.terr.) = Landesrecht einzelner Territorien in Deutschland
(außer Sachsen: siehe Nr. 46)
[303] 45–4 Österreichisches Staatsrecht
(Oesterr.St.-R.)
[304–305] 46 Jus Saxonum (Jus.sax.) =
Recht der Sachsen
Historia: Allgemeines
[306] 47–1 Historische Hilfswissenschaften
(Hist.H.W., auch Hist.Hw.) = Ohne Paläographie, Diplomatik
und Archivkunde (siehe dazu Nr. 17).
[307–310] 47–2 Kulturgeschichte
(Kultg., auch Cult.Gesch.) = Darin auf fol. 157 - Ende eine
Abteilung “Geschichte der bürgerlichen Zustände". Diese
Abteilung enthält viele Bücher, die man auch als Literatur zur
Rechtsgeschichte hätte einordnen können.
[311–314] 48–1 Länder- und
Völkerkunde (Lndr.u.V.K., auch Ld.u.Vk.) =
Länder-übergreifende Literatur
[315–316] 48–2 Allgemeine Geschichte
(Allg.Gesch.) = ohne Bücher, die sich speziell mit der deutschen
Geschichte befassen.
[317] 49 Karten und Pläne = abtransportiert durch
die sowjetische Besatzungsmacht und nicht zurückgegeben.
[318–322] 50–1 und 50–2: Alte
Geschichte (AlteGesch.). Darin auf fol. 25bb-26b eine Abteilung
“Assyrische und babylonische Geschichte" mit vielen Büchern zum Recht
jener alten Kulturen. Auf fol. 59–65 oben griechische
“Staatsgeschichte", mit vielen Büchern über das Recht im alten
Griechenland. Auf fol. 220–262 “Staatsgeschichte" des alten Italien,
mit viel Literatur zum römischen Staatsrecht und auch zu anderen Zweigen
des römischen Rechts.
[323–324] 51 unbekannt, es existiert kein
Realkatalog
[325] 52 Geschichte des Mittelalters und Neuere
Geschichte (Gesch.M.A.). Darin auf fol. 95–104 eine Abteilung
“Staats- und Rechtswesen, Culturgeschichte des Mittelalters".
Historia: Landeskunde für einzelne
Länder, Regionen, Orte
[326–327] 53 Historia Hispaniae
(Hist.Hisp.). Dieser Band und die nachfolgenden bis Nr. 75 listen nicht
etwa bloß Historie im heutigen Sinne auf. Das Wort “Historia" ist
nämlich umfassend zu verstehen - im Sinne von allgemeiner Landeskunde.
Darin ist auch die Literatur zur Geographie, Geologie, Wirtschaft, Kultur des
betreffenden Gebietes mit gemeint. Die Bände beginnen jeweils mit Literatur
zu einem Land insgesamt. Anschließend listen sie Literatur zu einzelnen
Landschaften und Orten in dem betreffenden Land. Dementsprechend findet sich in
Band 53 “Historia Hispaniae" auf fol. 52 ss eine Abteilung zum Rechtswesen
in Spanien allgemein, auf fol. 104 ss zum Rechtswesen in Portugal allgemein. Am
Ende der Spanien-Abteilung und der Portugal-Abteilung wird Literatur zu
einzelnen Landschaften und Orten innerhalb Spaniens, bzw. Portugals aufgelistet.
[327–334] 54–1 bis 54–5: Historia
Galliae (Hist.Gall.) = Landeskunde Frankreichs. Darin auf fol.
207–217 Staatsrecht Frankreichs allgemein; fol. 223–226 Verfassung,
Verwaltungsrecht, Rechtswesen. Das Kirchenrecht Frankreichs insgesamt findet
sich auf fol. 251–271d sowie auch auf fol. 339–341. Es folgen
Abteilungen zu einzelnen Landschaften und Orten in Frankreich. Darin habe ich
zahlreiche Bücher speziell zum Recht der Landschaften und Orte
bemerkt.
[ ] 55 Weltkrieg (= der erste,
1914–1918).
[341–345] 56–1 ss: Historia Italiae
(Hist.Ital.) = Landeskunde Italiens. Darin befindet sich auf fol.
52–53h eine Abteilung zum Rechtswesen Italiens. Ab fol. 61 folgt Literatur
zu einzelnen Landschaften und Orten - mit sehr vielen rechtsgeschichtlich
einschlägigen Büchern.
[336–341] 57 Historia Britanniae (Hist.Brit.)
= Landeskunde Großbritanniens und Irlands. Darin fol. 101–116a
Staat und Recht in England und Wales allgemein; fol. 149–152 das
Kirchenrecht. Es folgen auf fol. 155 ss Bücher zu einzelnen Landschaften
und Orten. Dabei findet sich gelegentlich rechtsgeschichtlich interessante
Literatur. Auf fol. 181–198a sind Bücher zu Schottland insgesamt
aufgelistet. Dort betreffen fol. 190b-192 das Staatsrecht und Rechtswesen Danach
folgen Bücher zu einzelnen schottischen Landschaften und Orten. Auf fol.
198b-207b sind Bücher zu Irland verzeichnet.
[346–348] 58 Historia Belgica (Hist.Belg.)
= Landeskunde der heutigen Staaten Niederlande, Belgien und Luxemburg. Auf
fol. 34–64 Literatur zu Staat und Rechtswesen allgemein, fol. 87
Kirchenrecht. Es folgen Bücher zu einzelnen Landschaften und Orten, wobei
sehr viel rechtsgeschichtliche Literatur enthalten ist. Fol. 138b-138d betreffen
die Kolonien.
[349–362] 59–1 bis 59–15: Deutsche
Geschichte (Dt.Gesch.) = zur Geschichte von Deutschland insgesamt. Dort
in Band 59–6 auf fol.1382–1531 Verfassung und Regierung,
Rechtswesen. In Band 59–13 auf fol. 3152 ss habe ich die Abteilung
“Kirche" ganz auf kirchenrechtliche Literatur kontrolliert und gefunden,
dass fol. 3174–3194 sehr viele einschlägige Bücher enthalten.
Fol. 3269b-3298 betreffen die “Reichslande Elsass-Lothringen". Auch dort
ist viel Rechtshistorisches enthalten. Fol. 3308–3352 betreffen
Deutschlands Kolonien, einschließlich Kolonialrecht.
[366–370] 60–1 bis 60–3: Historia
Austriae (Hist.Austr.) = Landeskunde zu Österreich. Enthält
viel Literatur zur Rechtsgeschichte!
[393–395] 61 Schwäbische Geschichte
(Schwaeb.Gesch.) = Landeskunde zu Südwestdeutschland
[371–375] 62–1 und 62–2: Historia
Borussiae (Hist.Bor.) = Landeskunde zu den ehemals preußischen
Gebiete östlich von Niedersachsen (siehe Nr 69).
[363–365] 63 Historia Bavariae (Hist.Bav.)
= Landeskunde zu Bayern
[377–386] 64–1 bis 64–3 und 65:
Historia Saxoniae (Hist.Sax.) = Landeskunde zum Land Sachsen
insgesamt
[ ] 66 bis 68: Historia Saxoniae, urbes
(Hist.Sax.urb.) = Landeskunde zu einzelnen Orten in Sachsen
[387–390] 69 Historia Saxoniae inferioris
(Hist.Sax.inf.) = Landeskunde zu den niedersächsischen
Gebieten
[390–393] 70–1 und 70–2: Historia
Rhenana (Hist.Rhen.) = Landeskunde zum Rheinland
[395–399] 71–1 bis 71–5: Historia
Helvetiae (Hist.Helv.) = Landeskunde zur Schweiz
[399–401] 72 Historia septentrionalis
(Hist.Sept.) = Landeskunde zu Dänemark, Norwegen, Schweden,
Finnland, Island
[402–405] 73–1 Historia Rossiae
(Hist.Ross.) = Landeskunde Russlands
[406] 73–2 Historia Poloniae (Hist.Polon.)
= Landeskunde Polens
[407–408] 73–3 Historia Turciae
(Hist.Turc.) = Landeskunde zur Türkei. Ursprünglich war auch
Landeskunde der übrigen Balkanstaaten so signiert. Später wurden die
betreffenden Bücher umsigniert zu S.O.Eur. und Hist.Neogr. (siehe
unten).
[408] 73–3 Historia Neograeciae
(Hist.neogr.) = Landeskunde des heutigen Griechenland
[409–413] 74–1 Historia Asiae
(Hist.As.) = Landeskunde von Asien
[414–416] 74–2 Historia Africae
(Hist.Afr.) = Landeskunde von Afrika
[417–421] 75 Historia Americae
(Hist.Amer.)= Landeskunde von Amerika
[422] 75 Historia Polynesiae (Hist.Polyn.)=
Landeskunde von Australien und Inseln im Pazifischen Ozean
Historia: besondere
Sachgebiete
[423–426] 76–1 und 76–2: Familiae
(Fam.) = Adelsgeschlechter (Band 76) und Bürgergeschlechter (Band
77)
[ ] 78 Militaria und Nautica
[452–454] 79–1 bis 79–4:
Kirchengeschichte (Kirchg.). Darin sind folgende Abteilungen
rechtsgeschichtlich belangreich: fol. 106–126 und fol. 185–236,
beide zum kirchlichen Recht (Jus canonicum); fol. 283–346 Geschichte
einzelner religöser Orden, einschließlich deren Rechtsgeschichte;
fol. 392–401 zur Kirche Griechenlands und Armeniens, und dabei auch zu
deren Kirchenrecht; fol. 402 Waldenser; fol. 409 Hussiten; fol. 537–579
einzelne andere nicht-römisch-katholische Gruppen.
Theologie
[ ] 80 Theologische Encyclopädien, Zeitschriften,
gesammelte Werke (Ges.theol.W.)
[ ] 81 Biblia (Biblia)
[ ] 82–1 bis 82–4: Exegese
(Exeg.)
[ ] 83–1, 83–2, 84, 85–1, 85–2:
Exegetischer Apparat (Exeg.App.)
[459–460] 86–1, 86–2, 86–3,
87–1, 87–2: Scriptores ecclesiastici (Scr.eccl.) =
Kirchenschriftsteller
[ ] 88 Symbolik (Symb.)
[463–464] 89, 90–1, 90,2, 91–1,
91–2, 92, 93: Systematische Theologie (Syst.Theol.) = Dogmatik.
Darin fol. 768 ss. kirchenrechtliche Literatur über die Regierung der
Kirche; fol. 786–798b Kirchenzucht; dahinter bis fol. 957
Sakramentenrecht; fol. 1018–1198 Sittenlehre.
[ ] 94 Apologetik, Polemik, Irenik
(Polem.)
[ ] 95
[ ] 96–1A, 96–1B, 96–2, 96–3:
Praktische Theologie (Prakt.Theol.) = Pastoraltheologie, Homiletik,
Katechetik, Liturgik, Hymnologie. Da es ja fließende Übergänge
zwischen Moraltheologie und Rechtsphilosophie (Naturrechtslehre) gibt, ist
dieser Katalog auch rechtshistorisch interessant - vor allem in seinen
Abteilungen VI D a 2–3 (Kirchenverfassung, Kirchenzucht) und VI D b 2
(Pflichten und Rechte der Geistlichen). In der liturgischen Abteilung IX ...
7e-f, IX ... 8 A-C findet sich wiederum Literatur zum Kirchenrecht, insbesondere
zum Sakramentenrecht.
[ ] 97 Predigten und Erbauungsliteratur
(Pred.)
SIGNATUREN OHNE
REALKATALOG
wiederum in Reihenfolge des Gersdorfschen Systems
[465] Groß-Folio-Format (Gr.Fol.) = Bücher
aus der Erwerbungszeit bis 1939, die erheblich höher sind als Folio-Format.
Diese Gruppe ist im Kellermagazin des Hauptgebäudes untergebracht. Sie darf
nicht verwechselt werden mit der Gruppe “Folio", die im Untergeschoss des
Hauptgebäudes steht: sie enthält Großformate der Erwerbungszeit
ab 1940.
[ 78–79] Libri separatim positi (Libri.sep.) =
Bücher, die zwecks besserer Beaufsichtigung in einem Sondermagazin verwahrt
werden. In dieser Gruppe befinden sich nicht nur bedenkliche Bücher
(nationalsozialistische, kriegsverherrlichende, erotische, pornographische,
usw.), sondern auch viele unbedenkliche, die lediglich wegen ihres besonderen
Wertes separat aufbewahrt sind - zum Beispiel weil sie wertvolle
handschriftliche Zusätze enthalten.
[ ] Libri prohibiti (Libri.proh.) = Verbotene
Literatur. Diese Signaturgruppe gibt es nicht mehr. Einige Bücher mit
dieser Signatur wurden wieder zurücksigniert zu ihrer angestammten
früheren Signatur. Viele andere wurden in die Gruppe “Libri separatim
positi" übernommen. Dabei erhielten sie neue Standortnummern.
[ ] Günther (Günther.)
[ ] Musica (Mus.) = Noten und Bücher über
Musik
[ ] Codices manuscripti (cod.man.) = Handschriften.
[ ] Codices latini (cod.lat.) = Handschriften
[ ] Plutarchus (Plut.) = Plutarchus, opera
[ ] Scriptores latini (Scr.lat.) = Lateinische
Literatur der Antike
[ ] Literatura Albanica (Lit.alb.) = Bücher in
albanischer Sprache
[ ] Literatura Valachica (Lit.val.) = Bücher in
rumänischer (= “Walachischer") Sprache
[ ] Ausländisches Recht (Ausl.Recht) = Es gibt
hierzu weder einen Realkatalog noch einen Standortkatalog.
[ ] Sozialismus (Soz.) = Diese Gruppe wird derzeit
aufgelöst. Ihre Bestände werden umsigniert
[472] Südosteuropa (S.O.Eur.) = Landeskunde des
Balkans, ohne Griechenland und die Türkei
[ ] Stieda (Stieda.) = Sammlung zur Rechts- und
Landeskunde Estlands, Lettlands, Litauens und Russlands
[ ] Camerarius (Cam.) = Eine Sammlung von Werken dieses
Universalgelehrten. Sie kam 1790 in die Bibliothek, als Vermächtnis von
August Wilhelm Ernesti. Eine Liste des Bestandes liegt hinter Band 97 des alten
Realkataloges.
[ ] Sleidenius (Sleid.) = Druckausgaben von 130 Werken
des Theologen, 1781 der Bibliothek hinterlassen durch Johann Gottlob Böhme,
der eine Werkausgabe geplant hatte. Auch hierzu liegt eine Liste des Bestandes
hinter Band 97 des alten Realkataloges.
[ ] Bibliotheca ecclesiastica Eutritzsch (Eu.) =
deponierte Kirchenbibliothek Eutritzsch
[ ] Bibliotheca Sancti Nicolai (St.Nicolai.) =
deponierte Kirchenbibliothek St. Nikolai
[ ] Bibliotheca Sancti Thomae (St.Thomas.) = deponierte
Kirchenbibliothek St. Thomas
[ ] Officinae Lipsienses: Bapst - und so weiter
(Off.Lips.:Bapst.) = Frühe Drucke aus dem Leipziger Verlagshaus
Bapst, gesammelt durch die Stadtbibliothek. Entsprechende Sammlungen mit
entspreched gebildeten Signaturen gibt es für andere Leipziger
Verlagshäuser: Blum., Ka., La., Lo., Schm., Schu., Stö., Tha.,
Voe., Wo., Unbekannt
Signaturen, zu denen mir keine Einzelheiten bekannt
wurden:
[ ] ... (Orient.Lit.)
[ ] (Kirchengesch.) (PFr.)
[ ] ... (Phil.gr.)
[ ] ... (Phil.lat.)
[ ] ... (Philos.)
[ ] ... (Philos.N.)
[ ] (Kirchengesch.) (PHr.)
[ ] ... (Orient.Lit.)