University of Leipzig April
2013
Institute for Meteorology - LIM
Terms of Use (only German)
für den Computerpool 1 (CIP-Pool), Talstraße 35
Der Computerpool 1 steht allen
Studenten und Mitarbeitern des Institutes für Meteorologie und des Institutes
für Geophysik und Geologie, sowie für Nebenfachstudenten mit einem
Hilfsassistentenvertrag zur Verfügung. Jeder Benutzer erhält auf Antrag einen
Tür- und einen Computerlogin (verantwortlich: Frau Rehnert, Stephanstr. 3, Tel.: 0341/ 97 32854). Der Zugang zum Pool ist nur mit gültigem
Studenten- bzw. Dienstausweis gestattet, dieser ist auf Verlangen des
Betreuungspersonals vorzulegen.
Sobald der Pool betreten wird, ist es notwendig, sich im Nutzerbuch mit der
Anfangszeit der Poolnutzung, dem Login-, dem Vor- und Zunamen sowie dem
ausgewählten Arbeitsplatz einzutragen. Unmittelbar vor dem Verlassen des Pools
ist die aktuelle Zeit und die Anzahl der gedruckten und bezahlten Seiten zu
vermerken.
1. Grundsätzlich gilt die allgemeine Benutzerordnung für das Hochschulnetz der
Universität Leipzig.
2. Die Rechnerressourcen des Computerpools werden den Studenten nur für die
Erfüllung von Aufgaben innerhalb der studentischen Ausbildung bzw. den
Mitarbeitern nur zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben bereitgestellt.
3. Der Zugang zum Pool ist nur mit dem personengebundenen Türcode (eigene
Chip-Karte) gestattet. Wenn andere Personen mit eingelassen werden, was nur für
Lehrkräfte zulässig ist, so trägt derjenige, der mit seinem Code registriert
ist, bei Schäden im Pool und an den Rechnern alle Konsequenzen. Der Verlust der
entsprechenden Chip-Karte ist zu melden. Die Nutzung der Rechner ist nur über
das personengebundene LOGIN gestattet. Das
mit dem LOGIN verbundene Passwort ist geheim zu halten. Bei Neuanlage eines
Accounts ist sobald wie möglich das vorgegebene Passwort durch ein persönliches
Passwort zu ersetzen. Die Arbeit mit
einem fremden LOGIN bzw. die Weitergabe des Kennwortes führt
sofort zum Entzug der Nutzungsberechtigung. Schäden, die sich aus der illegalen
Weitergabe von Zugangsdaten ergeben, gehen auch zu Lasten des Weitergebenden!
4. Eine mißbräuchliche Nutzung der Rechneranlage
(siehe Mißbrauchsreglung) führt zum Entzug der Nutzungsberechtigung und kann
auch gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
5. Die gesamte zur Verfügung gestellte Software unterliegt den
Copyright-Bestimmungen. Grundsätzlich dürfen von den Benutzern keine Programme
installiert werden.
6. Jeder Benutzer hat die Pflicht, das Computersystem vor Viren zu schützen.
7. Im Computerpool ist Rauchen, Essen und Trinken untersagt. Zuwiderhandlungen
führen zum Poolverweis, wiederholte Poolverweise zum Poolausschluss.
8. Das Drucken an den Laserdruckern ist nur mit dem zur Verfügung gestellten
Papier gestattet. Für jede Druckseite muss der Benutzer 0,05 EUR in die
bereitgestellte Kasse einzahlen und die Gesamtzahl der gedruckten Seiten im
Nutzerbuch eintragen. Die Druckjobs werden protokolliert. Nutzer, die Ausdrucke
nicht ins Nutzerbuch eintragen und ausgedruckte Seiten nicht ordnungsgemäß
bezahlen, werden sofort vom Poolbetrieb ausgeschlossen.
9. Für Garderobe und sonstige persönlichen Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.
10. Das Nichtbeachten der Benutzerordnung kann zum Ausschluss von der weiteren
Arbeit im CIP-Pool und zur Sperrung des LOGINs führen.
Missbrauchsreglung (Anhang zur Benutzerordnung, Computerpool 1)
Die nachstehend aufgeführten
Tatbestände stellen eine missbräuchliche Nutzung* des Computerpools dar. Dabei
wird mit der nachfolgenden Aufzählung keine Vollständigkeit beansprucht. In
jedem Einzelfall kann ein Missbrauch auch die Verletzung strafrechtlicher oder
zivilrechtlicher Bestimmungen beinhalten.
Ein Missbrauch liegt vor bei:
- Zugriff auf Informationen und
Ressourcen ohne Einwilligung des Eigners, Ausspähen von Daten, Weitergabe unberechtigt verschaffter
oder erhaltener Daten,
- Verletzung der Integrität von Daten durch Verändern oder Löschen, Störung des
laufenden Rechnerbetriebs (Computersabotage), Manipulation von Programmen oder
Daten in betrügerischer Absicht (Computerbetrug), unbefugte Nutzung von
Rechner-Systemen und der unautorisierte Zugang zu Netzdiensten,
- Bereitstellung und der Abruf von urheberrechtlich geschützten Daten
(Programmen, Texten, Bildern etc.) ohne Freigabe einer entsprechenden
Verwendung durch den Nutzungsberechtigten, Herstellung oder Verbreitung von
Raubkopien,
- unbefugte Speicherung, Veränderung, Übermittlung und Verarbeitung geschützter
personenbezogener Daten, Vernachlässigung der gebotenen Sorgfaltspflicht bei
der berechtigten Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Verbreitung von Informationen pornographischen, jugendgefährdenden,
gewalt-verherrlichenden, rassistischen, den demokratischen Rechtsstaat oder die
öffentliche Ordnung gefährdenden Inhalts, Verarbeitung oder Abspeicherung
solcher Informationen mit Hilfe der Ressourcen im Pool,
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines einzelnen durch Verbreitung
ehrkränkender Werturteile oder Tatsachenbehauptungen,
- Störung oder Behinderung anderer Benutzer,
- Belastung von Netzen durch übermäßige Verbreitung (gezielte oder ungezielte)
von Informationen (Informationsverschmutzung),
- die Nutzung des Internet darf nur unter Anerkennung der üblichen Sitten und
Gebräuche (nachzulesen unter Netikette
des URZ) erfolgen,
- Verbreitung und Speicherung von für Forschung, Lehre und Studium irrelevanten
Informationen,
- Nutzung der Ressourcen für kommerzielle Zwecke,
- Änderungen an der Systemsoftware, Experimentieren mit den DV-Ressourcen,
- Missachtung bereitgestellter Schutz- und Prüfmechanismen gegen Computerviren,
Verbreitung von Computerviren.
* in Anlehnung an die Zugangs- und
Nutzungsregelung für das Hochschulnetz der Universität Leipzig