Kurs
der medizinischen Terminologie für Humanmedizin
Praktikumsordnung
für das WS 2011/12
Aufbau
Der Kurs der medizinischen Terminologie findet nur im Wintersemester statt und besteht aus 14 Stunden (Einteilung nach Kursgruppen, siehe Ablaufplan). Feiertagsbedingte Ausfälle werden nachgeholt. Es besteht Anwesenheitspflicht, d.h. es dürfen höchstens zweimal 45 Minuten Kurs versäumt werden. Der den einzelnen Terminen zu Grunde liegende Wissensstoff wird in der Begleitvorlesung vermittelt (s. Termin- und Themenübersicht).
Erfolgskontrolle
Die Überprüfung des Lernerfolgs geschieht in Form einer Klausur mit Freitext-Antworten (Dauer: 30 Min.). Die Bestehensgrenze liegt bei 60% der erreichbaren Punkte (36 von 60). Die Ergebnisse werden auf der Homepage des Referats Lehre mitgeteilt. Zugelassen werden nur Studierende, die den Kurs regelmäßig besucht haben; eine trotz ungenügender Teilnahme mitgeschriebene Klausur ist unabhängig von der Zahl der erreichten Punkte ungültig.
Es gelten hinsichtlich Rücktritt, Versäumnisfolgen, Täuschungsversuchen und Nachteilsausgleich die Regelungen der Studienordnung. Bei Nicht-Erscheinen ohne triftigen Grund gilt also eine Klausur automatisch als „nicht bestanden“, was eine Reduktion der Wiederholungsmöglichkeiten bewirkt. Entschuldigungen sind umgehend schriftlich vorzubringen; über die Anerkennung entscheidet die Kursleitung. Im Fall einer Erkrankung ist innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest im Karl-Sudhoff-Institut vorzulegen. Wenn in der Krankschreibungszeit ein Leistungsnachweis in einem anderen Fach abgelegt wurde, behält sich die Kursleitung vor, das Attest nicht als Entschuldigung anzuerkennen.
Wiederholung von Erfolgskontrollen
Der Leistungsnachweis wird bei Nicht-Bestehen bzw. Versäumnis des Abschlusstestats durch Teilnahme an der Wiederholungsklausur erbracht, die in der letzten Märzwoche stattfindet und für die die gleichen Modalitäten gelten wie für die reguläre Abschlussklausur. Wird auch die zweite Klausur nicht bestanden, muss als letzte Wiederholungsmöglichkeit die Abschlussklausur des folgenden Wintersemesters mitgeschrieben werden. Wer auch die zweite Wiederholungsklausur nicht besteht, erhält vom Referat Lehre eine Bescheinigung über das endgültige Nicht-Bestehen des Kurses.
Da somit in jedem Studienjahr zwei Klausuren stattfinden, stehen auch für Erkrankte ausreichend Nachholtermine zur Verfügung. Wer dennoch den Kurs nicht innerhalb von vier Semestern abschließen konnte, muss bei Versäumen der letztmöglichen Klausur einen Nachweis über das Bestehen sämtlicher anderer Fächer vorlegen, sofern zwecks Einhaltung der Regelstudienzeit ein individueller Leistungsnachweis angesetzt werden soll.
Hinweis:
Der Schein „Praktikum der Medizinischen Terminologie“ ist für die Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich. Bei endgültigem Nichtbestehen in Leipzig ist nicht gewährleistet, dass der Schein an einer anderen Universität erworben werden kann.
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