Bewerbung
MA Sinologie – Wintersemester 2013/14
Die Eignungsfeststellungsprüfung für den Masterstudiengang Sinologie wird am
15. Juli 2013
in den Nachmittagsstunden stattfinden. Zur Anmeldung für die Eignungsfeststellungsprüfung müssen die kompletten Bewerbungsunterlagen spätestens zwei Wochen vorher, also bis zum
02. Juli 2013,
im Sekretariat des Ostasiatischen Instituts (Sinologie), Schillerstr. 6, 04109 Leipzig eingegangen sein.
Die folgenden Unterlagen sind einzureichen:
- Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss oder einen Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann
- Nachweis der chinesischen Hochsprache in Wort und Schrift auf dem Niveau der Mittelstufe/ zhongji, Rang 4, der neuen HSK-Prüfung (Xin Hanyu Shuiping Kaoshi von 2010)
- Nachweis von Kenntnissen in Englisch (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, Stufe B2 oder ein äquivalenter Nachweis)
- Nachweis einer weiteren modernen Fremdsprache (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, Stufe B1 oder ein äquivalenter Nachweis)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- ein Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (inkl. Transcript of Records und Diploma Supplement) bzw. ein Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann
- eine bereits bestehende schriftliche Arbeit des Bewerbers/der Bewerberin (z.B., wenn bereits vorhanden, ein Exemplar der abgeschlossenen Bachelorarbeit oder eine im BA-Studium verfertigte Hausarbeit)
- eine schriftliche Darlegung des Studienprojektes zum Masterstudium Sinologie, in der die/der Bewerber/in seine/ihre Studienziele aufführt.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Studienordnung und Eignungsfeststellungsordnung des MA-Studienganges Sinologie. Besonders hingewiesen sei darauf, dass ein abgeschlossenes Sinologiestudium keine absolute Voraussetzung für die Bewerbung ist. Auch Absolventen anderer BA-Studiengänge können sich bewerben, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Hier ist insbesondere der erwartete Kenntnisstand in der chinesischen Sprache sowie in den anderen verlangten Fremdsprachen zu beachten.
Die Eignung kann in den meisten Fällen bereits nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen festgestellt werden; der Prüfungstermin für die zweite Stufe der Eignungsfeststellungsprüfung am 22. Juli 2013 ist lediglich für Zweifelsfälle vorgesehen. Sollte ein persönliches Erscheinen zur Eignungsprüfung am 22. Juli nötig sein, werden die betroffenen BewerberInnen spätestens eine Woche vorher informiert.
Achtung! Die bestandene Eignungsprüfung ist die Voraussetzung für die Bewerbung um Zulassung zum Masterstudium an der Uni Leipzig. Diese Bewerbung muss bis zum 15. September 2013 beim Studentensekretariat eingehen. Siehe die Webseite des Studentensekretariats für allgemeine Informationen.
Für spezifische Nachfragen bezüglich des Masterstudiengangs Sinologie steht als Studienberaterin Frau Eugenia Shamardanova zur Verfügung.
