Kurs der medizinischen Terminologie für Studierende der Zahnmedizin ohne Latinum:
Praktikumsordnung für das WS 2011/12

I. Regelmäßige Teilnahme
Regelmäßige Teilnahme am Kurs bedeutet: Es darf nur eine der sieben Doppelstunden versäumt werden. Bei Versäumnis von weiteren Unterrichtsstunden ist der Kurs als Ganzes zu wiederholen.
Regelmäßige Teilnahme ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. Eine trotz ungenügender Teilnahme am Kurs mitgeschriebene und nach Punkten bestandene Klausur ist hinfällig.
Achtung: Der Kurs findet nur in der ersten Hälfte des Wintersemesters statt!

II. Erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweis)
Es wird eine Klausur mit Freitextantworten geschrieben (Bearbeitungszeit: 30 Min.).
Die Klausur gilt als bestanden, wenn 60% der erreichbaren Punkte (36 von 60) erzielt wurden.
Bei Nichtbestehen gibt es eine mündliche Nachprüfung. Termine werden in der letzten Vorlesungswoche des laufenden Wintersemesters und in der ersten Ferienwoche angeboten (siehe Ablauf); eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich und kann auch telefonisch erfolgen.
Wird auch die mündliche Nachprüfung nicht bestanden, muss als letzte Wiederholungsmöglichkeit die Abschlussklausur im Wintersemester 2012/13 mitgeschrieben werden. Zur Vorbereitung ist die freiwillige Wiederholung des Kurses möglich.
Fällt auch diese Klausur ungenügend aus, gilt der Kurs als „endgültig nicht bestanden“, was den Verlust des Studienplatzes zur Folge hat.

III. Versäumte Termine
Wird ein Leistungsnachweis wegen Krankheit oder Mutterschutz versäumt, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Sie innerhalb einer Woche im Karl-Sudhoff-Institut vorlegen müssen. Bei versäumter Abschlussklausur müssen Sie die Nachklausur mitschreiben, die in der letzten Märzwoche vor dem folgenden Sommersemester stattfindet (siehe Ablauf). Eine ggf. nötige mündliche Nachprüfung findet in der dritten Woche nach der Nachklausur statt.
Wer ohne triftigen Grund zur Klausur oder Nachklausur nicht antritt, muss den Kurs im folgenden Wintersemester wiederholen und danach die Klausur mitschreiben. In diesem Fall gibt es bei Nicht-Bestehen nur noch die Option einer mündlichen Nachprüfung.

Wer zur mündlichen Nachprüfung erkrankt, wird in der ersten Sprechstunde der Institutsdirektorin nach Ablauf des Krankschreibung geprüft. Wird die mündliche Nachprüfung ohne triftigen Grund bzw. unentschuldigt versäumt, gilt sie automatisch als „nicht bestanden“.
Wer ohne triftigen Grund nicht zur letzten Wiederholungsklausur im WS 2012/13 antritt, hat den Kurs endgültig nicht bestanden.

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