Das fakultätsinterne Schlüsselqualifikationsmodul "Rationales Argumentieren" besteht aus 3 Veranstaltungen und schließt mit einer
Klausur ab:
Vorlesung
"Rationales Argumentieren I" (Einführung in die
Wissenschaftstheorie, 2 SWS)
Vorlesung
"Rationales Argumentieren II" (Einführung in die Logik, 2 SWS)
Übung "Rationales Argumentieren"
(Bearbeiten von Übungsaufgaben und Texten, 2 SWS)
(Für die Studierenden im Kernfach Politikwissenschaft wurde (im 1. Semester) zusätzlich ein
eigenständiges Seminar vom Institut für
Politikwissenschaft angeboten! Die Teilnahme an den Übungen ist hier fakultativ. Da die Übungen jedoch der direkten Vorbereitung auf die Abschlussklausur dienen, wird die Teilnahme nachdrücklich empfohlen!)
Ziele: Die Teilnehmer
des Moduls sollen befähigt werden, Argumente im Alltag und
Begründungen in der Wissenschaft kritisch analysieren und bewerten
zu können.
Inhalt: Das Modul vermittelt in fächerübergreifender
Weise Grundkenntnisse im logischen Schließen und Argumentieren,
zeigt, wie diese in der Wissenschaft Anwendung finden in der Beurteilung
und Wahl wissenschaftlicher Theorien und wie auch fächerbezogene
speziellere Methodenprobleme mit Hilfe dieser allgemeineren Überlegungen
diskutiert werden können. Insbesondere werden Schlussweisen
und Argumentationsformen des Alltags analysiert und logische Kalküle
zusammen mit ihrer semantischen Fundierung dazu herangezogen. In
Bezug auf die Wissenschaften werden die Grundideen der unterschiedlichen
Verfahren zur Theoriebestätigung und Auswertung von Daten dargestellt
und ihre Anwendungsmöglichkeiten kritisch diskutiert. In der Übung
werden schließlich Probleme der Argumentationstheorie erörtert
und Begründungsverfahren im Kontext fachspezifischer Fragen
und Theorien in konkreten Beispielen dargestellt.
Teilnahmevoraussetzungen: keine
Aufwand
- 10 LP = 300 Stunden
- Präsenzzeit: 90 Stunden
Prüfungsleistung: Abschlussklausur (90 Minuten)
am 7. Juli 2011
• Die Klausurnote ist zugleich die Modulnote (außer BA Politikwissenschaft!)
• Die Klausurnote wird auf dem BA-Abschlusszeugnis aufgeführt.
• Die Klausurnote geht NICHT in die Berechnung der BA-Gesamtnote ein.
• Das endgütige Nichtbestehen dieses Pflichtmoduls kann die Exmatrikulation aus dem BA-Studiengang bedeuten!
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