
Das Monument 1795 (gemalt von Klinsky)
Dort stand es über 146 Jahre. 1806 übernahm die Familie
Schnetger
den Lindenauischen Machernbesitz. Als der Erbfolge-Rittergutsbesitzer
von
Machern Paul Schnetger Anfang der 1930er Jahre im Rahmen der damals
gebildeten
Gartenstadt GmbH Machern seine Ländereien zwischen der
heutiger
Wurzener Straße und der Parkgrenze-Mühlteich an Siedler
verkaufte,
wechselte auch das Wäldchen seinen Besitzer. Das Monument
blieb
aber dem Macherner Park und Landschaftsgarten erhalten und bekam in ihm
einen neuen Standort.
Das Monument
1979
Das Monument 2002
Vergleicht man die Bilder von 1979 und heute (aufgenommen 2002), so
sind im Gegensatz zu der sauberen Inschriftentafel von 1979 auf
der
von 2002 bedauerlicher Weise nicht nur „zarte“ Beschmutzungen
(wohlgemeintes
Kreideherz) sondern auch grobe Beschädigungen
(Kugeleinschüsse
oder dergleichen) besonders gut auf der vergrößerten
Bilddarstellung
zu sehen (s. u.).

Die erste bekannt gewordene Übersetzung der lateinischen Inschrift auf der Tafel des Monuments stammt aus dem Jahre 1796 von P. C. G. Andrae, der in seinem Buch „Machern. Für Freunde der Gartenkunst“ schreibt:
P(ro) M(emoria)
MATRI DILECTIS(simae)
S(epulcrum) F(ecit)
CAROL(us) HENR(icus) AVGVST(us)
COMES A LINDENAV
FILIUS
( I ) I ) CC L XXX IV
:
Zur Erinnerung
an die sehr geliebte Mutter
hat das Denkmal errichtet
Carl Heinrich August
Graf von Lindenau
der Sohn
1784
und meint, dass es gegenwärtig nicht mehr feststellbar sein
dürfte,
ob die Abkürzungen P und M für PRO
MEMORIA
(Zur Erinnerung) oder für PIA MEMORIAE (Zu
frommer
Erinnerung) stehen.
Eine Deutung der beiden auf der Inschriftentafel benutzten, damals
noch bekannten, heute aber weitgehend unbekannten alten römischen
Zahlen für 1000 und 500 findet sich in der 24 bändigen
Ausgabe
der Brockhaus Enzyklopädie von 1992: Für 1000
verwandten
die Römer einen Kreis, der durch einen senkrechten Strich geteilt
war, der manchmal aber auch keine Verbindung mehr zu den Halbkreisen
hatte:
(I)
oder ( I ). Im 1. Jahrhundert v. u. Z. verschriftete dieses
1000er
Zeichen allmählich zum heute bekannten M (lat. mille
= 1000). Für 500 benutzten die Römer den senkrechten
Strich
mit einem rechtsseitigen Halbkreis: I) oder I ), was
dann
zum heute bekannten D wurde. Diese Halbkreise werden auf der
Inschriftentafel
wie das große C und seine Spiegelung verwandt. Die
anderen
römischen Zahlenzeichen auf der Inschriftentafel sind alle
bekannt:
C = 100 (zweimal), L = 50, X = 10 (dreimal), IV = 4. Alles zusammen
ergibt
also dann die1784.
Der Kantor und Oberlehrer i. R. Ernst Beyreuther führt in seinem
Buch „Machern. Im Wandel der Zeit“ (1938) nur die
lateinische
Inschrift der Tafel am Monument an und schreibt dazu: „Aus dieser
Inschrift
ist ersichtlich, daß der Gräfin Caroline Henriette Auguste
von
Lindenau von ihrem Sohn dieser Denkmalstein errichtet worden
ist.“
Damit „baute“ er die Vornamen des Grafensohnes, die auf der Inschrift
vermerkt
sind, ohne Erklärung einfach in fiktive Vornamen für
dessen
Mutter um, die aber nur Charlotte Auguste hieß. Ein nicht
erklärbarer
Fauxpas.
Ähnliches passierte 2002 noch einmal im Buch „Auerbachs Keller“
von R. Affelt und F. Heinrich, vielleicht dort sogar gewollt. Denn sie
kannten ja laut der Literaturverzeichnisse ihrer Freimaurer- und
Rosenkreuzer-Bücher
über Machern auch das oben zitierte Buch von Andrae. Aber sie
„fabulierten“
und brachten wieder „rosenkreuzerisches Prickeln“ bezüglich
Machern
und der Lindenau-Grafen unter die Leute: „Es darf uns nun nicht
irritieren,
daß die Inschrift, die in den Stein geschlagen war, den Namen der
Mutter mit CAROL. HENR. AUGUST. wiedergibt, also nicht nur zwei,
sondern
drei Vornamen, nämlich zusätzlich noch Henriette, und
daß
auch Carola anstatt Charlotte auf dem Monument stand. Das heißt
nämlich
nicht, daß es sich hier noch um eine andere Dame des Hauses
gehandelt haben müßte und Carl Heinrich August
möglicherweise
später noch eine Stiefmutter gehabt hat.“ Etwas
unverstänlich,
das Zustandekommen dieser Interpretation. Es ist schon immer
besser,
man bleibt auf dem Boden der Wirklichkeit.
Möge das Lindenau-Monument weitere 220 Jahre dem Macherner
Landschaftsgarten
als Denkmal erhalten bleiben.