I. Regelmäßige Teilnahme
Regelmäßige Teilnahme am Kurs
bedeutet: Es darf nur eine der sieben Doppelstunden versäumt werden. Bei Versäumnis von weiteren Unterrichtsstunden
ist der Kurs als Ganzes zu wiederholen.
Regelmäßige Teilnahme ist die
Voraussetzung für die Zulassung zur Klausur. Eine trotz ungenügender
Teilnahme am Kurs mitgeschriebene und nach Punkten bestandene Klausur ist
hinfällig.
Achtung: Der Kurs findet nur in der ersten Hälfte des Wintersemesters
statt!
II. Erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweis)
Es wird eine Klausur mit Freitextantworten
geschrieben (Bearbeitungszeit: 30 Min.).
Die Klausur gilt als bestanden, wenn 60% der erreichbaren Punkte (36 von 60) erzielt wurden.
Bei Nichtbestehen gibt es eine mündliche
Nachprüfung. Termine werden in der letzten Vorlesungswoche des laufenden
Wintersemesters und in der ersten Ferienwoche angeboten (siehe Ablauf); eine Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich
und kann auch telefonisch erfolgen.
Wird auch die mündliche Nachprüfung
nicht bestanden, muss als letzte Wiederholungsmöglichkeit die Abschlussklausur im Wintersemester
2012/13 mitgeschrieben werden. Zur Vorbereitung ist
die freiwillige Wiederholung des Kurses möglich.
Fällt auch diese
Klausur ungenügend aus, gilt der Kurs als „endgültig nicht bestanden“,
was den Verlust des Studienplatzes zur Folge hat.
III. Versäumte Termine
Wird ein Leistungsnachweis wegen Krankheit oder Mutterschutz versäumt, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das Sie innerhalb einer Woche im Karl-Sudhoff-Institut vorlegen
müssen. Bei versäumter Abschlussklausur müssen Sie die Nachklausur
mitschreiben, die in der letzten Märzwoche vor dem folgenden Sommersemester stattfindet (siehe Ablauf). Eine ggf. nötige mündliche Nachprüfung findet
in der dritten Woche nach der Nachklausur statt.
Wer ohne triftigen Grund zur Klausur oder
Nachklausur nicht antritt, muss den Kurs im folgenden Wintersemester wiederholen
und danach die Klausur mitschreiben. In diesem Fall gibt es bei Nicht-Bestehen
nur noch die Option einer mündlichen Nachprüfung.
Wer zur mündlichen Nachprüfung erkrankt, wird in der ersten Sprechstunde der Institutsdirektorin nach Ablauf des Krankschreibung geprüft. Wird die mündliche Nachprüfung
ohne triftigen Grund bzw. unentschuldigt versäumt, gilt sie automatisch
als „nicht bestanden“.
Wer ohne triftigen Grund nicht zur letzten Wiederholungsklausur
im WS 2012/13 antritt, hat den Kurs endgültig nicht bestanden.
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