Praktika
Praktika sind obligatorischer Bestandteil des Magisterstudiengangs KMW sowie des Bachelorstudiengangs KMW. Sie dienen vornehmlich der anwendungsorientierten Vertiefung des im Studium erworbenen Wissens und der Orientierung im zukünftigen Berufsfeld.
Beauftragte des Bereiches Medienpädagogik für Praktika ist Stefanie Krauel.
Informationen für die Durchführung von Praktika für Studierende des Bachelorstudiengangs KMW
Im Bachelorstudiengang ist ein Pflichtmodul innerhalb der
Schlüsselqualifikationen für ein Praktikum vorgesehen. Den
AbsolventInnen wird ein Praktikum im Umfang von drei Monaten empfohlen.
Studierende im Bachelorstudiengang KMW können Medienpädagogik als Praktikumsfeld wählen. Für die Durchführung der Praktika gelten die allgemeinen Bestimmungen zu Praktika im Rahmen des B.A. KMW >>>
Für Praktika im Feld Medienpädagogik steht eine Liste mit anerkannten Praktikumseinrichtungen zur Verfügung >>>
Informationen für die Durchführung von Praktika für Studierende des Magisterstudiengangs KMW
Ziel der Praktika
Die erfolgreiche Absolvierung eines Praktikums stellt eine wichtige Prüfungsvorleistung dar (vgl. „Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Kommunikations und Medienwissenschaft im Studiengang Magister Artium“ vom 16.01.2003).
Studierende, die Medienpädagogik als Vertiefungsgebiet gewählt haben, sollen sich im Rahmen des Studiums mit verschiedenen Praxisfeldern der Medienpädagogik bekannt machen. Die praktische Ausbildung soll das Verständnis für die theoretischen Ausbildungsinhalte erleichtern, die Fähigkeit zur Abstraktion fördern und die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung von praktischen Kenntnissen unterstützen.
Durchführung der Praktika
Auf der Basis der Studienordnung ergeben sich für das Teilgebiet Medienpädagogik folgende Konkretisierungen:
Dauer des Praktikums
In der Regel wird das Praktikum drei Monate an einer Praktikumseinrichtung durchgeführt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Praktikum auch an zwei Einrichtungen absolviert werden. In diesem Fall ist unbedingt vorher Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten zu halten.
Wahl der Praktikumseinrichtung
Die Organisation eines geeigneten Praktikums ist Aufgabe der Studierenden. Dabei muss die gewählte Praktikumseinrichtung gewährleisten, dass der/die Praktikant/-in mindestens in einem medienpädagogischen Handlungsfeld eigenverantwortlich arbeiten kann. Für die Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle steht eine Liste mit anerkannten Praktikumseinrichtungen zur Verfügung.
Bei Praktikumsstellen, die nicht – bzw. noch nicht auf dieser Liste stehen, ist im Vorfeld Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten zu halten.
Organisatorischer Ablauf
Die/der Studierende setzt sich spätestens nach den Vorgesprächen mit der potentiellen Praktikumseinrichtung mit der Praktikumsbeauftragten in Verbindung. Wird die Praktikumsstelle durch die Praktikumsbeauftragte bestätigt, wird zwischen der Praktikumseinrichtung und der Professur für Medienpädagogik und Weiterbildung des Institutes für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig eine Praktikumsvereinbarung geschlossen. Zuvor festgelegte Praktikumsaufgaben sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Nach Beendigung des Praktikums erhalten die Studierenden von der Praktikumseinrichtung eine Bestätigung über ihr geleistetes Praktikum.
Praktikantenkolloquium
Zur Reflexion und Auswertung des eigenen Praktikums sowie zum Kennenlernen weiterer medienpädagogischer Betätigungsfelder wird ein Kolloquium angeboten. Dieses ist entweder praktikumsbegleitend und/oder im Semester nach absolviertem Praktikum zu besuchen. Das Kolloquium findet regelmäßig (mind. 2 Termine pro Semester) statt. Die Termine sind bei der Beauftragten für Praktika zu erfragen.
Praktikumsbericht
Die gewonnenen Erkenntnisse und die gesammelten Erfahrungen sind in einem Praktikumsbericht auszuwerten. Hierbei steht nicht der formale Ablauf des Praktikums im Vordergrund, sondern die Reflexion der geleisteten Tätigkeit. Erfahrungen über das ausgewählte Arbeitsfeld der Medienpädagogik in Bezug zur eigenen Person (Erwartungen, eigene Stärken, Ergänzungsbedarf) sind hier genauso von Interesse wie die Diskussion zum Spannungsfeld von Theorie und Praxis.
Gliederungsvorschlag
- Vorstellen der Praktikumseinrichtung
(Historie, Tätigkeitsschwerpunkt, Träger) - Kurzbeschreibung der geleisteten Praktikumsarbeit
- Diskussion: Theorie und Praxis
- Reflexion des Praktikums / eigene Meinung, persönliche Beziehung zum kennengelernten Arbeitsfeld
Der Praktikumsbericht ist acht Wochen vor beabsichtigter Anmeldung zur Magisterprüfung an der Professur für Medienpädagogik und Weiterbildung des Institutes für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig abzugeben.
Anerkennung des Praktikums
Die Bestätigung der Praktikumseinrichtung, der Praktikumsbericht und die Teilnahme am Kolloquium sind die Voraussetzung für den Praktikumsschein. Der Praktikumsschein wird von der Praktikumsbeauftragten ausgestellt und ist zur Prüfungsanmeldung vorzulegen
