FAQ'S: zusätzliche Informationen für StudentenInnen des Bachelor of Arts KMW
Anerkennung von Studienleistungen
Studienleistungen im Ausland können sowohl für das Kernfach (KMW) als auch für den Wahlbereich erbracht werden. Hauptsächlich soll das Augenmerk natürlich auf KMW liegen.
Für die Anrechnung der Studienleistungen des Bachelor KMW ist der Prüfungsausschussvorsitzende, J-Prof. Dr. Florian Mundhenke zuständig. Informationen zu Einstufung und Anrechnung von Studienleistungen im Bachelor KMW sowie Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie
hier.
Was hat es mit den 10 LPs für Spracherwerb auf sich?
Es können für den Bereich der fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen 10 Leistungspunkte (= 10 ECTS-Punkte) durch den Erwerb von Sprachkompetenz im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht werden. Dafür wird jedoch ein Nachweis in Form einer Prüfung bzw. einer Bescheinigung benötigt, die den Arbeitsaufwand (ECTS-Punkte) und eventuell die Note beinhaltet.
Können Sie sich Sprachkurse, die Sie zur Vorbereitung für ihr Auslandsstudium am Spracheninstitut der Universität Leipzig belegt habe, anrechnen lassen?
Die 10 LP für die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen können durch
Sprachkurse am Fachsprachenzentrum abgedeckt werden, sofern das Kursangebot modularisiert ist. Das bedeutet, dass bei den angebotenen Sprachkursen Leistungspunkte vergeben werden müssen und die Kurse mit einer Prüfung abschließen, wo mindestens ein Bestanden/Nichtbestanden festgesellt wird. Weiterhin dürfen noch keine fakultätsübergreifenden SQ in Höhe von 10 LP erbracht worden sein bzw. parallel belegt werden.
Weitere Möglichkeiten der Anrechnung: SQ 32a - Schlüsselqualifikation Internationale Erfahrung
Internationale Studienleistung durch Schlüsselqualifikation anrechnen
Die „Internationale Erfahrung“, die an einer Hochschule im Ausland gemacht wurde, kann seit dem Wintersemester 2010/11 mit 10 Leistungspunkten als fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikation (SQ32a) in Studiengängen an der Universität Leipzig angerechnet werden. Um mögliche Leistungen als SQ32a anerkennen zu lassen, sind folgende Voraussetzungen grundlegend:
- die Leistungen/Kurse sollten mit dem Learning Agreement/Transcript of Records nachgewiesen werden können
- die Leistungen sollten noch nicht durch das Prüfungsamt bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden angerechnet worden sein
- die Veranstaltung sollte mindestens 6 SWS umfassen und mit mindestens 4,0 ('bestanden') absolviert worden sein
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Als Studentin bzw. Student des Bachelor KMW bekommen Sie keine Scheine und Prüfungszeugnisse. Wie sollen Sie ihre Noten nachweisen?
Sie können sich eine Liste mit ihren besuchten Modulen und belegten Veranstaltungen ausdrucken und diese beim Prüfungsamt (Frau Malter) bestätigen lassen.
Können Sie ihre Bachelor-Arbeit im Ausland schreiben?
Sie können ihre Bachelor-Arbeit im Ausland schreiben, müssen jedoch dabei bedenken, dass diese von den Professoren in Leipzig gelesen werden müssen. Daraus folgt, dass die Arbeit auf Deutsch geschrieben werden muss und dies bedeutet einen eventuellen Mehraufwand.
Erasmus-Praktikum?
Sie können sich das Praktikum, dass Sie im Rahmen des Erasmus-Programms absolviert haben beim Bachelor anrechnen lassen. Dafür müssen Sie sich aber im Vorfeld entscheiden, zu welchem Bereich das Praktikum gehört und eine Bestätigung des Bereichs einholen, bevor Sie ins Ausland gehen.
Informationen zu Fördermöglichkeiten von Auslandspraktika im Rahmen von Erasmus finden Sie
hier.
Praktikumsverantwortlicher am Institut für KMW ist Dr. Thomas Keiderling.